Dr. Carola Reimann

Das neue Jahr wird in dieser Legislaturperiode entscheidend dafür sein, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und soziale Pflegeversicherung (SPV) nachhaltig auf eine solide Finanzbasis zu stellen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das seit Jahresbeginn in Kraft ist, sorgt lediglich für eine kurzfristige finanzielle Überbrückung im laufenden Jahr. Dabei wurden die Lasten unfair verteilt und die GKV mit der abermaligen Rücklagenabschmelzung mehr geschwächt als stabilisiert.

Dass der Handlungsbedarf weiterhin groß ist, hat auch der Gesetzgeber eingesehen. Das spiegelt sich in der Neufassung des Paragrafen 220 wider. Darin wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gesetzlich verpflichtet, bis …

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Dr. Matthias Gruhl

Mindestens 20 Prozent der hausärztlichen Krankenhauseinweisungen benötigen bei abgesicherter Pflege und Überwachung keine stationäre Hochleistungsmedizin. Besonders in Folge von Krankenhauskonzentrationen im ländlichen Raum, aber auch in sozial benachteiligten urbanen Gebieten können kurzstationäre Interimskliniken für die Grund- und Übergangsversorgung (kGÜv) eine angemessene und patientenfreundliche Behandlung ermöglichen.

Andere Begrifflichkeiten sprechen in diesem Zusammenhang von Kurzliegerbetten, stationärer Low Care-Versorgung, allgemeinmedizinisch orientierten kurzstationären Versorgungsformen, Decision Units (DU), Ambulant Intermediate Care (AIC), Genesungsbetten, betreuter Übernachtung, Patientenhotels, von einer Erweiterten Ambulanten Versorgung (EAV) oder neuerdings von einer Level Ii-Versorgung.

 

Großes Interesse an kurzstationärer

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Susanne Müller

„Profitorientierte Ketten von Arztpraxen feiern wahrscheinlich ihr letztes schönes Weihnachten. Schon bald kommt das Ende.” Diesen Satz twitterte der Bundesgesundheitsminister am 25. Dezember 2022, nachdem zuvor ein „Bild“-Interview erschienen war. Dort wurde bereits in der Überschrift thematisiert, dass „er Profitgier in Arztpraxen verbieten“ wolle – ein ministerielles Paradebeispiel dafür, wie sehr die MVZ-Debatte seit einiger Zeit emotional und inhaltlich überfrachtet wird.

Im Gespräch mit der „Bild“ beschreibt Karl Lauterbach einen „fatalen Trend“ zu „absurden Profitzielen“ und „unnützer Behandlung in schlechter Qualität“ und erklärt, dass er zeitnah ein regulierendes Gesetz vorlegen …

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Thomas Bublitz

Sind die Empfehlungen der Reform-Kommission eine geeignete Grundlage für die Neustrukturierung der deutschen Krankenhauslandschaft und der Vergütung? Der Bundesgesundheitsminister ist davon sehr überzeugt und will die Vorschläge anscheinend weitgehend unverändert zu gesetzlichen Regelungen machen. Und nach seinem eigenen Bekunden wird er sich davon wegen des vermeintlich schädlichen Einflusses des Lobbyismus nicht von Ärzte-, Kliniken- und Krankenkassen-Verbänden abbringen lassen.

Die Autoren des Papiers haben offenbar aber eine andere Intention und bezeichnen ihre Arbeit als Empfehlungen und Vorschläge, nicht als Masterplan oder fertige Lösung. Auch nach meinem Verständnis sind die Kommissionsempfehlungen als …

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Maximilian Gerade

Das Leid der Altvorderen im Gesundheitswesen ist die Erinnerung. Und dazu gehört auch das Wissen, dass der heutige Bundesminister einer der vehementesten Befürworter der Einführung des schon damals vielfältig kritisierten hundertprozentigen DRG-Weges in der Krankenhausfinanzierung war. Eine persönliche revolutionäre Wendung? Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Herr Lauterbach in den Koalitionsverhandlungen 2017 die Idee der leistungsunabhängigen Erstattung der Pflegekosten (Pflegebudget) in der Koalitionsgruppe Gesundheit maßgeblich unterstützte. Von daher ist der neue Finanzierungsvorschlag selbst für ihn nur eine Evolution.

Seit Jahren ist es gesundheitspolitscher Konsens, dass die Anreizfunktion für Fallzahlerhöhung zumindest …

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Eckhardt Weber

Vielen Krankenhäusern droht gerade jetzt im Winter eine Überlastung. Um das zu verhindern, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kurzfristige Reformen an. Neben anderen Entlastungsmaßnahmen steht die Reduktion von stationären Behandlungen im Fokus. Noch vollstationär erbrachte Leistungen werden – insofern medizinisch vertretbar – im nächsten Jahr vermehrt als Tagesbehandlung durchgeführt. So würden Nachtdienste wegfallen und Pflegekräfte entlastet werden. In der Theorie ganz einfach, in der Praxis aber dennoch eine Herausforderung. Denn die Rechnung wurde ohne die Patient:innen gemacht.

Große ambulante Operationszentren zeigen uns zwar, dass es möglich ist. Diese verfügen aber alle …

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Dr. Bernadette Klapper

Für die Pflegeberufe ist in den letzten Wochen dieses Jahres die Regelung zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus eine der wichtigsten Maßnahmen der Politik zur Verbesserung ihrer Situation. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“ setzt u.a. eine im Koalitionsvertrag 2021-2025 formulierte Absicht um: „Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein.“

Freilich kann nach rund einem Jahr von einer kurzfristigen Umsetzung nicht mehr die Rede sein. Auch waren aus Sicht der Pflegeverbände etliche Nachbesserungen erforderlich. So hieß es …

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Dr. Peter Liese

Ich mache mir große Sorgen um die medizinische Versorgung in der Europäischen Union. Viele lebenswichtige Medizinprodukte stehen vor dem Aus, weil die Umsetzung der Medizinprodukteverordnung in ihrer jetzigen Form zu zahlreichen Problemen führt. Wir müssen die Warnungen der Medizinproduktehersteller und insbesondere die der Ärzte endlich ernst nehmen. Am Ende wird es sonst besonders Produkte, die etwa in der Kinderchirurgie oder in der Kinderkardiologie eingesetzt werden, treffen.

Die EU-Medizinprodukteverordnung war am 25. Mai 2017 verabschiedet worden. Unter ihr müssen alle Produkte erneute Zertifizierungen, welche mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand …

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Prof. Josef Hecken

Auch wenn sich unsere stationären Versorgungsstrukturen während der Corona-Pandemie bewährt haben: Niemand bezweifelt mehr, dass tiefgreifende Veränderungen notwendig sind. Der Handlungsdruck und vor allem auch der Wille für eine wirkliche Krankenhausplanung sind grundsätzlich sehr hoch. Dabei geht es nicht nur um die Versorgungsangebote selbst, sondern auch um die Zuständigkeiten – was kann und sollte bundeseinheitlich definiert werden, was auf Landesebene und was auch nur regional?

Die Chance, das bisherige Nebeneinander von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen zu überwinden und stattdessen zusammen zu denken, sollte dabei aus meiner Sicht genutzt werden.

 

Derzeitige

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Martin Degenhardt

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die gemeinsame Selbstverwaltung – zumindest geistig, so scheint es – schon längst verlassen. Bei der aggressiven Destruktivität des GKV-SV drängt sich zunehmend die Frage auf, ob die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht besser beraten wären, mit jemandem zu verhandeln, der an Patienten denkt und nicht nur an Geld.

Eines vorweg: Dieser Kommentar besteht aus mehr Frage- als Ausrufezeichen. Es gibt keine abgeschlossene Haltung der verfassten Ärzteschaft. Im Gegenteil; derzeit wird in der KBV, den KVen und Verbänden beraten, wie wir mit den aktuellen, tiefgreifenden Problemen der ambulanten …

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PD Dr. rer. medic. Ursula Hahn

Im Omnibus „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“ gibt es einen weiteren neuen Passagier: die tagesstationäre Behandlung, von der Krankenhauskommission als Tagesbehandlung vorgeschlagen. Kern des Entwurfs des § 115e SGB V: Krankenhäuser sollen im Einvernehmen mit Patientinnen und Patienten geeignete, bisher vollstationär erbrachte Behandlungen bei somatischen Krankheiten als reine Tagesbehandlungen vornehmen können; geschlafen wird zu Hause.

Ziel ist, „die Krankenhäuser kurzfristig zu entlasten, die Überlastungssituationen des Krankenhauspersonals zu verringern und das Personal von vermeidbaren Aufgaben zu entbinden, ohne Leistungen für Patientinnen und Patienten einzuschränken“. Die Intention ist ehrenhaft, bei genauerer Betrachtung der Konstruktion ist ein …

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Vlad Lata

Es ist ein Dilemma. Immer weniger Ärzt:innen stehen zur Verfügung, um zunehmend mehr Menschen zu versorgen. Schon heute klafft eine riesige Lücke in der ärztlichen Versorgung, die viele Patient:innen mit voller Wucht triftt: 30 Prozent der Ärzt:innen arbeiten nur noch in Teilzeit. Allein in Berlin sind 100 freie Kassensitze nicht belegt. Bis 2035 werden 11.000 Hausärzt:innen aus dem Berufsleben ausscheiden.

Damit liegt die wichtigste Frage auf der Hand: Wie stellen wir langfristig eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße ambulante Versorgung sicher? Ohne eine starke Allianz aus innovativen Anbietern und Gesundheitspolitik wird …

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