28.01.2019
Das Gerede von der Zwei-Klassen Medizin schadet der Bürgerversicherung
Maria Klein-Schmeink MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gutachten zum Vergleich von PKV und GKV beim Institut Premium Circle Deutschland (PCD) in Auftrag gegeben. Das auf Tarife spezialisierte Institut analysierte die leistungsstärksten Vollkostentarife der 32 Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ergänzend drei weiteren Leistungen. Das Ergebnis der Untersuchung ist eindeutig:
- Ein Teil der leistungsstärksten Tarife in der privaten Krankenversicherung kann elementare Leistungen nicht garantieren. Das Leistungsgefälle dieser zugleich auch teuersten Tarife in der privaten Krankenversicherung ist überdies erheblich. Es reicht von Tarifen, die nahezu alle Kriterien erfüllen, bis zu solchen, die nur ein Drittel der Kriterien erfüllen.
- Die gesetzliche Krankenversicherung ist besser als ihr Ruf. Jedoch gibt es auch hier erhebliche Schwächen, insbesondere in der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Die Finanzierung muss stabiler und verlässlicher werden, da die Finanzlage der GKV auch den Leistungsumfang bestimmt.
- Versorgungsdefizite treffen in beiden Systemen besonders Menschen mit geringen Einkommen oder chronischen Erkrankungen. PKV Versicherte auch in einigen der jeweils leistungsstärksten Tarifen haben deutliche Lücken etwa bei Kuren und Rehabilitationen, der Versorgung von Kindern mit Behinderungen, Entwicklungsstörungen oder psychischen Erkrankungen, bei der häuslichen Krankenpflege, der Psychotherapie oder Krankentransporten. GKV Versicherte wiederum müssen insbesondere bei der Heil- und Hilfsmittelversorgung Zuzahlungen oder Versorgungsbeschränkungen hinnehmen.
Die Untersuchung berührt damit gleich mehrere in der Diskussion um das deutsche Krankenversicherungssystem immer wiederkehrende Mythen:
Mythos 1: Die gesetzliche Krankenversicherung sei zweitklassig. Es gibt in der PKV zwar abhängig vom gewählten PKV-Tarif eine Reihe zusätzlicher Leistungen mit keinem oder nur geringem medizinischen Nutzen, jedoch bietet der Leistungskatalog in der GKV eine gute Versorgung. Es schadet hingegen dem Anliegen einer Bürgerversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung schlecht zu reden, wie es etwa Karl Lauterbach immer wieder und zuletzt in der Reaktion auf unsere Studie noch einmal getan hat.
Mythos 2: Es gäbe einen Systemwettbewerb zwischen GKV und PKV. Doch den gibt es schon empirisch nicht. Im Gegenteil: Etliche PKV-Unternehmen haben sich auf dem zwischen GKV und PKV bestehenden gespaltenen Versicherungsmarkt gut eingerichtet. Sie wissen, ihre Versicherten haben keine Wahlfreiheit und können entsprechend auch nicht zu einem besseren Tarif eines anderen Unternehmens wechseln. So entsteht Bequemlichkeit, aber gewiss keine bessere Versorgungsqualität für die Versicherten.
Die Reaktionen auf die Untersuchungen waren leider weitgehend erwartbar. Statt sich der Kritik inhaltlich zu stellen, wurde beispielsweise versucht, PCD als „Versicherungsmakler“ zu diskreditieren. Behauptet wurde außerdem – auch hier im Observer von Robert Paquet –, Versicherte könnten Lücken in den Tarifen durch Zusatzversicherungen ergänzen. Es gibt (mit Ausnahme des Krankentagegeldes) zur PKV-Krankenvollversicherung jedoch keine „ergänzenden privaten Zusatzversicherungen“, die die in der Studie dargestellten fehlenden Leistungsinhalte umfänglich kompensieren würden.
Politische Schlussfolgerungen
Doch welche politischen Schlussfolgerungen ziehen wir aus der Analyse von PCD?
Alle Versicherten, gleich ob gesetzlich oder privat, müssen gut und qualitativ hochwertig versorgt werden. Vor allem besonders vulnerable Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass sie die Leistungen erhalten, die sie benötigen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine solidarische und stabile Finanzierung unseres Gesundheitswesens etwa durch eine Bürgerversicherung unabdingbar. Zugleich müssen aber die Systemgrenzen zwischen GKV und PKV überwunden werden. Sie verhindern Wahlfreiheit für die Versicherten, begünstigen Rosinenpickerei und erschweren eine gute Versorgung.
Klar ist: Eine solche Reform ist nicht von heute auf morgen umsetzbar. Das musste auch die SPD lernen. Mehrfach ist sie aus Koalitionsverhandlungen ohne eine Bürgerversicherung zurückgekehrt. Angesichts der ideologischen Verhärtungen in der Union bei diesem Thema ist das keine Überraschung. Statt aber ihre eigenen Erfolge, die Wiederherstellung der Parität und die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für kleine Selbständige, herauszustellen, verkauft Karl Lauterbach Honorarerhöhungen für Ärzte im TSVG allen Ernstes als Schritt zur Bürgerversicherung.
Es ist darum wenig hilfreich, weiter in den ideologischen Positionen zu verharren und sich an aufgeladenen Begrifflichkeiten abzuarbeiten. Was nützt eine abstrakte Vision, die jahrzehntelang nur Grundsatzpapiere schmückt, aber im Leben der gesetzlich und privat Versicherten nichts verbessert? Vielmehr wollen wir Antworten auf konkrete Fragestellungen geben: Wie können Wahlfreiheit und Verbraucherrechte der Versicherten verbessert werden? Wie kann erreicht werden, dass alle Versicherten alle medizinisch notwendigen Leistungen erhalten? Wie kann der Wettbewerb um gute Qualität gestärkt werden? Wie können privat und gesetzlich Versicherte gemeinsam zur solidarischen Finanzierung unseres Gesundheitswesens beitragen?
Ausführlichere Informationen zu der Untersuchung von PCD im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion finden Sie auf der Webseite der Bundestagsfraktion.
Lesen Sie dazu auch die politische Analyse von Dr. Robert Paquet im Observer Gesundheit.
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