Uwe Klemens

Die aktuelle Diskussion um künftige Finanzierung der Pflege ist richtig und wichtig. Wir brauchen vor allem dringend Maßnahmen, um die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten. Die Belastungsgrenze bei ihren Eigenanteilen ist erreicht.

 

Kosten für Pflege steigen

Die Kosten für die Pflege galoppieren davon. Rund fünf Milliarden Euro gab die Soziale Pflegeversicherung (SPV) 1995 aus, 2017 waren es fast 39 Milliarden Euro. Das ist beinahe achtmal so viel. Durch die großen Pflegereformen der vergangenen Jahre ist die Zahl der Anspruchsberechtigten in der Pflege stark angestiegen. Zudem führten die Reformen, insbesondere die …

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Tiemo Wölken

Meiner Meinung nach war es längst überfällig, den in Europa ansässigen Generika- und Biosimilarherstellern die Produktion in Europa während der Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikates für Arzneimittel (SPC) zu gestatten.

 

Verbesserungen für Hersteller innovativer Arzneimittel

Mit der Einführung des sogenannten ergänzenden Schutzzertifikats im Jahre 1996 wollte die Europäische Union Herstellern innovativer Arzneimittel einen Anreiz geben, in der EU zu forschen und zu entwickeln. Das SPC soll einen Ausgleich für den Wegfall des effektiven Patenschutzes schaffen, der durch verpflichtende und langwierige klinischen Prüfungen bedingt ist. So verlängert das SPC das jeweilige …

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Lars Grein, Benjamin Plocher, Franziska Seidel

Schaut man sich die Zahlen aus dem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht 2019 vom Bundesministerium für Wirtschaft an, könnte man meinen, es läuft. Die deutsche Wirtschaft wächst; das schon 10 Jahre lang. Die Arbeitslosenquote soll dieses Jahr voraussichtlich auf 4,9 Prozent sinken und die Zahl der Beschäftigten auf 45,2 Millionen steigen. Aber ganz offensichtlich sind die fetten Jahre vorbei.

Für 2019 sieht das Unionsgeführte Bundeministerium für Wirtschaft das Wirtschaftswachstum in Deutschland bei 1,0 Prozent. Bislang ging man von 1,8 Prozent aus. Zudem erwartet der Bundesminister für Finanzen Olaf Scholz (SPD) bis 2023 eine …

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Sven Wunderlich

Bisher noch inoffizielle Änderungsanträge aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zielen auf die Methodenbewertung für Innovationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll schneller werden. Aber bitte nur beim Einführen neuer Leistungen. Die Forderung nach aussagekräftigen wissenschaftlichen Daten ist dabei eher hinderlich. Deshalb soll künftig das BMG die fachlichen Kriterien für die Nutzenbewertung in einer Verordnung festlegen oder neue Leistungen gleich selbst einführen können. Ganz evidenzbasiert natürlich, solange das Ergebnis stimmt. Was ist nur aus dem Hoffnungsträger evidenzbasierte Medizin (EbM) geworden? Ein

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Thomas Ballast

Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist gut. Nach den Hausärzten sind die Psychotherapeuten die zweitgrößte in den Kassenärztlichen Vereinigungen organisierte Gruppe hierzulande. Und auch die in anderen Leistungsbereichen kritisierte Zwei-Klassen-Medizin gibt es – wenn überhaupt – nur zugunsten der gesetzlich Versicherten. Die Therapien werden von PKV und GKV gleichermaßen vergütet, aber nicht alle Privatversicherten haben die Psychotherapie in ihrer Versicherung abgedeckt.

Im vergangenen Jahr ist mit der neuen Psychotherapierichtlinie die größte Reform der psychotherapeutischen Versorgung seit mehr 20 Jahren in Kraft getreten. Einiges hat sich seitdem verändert. Aber unbestritten ist: …

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Dr. Martin Weiser

Genau ein Jahr nach der Veröffentlichung des Vorschlages der EU-Kommission gestaltet sich das Projekt zur europäischen Nutzenbewertung von Arzneimitteln noch immer schwierig. Insbesondere im Hinblick auf die Verbindlichkeit sind sich die Mitgliedsstaaten uneinig. Es wurden Meetings organisiert, Diskussionen geführt und Argumente ausgetauscht – bislang ohne greifbares Ergebnis. Anfang Dezember 2018 brachte der BAH wichtige Stakeholder aus Politik, Selbstverwaltung und Industrie in München zu einem Wirtschaftsdialog zusammen. Als gemeinsames Fazit stellten die Akteure – unter ihnen auch Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses – fest: Die europäischen Harmonisierungsbestrebungen sollen

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Martin Litsch

Bereits im Frühjahr 2017 wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) die Grundlage für die nun vorliegende Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung geschaffen. Die Einführung eines elektronischen Arztinformationssystems, das Ärzten einfach und bequem einen gut strukturierten Gesamtüberblick über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gibt, ist ein längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Arzneimittelversorgung. Die vorliegende Verordnung schafft dafür den technischen Rahmen und legt Mindestanforderungen zu den abzubildenden Inhalten fest.

Dadurch soll der Wissenstransfer von Informationen zur frühen Nutzenbewertung aus den Beschlüssen des Gemeinsamen …

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Maria Klein-Schmeink MdB

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gutachten zum Vergleich von PKV und GKV beim Institut Premium Circle Deutschland (PCD) in Auftrag gegeben. Das auf Tarife spezialisierte Institut analysierte die leistungsstärksten Vollkostentarife der 32 Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ergänzend drei weiteren Leistungen. Das Ergebnis der Untersuchung ist eindeutig:

  • Ein Teil der leistungsstärksten Tarife in der privaten Krankenversicherung kann elementare Leistungen nicht garantieren. Das Leistungsgefälle dieser zugleich auch teuersten Tarife in der privaten Krankenversicherung ist überdies erheblich. Es reicht von Tarifen, die nahezu

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Dr. Martin Danner

Es ist eine große Errungenschaft, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung anhand der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin konkretisiert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Versorgung diagnostische und therapeutische Verfahren auch tatsächlich einen patientenrelevanten Nutzen aufweisen und für Patientinnen und Patienten sicher sind.

Aus diesem Grunde richten die Patientenorganisationen ihr Antragsrecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog aufzunehmen, auch strikt an den Grundsätzen des Nutzennachweises aus. In aller Regel sind die darauf folgenden Nutzenbewertungsverfahren auch fair und Bewertungsergebnisse sachlich sowie rechtlich tragfähig.

 

Nutzenbewertung

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Corinna Rüffer MdB

„So wie der eine blond ist, habe ich eben das Down-Syndrom.“ Der spanische Lehrer und Schauspieler Pablo Pineda bringt auf den Punkt, was für viele Nichtbehinderte schwer vorstellbar ist: Eine Beeinträchtigung definiert den Menschen nicht in Gänze. Genauso wie die Haarfarbe sagt sie nicht viel über Lebensqualität, Zufriedenheit oder Glück aus. Eine sehr viel größere Rolle spielen die Lebensbedingungen: Wie viel Anerkennung bekommt ein Mensch? Wie viel Unterstützung? Werden seine Fähigkeiten und seine Würde geachtet?

Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mit einer einfachen Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby …

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Dr. Elmar Kroth

Am 15. Januar 2019 hat das britische Unterhaus das von Premierministerin Theresa May mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelte Abkommen zum Austritt Großbritanniens aus der EU abgelehnt. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass Großbritannien in der Nacht vom 29. auf den 30. März 2019 ohne einen Vertrag und damit ungeregelt aus der EU austritt und gegenüber der EU zum Drittstaat wird. Die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien orientieren sich dann an den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Ohne ein Austrittsabkommen wird es auch keine geregelte Übergangsphase geben. Die verbleibenden 27

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Annalena Baerbock

Aktuell warten knapp 10.500 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Dem stehen zurzeit lediglich 832 Organspenden gegenüber. Vielen weiteren könnte geholfen werden, wenn es gelänge, die Zahl der Spenden zu erhöhen.

84 Prozent der Bevölkerung sind generell bereit, Organe zu spenden, aber nur 39 Prozent haben ihre Entscheidung auf einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung dokumentiert. Gleichzeitig geht die Zahl der Organspender*innen seit 2012 zurück.

 

Änderung des Transplantationsgesetzes mit begrüßenswerten Änderungen

Resultierend aus der geringen Zahl der Organspenden hat die Bundesregierung Ende Oktober 2018 den Entwurf für ein „Gesetz …

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