Der adäquate Ausstieg aus dem Budget ist zwingend

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

Die gesetzliche Krankenversicherung sitzt aktuell auf einem Finanzpolster von 28 Milliarden Euro. Dennoch begrenzen die Krankenkassen für wesentliche Leistungsbereiche das Geld, das sie für die Behandlung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen. Doch einem unbegrenzten Bedarf der Patienten an ärztlichen Leistungen kann keine budgetierte Vergütung der Ärzte gegenüber stehen. Vor allem, wenn die Politik gleichzeitig von diesen mehr Arbeitszeit fordert.

Einem geradezu unendlichen Leistungsversprechen der Krankenkassen steht seit Jahren ein begrenzter Finanzbetrag gegenüber. Die Folge: Die Ärzte haben aktuell rund jede zehnte Leistung, die sie im Bereich der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erbracht haben, nicht bezahlt bekommen. Diese für die Behandlung der Patienten notwendigerweise erbrachten Leistungen gehen sozusagen – um es umgangssprachlich zu formulieren – „aufs Haus“. Allein im Jahr 2016 haben die Vertragsärzte den Krankenkassen auf diese Weise einen „Zwangsrabatt“ von rund drei Milliarden Euro gegeben. Regional fallen diese Zahlen noch viel dramatischer aus: In Sachsen beispielsweise geht beim Facharzt fast jede vierte Behandlung „aufs Haus“. Wenn es politisch und gesellschaftlich gewollt ist, dass dem unbegrenzten Bedarf der Patienten unbegrenzt entsprochen wird, kann es nicht sein, dass die Ärzte die Zeche dafür zahlen müssen. Würden wir wirklich Dienst nach Budget machen, dann hätten wir im System mal richtig Dampf im Kessel.

Aus meiner Sicht gibt es hierfür nur eine Lösung: einen adäquaten Ausstieg aus dem Budget. Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt vor allem die Ausbudgetierung von Grundleistungen wie Versicherten- und Grundpauschale, hausärztliche Vorhaltepauschale sowie der Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung.

Nach derzeitigem Stand würden diese Maßnahmen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten. Eine eher geringe Summe, wenn man ihr die eingangs erwähnten 28 Milliarden Euro gegenüberstellt, auf denen die Kassen sitzen. Das wird keine Steigerung der Krankenkassenbeiträge zur Folge haben. Es gibt also überhaupt gar keinen Grund mehr, die Entbudgetierung zumindest der Grundleistungen aufzuschieben und es gibt sicherlich auch keinen Grund, hier mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten der Beitragssatzstabilität zu argumentieren. Am Geld kann es nicht liegen.

Und die Vorteile der Entbudgetierung liegen auf Hand: Honorarabrechnungen wären endlich verständlich. Ärzte hätten eine bessere Planungssicherheit und somit auch einen höheren Anreiz zur Niederlassung. Denn mal ehrlich: Wer entscheidet sich schon gerne für einen Job, wenn er nicht weiß, wie viel Geld er am Ende des Monats auf dem Konto hat?!

Die Politik fordert von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen noch mehr Leistungen, indem sie etwa die die Mindestsprechstundenzeit pro Praxis von 20 auf 25 Stunden anheben will. Solche Gedankenspiele können –  wenn überhaupt – nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn sie in Kombination mit Maßnahmen wie (Teil-)Entbudgetierungen einhergehen. Mal ganz abgesehen davon, dass es sich bei einem solchen politischen Ansinnen um einen unzumutbaren Eingriff in die Arbeitszeitgestaltung und Praxisführung von uns Freiberuflern handelt. Außerdem: Schon heute arbeiten Vertragsärzte durchschnittlich 52 Stunden pro Woche. Wenn sie mehr Sprechstunden anbieten sollen, muss diese Zeit woanders eingespart werden. Wo soll das sein? Bei den Haus- und Heimbesuchen? Beim ambulanten Operieren? Sinnvolle Einsparungen wären höchstens beim Thema Bürokratie möglich. Die Bürokratie frisst aktuell insgesamt mehr als 50 Millionen Stunden pro Jahr in den Praxen – nur wenn sie zurückgefahren wird, können sich die Ärzte und Psychotherapeuten mehr Zeit für ihre Patienten nehmen.


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