Johann-Magnus von Stackelberg

Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2018 mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) einen Katalog von Steuerungsinstrumenten vorgelegt, mit denen der Zugang zur ambulanten Versorgung verbessert werden soll. Damit wird das hierzu im Koalitionsvertrag angekündigte Sofortprogramm umgesetzt.

Der Gesetzentwurf ist ein erneuter Versuch der Bundesregierung, ein in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiertes Dauerthema der letzten Jahre für die nähere Zukunft politisch zu befrieden. Seien es Presseberichte über Patientenschlangen vor Arztpraxen, mehrmonatigeWartezeiten auf einen Facharzttermin oder Umfragen zur ungleichen Behandlung von Privat

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Georg Baum

Die Vernetzung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen steht seit Jahren in jedem Koalitionsvertrag und ist politisches Ziel aller Parteien. Auch alle Beteiligten im Gesundheitswesen proklamieren die sektorenübergreifende Versorgung als hehres Ziel.

Nun stehen wir wieder einmal in einer Situation, in der das Thema einerseits bei der Selbstverwaltung, aber anderseits auch auf der politischen Ebene ganz oben auf der Tagesordnung angekommen ist. So hat die im Koalitionsvertrag ausgewiesene Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung ihre Arbeit aufgenommen. Parallel wurde mit der Vorstellung eines Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung für die ambulante Versorgung im …

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Dr. Gerhard Nordmann

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in einem Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen angekündigt, bei deren Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig die Zügel anzuziehen. Die Juristen der Aufsicht sind der Ansicht, dass man bei den Ersatzkassen die gesetzlichen Vorgaben aus § 87 a SGB V nicht richtig einhalte. Deshalb gibt das BVA auf sechs Briefseiten ein Bündel von Rechtshinweisen, um deren Beachtung man ausdrücklich bittet. Und damit die Aufsichtsbehörden in den Ländern die juristische Kompetenz des BVA auch mitbekommen, ging das Schreiben zur Kenntnis auch an alle Landesgesundheitsministerien.

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Hans-Jürgen Müller

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Heizungsanlage durch einen Handwerker erneuern lassen. Nach Abnahme der Arbeit und Bezahlung stellen Sie fest, dass die eingebaute Heizung nicht den Normen entspricht. Sie wollen Ihr Geld zurück, doch der Handwerker weigert sich. Drei Jahre hat man nach Paragraf 195 BGB Zeit, sein Geld zurückzuholen. Bei den Krankenhausrechnungen hat die Politik jetzt die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Rechnungen der Krankenhäuser mit einem Federstrich von vier auf zwei Jahre verkürzt, und das auch rückwirkend! Auslöser waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG).

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Dr. Kai Joachimsen

Der Mehrwert von Forschung an bewährten Wirkstoffen liegt gerade im Bereich der Arzneimittel für die pädiatrische Verwendung auf der Hand. Doch anerkannt wird diese Leistung nicht. Dabei beseitigen diese Weiterentwicklungen, die einen Nutzen in der Kinderzulassung als solche haben, fraglos Defizite in der Versorgung.

Der Fall: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verhandelte Anfang November über den Zusatznutzen eines neu zugelassenen Kinderarzneimittels (Paediatric-use Marketing Authorisation [PUMA]) mit dem Wirkstoff Hydrocortison (Alkindi®). Das Arzneimittel wird als Hormonersatztherapie bei Nebenniereninsuffizienz bei Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen (ab der Geburt bis unter 18 Jahre) eingesetzt. In …

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Cornelia Prüfer-Storcks

In der vergangenen Legislaturperiode ist es in der großen Koalition gelungen, deutliche Verbesserung der Pflegeleistungen, insbesondere für Pflegebedürftige mit Demenz zu realisieren. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen wurde die umfassendste Pflegereform seit der Einführung der Pflegeversicherung umgesetzt. In dieser Legislaturperiode steht v.a. die ausreichende Gewinnung und Finanzierung von Pflegefachkräften im Fokus der Gesundheits- und Pflegepolitik. Auf Initiative der SPD konnten in der Großen Koalition wichtige Vereinbarungen zu einem Pflegesofortprogramm getroffen werden, und in der Konzertierten Aktion Pflege wird die Verbesserung der Personalfragen umfassend vorangebracht.

Trotz dieser Reformpolitik in der Pflege in …

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Tino Sorge

Gesundheitspolitisch steht diese noch junge Legislatur im Zeichen der Digitalisierung. Die Telematik-Infrastruktur nimmt endlich Formen an, neue elektronische Gesundheitsakten erregen Aufsehen, und das nächste Digitalisierungsgesetz naht. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung & Gesundheits-wirtschaft erlebe ich diese Zeit als Phase des Aufbruchs.

Richten wir den Blick ins EU-Ausland, so gehört zur Wahrheit aber auch die Einsicht, dass wir bei der Digitalisierung unseres Gesundheitssystems einen erheblichen Rückstand aufzuholen haben. Darum ist nun einerseits Tempo gefragt und andererseits der Mut, jene Paradigmen und Entscheidungsstrukturen zu hinterfragen, die für die Verzögerungen des letzten …

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Thomas Ballast

Hohes Innovationspotenzial in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses sind in den ersten drei Jahren Förderanträge für 389 Projekte der so genannten Neuen Versorgungsformen und für 529 Vorhaben zur Versorgungsforschung gestellt worden. Deren Antragsvolumen ist mit 2,8 Milliarden Euro schon mehr als doppelt so hoch wie die Fördersumme von 1,2 Milliarden Euro, die in den Jahren 2016 bis 2019 überhaupt zur Verfügung steht. Weitere Projektanträge werden im Jahr 2019 hinzukommen. Dies sind auf den ersten Blick beeindruckende Zahlen. Die Kehrseite ist, dass der überwiegende Teil der eingereichten …

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Dr. Achim Kessler MdB

Seit 2004 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. MVZ wurden als Möglichkeit gesehen, Kooperation im ärztlichen Bereich zu fördern und eine umfassende Versorgung „aus einer Hand“ anzubieten. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde geregelt, dass MVZ nur von Ärztinnen und Ärzten sowie von Krankenhäusern und Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen betrieben werden dürfen, um auszuschließen, dass Kapitalinteressen medizinische Entscheidungen beeinflussen. Seit 2015 sind auch kommunale MVZ möglich.

Für Finanzinvestoren, zum Beispiel Private-Equity-Fonds, gibt es allerdings trotzdem Mittel und Wege, Medizinische Versorgungszentren zu betreiben. Private Equity Fonds und Finanzinvestoren geht …

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Sylvia Gabelmann

Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“. Gesundheit ist darüber hinaus ein Menschenrecht. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.“ Um diesem umfassenden Anspruch auf Gesundheit und Wohl für alle gerecht zu werden, bedarf es eines globalen Ansatzes von Gesundheitspolitik. Im dritten

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Katrin Helling-Plahr MdB

108 schwerstkranke Menschen haben in den vergangenen Monaten die Erlaubnis zum Kauf von Natrium-Pentobarbital beantragt. Der Stoff gehört zur Gruppe der Barbiturate und wurde einst als Beruhigungs- und Schlafmittel eingesetzt. Eine Überdosis führt zu Atem- und Herzstillstand und damit zum Tod. Vielleicht ist es schwer vorstellbar, dass sich Menschen aus freiem Entschluss dieses Stoffs bedienen möchten, um ihre Suizidabsicht zu verwirklichen. Wenn ein Mensch aber nach langer und reiflicher Überlegung, unter Abwägung allen Für und Wider, einen solchen Entschluss trifft, dann gilt es, diese Entscheidung zu respektieren.

Das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht …

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Joachim M. Schmitt

Im Mai 2017 trat die neue Medizinprodukte-Richtlinie (MDR) in Kraft. Die neue Verordnung löst die alte Medical Device Directive (MDD) und die Active Implantable Medical Device Directive (AIMDD) ab, die jedoch bis zum Ablauf einer Übergangsphase im Mai 2020 parallel angewendet werden dürfen. 175 Seiten regeln das sogenannte EU-Konformitätsbewertungsverfahrens zum Erhalt des „CE-Zeichens“, weitere 17 Anhänge spezifizieren, wie sich das Verfahren gestalten soll. Trotz des großen Umfangs der Verordnung werden – leider typisch für das komplexe Gesetzgebungsverfahren der EU – für die Ausgestaltung signifikanter Details und technischer Spezifikationen durchführende Rechtsakte

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