Koalitionsverhandlungen: Eine gesundheitspolitische Reise ins Ungewisse?

Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer

Nach dem Votum des SPD-Parteitags vom 21. Januar verhandeln CDU/CSU und SPD seit vorletzter Woche einen neuen Koalitionsvertrag. Nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen scheint sich Deutschland nun mehrere Monate nach der Bundestagswahl doch noch auf dem Weg zu einer stabilen Regierung zu befinden.

Doch die knappe Mehrheit (56 Prozent) der SPD-Delegierten, die für Verhandlungen mit der Union stimmte, zeigt auch, dass ein erfolgreicher Abschluss der Gespräche noch keine Regierungskoalition bedeuten muss. Denn die Sozialdemokraten lassen über das Verhandlungsergebnis noch ihre Mitglieder entscheiden. Und dieses Votum wird sehr wahrscheinlich mindestens so knapp wie das auf dem Parteitag. Das heißt im Umkehrschluss: Ohne Konzessionen seitens der Unionsparteien wird es wohl zu keiner Regierungsbildung kommen.

So haben die Delegierten des Parteitags ihrem Verhandlungsteam den Auftrag erteilt, u.a. das Thema der „Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin“ wiederaufzugreifen. Gerade wegen der vagen Formulierung hat der Auftrag zu Unruhe bei den Akteuren im Gesundheitsbereich geführt – lässt sie doch Raum für viele Interpretationen. Gemeint sind hier die Öffnung der GKV für Beamte und die Einführung einer einheitlichen Honorar- und Gebührenordnung. Damit steht auch wieder die SPD-Forderung nach einer so genannten Bürgerversicherung im Raum, von der im Sondierungspapier eigentlich keine Rede mehr war.

Wie die anderen Kolleginnen und Kollegen von den ärztlichen Verbänden und im Übrigen auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (!), warnt die Bundeszahnärztekammer vor den unvorhersehbaren Folgen: Die Einführung der Bürgerversicherung durch die oben genannten Reformansätze durch die Hintertür käme nicht nur einer Operation am offenen Herzen des Krankenversicherungs- und Sozialsystems gleich. Die Gesundheit der Patienten ist ein zu wertvolles Gut, um ohne seriöse und umfängliche Berechnungen zu Kosten, Auswirkungen und Risiken solch gravierende Systemumstellungen ad hoc einzuführen. Und nicht zuletzt wären zehntausende Jobs im Bereich der privaten Krankenversicherung in Gefahr, wie ver.di zu Recht mahnt.

Die „Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin“, wie die SPD es bezeichnet, löst nicht die Probleme, denen das duale System aus GKV und PKV gegenübersteht, sondern schafft neue: teuer, ineffizient, innovationsfeindlich – ein Blick nach Großbritannien, wo der nach einem Einheitssystem funktionierende nationale Gesundheitsdienst NHS massive Probleme hat und Leistungen rationiert, sollte uns Warnung genug sein.

In Deutschland ist der kleine Teil der Privatpatienten (ca. 10 Prozent) für ca. ein Viertel des Einkommens der Ärzte verantwortlich. Bei den Zahnärzten wird knapp jeder vierte Euro privat erstattet. Das heißt, die Privatpatienten finanzieren das hohe Versorgungsniveau der Kassenpatienten mit. Die neuen (und teuren) Gerätschaften beispielsweise, die sich der Arzt durch die Privatversicherten leisten kann, werden auch bei den gesetzlich Versicherten eingesetzt. Durch die Mehrzahlungen der PKV-Patienten wird eine gemeinsame medizinische Infrastruktur finanziert, die allen Patienten zugutekommt. Wenn allerdings in einem Einheitssystem niemand (finanziell) schlechter gestellt und das Versorgungsniveau gehalten werden soll, zöge das allein im zahnärztlichen Bereich Mehrbelastungen im hohen einstelligen Milliardenbereich nach sich, die letztlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten.

Diverse jetzt ins Spiel gebrachte Kompromisslinien wie z.B. eine Einheitliche Gebührenordnung für Ärzte dienen als Einfallstor für eine Bürgerversicherung, senken das Niveau in der Behandlung und bringen auf Dauer Leistungskürzungen mit sich. In der (zahn-)medizinischen Versorgung gelten zwischen GKV und PKV vollkommen unterschiedliche Vergütungsprinzipien – Sachleistungs- und Pauschalierungsprinzip einerseits und Kostenerstattungs- und Einzelleistungsprinzip andererseits. Sie lassen die Einführung einer einheitlichen Gebührenordnung überhaupt nicht zu. Zudem würden bei einer Angleichung der Honorierung finanzielle Mittel in Milliardenhöhe verlorengehen.

Wir brauchen keinen Systemwechsel, wir brauchen eine patientenorientierte Reform des bestehenden Systems. Damit lassen sich die Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft am besten bewältigen. Der Lösungsvorschlag der Bundeszahnärztekammer, die „Reformierte Dualität“, bietet eine maßvolle, aber zielorientierte Weiterentwicklung des Krankenversicherungssystems aus GKV und PKV auf der Versicherungs-, Versorgungs-, und Vergütungsseite.

Zur Erinnerung, wie gut insbesondere die zahnmedizinische Versorgung im jetzigen dualen System funktioniert, genügt ein Blick auf die Entwicklung der Mundgesundheit, wie in der aktuellen Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) dargestellt: Acht von zehn Kindern sind heute kariesfrei, die Zahl der kariesfreien Gebisse hat sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt – das ist im internationalen Vergleich Weltspitze. Bei den Erwachsenen haben sich die schweren Parodontalerkrankungen halbiert. Und bei den Senioren ist heute nur noch jeder achte zahnlos, vor 20 Jahren war es noch jeder vierte.

Die hervorragenden Ergebnisse wurden alle im System aus GKV UND PKV erreicht. Die Gesundheit bleibt also das beste Argument für den Erhalt.


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