Was soll geschehen, wenn ein aussichtslos kranker Mensch, der unendlich leidet, nicht mehr leben will? Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2017 soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf todbringende Mittel prüfen. Mehr als einhundert Anträge wurden bisher gestellt, 57 abgelehnt. Über die anderen ist noch nicht entschieden, aber die Nichtbewilligung ist gesetzt. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt öffentlich erklärt, dass die Bundesregierung der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils nicht folgen wird. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, sagt Spahn. Hier stellt sich die Frage der Gewaltenteilung: Die …
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den angekündigten Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (GZSO) vorgelegt – und dann gleich nachgelegt: Kurz darauf erklärte er, ein Befürworter der doppelten Widerspruchslösung zu sein und eine Entscheidung hierüber im Deutschen Bundestag forcieren zu wollen. Beide Vorstöße verdienen Lob. Es wäre eine überfällige Grundsatzentscheidung: den Bundesbürgern eine Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende abzuverlangen.
Erinnert sich noch jemand an den Sommer 2012? Nicht wegen des Wetters, sondern weil seinerzeit mehrere Gesetzesänderungen mit Bezug auf die Transplantationsmedizin Bundestag und Bundesrat passierten und kurz …
19.09.2018
Orphan Drug Regelung: Erfolge bewahren
Die Kritik an der Orphan Drug Regelung des AMNOG[1] ist so alt wie die Regelung selber. Das erstaunt, denn sie ist – im Verbund mit der europäischen Regelung – ein großer Erfolg für die Patienten: Wurden vor dem Jahr 2000 kaum Arzneimittel für seltene Leiden in Europa entwickelt und zugelassen, so hat sich dies durch die auf europäischer Ebene geschaffenen Anreize grundlegend geändert. Inzwischen stehen fast 150 Präparate gegen seltene Erkrankungen zur Verfügung. Bei geschätzt bis zu 8.000 seltenen Erkrankungen kann dies aber nur der Anfang sein. Eine aktuelle Studie …
10.09.2018
Verunreinigungen, Engpässe, Fälschungen
Die Globalisierung zeigt in letzter Zeit auch wieder einmal ein hässliches Gesicht. Bekanntermaßen sind bis Sommer 2018 verunreinigte Blutdrucksenker und illegal importierte Krebsmedikamente in deutschen Apotheken abgegeben worden. Die Öffentlichkeit diskutiert seitdem über Fehlentwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt. Leider folgt die Diskussion viel zu oft wieder lobbygesteuerten Stereotypen.
Deutschland galt einmal als „Apotheke der Welt“, doch dieser Beiname passt schon lange nicht mehr. Pharmaunternehmen produzieren am liebsten dort, wo die Ausgaben ein möglichst großes Delta zu den (erhofften) Erlösen versprechen. Das ist im Pharmasektor zumindest nicht anders als in vielen anderen …
04.09.2018
Zahnarzt-MVZ: Gesetzgeber muss eingreifen
Der Dentalmarkt in Deutschland befindet sich in einem gravierenden Umbruch. Arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren – auch reine Zahnarzt-MVZ genannt – haben sich dabei zur größten Bedrohung für die (derzeit noch) qualitativ hochwertige und flächendeckende zahnärztliche Versorgung entwickelt. Während solche Einrichtungen eine regelrechte Sogwirkung in Ballungsgebiete verursachen, verschärfen sie zugleich die Problematik der Nachfolge in Praxen auf dem Land in einem – bis vor wenigen Jahren – nicht gekannten Ausmaß.
Verantwortlich für diese Fehlentwicklung sind besonders solche Zahnarzt-MVZ, die sich in der Hand fachfremder Groß- und Finanzinvestoren befinden. In einer Art „Goldgräberstimmung“ …
31.08.2018
Pharma-Standort Deutschland stärken
Hätten Sie gewusst, dass es Unternehmen, die in Deutschland bzw. der EU Generika oder Biosimilars herstellen, gesetzlich verboten ist, Arzneimittel für den Tag 1 nach Patentablauf herzustellen, so lange der Patenschutz des dazugehörigen „Originalarzneimittels“ und die zusätzlichen ergänzenden Schutzzertifikate gelten? Und hätten Sie gewusst, dass diese Rechtslage Unternehmen, die in Deutschland bzw. der EU produzieren, dazu zwingt, Produktionskapazitäten systematisch ins Ausland zu verlegen? Klingt angesichts der Debatte darüber, wie man die Versorgungssicherheit hierzulande stärken kann, paradox? Ist es auch.
Patentschutz ist wichtig – und endlich
Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen genießen …
Wo soll die Reise mit der elektronischen Patientenakte künftig hingehen? Nach jahrelangen Diskussionen sollte man meinen, Gesundheitsminister Jens Spahn oder zumindest sein Ministerium sollte diese Frage wenigstens in wesentlichen Teilen beantworten können. Doch eine Antwort seines Ministeriums auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zur elektronischen Patientenakte (BT-Drs. 19/3528 vom 25.7.2018) lässt erschütternd viele zentrale Fragen offen.
Klar ist bislang, dass die Versicherten durch das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ab 2021 einen gesetzlichen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte erhalten werden und auf diese Akte auch mittels mobiler Endgeräte zugreifen können …
23.08.2018
Achtung Mogelpackung!
Die neue Pflegeausbildung kommt – und das nach zähem Ringen um das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) und die damit verbundene Generalistik. Das letzte Highlight der parlamentarischen Auseinandersetzung war die erste Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV), die im Deutschen Bundestag abgestimmt wurde. Dies zeigt einerseits die hohe gesellschaftspolitische Relevanz der Pflegeberufe, aber auf der anderen Seite auch die Kontroversen, die bis zum Schluss hinsichtlich deren Ausbildung in und auch außerhalb des Parlaments diskutiert wurden.
Nun kann es losgehen, oder? Nein – nicht so! Denn von der großen öffentlichen Debatte weitgehend unbemerkt gab es zwischen …
16.08.2018
Hilfestellungen des Gesetzgebers nötig
Wie an dieser Stelle schon von anderen kommentiert[1], hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinen beiden Urteilen zu den Schiedssprüchen der Schiedsstelle nach § 130b SGB V zu den Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Albiglutid und Idelalisib festgestellt, dass Mischpreise zulässig und nach Einschätzung des Gerichts auch notwendig sind: Da es für ein Arzneimittel im geltenden Recht nur einen Erstattungsbetrag gibt, die Nutzenbewertung des G-BA aber oft verschiedene Patientengruppen bildet, für die er je verschiedene zweckmäßige Vergleichstherapie definiert und zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Ausmaß des Zusatznutzens kommt, ist es sinnvoll, zunächst für …
Am 4. Juli 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Revisionsverfahren erstmalig zu Rechtsfragen der auf der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gem. § 35a SGB V basierenden Erstattungsbetragsverhandlung gem. § 130b SGB V entschieden.
In der Sache ging es um die sogenannten Mischpreise, die dann vereinbart werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Nutzenbewertung nicht für das gesamte Anwendungsgebiet denselben Zusatznutzen, sondern für einzelne Teilpopulationen jeweils unterschiedliche, höhere oder geringere Zusatznutzen festgestellt hat. Die Festlegung eines Mischpreises vor dem Hintergrund solcher populationsspezifischen Zusatznutzen führt dazu, dass der Erstattungsbetrag für …
Manche Dinge dauern ja etwas länger. So auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bei der Systemischen Therapie gibt es für den Außenstehenden allerdings mehr Fragen als Antworten. Seit 24. Mai 2017 liegt der Abschlussbericht „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor. Bei sieben psychischen Störungsbereichen, so nennt es das IQWiG, wurde der Nutzen der Systemischen Therapie festgestellt. Konsequenzen des G-BA daraus bis heute: Keine!
Der G-BA muss transparente und rechtssichere Entscheidungen treffen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, so …
„Digitale Patientenakten“ – kein Interview, keine Tagung, keine Publikation, kein Aufruf im Umfeld der deutschen Gesundheitspolitik kommt derzeit ohne dieses Thema aus. Zu Recht; bergen sie doch das Potenzial für eine wirkliche Revolution des Systems.
Wir erinnern uns: Noch vor kurzem wurde kontrovers darüber diskutiert, ob es sich bei digitalen, patientengeführten Gesundheitsakten um eine vorübergehende Modeerscheinung handele, die man mit Argumenten, wie „Datenschutz“, „Gefährdung des Arzt-Patient-Vertrauensverhältnisses“ oder „nicht nachgewiesenem Nutzen“ aussitzen könne. Diese Phase ist – gottlob – vorbei: Heute beherrscht der Wettbewerb um die Deutungs- und Betreiberhoheit zu digitalen …