11.03.2024
Gesundheitsberufe in der 20. Legislaturperiode: ein Update
Sabine Rieser
Aus dem Bundesgesundheitsministerium doch noch ein Referentenentwurf zur Novellierung der Physiotherapieberufe – aber nur inoffiziell. Weiterhin keine neue Ärztliche Approbationsordnung – stattdessen wieder Streit. Die Übertragung heilkundlicher Kompetenzen auf die Pflege – lediglich ein Baustein von Studieninhalten. Viele Vorhaben der Modernisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe stocken, zu denen sich die Ampel im Koalitionsvertrag verpflichtet hatte. Oder für die das BMG baldiges Anpacken signalisierte.
Doch Versorgung und Versorger stehen nicht still, bis alles abgearbeitet ist. Die Gesundheitsberufe nutzen einen für sie zunehmend entspannten Arbeitsmarkt für Forderungen: nach noch mehr Reformen, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und einer besseren Bezahlung.
„Noch ist wenig passiert in der Ampelkoalition“: An diesem Befund zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe nach dem ersten Jahr hat sich nach dem zweiten nichts geändert (siehe Analyse im „Observer Gesundheit vom 12. April 2023). Ein Jahr später hat es die Koalition immer noch nicht geschafft, ihre To-do-Liste aus dem Koalitionsvertrag substantiell weiter abzuarbeiten. Auch die Gründe dafür haben sich nicht geändert. So ist der Bund bei Reformen von Gesundheitsberufen auf die Kompromissbereitschaft der Bundesländer angewiesen. Das musste schon Karl Lauterbachs Vorgänger, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, berücksichtigen (vgl. die Analysen zu den Gesundheitsberufen vom 10. Februar 2020 und 17. Februar 2020). Doch er agierte schwungvoller und geschickter. Spahn war aber auch nicht mit den heutigen Finanzproblemen von gesetzlicher Kranken- und sozialer Pflegeversicherung konfrontiert. Und anders als sein Nachfolger auch nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse oder neuen Ausgaben- und Verteilungsdebatten wegen des Kriegs in der Ukraine. Diese zusätzlichen Herausforderungen ändern aber nichts daran, dass der Reformdruck hoch geblieben ist (dazu auch Analyse vom 7. Oktober 2021).
Allerdings scheinen die Länder mittlerweile bei Reformen rund um die Gesundheitsberufe noch genauer zu prüfen, was diese gleichzeitig gegen den zunehmenden Fachkräftemangel bewirken können. Ein Impuls hierzu fehlt noch: Vor gut einem Jahr, am 28. Februar 2023, erhielt der neu zusammengesetzte Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) den Auftrag, sein erstes Gutachten dem Thema Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen zu widmen. Sein Vorsitzender, Prof. Michael Hallek, befand damals: „Der Personalmangel in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in der ambulanten Versorgung wird immer problematischer.“ Mit einem Gutachten könne man „notwendige Veränderungsprozesse noch in dieser Legislaturperiode anstoßen“. Danach sieht es derzeit nicht aus.
Koalition hat in ihrem zweiten Jahr nur zwei Vorhaben umgesetzt
Für das Jahr zwei der Koalition ist festzuhalten: Verabschiedet wurden nur zwei Vorhaben mit gewissen Effekten bei Modernisierung bzw. Weiterentwicklung. Erstens im Juni 2023 das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Damit wurde u.a. das Förderprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf von 2024 auf 2030 verlängert. Außerdem wurden Regelungen zu Springerpools zur Entlastung des Pflegepersonals aufgenommen. Zweitens das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStuStG), das Mitte Dezember 2023 in Kraft trat. Damit wurde eine Stärkung berufsqualifizierender Studiengänge in der Pflege auf den Weg gebracht: Studierende in der Pflege erhalten künftig für die gesamte Dauer ihres dualen Studiums eine „angemessene“ Vergütung. Damit bügelte die Koalition im Grunde einen Fehler aus, den sie mit dem Auf-den-Weg-bringen der Pflegestudiengänge im Jahr 2020 gemacht hatte. Die Studierendenzahlen blieben seitdem weit hinter dem Angebot zurück, weil die vielen verlangten berufspraktischen Anteile nicht vergütet wurden und viele angehende Pflegefachkräfte dann doch lieber die bezahlte Ausbildung wählten. Bei der ersten Lesung im Bundestag erwähnte Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, es sei nur jeder zweite Studienplatz besetzt. Im Gutachten „Perspektiven für die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe“ des Wissenschaftsrats vom Oktober 2023 ist festgehalten, dass die Akademisierungsquote in der Pflege nur bei 2,5 Prozent liegt. Nicht einmal die schon im Jahr 2012 empfohlenen zehn bis zwanzig Prozent wurden erreicht.
Aufmerksam registriert wurde, dass mit dem PflStuStG ein Schritt in Richtung Kompetenzerweiterung gegangen wurde: Im Studium sollen zukünftig Kompetenzen zur späteren eigenverantwortlichen, selbstständigen Berufsausübung „in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz“ vermittelt werden. Die Hochschulqualifikation soll mittelfristig noch zu weiteren Tätigkeiten als bisher befähigen. Viele halten den Schritt allerdings höchstens für ein Schrittchen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller räumte im Oktober 2023 bei der Debatte vor Verabschiedung im Bundestag ein, Kompetenzerweiterungen müssten auch auf die berufliche Pflegeausbildung ausgeweitet werden. Die Opposition im Bundestag sparte nicht mit Kritik. Bei der Kompetenzerweiterung sei man aufseiten der Ampel, so Ates Gürpinar MdB, Die Linke. Aber „es fehlen die Ideen, wie man die Menschen zusammenbindet, wie man aus dem Neben- und Untereinander von Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden und anderen Berufsgruppen ein Miteinander macht“. Diana Stöcker, damals noch MdB, CDU, betonte, es bleibe rechtlicher Regelungsbedarf, damit Ärztinnen und Ärzte diese erweiterten Tätigkeiten auch abgeben könnten. Ähnlich kritisierte Emmi Zeulner MdB, CSU: „Die Auseinandersetzung mit dem Leistungsrecht, die führen Sie nicht.“
Reformvorhaben für die Physiotherapieberufe wird publik
Neben den zwei verabschiedeten Pflegegesetzen hat das BMG noch ein größeres Projekt angeschoben, und zwar eines, das nicht im Koalitionsvertrag angekündigt war. Seit Mitte Februar kursiert ein – noch inoffizieller – Referentenentwurf von Ende 2023 aus dem BMG zu einem Physiotherapeutenberufereformgesetz (PhyThBRefG). Kern des Vorhabens sind drei reformierte Berufe, zukünftig geregelt in zwei Berufsgesetzen: zum einen Physiotherapeuten auf der Basis fachschulischer Ausbildung und Physiotherapeuten B.Sc. auf der Basis eines dualen Studiums, zum anderen Masseure/Medizinische Bademeister. Dies wäre der Einstieg in eine dauerhafte Teilakademisierung der Berufsgruppe. Eine Vollakademisierung, wie sie mit einer Ausnahme alle Berufsverbände in der Physiotherapie gefordert hatten, ist damit vom Tisch. Das hatte sich allerdings seit ca. einem Jahr abgezeichnet.
Das – nur noch selten erhobene – Schulgeld soll endgültig abgeschafft werden. Für die beiden fachschulischen Berufe soll es eine Ausbildungsvergütung geben. Und „perspektivisch“ könne das Studium „zu einer Heilmittelerbringung im Direktzugang“ für seine Absolventen führen, also zu einer Behandlung ohne vorherige ärztliche Verordnung. Ergänzen müsste man: für gesetzlich Krankenversicherte. Privatzahler können den Direktzugang längst nutzen, sofern ihr Physiotherapeut sich als sektoraler Heilpraktiker qualifiziert hat. Was Studienabsolventen im Unterschied zu Schulabsolventen ansonsten konkret an Tätigkeiten vorbehalten bleiben soll, ist nicht erkennbar. Eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung will das BMG erst vorlegen, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Besonders attraktiv wirkt die Teilakademisierung des Berufs nicht nur deshalb nicht. Das BMG scheint dabei zu sein, beim Studium Physiotherapie einen Konstruktionsfehler zu wiederholen, den es beim Pflegestudium gerade erst ausgebügelt hat: mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz. Damit wurde die hochschulische Qualifikation für die Pflegeberufe zur dualen mit Finanzierung des praktischen Teils umgebaut. Fürs PhyThBRefG scheinen diese Erkenntnisse aber keine Rolle zu spielen. Hier ist noch nichts Vergleichbares vorgesehen.
Die weiteren Heilmittelberufe sollen auf Berufsrechtsreformen noch länger warten. Für die Logopädie sollen sie bis 2026 angefasst werden, für die Ergotherapie bis 2027, für Podologie und Diätassistenz zu einem unbestimmten Zeitpunkt.
Das Meiste steht weiter auf der To-do-Liste Koalitionsvertrag
Mehrere andere angekündigte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag kann man im Grunde nur mit zwei Statusbezeichnungen kennzeichnen: „Hängepartie“ bzw. „noch nicht in Sicht“. Für das angekündigte Pflegekompetenzgesetz liegen lediglich vorläufige Eckpunkte vor, seit Ende 2023. Damit sollen u.a. (wie im Koalitionsvertrag fixiert) neue Berufsbilder mit der Möglichkeit zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde geschaffen werden: zum einen das der Community Health Nurse (CHN), zum anderen das der Advanced Practise Nurse (APN). Auch von der Etablierung berufsständischer Vertretungsstrukturen ist in den Eckpunkten die Rede. Das ist ein Punkt, für den im Koalitionsvertrag eine bundesweite Befragung vorgesehen ist. Der Begriff „Pflegekammer“ wird allerdings vermieden. Denn die Verkammerung ist umstritten in der Profession. Und während im Koalitionsvertrag dem Deutschen Pflegerat schon die Stärkung als Stimme der Profession im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) versprochen wurde, ist in den vorläufigen Eckpunkten nur von „geeigneten Beteiligungsrechten“ die Rede.
Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnug lässt auf sich warten
Auch die novellierte Fassung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) haben Bund und Länder immer noch nicht verabschiedet. Hier liegt seit Ende 2023 der mittlerweile dritte Referentenentwurf aus Lauterbachs BMG vor, wenn auch ein weitgehend identischer mit der Vorgängerversion. Inzwischen gibt es nicht mehr nur offenen Streit ums Geld, sondern auch schon wieder um die Inhalte. Denn mit der Novelle sollen auch das Fach Allgemeinmedizin beziehungsweise die hausärztliche Versorgung gestärkt werden. Doch am 26. Februar 2024 hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaflichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) vorgeschlagen, eine Reform des Medizinstudiums auf Basis des Referentenentwurfs ganz aufzugeben. Viele Forderungen des dafür wichtigen Masterplans 2020 könnten auch so umgesetzt werden, dieser am besten aber auch gleich „neu überdacht“ werden. In einem gemeinsamen Offenen Brief vom 28. Februar warfen der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland der AMWF vor, damit u.a. die primärärztliche Versorgung zu schwächen. Und ebenso, eine bundesweit einheitliche Reform des Medizinstudiums zu hintertreiben. „Alle, die daran mitwirken, dass der Masterplan noch immer nicht umgesetzt wurde, tragen eine Mitverantwortung, wenn unsere Patientinnen und Patienten in 15 Jahren vor reihenweise geschlossenen Hausarztpraxen stehen“, warnte die Co-Bundesvorsitzende des HÄV, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth.
Unter dem Strich gilt: Genau wie nach Jahr eins der Koalition ist auch nach Jahr zwei im Hinblick auf die Vorhaben zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe das Allermeiste noch nicht umgesetzt.
Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Ampel mit Relevanz für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe und ihre Umsetzung
(Stand: 28. Februar 2024)
Nicht umgesetzt:
- Harmonisierung der Ausbildungen u.a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitäter – gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern
- Schaffung neuer Berufsbilder wie der „Community Health Nurse“
- Auf den Weg gebracht wird: ein allgemeines Heilberufegesetz
- Weiterentwicklung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
- Neue Delegationsmöglichkeit für Gesundheitsberufe: Umgang mit Schmerzmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz
- Auf den Weg gebracht wird: ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe
- Bundesweite Befragung aller professionell Pflegenden, um zu Erkenntnissen zu gelangen, wie die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft organisiert werden kann
- Beschleunigte Anbindung sämtlicher Akteure an die Telematikinfrastruktur
- Approbationsordnung Ärzte: Ausrichtung auf mehr Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung, berufsgruppenübergreifende Kooperation. Stärkung der Allgemeinmedizin
- Stärkung des Ausbaus hebammengeleiteter Kreissäle
- Gendermedizin wird Teil des Medizinstudiums, der Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe
- Stärkung des Deutschen Pflegerats als Stimme der Pflege im G-A und anderen Gremien
- Ausbau der Mitspracherechte für weitere Gesundheitsberufe im G-BA
- Reform der Krankenhausvergütung: Anteilige Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen anteilig nur für die Kliniken, die weiterbilden
- Aktualisiertes Fortbildungskonzept für Ärztinnen und Ärzte, um medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche leichter verfübar zu machen
- Pflegeausbildung: Ermöglichung auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Reha
- Bessere Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen
- Möglichkeit und Vergütung zur ambulanten, aufsuchenden Geburtsvor- und -nachsorge für angestellte Hebammen in Kliniken
Teilweise umgesetzt:
- Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege (Modellvorhaben läuft noch bis vermutlich Mai 2025)
- Stärkung der akademischen Pflegeausbildung gemeinsam mit den Ländern: durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz, in dem als „Orientierungspunkt“ zehn Prozent hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte gesetzt werden. Effekte sind noch abzuwarten.
- Ergänzung der professionellen Pflege durch heilkundliche Tätigkeiten: Durch eine Regelung im Pflegestudiumstärkungsgesetz, die die selbstständige Ausübung der Heilkunde für drei Indikationen zur Vermittlung im Studium vorsieht (Versorgung chronischer Wunden, Diabetes, Demenz). Im Gesetz: weitere ergänzende Überlegungen. Aber: noch keine Verankerung im Leistungsrecht. Modellvorhaben nach § 64d SGB: 2022 auf den Weg gebracht.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflege: im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz Verlängerung des Förderprogramms zur Vebesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (auf 2030) sowie Regelungen zu Springerpools.
- Im Krankenhaus: Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 (Verordnung des BMG dem Bundesrat zugeleitet)
- Implementierung der Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterentwicklung, zuletzt im Pflegestudiumstärkungsgesetz
Angekündigt:
- Ergänzung der professionellen Pflege durch heilkundliche Tätigkeiten in vorläufigen Eckpunkten zu einem Pflegekompetenzgesetz (Vorlage 20. Dezember 203). Zusätzlich enthalten: Ausführungen zu eigenverantwortlicher und selbstständiger Heilkundeausübung durch Advanced Practise Nurses unter Einbeziehung der Community Health Nurses.
- Berufsgesetz für Pflegeassistenz: Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat informiert, dass BMG und Bundesfamilienministerium den Ländern am 15. Februar 2024 erstmals konkrete Eckpunkte für eine bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung vorgestellt haben. Ein Referentenentwurf sei für März angekündigt worden.
Umgesetzt:
- Corona-Bonus für Pflegekräfte
- Für Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium, die bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten: Schließung der Regelungslücken durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz
- Vereinfachung und Beschleunigung der notwendigen Gewinnung von ausländischen Fachkräften sowie der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen.
Durch (1) Regelungen im Pflegestudiumstärkungsgesetz, teilweise auch mit Wirksamkeit für weitere Gesundheitsberufe wie Hebammen, Heilmittelerbringer etc. (2) Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Neues Vorhaben außerhalb des Koalitionsvertrags:
- Referentenentwurf zu einem Physiotherapeutenberufereformgesetz (inoffizielle Version kursiert, datiert vom 21.Dezember 2023).
- Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform: In einem ersten Eckpunktepapier des BMG vom 27. September 2023 Pläne, erweiterte Vertretungsmöglichkeiten für erfahrene Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen (PTA) in Filial- und Zweigapotheken vorzusehen, sowie Möglichkeiten zu Apothekenneugründungen für approbierte Apotheker, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben. Ein erweitertes Eckpunktepapier legt das BMG am 20. Dezember 2023 vor.
- Novellierung der Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten: Voruntersuchung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung wurde begonnen.
Hinzu kommt: Nicht alles, was in Sachen Weiterentwicklung und Modernisierung der Gesundheitsberufe auf den Weg gebracht wurde, vor allem von der Vorgängerregierung, ist ein Selbstläufer. Drei Belege dafür. Am 16. Februar 2024 meldete der GKV-Spitzenverband stolz: „Zum 1. April 2024 wird ein Stück Heilmittelgeschichte geschrieben: Ergotherapeutinnen und -therapeuten werden damit als erster Heilmittelbereich die Versicherten in Form der sogenannten erweiterten Versorgungsverantwortung behandeln können.“ Damit ist die Blankoverordnung gemeint. Bei dieser stellen Ärzte oder Ärztinnen zwar die Diagnose, verordnen aber kein konkretes Heilmittel mehr, sondern überlassen es dem behandelnden Heilmittelerbringenden, wodurch er therapiert, in welcher Anzahl und Frequenz.
Auf den Weg gebracht wurde die Blankoverordnung als Versorgungsoption bereits 2016, mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz. Doch aus den darin vorgesehenen Modellvorhaben wurde nichts. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Blankoverordnung für Heilmittelerbringer dann in die Regelversorgung übernommen. Doch bis zu Verträgen zwischen GKV-Spitzenverband und maßgeblichen Verbänden dauerte es. Und auch im Fall der Ergotherapie, die „ein Stück Heilmittelgeschichte“ geschrieben hat, musste die Schiedsstelle entscheiden, um Vergütungsfragen zu klären.
Finanzierte Weiterbildung für Psychotherapeuten: null Bewegung
Beleg 2: Die Ausbildung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP) wurde schon zu Zeiten von Jens Spahn reformiert; per Gesetz und einer neuen Approbationsordnung. Anschließend erarbeitete die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO). Diese wurde im Mai 2022 finalisiert, danach die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern auf den Weg gebracht. Dauerhaft rechnet die Bundeskammer mit ca. 2.500 Absolventen des neuen Studiums jährlich, die dann in die Weiterbildung wollen. Doch Stellen für die neuen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PTW) sind nicht ausreichend gegenfinanziert. Dieses Thema wurde bei der Novellierung vonseiten der Politik ausgeblendet.
Dabei fordert die BPtK schon seit Jahren eine sichere Perspektive für die finanzielle Förderung. „Der nächste Bundestag muss sicherstellen, dass Psychotherapeut*innen während der ambulanten und stationären Weiterbildung Gehälter analog zu Krankenhaus-Tarifverträgen erhalten und ihre Weiterbildung in Theorie, Selbsterfahrung und Supervision nicht selbst bezahlen müssen“, verlangte der damalige BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz im September 2021. Doch es passiert nichts, auch nicht nach einer erfolgreich im Petititonsausschuss des Bundestags erörterten Eingabe zu diesem Thema im Juli 2023. Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung ist zukünftig aber Voraussetzung für einen Eintrag ins Arztregister und eine psychotherapeutische Tätigkeit in der Patientenversorgung. BMG-Staatssekretär Edgar Franke gab im Petitionsausschuss zu Protokoll, es sei der richtige Zeitpunkt, „dass wir uns mit den einzelnen Fragen noch mal hausintern auseinandersetzen“. Das tut das BMG offenbar immer noch ergebnislos.
Für eine bezahlte Weiterbildung von PTW in Krankenhäusern müsste man zusätzliche Weiterbildungsstellen schaffen und benötigte dafür zusätzliche Finanzmittel. Denn viele Kliniken schreiben sowieso schon rote Zahlen. In der ambulanten Versorgung gibt es keine eigene Finanzierungsbasis für die Bezahlung von Psychotherapeuten in Weiterbildung, bei angehenden Fachärztinnen und Fachärzten ebensowenig. Eine Ausnahme bildet seit rund 25 Jahren lediglich die – inzwischen ausgebaute – Förderung für angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie einige wenige fachärztliche Grundversorger (§ 75 a SGB V). Eine solche Konstruktion regte Munz auch für die PTW in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren an. Doch im Petitionsausschuss wies Franke darauf hin, dass man diese Finanzierung damals eingeführt habe, weil man einen Versorgungsmangel bei der Hausärzteschaft gesehen haben. Davon kann bei Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keine Rede sein. Wenn aber auf Dauer zu wenig durchs Nadelöhr Weiterbildung gehen, kann sich das ändern – und damit auch die Versorgung.
Und: Die Erfolge der § 75a-Finanzierung hat der GKV-Spitzenverband Mitte Dezember 2023 durch Vorlage eines Gutachtens des IGES Instituts in Abrede gestellt. Schließlich soll sie dazu dienen, dass junge Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung beenden und in die hausärztliche Versorgung gehen. Die IGES-Autoren gelangten aber zu dem Schluss: Trotz „langjähriger finanzieller und struktureller Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung“ steige die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden Qualifikation nur allmählich. Dabei geben Krankenversicherungen (die GKV zu 93 Prozent) und Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam bereits rund 300 Mio. Euro pro Jahr allein für Gehaltszuschüsse aus.
Berufe der Medizinischen Technologie: Ungleichheit bei Finanzierung der Ausbildung
Beleg 3: Seit 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die Berufe der Medizinischen Technologie inklusive Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Ein kritischer Punkt waren im Vorfeld Refinanzierungsprobleme privater Schulen sowie ambulanter Praxen. Doch dafür schienen sich Lösungen abzuzeichnen. Im November 2023 wies der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland (DVA) in Zusammenarbeit mit der Radiologen Gruppe 2020 als deutschlandweite Genossenschaft von mehr als 200 ambulanten Zentren jedoch auf eine „Fehlsteuerung in der Ausbildungspolitik“ hin: Einrichtungen des ambulanten Sektors müssten die Ausbildungskosten vollständig selbst tragen. Eine Regelung der Refinanzierung des theoretischen und praktischen Unterrichts an Schulen für ihre Azubis gebe es nicht. Im stationären Bereich hingegen bestehe durch mögliche Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Einrichtungen die Möglichkeit einer Refinanzierung von Schulkosten über § 17 Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Der Bundesrat hatte seinerzeit in einer Entschließung zum MT-Berufegesetz die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzierung von Ausbildungen umfassend zu sichern, auch wenn eine ambulante Einrichtung Trägerin der Ausbildung sei. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte dies dann im Juni 2022 ebenfalls gefordert. Doch das Problem ist nicht gelöst. Staatssekretärin Dittmar ließ am 14. Dezember 2023 auf eine Anfrage von MdB CSU Stephan Pilsinger wissen: Ausbildungskosten für nicht-ärztliches Personal „werden grundsätzlich über die vertragsärztliche Vergütung auf Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen abgebildet“.
Bei den Berufen der Medizinischen Technologie zeigt sich nach Erkenntnissen des DVA auch eine Herausforderung, die alle davon betroffenen Gesundheitsberufe thematisieren, ebenfalls die akademisierten Hebammen. Mit den gesetzlich fixierten Modernisierungen der Ausbildungen werden nun durchgängig die Anforderungen an Praxisanleitende, hauptberufliche Lehrkräfte und Schulleitungen, gegebenenfalls Lehrende an Hochschulen verschärft, aus inhaltlich nachvollziehbaren Gründen. Im noch nicht offiziellen Referentenentwurf für die Physiotherapieberufe ist u.a. festgehalten, dass der Lehrkörper in den Schulen vollständig akademisiert werden soll (pädagogische Qualifikation auf Bachelor- oder vergleichbarem Niveau). Für Praxisanleitende wären Zusatzqualifikationen von mindestens 200 Stunden nachzuweisen. Stets sind längere Übergangszeiten vorgesehen. Doch da nahezu alle Gesundheitsberufe unter einem Fachkräftemangel in der Versorgung leiden, ist dies ebenfalls ein kritischer Punkt der Reformen.
Kein geduldiges Warten, bis alles aus dem Koalitionsvertrag endlich abgearbeitet ist
Die Bundesregierung und vor allem das BMG hätten also genug damit zu tun, alle ihre Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag abzuarbeiten und das ein oder andere Folgeproblem aus neu geregelten Ausbildungen und Studiengängen gleich noch mitanzupacken. Doch es ist nicht zu übersehen, dass Versorgung und Versorger nicht stillhalten, bis endlich alles abgearbeitet ist. Etliche Gesundheitsberufe nutzen einen für sie zunehmend entspannten Arbeitsmarkt, Druck aufzubauen und weitere Forderungen zu stellen. Am 8. Februar 2024 rief der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) die Medizinischen Fachangestellten (MFA) unter seinen Mitgliedern zum Streik auf – das erste Mal seit 60 Jahren. Zuvor hatte er die Tarifverhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MFA (AAA) abgebrochen. Ziel sei es, „den Druck auf die Arbeitgeberseite zu verstärken und so grundlegende Verbesserungen beim Gehalt zu erzielen“, so vmf-Präsidentin Hannelore König. „Es ist unverzichtbar, jetzt zu handeln, damit nicht noch mehr Berufsangehörige den Beruf wegen der niedrigen Gehälter bei enormer Stressbelastung und hoher Verantwortung verlassen.“ Der vmf forderte eine prozentuale Steigerung von 14,6 Prozent über alle Berufsjahr- und Tätigkeitsgruppen hinweg. König verwies darauf, dass MFA im Mittel nur ca. 16 Euro pro Stunde verdienten. Am Ende einigten sich die Tarifpartner auf eine Steigerung von 7,4 Prozent und weitere Verbesserungen. In einer gemeinsamen Presseerklärung von vmf und AAA hieß es: „Beide Tarifparteien sehen zudem die gesetzliche Krankenversicherung und die Politik in der Pflicht.“ Sie müssten dafür sorgen, dass sachgerechte Kostensteigerungen gegenfinanziert würden.
1,5 bis zwei Milliarden Euro mehr für die ärztliche Weiterbildung
Der Marburger Bund (MB) als Gewerkschaft der Krankenhausärztinnen und -ärzte, aber zunehmend auch der ärztlichen Angestellten im ambulanten Bereich, griff am 15. Februar 2024 erneut das Thema Weiterbildung auf. Er forderte u.a., den Rahmen für ärztliche Weiterbildung neu zu gestalten und für weiterzubildende Kolleginnen und Kollegen tarifliche Mindestbedingungen auch im ambulanten Sektor vorzusehen. Anders als im stationären Bereich gebe es in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren hierfür noch keine verbindlichen Regelungen. Für zusätzliche Kosten in der ambulanten und stationären ärztlichen Weiterbildung (Simulationstrainings, Rotationen, Tätigkeit von Weiterbildungsbeauftragten u.a.) müsse es auch zusätzliches Geld geben, und zwar durch eine separate, extrabudgetäre Finanzierung aus Steuermitteln. Prof. Dr. Henrik Herrmann, Mitglied des MB-Bundesvorstands, rechnete zudem vor: Würde man die Förderung der Weiterzubildenden in Allgemeinmedizin im ambulanten Bereich auf weitere Facharztgruppen erweitern, „käme man wahrscheinlich so auf insgesamt 1,5 bis 2 Mrd. – nur für die ärztliche Tätigkeit“.
Pflegeberufe attraktiver machen – eine Dauerforderung
Auch die Pflege fordert beständig Verbesserungen. So hatte das Statistische Bundesamt am 24. Januar 2024 vorgerechnet, dass bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen würden. Der Bedarf an erwerbsfähigen Kräften werde dann auf 2,15 Mio. steigen. Der Deutsche Pflegerat reagierte darauf mit dem Hinweis, es würden eher mehr gebraucht. Das Statistische Bundesamt habe die Altersstruktur heutiger Pflegekräfte herangezogen, aber nicht berücksichtigt, dass bereits 115.000 Vollzeitstellen fehlten. Dass die pflegerische Versorgung heute schon an vielen Orten nicht mehr gewährleistet sei, stelle „ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das unsere Demokratie gefährdet“, so Präsidentin Christine Vogler. Der Pflegeberuf müsse dringend attraktiver gemacht werden, beispielsweise durch ein Pflegekompetenzgesetz.
Das Statistische Bundesamt hatte im Mai 2023 aber auch gemeldet, dass die Zahl der ambulanten Pflegedienste binnen 20 Jahren fast um die Hälfte gestiegen sei, die Zahl der dort Beschäftigten um 134 Prozent, die in Pflegeheimen um 71 Prozent. Aber: Die Teilzeitquote der Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten lag 2021 bei 68 Prozent, die der in Pflegeheimen bei 63 Prozent. Über Gründe wie hohe Belastung, zu dünne Personaldecke vor Ort, wenig verlässliche Dienstpläne, kaum digitale Unterstützung wird seit längerem ernsthaft diskutiert. Es waren Themen einer Arbeitsplatzstudie des BMG, deren Ergebnisse im Mai 2023 veröffentlicht wurden. Eine angemessene Bezahlung war danach für nahezu alle Befragten aber auch ein zentraler Punkt. Die Mindestlöhne in der Pflegebranche je Stunde lagen damals bei 13,70 Euro brutto für Ungelernte, für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung bei 14,60 Euro brutto und bei 17,10 Euro brutto für Pflegefachkräfte.
Berufsbildungsbericht: höherer Abschluss, mehr Geld
Wünschen und Bedürfnissen geht regelmäßig auch das Bundesinstitut für Bildung (BIBB) in seinen Berufsbildungsberichten nach. Im Bericht 2023 wird thematisiert, dass der Trend zu höheren Schulabschlüssen und einer gestiegenen Studierneigung anhält. Immer mehr junge Menschen könnten wählen zwischen Ausbildung, Studium oder Fachschule. Auch der monetäre Verdienst habe Einfluss, und nicht zu Unrecht: Nach einer Studie zu Brutto-Lebensentgelten in Abhängigkeit vom Beruf und der formalen Qualifikation zeigte sich für Vollzeitbeschäftigte: Personen mit abgeschlossenem Studium kamen auf knapp 2,7 Mio. Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung auf 1,7 Mio. Euro, Personen ohne Ausbildung auf 1,3 Mio. Euro. Zwar muss man diese Daten nach Ansicht des BIBB noch differenzierter betrachten. Doch deutlich wird: Ein Hochschulstudium führt tendenziell zu höherem Einkommen. Und wer heute einen Gesundheitsberuf studiert, erwartet das sicher auch.
Fazit
Zur Halbzeit der Ampelkoalition zeigt sich: Wie so vieles andere sind auch Reformen für und in den Gesundheitsberufen Vorhaben, die nur sehr schleppend vorankommen – wenn überhaupt. Eine gesonderte Betrachtung wären die Finanzierungsfragen wert, die mit den Reformvorhaben verbunden sind. Darauf konnte in diesem Überblick nur vereinzelt eingegangen werden. Als der Entwurf zum Physiotherapeutengesetz publik wurde, merkte ein Experte spöttisch an, der wichtigste Satz darin sei: „Dem Bund entstehen keine Haushaltsausgaben.“ Im Novellierungsstreit um die Ärztliche Approbationsordnung zwischen Bund und Ländern ließ der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Jakob von Weizsäcker, am 31. Januar 2024 wissen: Eine Finanzierung „der bisher berechneten und immer noch streitigen Erfüllungsaufwände allein durch die Länder“ sei „nicht möglich“. Es sind die Bundesländer, die nach Reformen bereit sein müssen, Berufs- und Studiennovellierungen umzusetzen und zu großen Teilen zu zahlen für das, was zurechtreformiert wurde. Und mit zunehmendem Anteil auch die gesetzliche Krankenversicherung, die sich immer häufiger an Ausbildungskosten beteiligen muss.
In Zeiten knapper Kassen nehmen die Einwände zu und Nachfragen, inwiefern bestimmte Reformelemente, allen voran zur Akademisierung, gegen den Fachkräftemangel im entsprechenden Beruf eigentlich helfen. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ist nicht nachvollziehbar, was eine anders als bisher ausgebildete Pflegeassistenzkraft oder ein studierter Physiotherapeut ihnen bringen sollen. Wohl aber spüren sie einen Fachkräftemangel buchstäblich am eigenen Leib. Der Mix an ganz unterschiedlichen Anforderungen und Herausforderungen macht Reformen der Gesundheitsberufe komplex: Sie sollen einen Modernisierungsschub auslösen, der Nachwuchs anzieht, Aufstiege im Berufsfeld gut ermöglicht, aber auch bewährte, erfahrene Berufsangehörige nicht vergrault. Sie sollen Fachkräfteeinwanderung erleichtern, vorgegebene bundesdeutsche Kompetenzen und Standards aber nicht verwässern. Sie sollen der Versorgung dienen und finanzierbar sein. Sie sollen jedes Berufsbild in sich optimal für die Zukunft ausrichten, aber sich gleichzeitig in ein schlüssiges Miteinander der verschiedenen Gesundheitsberufe einfügen. Das wird eine Herausforderung bleiben.
Reformen in und für die Gesundheitsberufe mit Wirkung in der 20. Legislaturperiode
Aktualisierte Übersicht
(Stand: 28. Februar 2024)
In Kraft: Anästhesietechnische Assistentinnen/-en und Operationstechnische Assistentinnen/-en (ATA-OTA)
Seit 1. Januar 2022 gilt bundesweit eine vereinheitlichte ATA/OTA-Ausbildung. Die Reform wurde schon in der 19. Legislaturperiode beschlossen.
Offen: Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO)
Die umfassende Novellierung der ÄApprO steht nach wie vor aus. Zuletzt hat das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Karl Lauterbach am 4. Dezember 2023 einen überarbeiteten (dritten) Referentenentwurf vorgelegt. Er ist weitgehend identisch mit der Vorgängerversion vom 15. Juni 2023. Als Datum für das Inkrafttreten der neuen ÄApprO ist weitgehend der 1. Oktober 2027 festgehalten.
Schon für die Version vom Juni hatten zahlreiche stellungnehmenden Organisationen bezweifelt, dass es bei niedrigeren Umsetzungskosten von 177 statt ca. 300 Mio. Euro jährlich bleiben wird. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur ÄApprO vom 13.2.2024 betont das BMG: „Von Bundesseite ist deutlich gemacht worden, dass sich der Bund an der Finanzierung der durch die Reform entstehenden Mehrkosten nicht beteiligt.“ Bund und Länder seien sich aber einig, die ÄApprO befinde sich im BMG „in der finalen Abstimmung“.
Offen: Schaffung eines neuen Berufsbilds Community Health Nurse
Das BMG hat zuletzt in seiner Arbeitsplanung für das Jahr 2024 (Stand: Januar) ein Pflegekompetenzgesetz angekündigt, mit dem auch „Tätigkeitsdefinition und Bedarfsermittlung Community Health Nurse (CHN)“ bewältigt werden sollen.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) nutzte in den letzten Monaten vielfältig Gelegenheiten, Community Health Nurses für eine bessere Versorgung in die Diskussion zu bringen. So verknüpfte DPR-Präsidiumsmitglied Jana Luntz bei einem Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 28. Juni 2023 das Thema Hitzeschutz mit CHN: Sie könnten in diesem Bereich so wie Krankenschwestern in Gesundheitskiosken oder School Nurses eine sinnvolle Rolle übernehmen. In seiner Stellungnahme zum KRITIS-Dachgesetz begrüßte der DPR die angestrebte Auseinandersetzung mit der Resilienz kritischer Einrichtungen auch im Gesundheitswesen. Er forderte u.a. dafür eine hinreichende Personalvorhaltung im Gesundheitswesens auch für Krisenfälle und unterbreitete den Vorschlag, dann auch Community Health Nurses einzubinden.
In Kraft: Hebammenreform
Seit dem Jahr 2020 ist der Beruf vollständig akademisiert: Damals traten das Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung sowie die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2025 wird das BMG die Reform evaluieren. Einen Kabinettsentwurf zu einem Aktionsplan rund um die Geburt zur Umsetzung dieses nationalen Gesundheitsziels hat das BMG zuletzt in seiner Arbeitsplanung für das Jahr 2024 (Stand: Januar) mit der Zeitangabe „1. Quartal 2024“ angekündigt.
Begonnen: Berufsreform Heilmittelerbringer, d.h. der Berufe der Physiotherapeuten
Offen: Berufsreform für Ergotherapeuten und Logopäden
Seit Mitte Februar 2024 kursiert ein formal unveröffentlichter Referentenentwurf zu einem Physiotherapeutenberufereformgesetz. Datiert ist er auf den 21. Dezember 2023. Es soll danach künftig drei Berufe geben: (1) Physiotherapeuten, (2) Physiotherapeuten B.Sc. auf Basis eines dualen Studiums, (3) Masseure/Medizinische Bademeister. Dadurch würde eine Teilakademisierung umgesetzt. Physiotherapeuten B.Sc. sollen „insbesondere zur eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Physiotherapie“ qualifiziert werden. Dem Bund würden durch die Novellierung keine Kosten entstehen, den Ländern (Studium) und der gesetzlichen Krankenversicherung (Beteiligung an Ausbildungskosten und -vergütung) schon.
Zeitangaben für weitere Reformen: Logotherapie bis 2026, Ergotherapie bis 2027, Podologie und Diätassistenz ohne Jahresangabe.
Begonnen: Voruntersuchung zu einer Novellierung der Berufsausbildung der MFA
Im Januar hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer „Voruntersuchung der beruflichen Aus- und Fortbildung für Medizinische Fachangestellte (MFA)“ begonnen. Eine Weisung dazu hat das BMG in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erteilt (BMBF). Mit diesem üblichen Verfahren für die MFA wird analysiert, ob und welcher Novellierungsbedarf für die Ausbildung besteht. In der Projektbeschreibung heißt es auch: „Dabei soll auch ein Vorschlag für ein durchlässiges Qualifizierungs- und Aufstiegskonzept entwickelt werden.“ Der MFA-Beruf zählt zu denjenigen, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt werden.
In Kraft: Reform der Ausbildung von Notfallsanitätern
Offen: Erweiterte Kompetenzen von Notfallsanitätern/Akademisierung
Offen: Bundesweites Berufsgesetz + Harmonisierung mit anderen Ausbildungen
Bei Notfallsanitäterinnen und -sanitätern wurde die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zunächst für ein Detail geändert (in Kraft: 1. Januar 2021, Omnibus der ATA-OTA-Reform). Dann wurde ihnen mit Wirkung zum 1. Januar 2022 per Änderung am Notfallsanitätergesetz in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen (Omnibus des MTA-Reform-Gesetzes). Beides wurde schon in der 19. Legislaturperiode beschlossen.
Für 2024 hat das BMG in seinem Ausblick vom 15. Dezember 2023 angekündigt, die Kompetenzen von Notfallsanitäerinnen und Notfallsanitätern zu erweitern, „insbesondere durch Akademisierung“. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Harmonisierung der Ausbildungen u.a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz, Rettungssanitäter bei gemeinsamer Finanzierung von Bund und Ländern wurde noch nicht umgesetzt.
In Kraft: Reform der Pflegeausbildung
In Kraft: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
In Kraft: Stärkung der akademischen Pflegeausbildung
Offen: Bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz
Offen: Pflegekompetenzgesetz
Im Januar 2020 startete die neue, generalisierte dreijährige Ausbildung. Seit Anfang 2020 bestehen zudem reguläre berufsqualifizierende Studiengänge in der Pflege.
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): Es wurde am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündigt (unterschiedliche Termine des Inkrafttretens). Damit wurde u.a. das Förderprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf von 2024 auf 2030 verlängert sowie Regelungen zu Springerpools zur Entlastung des Pflegepersonals aufgenommen. Zudem wurde beschlossen, beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege einzurichten. Die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur ist zum 1. Juli 2025 verpflichtend.
Pflegestudiumstärkungsgesetz: Die Stärkung berufsqualifizierender Studiengänge in der Pflege wurde auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten. Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres dualen Studiums eine angemessene Vergütung. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Gleichzeitig sollen Kompetenzen zur späteren eigenverantwortlichen, selbstständigen Berufsausübung „in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz“ im Studium vermittelt werden. Die Hochschulqualifikation soll zu weiteren Tätigkeiten als bisher befähigen. Genannt werden: Übernahme von erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten bei hochkomplexen Pflegebedarfen von Menschen aller Altersstufen in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie zur Verabreichung von Infusionstherapie und Injektionen sowie zur Verordnung von und Versorgung mit Medizinprodukten und Hilfsmitteln.
Berufsgesetz für Pflegeassistenz: Noch offen. Aber: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg hat informiert, dass BMG und Bundesfamilienministerium den Ländern am 15. Februar 2024 erstmals konkrete Eckpunkte für eine bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung vorgestellt haben. Ein Referentenentwurf sei für März angekündigt worden.
Pflegekompetenzgesetz: Noch offen. Das BMG hatte es zuletzt in seiner Arbeitsplanung für das Jahr 2024 (Stand: Januar) angekündigt, mit dem auch „Tätigkeitsdefinition und Bedarfsermittlung Community Health Nurse“ angegangen werden sollen. Karl Lauterbach hatte auf dem Pflegetag 2023 angekündigt: „Die Zuständigkeiten, Befähigungen und Verantwortlichkeiten für Pflegekräfte sollen deutlich erweitert werden in einer rechtsfesten Art und Weise.“
In Kraft: Reform der Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA)
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbilds und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA-Reformgesetz) trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Reform wurde schon in der 19. Legislaturperiode beschlossen.
In Kraft: Reform der Psychotherapeutenausbildung
Offen: Finanzierung der Weiterbildung
Dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG) folgte ergänzend eine neue Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychTh-Appro), beides mit Wirkung zum 1. September 2020. Mit der Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten wurden in der PsychThApprO vor allem Details zu Prüfungsformaten angepasst, mit Wirkung zum 1. Oktober 2021. Am 4. Jnauar 2023 hat das BMG den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der PsychTh ApprO vorgelegt. Darin wurden vor allem Bedenken der Bundesländer und Hochschulen wegen bestimmter Prüfungsvorgaben aufgegriffen (Stichwort: Parcours). Die Länderkammer stimmte am 12. Mai 2023 zu. In einer Entschließung wurde gebeten, dieses Format „durch eine praktikable Prüfung zu ersetzen“.
Im Mai 2022 finalisierte der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) die Muster-Weiterbildungsordung für Psychotherapeutinnen/-therapeuten und gab damit den Weg frei für deren Umsetzung in den einzelnen Bundesländern. Doch bis heute ist die Finanzierung der Weiterbildungsstellen, wie sie die Profession für angemessen hält, nicht gesichert. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Berufsverbände mahnen dies unentwegt an. Am 3. Juli 2023 befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Thema. Staatssekretär Edgar Franke gab zu Protokoll, es sei der richtige Zeitpunkt, „dass wir uns mit den einzelnen Fragen noch mal hausintern auseinandersetzen“. Dabei ist es bislang geblieben.
Im September 2023 legte die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung eine „Stellungnahme zum Ausgleichsbedarf bei Anstellung von Weiterbildungsteilnehmenden (PTW) in Praxen“ vor. Danach brauchte eine psychotherapeutische Praxis rund 2.700 Euro monatlich, um einen PTW finanzieren zu können. Weder deckten die Einnahmen durch PTW die Kosten seiner finanzierten Weiterbildung, noch dürfe dessen Tätigkeit zu einer nennenswerten Ausweitung des Praxisumfangs führen (Zulassungsverordnung). Nach Schätzungen der BPtK werden jährlich rund 2.500 neue Fachpsychotherapeuten und -therapeutinnen benötigt, um den Verlust durch das Ausscheiden von Älteren auszugleichen.
In Kraft: Reform der Berufe der Medizinischen Technologie
Das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) sowie ergänzend eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für MTA (MTAPrV) traten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Reformen wurden schon in der 19. Legislaturperiode beschlossen. Markant ist für Außenstehende, dass die alte Bezeichnung „Technische Assistenten in der Medizin“ durch die Bezeichnung „Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe“ (MT) in der jeweiligen Fachrichtung ersetzt wurde (Labordiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizin).
Der Dachverband für Technolog/innen und Analytiker/innen in der Medizin Deutschland e.V. (DVTA) konnte seinerzeit keinerlei Akademisierungsperspektiven erreichen. Selbst für Modellstudiengänge fehlte der politische Mehrheitswille. Am 23.Oktober 2023 hat der Wissenschaftsrat allerdings angekündigt, sich mit der Frage der Akademisierung technischer Assistenzberufe in der Medizin demnächst intensiver zu befassen. Hierzu kündigte er eine eigene Stellungnahme an. Anlass war die Vorstellung seiner aktualisierten Empfehlungen zur „Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe in Deutschland“.
In Kraft: Reform der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
Zum 1. August 2022 ist eine modernisierte Ausbildungsordnung in Kraft getreten. Der Beruf zählt zu denjenigen, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt werden. Dafür ist grundsätzlich das Bundesarbeitsministerium zuständig, nicht das BMG. Themen wie Kommunikation und Kooperation wurden ausgebaut. Intensiviert und angepasst wurden Inhalte in Bereichen wie Hygienemaßnahmen, Aufbereitung von Medizinprodukten, Qualitätsmanagement, Abrechnung, berufsbezogener Umgang mit einer fremden Sprache, in der Regel Englisch. Aufbauend können sich ZMF u.a. als Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin, als Dentalhygienikerin oder Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement qualifizieren.
In Kraft: Reform der Ausbildung zum Zahntechniker
Zum 1. August 2022 ist eine neue Ausbildungsordnung für Zahntechniker und -technikerinnen in Kraft getreten. Der Beruf zählt zu denjenigen, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt werden. Dafür ist das Bundesarbeitsministerium zuständig, nicht das BMG. In der Pressemitteilung zur Novellierung verweist das Bundesinstitut für Berufsbildung darauf, dass Zahntechniker „neben manuellen Fähigkeiten auch digitale Kompetenzen“ benötigten. Dies habe man bei der Modernisierung berücksichtigt. Zahntechniker können sich später zum Zahntechnikermeister weiterbilden.
In Kraft: Verordnung zur Modernisierung der Prüfungsverfahren im Recht der Heilberufe (Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung)
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt an 7. Juni 2023. Damit werden vor allem Vorgaben für Prüfungsverfahren in zahlreichen Berufs- und Heilberufegesetzen bzw. -verordnungen angepasst. Anlass dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Außerdem wurden für diverse Ausbildungen der Heilberufe digitale Unterrichtsformate ermöglicht – eine Anpassung infolge von Erfahrungen aus der Pandemie.
Sabine Rieser
Freie Journalistin für Gesundheitspolitik
Autorin Observer Datenbank und Observer Gesundheit
Weitere Analysen der Autorin zum Thema:
„Noch ist wenig passiert in der Ampelkoalition“, Observer Gesundheit, 12. April 2023,
„Gesundheitsberufe in der 20. Legislaturperiode“, Observer Gesundheit, 7. Oktober 2021,
„Gesundheitsberufe in der 19. Legislaturperiode – eine vergleichende Analyse (II)“, Observer Gesundheit, 17. Februar 2020,
„Gesundheitsberufe in der 19. Legislaturperiode – eine vergleichende Analyse (I)“, Observer Gesundheit, 10. Februar 2020.
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