07.02.2018
Klares Signal für Patienten in Europa
Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa
Ist ein Portugiese anders krank als ein Deutscher? Wohl kaum. Warum sollte sich also die medizinische Bewertung danach richten, welche Nationalität ein Europäer hat. Verschieden sind die Lebensbedingungen in Deutschland und Portugal. Eine Differenzierung nach Nationalitäten macht also nur bei den verhandelten Preisen Sinn, nicht bei der medizinischen Bewertung.
Die Bewertung von Arzneimitteln steht und fällt mit der Qualität der Studien. Dabei ist es völlig egal, ob eine Bewertung von den Zulassungsbehörden kommt oder vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Beide brauchen eine gute Bewertungsbasis: Die Zulassungsbehörde, wenn sie das Nutzen-Risiko-Verhältnis beurteilt und der Gemeinsame Bundesausschuss wenn er den Zusatznutzen ermittelt:
Eine Abstimmung der Zulassungs- und Zusatznutzenbewertungsbehörden senkt also Reibungsverluste und sorgt dafür, dass Patienten von guten Studien profitieren.
Eine künftige europäische Zusatznutzenbewertung kann dabei genau so funktionieren wie die europäische Zulassung. Dort arbeiten die verschiedenen nationalen Behörden in einem strukturierten Verfahren gut zusammen. Dabei können die nationalen Instanzen ihre besonderen Fähigkeiten und Erfahrungen gezielt einbringen und die europäischen Instanzen sorgen dafür, dass sie abgerufen werden.
In die künftige europäische Zusammenarbeit können sich auch der Gemeinsame Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen einbringen. Der Spitzenverband der Krankenkassen ist ohnehin nach wie vor für die nachgelagerte Preisverhandlung zuständig. Denn die Umsetzung von Nutzenbewertungen bleibt auch im EU-Konzept eine nationale Kompetenz.
Eine europäische Zusatznutzenbewertung ist ein klares Signal für Patienten überall in Europa.
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