10.07.2018
MDK-Qualitätsprüfungen im Krankenhaus bieten Chance für bessere Versorgung
Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer MDK Sachsen
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die „Qualitätsoffensive Krankenhaus“ auf den Weg gebracht. Damit wurde auch der Weg für bundesweite MDK-Qualitätskontrollen in Kliniken frei gemacht. Nach Abschluss der Vorarbeiten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ab 2019 die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien überprüfen können. Voraussetzung dafür ist: Es gibt konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Qualitätsrichtlinien des G-BA.
Worum geht es bei den MDK-Qualitätsprüfungen? Und was kann das für die Patientinnen und Patienten bringen?
Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundene Verknüpfung von Qualität und Vergütung ist neu. Die Qualitätsergebnisse der Krankenhäuser erhalten dadurch eine größere Bedeutung als früher. In Zukunft soll die Vergütung stationärer Leistungen daran gebunden sein, ob die Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen des G-BA für bestimmte Eingriffe erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Kinderonkologie, spezielle Herzklappen- oder Bauchaortenoperationen. Solche Eingriffe dürfen nur dort gemacht werden, wo die dafür vom G-BA festgelegten personellen und apparativen Voraussetzungen vorhanden sind.
Hintergrund für die Intervention des Gesetzgebers war die Einsicht, dass das alleinige Vorhandensein von Qualitätsrichtlinien nicht ausreicht, um die Qualität in der stationären Versorgung sicherzustellen. Das Fehlen von Prüfmechanismen habe zu Umsetzungsdefiziten geführt, hieß es seinerzeit in der Gesetzesbegründung. Bereits aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser lässt sich zum Teil ablesen, dass manche Kliniken Leistungen erbringen, obwohl sie die G-BA-Anforderungen nicht erfüllen. Bestes Beispiel dafür sind die Mindestmengen für bestimmte Operationen, die mancherorts nicht eingehalten werden.
Gesetzliche Krankenkassen, der G-BA oder Qualitätssicherungsgremien auf Bundes- und Landesebene können den MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) mit den Prüfungen beauftragen. Voraussetzung dafür ist: Es gibt Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Qualitätsrichtlinien des G-BA. Der MDK hat dann die Aufgabe, die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sowie die Richtigkeit der Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung zu überprüfen.
Der MDK ist durch seine fachlichen Erfahrungen gut auf die neue Aufgabe vorbereitet. Denn MDK-Prüfungen in Kliniken finden auch jetzt schon statt – bislang aber in unterschiedlicher Intensität in den Bundesländern und ohne gesetzliche Verpflichtung. Allein in Hessen wurden in den vergangenen zehn Jahren über 1.500 Krankenhausprüfungen durchgeführt.
In welchem Umfang sich für Patientinnen und Patienten erkennbare Qualitätsverbesserungen ergeben, wird davon abhängen, wie intensiv von dem neuen Instrument Gebrauch gemacht wird. Wir sehen in der neuen Aufgabe eine Chance, die Qualität in der stationären Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Für den MDK zeigt das Beispiel der MDK-Qualitätskontrollen, dass es bei unseren Aufgaben insgesamt immer mehr darum geht zu prüfen, ob Leistungen in der notwendigen Qualität erbracht werden. Und es zeigt, dass die Akteure im Gesundheitswesen Vertrauen in die Arbeit des MDK haben. Mit der neuen Prüfung leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MDK einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit und Qualitätsverbesserung im Krankenhaus.
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