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Mittlerweile werden sie rar – die Normen im Krankenversicherungsrecht, die von der schier unbändigen Novellierungsflut der amtierenden GroKo (noch) nicht erfasst sind. Es wundert deshalb nicht, dass nunmehr auch die „besondere Versorgung“ (§ 140a SGB V) – die Selektivverträge außerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V – ins Visier von BMG und in der Folge Koalitionsfraktionen gekommen ist. Nicht weniger als 13 Einzeländerungen und Ergänzungen des 2015 von der GroKo ausdrücklich als verschlankende Neustrukturierung und Bürokratieabbau bei den „Möglichkeiten der Krankenkassen, Einzelverträge mit Leistungserbringern abzuschließen“, eingeführten § …
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Heizungsanlage durch einen Handwerker erneuern lassen. Nach Abnahme der Arbeit und Bezahlung stellen Sie fest, dass die eingebaute Heizung nicht den Normen entspricht. Sie wollen Ihr Geld zurück, doch der Handwerker weigert sich. Drei Jahre hat man nach Paragraf 195 BGB Zeit, sein Geld zurückzuholen. Bei den Krankenhausrechnungen hat die Politik jetzt die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Rechnungen der Krankenhäuser mit einem Federstrich von vier auf zwei Jahre verkürzt, und das auch rückwirkend! Auslöser waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). …
Endlich, endlich beginnen wieder die großen Frühlingsempfänge der gesundheitspolitischen Szene. Und den Auftakt machte, wie jedes Jahr, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die ins Berliner Grand Hyatt geladen hatte. Weit mehr als 550 Politiker, wichtige und weniger wichtige Akteure der Gesundheitsbranche, Krankenhausmanager, Verbändechefs, Politikverantwortliche gaben sich ein Stelldichein. Der Auflauf war aus gutem Grund sehr groß: Es gab so einiges zu bereden. Wie läuft es mit den Pflegepersonaluntergrenzen in den Kliniken, kann bei den Investitionen in den Kliniken Geld in den Ländern lockergemacht werden? Und die Freude bei vielen war augenscheinlich, …
Seit 2004 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. MVZ wurden als Möglichkeit gesehen, Kooperation im ärztlichen Bereich zu fördern und eine umfassende Versorgung „aus einer Hand“ anzubieten. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde geregelt, dass MVZ nur von Ärztinnen und Ärzten sowie von Krankenhäusern und Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen betrieben werden dürfen, um auszuschließen, dass Kapitalinteressen medizinische Entscheidungen beeinflussen. Seit 2015 sind auch kommunale MVZ möglich.
Für Finanzinvestoren, zum Beispiel Private-Equity-Fonds, gibt es allerdings trotzdem Mittel und Wege, Medizinische Versorgungszentren zu betreiben. Private Equity Fonds und Finanzinvestoren geht …
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