Zugangssteuerung zur Psychotherapie: Dieser Protest hat sich gelohnt, aber an anderer Stelle geht er weiter

Ariadne Sartorius, Mitglied im Bundesvorstand des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Petentin der Petition gegen das TSVG

Dieser Kampf war erfolgreich: Der Paragraf 92 Absatz 6a Sozialgesetzbuch (SGB) V im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist gestrichen. Die geplante Regelung, mit der eine vorgeschaltete Stelle, in der Indikation und Dringlichkeit der Behandlung psychisch kranker Menschen geprüft werden sollte, ist nicht mehr Bestandteilt des TSVG. Mit der heutigen Verabschiedung des TSVG im Bundestag ist das endlich amtlich. Jedoch geht unser Protest weiter.

Damit hatte Jens Spahn wohl nicht gerechnet. Auf Initiative von 31 Psychotherapieverbänden wurde eine Petition gegen eine „gestufte und gesteuerte“ Versorgung psychisch kranker Menschen auf den Weg gebracht – die größte, die es jemals in der Geschichte Deutschlands gab. 217.000 Unterstützer, so bezifferte Marian Wendt, Vorsitzender des Petitionsausschusses, die Anzahl der Mitzeichner in der Sitzung des Petitionsausschusses am 14.01.2019, in der die Petentin öffentlich angehört wurde.

 

Spahn gibt nicht auf

Über diese Sitzung schreibt die „taz“: „Es sei, sagt die Antragstellerin, aller Anerkennung wert, dass der Minister heute ´leibhaftig` erschienen sei… Wie ein unverhofft gelobter Problemschüler schaut Jens Spahn nun nach links hinüber zu Ariadne Sartorius … Jens Spahn hört sich ihre Argumente an. Er macht sich Notizen, verständigt sich flüsternd immer mal wieder mit seinem aus dem Ministerium mitgebrachten Experten neben sich. Er bleibt aber fest in der Sache. ´Wir können gern über eine andere Begrifflichkeit reden`, sagt er schließlich. ´Aber ich möchte das Problem lösen.` Das Problem sind viel zu lange Wartezeiten auf Therapieplätze. Spahn ist hörbar nicht hier, um Bedenkenträgerinnen wie Frau Sartorius beizupflichten. Er will Lösungen liefern. Er will gewinnen.“

So hat der Bundesgesundheitsminister auch in allen nachfolgenden Gesprächen, zum Beispiel mit berufspolitischen Vertretern der Psychotherapeuten und mit den Medien, immer wieder deutlich gemacht: Er ist bereit für eine Überarbeitung, aber „Nichtstun“ käme für ihn nicht in Frage.

 

Gestrichener Paragraf taucht in anderem Gesetz auf

Daher wundert es nicht, dass nunmehr zwar die besagte Passage des § 92, Absatz 6a SGB V aus dem TSVG gestrichen wurde, aber nun in einem anderen Gesetz zu finden ist, das auch irgendwie mit Psychotherapie zu tun hat und sich dem Minister damit wohl anbietet: Das Ausbildungsreformgesetz der heutigen Psychologischen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten – ein Gesetz, das die Rahmenbedingungen des Studiums zur Erlangung der Approbation als Psychotherapeut und die Eckpunkte der Weiterbildung regelt und mit Versorgungskonzepten und mit den Inhalten des SGB V überhaupt nichts zu tun hat.

Die Verortung im SGB V ändert sich nicht: Es geht wieder um eine Zusatzpassage wie im § 92 Absatz 6a. Wieder soll der Gemeinsame Bundesausschuss das Problem für den Minister lösen, wieder sitzt die Profession da und rätselt, was die Worte im Entwurf sagen wollen, wieder muss sie Ungemach für psychisch kranke Menschen fürchten. Erneut soll – so kann man das lesen – die gesamte Versorgung psychisch kranker Menschen koordiniert und strukturiert werden – statt dass hier eine Formulierung gewählt würde, die auf die Erarbeitung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung für Menschen mit einem komplexen Behandlungsbedarf abzielte, also auf die Patientengruppe, bei der diese sinnvoll und notwendig ist. Geplant ist also ein monumentales Vorhaben, das die Versorgungsanforderungen vollkommen verkennt und außerdem Ressourcen an Behandlern erfordern würde, die einfach nicht vorhanden sind. Ganz zu schweigen von den neuen Hürden und Erschwernissen, die dieses Projekt für die Patientinnen und Patienten mit sich brächte.

Hier würde die kleine Ergänzung „für Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf“ genügen, aber vielleicht hat das der Minister ja eigentlich gemeint – da war doch was mit dem Sender-Empfänger-Problem, wie er immer wieder in diesem Zusammenhang betont hat.

 

Wieder Kabinettsbeschluss – neuer Kampf

Aber wie beim TSVG haben wir es jetzt schon wieder mit einem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zu tun, der wieder nur mühsam per Änderungsantrag im parlamentarischen Beratungsverfahren modifiziert werden kann. Sonst erlangt er Gesetzeskraft.

Eine andere Passage, die erneut ohne Rücksprache mit der Profession von einem Gesetz ins andere verschoben wurde und zu großer Sorge Anlass gibt: Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält einen zusätzlichen Auftrag, er soll anhand von Diagnosen und orientiert an Behandlungsleitlinien den Behandlungsbedarf konkretisieren.

Zugegeben, dem Problem der Verortung liegen ordnungspolitische Bedenken zugrunde. Wirklich schwierig würde es dann aber, wenn Regelungen in der Psychotherapierichtlinie – oder in jeder anderen Richtlinie – getroffen würden, die bestimmten Diagnosen festgelegte Behandlungsumfänge, Intensitäten und Behandlungsarten zuordnen würden.

 

Diagnose sagt nichts über Behandlungsbedarf

Psychotherapeuten behandeln keine Krankheiten, sondern Störungen mit Krankheitswert. Eine Diagnose sagt in der Regel noch nichts über den individuellen Behandlungsbedarf und die erforderlichen Vorgehensweisen aus, erst recht nichts über die Patientenpräferenzen. Komorbiditäten sind der Regelfall, und die Patientinnen und Patienten kommen meist mit komplexen oder erst noch zu eruierenden Zielen in die Psychotherapie. Bei der Behandlungsindikation sind diverse weitere Faktoren zu berücksichtigen; die tatsächliche Beeinträchtigung in der Lebensgestaltung, die Patientenpräferenzen auf zum Beispiel ein bestimmtes Behandlungsverfahren (was in der somatischen Medizin selbstverständlich respektiert wird), aktuelle psychosoziale Belastungssituationen (bei der Arbeit, in den Beziehungen) oder auch somatische und psychische Komorbiditäten, um nur einige Aspekte zu nennen, die gegen eine solche störungs- und diagnoseorientierte Festlegung von Behandlungskontingenten sprechen.

Alle F-Diagnosen, mit denen psychische Krankheiten erfasst werden, haben – mit Ausnahme der Depression – keinerlei Abstufung im Schweregrad. Bei jeder Diagnose gibt es Ausprägungen in der Schwere, die mit dem Umfeld interagieren, mit der Dauer der Erkrankung, mit Komorbiditäten usw.

Wir Psychotherapeuten müssen immer die Patienten im Auge behalten mit ihrer individuellen Lebens- und Krankheitsgeschichte, mit ihren sozialen Bezügen und Ressourcen, aber auch ihren Belastungen und Einschränkungen und ihrer Fähigkeit zur Alltagsgestaltung. Dazu können natürlich auch Leitlinien hilfreich sein. Aber eine Leitlinie, die nur Empfehlungen für die Behandlung gibt, zudem immer nur eine Gültigkeit von fünf Jahren aufweist, als Grundlage für eine Richtlinie zu nehmen, wäre ein vollkommen falsches Verständnis von Wissenschaftlichkeit und würde den Fortschritt in der Behandlung psychisch kranker Menschen gefährden.

 

Unmissverständliche Formulierungen notwendig

Hoffen wir, dass Jens Spahn weiter mit der Profession im Gespräch bleibt, damit diesen weiteren möglichen Missverständnissen begegnet werden kann, wie jenen, die den Formulierungen im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zugrunde liegen. Ziel sind unmissverständliche Formulierungen, die der Versorgung der von ihm immer wieder erwähnten Patientengruppe mit komplexem Behandlungsbedarf zugutekommen und diese besser in die Versorgung einbettet. Und dabei geht es nicht um Patienten mit bestimmten Diagnosen wie Depressionen und Psychosen, die Spahn immer wieder in einem Atemzug mit der entscheidenden Patientengruppe nennt, sondern um jene Patienten, die – unabhängig von ihrer konkreten Diagnose – eben diesen komplexen Behandlungsbedarf haben. Das können Menschen mit Psychosen oder Depressionen sein, aber auch solche mit Zwangsstörungen, Angsterkrankungen oder sonstigen Störungsbildern.

 

Forderung nach angemessener Bedarfsplanung

Grundlage aller Überlegungen ist und bleibt eine dem tatsächlichen Bedarf angepasste Planung, denn seitdem Psychotherapie Teil des GKV-Systems wurde, herrscht ein Mangel an Versorgung. Wenn jetzt weitere Angebote für diese Patientengruppe gemacht werden sollen, begrüßen wir das sehr, weisen aber zeitgleich darauf hin, dass dies nur zusammen mit einer angemessenen Bedarfsplanung möglich ist. In jenen Regionen, in denen es nach wie vor Mangel an Psychotherapeuten gibt, muss es weitere Zulassungen geben.

Jens Spahn hat zu weiteren Gesprächen mit den Verbänden eingeladen – auch das ist ein Erfolg unserer Petition. Wir bleiben zuversichtlich: Wir werden uns für Verbesserungen einsetzen und hoffen auf gute Lösungen.

 


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