17 Monate sind genug!

Warten auf die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche trotz Ankündigung des G-BA

Sebastian Baumann, Vorstandsbeauftragter Psychotherapie der Systemischen Gesellschaft

Geht das nun schon wieder los? Diese Frage stellt sich unweigerlich mit Blick auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Am 22. November 2019 verkündete Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende der Unterausschüsse Psychotherapie und Methodenbewertung im G-BA: „Derzeit bereiten wir einen Antrag auf Nutzenbewertung für den Einsatz des Verfahrens bei Kindern und Jugendlichen vor.“[1] 17 Monate später warten die Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien noch immer – bisher ist nichts passiert. Auch in der neuen Arbeitsplanung des G-BA taucht das Thema nicht auf.

Wie kann das sein? Gibt es beim G-BA keine klaren zeitlichen Abläufe, die einzuhalten sind? War die Pressemitteilung nur eine leere Ankündigung zur Beruhigung?

Zwei Beispiele zeigen, dass schnelles Agieren durchaus möglich ist. Seit zehn Jahren gibt es das AMNOG-Verfahren mit sehr guten Erfahrungen. Es zeichnet sich durch konkrete Vorgaben aus, bis wann welche Entscheidungen von wem zu treffen sind. Jeder der Beteiligten weiß, innerhalb welcher Zeiträume mit Ergebnissen zu rechnen ist. Kann es sein, dass sich die Geschwindigkeit im G-BA im Gegensatz dazu nicht an den betroffenen Versicherten orientiert bei der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche?

Ein weiteres gutes Beispiel, wie schnell es gehen kann, ist die Zulassung von digitalen Angeboten, die im „fast track“ durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gepeitscht worden ist. Hier vergehen zwischen der Vorstellung BfArM und einer Entscheidung nur Monate. Während also Digitalprodukte auf die Überholspur gesetzt werden und man der Evidenz nicht zu viel Bedeutung beimisst, werden Kinder und Jugendliche auf dem Standstreifen abgestellt – sie sollen sich mit ihren Familien selbst behelfen.

 

Kinder und Jugendliche am stärksten von Pandemie betroffen

Dabei sind es die Kinder und Jugendlichen, die mit ihren Familien am stärksten von der Pandemie betroffen sind. Erst jetzt rücken sie in den Fokus der Aufmerksamkeit, wie die Diskussionen, Anträge und Anfragen ans Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Deutschen Bundestag zeigen[2]. Die psychische Gesundheit und deren Wiedererlangung stehen im Vordergrund. Wohl keiner versteht es, warum ein evidenzbasiertes Verfahren mit sehr kurzen Behandlungszeiten nur den Erwachsenen vorbehalten sein soll.

Die Expertinnen und Experten sind sich indes einig: Es muss schnellstens etwas für Kinder und Jugendliche getan werden. Die renommierte Copsy-Studie[3] zeigt es: Nahezu jedes dritte Kind entwickelt in der Coronakrise psychische Auffälligkeiten. Kinder und Jugendliche ziehen sich zurück, bleiben im Bett trotz Aufforderung, verweigern die Kommunikation mit ihren Eltern. Die für ihre Entwicklung immens wichtigen Kontakte mit den Peers sind kaum mehr möglich. Die Folge: Ängste, Depressionen und psychosomatische Beschwerden nehmen zu. Gerade erst hat ein außergewöhnliches Bündnis von 28 Verbänden von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche Alarm geschlagen[4]: Es braucht dringend Unterstützung, wenn die schlimmsten Folgen für diese Generation verhindert werden sollen.

 

G-BA hat noch keinen Antrag auf Methodenbewertung gestellt

Wie ist es möglich, dass sich der G-BA angesichts dieser dramatischen Lage noch immer nicht dazu durchringen konnte, den Antrag auf Methodenbewertung der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche zu stellen? Immerhin handelt es sich um ein Psychotherapieverfahren, „das den sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe eine besondere Relevanz für die Entstehung einer psychischen Erkrankung“ beimisst, wie es in der bereits zitierten Pressemitteilung des G-BA von 2019 heißt. Tagtäglich bekommen wir vor Augen geführt, wie mit dem fehlenden Schulbesuch auch die Tagesstruktur der Kinder und Jugendlichen aus den Fugen gerät. Die dauernden Konflikte in Familien, die auf engstem Raum im Lockdown sitzen, befeuern ungesunde Verhaltensweisen, die chronifizieren. Um es deutlich zu sagen: Viele Familien sind am Ende und wissen sich selbst nicht mehr zu helfen. Für die Auswirkungen der Pandemie kann hier keiner etwas; dafür, die Kinder und Jugendlichen im Regen stehen zu lassen schon. Gleichzeitig ist die Scham groß, die Probleme an die große Glocke zu hängen. 8-jährige, die mit ihren Familien Hilfe benötigen, rufen nicht zu Demonstrationen vor dem G-BA auf.

Fertig ausgebildete Systemische Familientherapeutinnen und Familientherapeuten stehen bereit, dürfen ihre therapeutische Hilfe aber nicht abrechnen. Dabei könnten gerade sie mit ihrer sektorübergreifenden Kooperation zu den Kolleginnen und Kollegen aus der Jugendhilfe für vernetzte Hilfe sorgen. So müssen die Patientinnen und Patienten erst auf ihren 18. Geburtstag warten, bis die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Systemische Therapie übernehmen. Die Evidenz für den Nutzen Systemischer Therapie für Kinder und Jugendliche (internationaler Name: family therapy) liegt ausreichend vor. Entsprechend hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) bereits 2008 die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche anerkannt.

 

Blockieren die Bänke die Antragstellung?

Berufsrechtlich ist sie damit den anderen Richtlinienverfahren, die hilfreiche Regelleistungen der GKV sind, gleichgestellt. Worauf wird noch gewartet – 13 Jahre nach der Anerkennung durch den WBP? Blockieren hier die Bänke die Antragstellung? Ist es der GKV-SV, der sich im Wegschauen übt und dringend gebotenes Handeln verhindert? Wer geglaubt hat, dass durch die gesetzgeberischen Eingriffe der letzten Jahre die Verfahren beschleunigt werden, sieht sich hier eines Besseren belehrt. Anstatt nicht stringent geführte Bewertungsprozesse verantworten zu müssen, werden die Anträge dafür erst gar nicht gestellt. Die Pandemie kann als Grund für das Nichttätigwerden des G-BA nicht herangezogen werden: Gerade erst wurde im Fristenbericht für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erläutert, wie fristgerecht die Beratungsthemen abgearbeitet wurden. Hat das auch damit zu tun, dass dringende Beratungsprojekte erst gar nicht begonnen werden? Ein als überwunden geglaubtes Problem tritt hier wieder offen zu Tage.

Anderthalb Jahre mögen für 40- bis 70-Jährige keine lange Spanne sein, für Kinder und Jugendliche und deren psychische Gesundheit bedeuten sie eine Ewigkeit.

Fragt man beim G-BA nach und bittet um transparente Information, tut sich auch hier wieder: Nichts. Fünf Wochen nach Zugang der Anfrage. Schriftlich möchte sich keiner äußern, in der Hoffnung, unter dem Radar bleiben zu können. Dabei hätten längst schon erste Ergebnisse der Nutzenbewertung vorliegen können, um dann Kindern und Jugendlichen mit ihren Familien ein weiteres Hilfsangebot machen zu können. Wie lange wird es sich der G-BA noch leisten können, diese Haltung des Wegschauens auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen auszutragen? Der G-BA muss handeln, und zwar jetzt. Wir werden kämpfen!

 

[1] https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/826/

[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-jugend-corona-826506

[3] https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_104081.html

[4] https://bvvp.de/wp-content/uploads/2021/03/20210316-PM-Verbaendebuendnis_Kinder-brauchen-mehr-Jugend-braucht-mehr_public-1.pdf

 

 

Lesen Sie auch die weiteren Beiträge von Sebastian Baumann zum Thema Systemische Therapie mit Blick auf den G-BA, die bisher im Observer Gesundheit erschienen sind:

Systemische Therapie in der GKV – jetzt müssen Kinder und Jugendliche folgen vom 13. Dezember 2019

Systemische Therapie – zwar evidenzbasiert, doch der G-BA ist entscheidungslos vom 6. August 2018

Systemische Therapie muss Kassenleistung werden vom 21. März 2018.


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