Daniel Fuchs, Raphael Taufer

Die neue Pflegeausbildung kommt – und das nach zähem Ringen um das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) und die damit verbundene Generalistik. Das letzte Highlight der parlamentarischen Auseinandersetzung war die erste Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV), die im Deutschen Bundestag abgestimmt wurde. Dies zeigt einerseits die hohe gesellschaftspolitische Relevanz der Pflegeberufe, aber auf der anderen Seite auch die Kontroversen, die bis zum Schluss hinsichtlich deren Ausbildung in und auch außerhalb des Parlaments diskutiert wurden.

Nun kann es losgehen, oder? Nein – nicht so! Denn von der großen öffentlichen Debatte weitgehend unbemerkt gab es zwischen …

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Univ.-Prof. Dr. Jürgen Wasem

Wie an dieser Stelle schon von anderen kommentiert[1], hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinen beiden Urteilen zu den Schiedssprüchen der Schiedsstelle nach § 130b SGB V zu den Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Albiglutid und Idelalisib festgestellt, dass Mischpreise zulässig und nach Einschätzung des Gerichts auch notwendig sind: Da es für ein Arzneimittel im geltenden Recht nur einen Erstattungsbetrag gibt, die Nutzenbewertung des G-BA aber oft verschiedene Patientengruppen bildet, für die er je verschiedene zweckmäßige Vergleichstherapie definiert und zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Ausmaß des Zusatznutzens kommt, ist es sinnvoll, zunächst für

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Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

Am 4. Juli 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Revisionsverfahren erstmalig zu Rechtsfragen der auf der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gem. § 35a SGB V basierenden Erstattungsbetragsverhandlung gem. § 130b SGB V entschieden.

In der Sache ging es um die sogenannten Mischpreise, die dann vereinbart werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Nutzenbewertung nicht für das gesamte Anwendungsgebiet denselben Zusatznutzen, sondern für einzelne Teilpopulationen jeweils unterschiedliche, höhere oder geringere Zusatznutzen festgestellt hat. Die Festlegung eines Mischpreises vor dem Hintergrund solcher populationsspezifischen Zusatznutzen führt dazu, dass der Erstattungsbetrag für …

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Sebastian Baumann

Manche Dinge dauern ja etwas länger. So auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bei der Systemischen Therapie gibt es für den Außenstehenden allerdings mehr Fragen als Antworten. Seit 24. Mai 2017 liegt der Abschlussbericht „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor. Bei sieben psychischen Störungsbereichen, so nennt es das IQWiG, wurde der Nutzen der Systemischen Therapie festgestellt. Konsequenzen des G-BA daraus bis heute: Keine!

Der G-BA muss transparente und rechtssichere Entscheidungen treffen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, so …

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Jens Naumann

„Digitale Patientenakten“ – kein Interview, keine Tagung, keine Publikation, kein Aufruf im Umfeld der deutschen Gesundheitspolitik kommt derzeit ohne dieses Thema aus. Zu Recht; bergen sie doch das Potenzial für eine wirkliche Revolution des Systems.

Wir erinnern uns: Noch vor kurzem wurde kontrovers darüber diskutiert, ob es sich bei digitalen, patientengeführten Gesundheitsakten um eine vorübergehende Modeerscheinung handele, die man mit Argumenten, wie „Datenschutz“, „Gefährdung des Arzt-Patient-Vertrauensverhältnisses“ oder „nicht nachgewiesenem Nutzen“ aussitzen könne. Diese Phase ist – gottlob – vorbei: Heute beherrscht der Wettbewerb um die Deutungs- und Betreiberhoheit zu digitalen …

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Birgit Fischer

Im Juli waren sicher viele Blicke nach Kassel gerichtet. Denn vor dem Bundessozialgericht stand Einiges auf dem Spiel. Vor allem natürlich der Mischpreis.

Das Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hatte Zweifel, ob er gesetzlich hinreichend abgesichert ist. Ärzte, Krankenkassen, Selbstverwaltung und Industrie wollten im Grundsatz am Mischpreis festhalten, auch deshalb, weil niemand besser weiß, wie man bei verschiedenen Zusatznutzenbewertungen zu einem Arzneimittel vernünftig einen Preis ermitteln soll. Aus der Praxis gab es also wenig Veränderungsdruck beim Mischpreis. Und auch die Bundessozialrichter kamen zu einem klaren Ergebnis, denn sie halten den Mischpreis für hinreichend …

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Martin Degenhardt

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) vorgelegt. Auch wenn einzelne Details des Gesetzes durchaus begrüßenswert sind, ist der Grundtenor doch erschreckend. Das Gesetz atmet den Geist des GKV-Spitzenverbands: mehr Daumenschrauben und immer engere Regulierung. Die Dramatik des sich anbahnenden Ärztemangels ist scheinbar immer noch nicht in der Bundespolitik angekommen.

Das zentrale Ziel der deutschen Gesundheitspolitik muss es sein, ausreichend Nachwuchs für die medizinischen Berufe zu finden. Für Ärzte und Psychotherapeuten als freie Berufe geht das nur über eine Steigerung der Attraktivität …

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Dr. Andreas Binder, Franz Knieps, Dr. Thomas Schepp

Den vielseitigen Facetten des mehr als 300 Seiten umfassenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim BVA „zu den regionalen Verteilungswirkungen des Morbi-RSA“ gerecht zu werden, ist im Rahmen der hier gebotenen Kürze kaum möglich. Deshalb möchten wir uns auf ausgewählte Aspekte beschränken:

 

Reformbedarf und Reformoptionen

Mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt steht nun also wissenschaftlich mit Brief und Siegel fest, dass regional bedingte Wettbewerbsverzerrungen im aktuellen RSA-Verfahren ein relevantes Problem darstellen und dass deshalb dringend Reformbedarf besteht. Dies gilt nach Aussage der Gutachter auch, wenn man sich ins …

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Prof. Dr. Winfried Hardinghaus

Die Hospizbewegung als „soziale Bewegung“ hat in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zu einem menschenwürdigeren Umgang mit Sterbenden und ihren Angehörigen beigetragen. Tragender Boden dieser Veränderung ist die Ehrenamtlichkeit. Auch diese hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Bisher wurde dem Komplex der Ehrenamtlichkeit allerdings wenig wissenschaftliche Aufmerksamkeit geschenkt. Um wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung und Ausdifferenzierung des Engagements in der Bevölkerung für sterbende Menschen zu schaffen, bedurfte es dringend einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Hier setzt die vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) initiierte und geförderte Verbundstudie „Ehrenamtlichkeit und

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Thomas Ballast

Rund 8.000 Babys kommen in Deutschland jedes Jahr mehr als zehn Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin auf die Welt. Diese Kinder müssen viel Zeit in sogenannten Brutkästen verbringen. Die Geräte helfen den Neugeborenen zwar, die Körpertemperatur und wichtige Vitalfunktionen zu überwachen und zu halten, doch der für ihre Entwicklung so wichtige Körperkontakt ist dort nur eingeschränkt möglich. Das will eine neu entwickelte bionische Hightech-Matratze namens Babybe ändern. Entwickelt von einem gleichnamigen Start-up-Unternehmen, vermittelt die Matratze in der künstlichen Welt des Inkubators das Gefühl von echter Körpernähe und elterlicher Geborgenheit.

Mithilfe …

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Dr. Ulf Sengebusch

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die „Qualitätsoffensive Krankenhaus“ auf den Weg gebracht. Damit wurde auch der Weg für bundesweite MDK-Qualitätskontrollen in Kliniken frei gemacht. Nach Abschluss der Vorarbeiten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ab 2019 die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien überprüfen können. Voraussetzung dafür ist: Es gibt konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Qualitätsrichtlinien des G-BA.

Worum geht es bei den MDK-Qualitätsprüfungen? Und was kann das für die Patientinnen und Patienten bringen?

Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundene Verknüpfung von Qualität und Vergütung …

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Dr. Volker Hansen

39,75 Prozent – das ist die aktuelle Beitragssatzsumme in der Sozialversicherung. Und laut Koalitionsvertrag soll sie auch in der laufenden Legislaturperiode bei unter 40 Prozent stabilisiert werden. Wobei kinderlose Beitragszahler bereits heute wegen des Zuschlags in der Pflegeversicherung auf exakt 40 Prozent kommen. Die Einhaltung dieser Haltelinie könnte der Bundesregierung sogar gelingen. Trotz ihrer Spendierhosen auf der einen und ihrer Knauserigkeit auf der anderen Seite. Aber um welchen Preis? Eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Sozial- und Gesundheitspolitik jedenfalls sieht anders aus!

So will der Bundesgesundheitsminister zum 1. Januar 2019 den Beitragssatz

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