Was in der kommenden Legislatur auf der Agenda stehen muss

Katrin Helling-Plahr MdB (FDP), Mitglied des Ausschusses für Gesundheit sowie des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

Die vergangenen anderthalb Jahre haben uns als Gesellschaft unglaublich viel abverlangt und unser Gesundheitssystem auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. All den darin tätigen Menschen, die tagtäglich an vorderster Front gegen Covid-19 standen und stehen, gebührt unsere aufrichtigste Dankbarkeit.

Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen haben bestehende Defizite unseres Gesundheitssystems wie unter einem Brennglas verdeutlicht. Es ist an uns und unabdingbar, dass Deutschland aus den Erkenntnissen der Pandemie-Zeit die richtigen Schlussfolgerungen zieht und dringend notwendige Reformen endlich konsequent angeht. Dafür ist in der nächsten Wahlperiode die Zeit.

 

Medizinprodukte: Von Lieferketten unabhängige Versorgung sichern

Vor allem zu Beginn der Pandemie haben Knappheit und anschließende Notfallproduktion von medizintechnischer Schutzausrüstung oder auch Beatmungsgeräten die Situation bestimmt. Für die Zukunft brauchen wir ein funktionierendes Konzept für eine strategische Reserve für Medizinprodukte. Mittelfristig müssen wir als Deutschland und Europa in Zukunft wieder eine von internationalen Lieferketten unabhängigere Versorgung sicherstellen.

Wir müssen als Standort für Medizintechnik- und Arzneimittelhersteller attraktiv sein. Dazu brauchen wir entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen. Die EU-Medizinprodukteverordnung, die zum 26. Mai 2021 ihren Gültigkeitsbeginn hatte und die sowohl Unternehmen wie Zertifizierungsstellen weiterhin vor enorme Herausforderungen stellt, müssen wir in ihren Auswirkungen in der der näheren Zukunft engmaschig evaluieren.

Deutschland muss Innovationsstandort – auch im Medizintechnikbereich – sein! Modernisierung, Innovation und Digitalisierung bieten Chancen für Patienten und Leistungserbringer, die wir nutzen müssen. Unser Augenmerk muss auch einer Krankenhausstruktur gelten, die eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherstellt. Hierbei gilt es insbesondere, die solide Investitionsförderung im Bereich innovativer Behandlungsmethoden in den Fokus zu nehmen, vor allem im Bereich der digitalen Infrastruktur und Assistenzsysteme. Der im September 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsfonds ist hier ein erster Schritt, kann aber nur ein Anfang einer gemeinsamen Strategie von Bund und Ländern sein.

Gerade mit Blick auf das Potenzial der Digitalisierung für die Patientenversorgung darf Politik nicht zum Hemmschuh werden, sondern muss die Innovationsbereitschaft durch innovationsfreundliche Forschungsförderung und transparente Rahmenbedingungen stärken. Klar ist: Deutschland hat bei der digitalen Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen sowie der Patienten deutlichen Aufholbedarf. Eine Kernaufgabe wird deshalb sein, offene Standards, Interoperabilität und die Sicherheit hochsensibler Gesundheitsdaten nachhaltig zu gewährleisten.

 

Einführung einer Bepreisung von Bürokratie- und Berichtspflichten

Dies gilt es durch Effizienzgewinne an anderer Stelle zu flankieren. Bürokratieabbau ist den Freien Demokraten in allen Bereichen ein zentrales Anliegen. Bürokratische Auflagen in Form kleinteiliger Gesetze und Verordnungen haben sich aus Sicht nahezu aller Akteure im Gesundheitswesen zu einer enormen organisatorischen und zeitlichen Belastung entwickelt, die letztendlich zu Lasten der Patientenversorgung geht. Das gilt sowohl für den stationären wie den ambulanten Sektor. Für die kommende Wahlperiode braucht es daher nicht nur Absichtsbekundungen, sondern konkrete Ansätze, wie zum Beispiel unseren Vorschlag, eine Bepreisung von Bürokratie- und Berichtspflichten einzuführen.

Das übergeordnete Ziel muss sein, unser Land zukunftsfit zu machen und die Patienten stets in den Mittelpunkt zu rücken.

Wir trauen Menschen zu, aufgeklärt und mündig Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Das gilt in allen Bereichen und Lebenslagen. Zur Frage der Sterbehilfe wird der nächste Deutsche Bundestag die Debatte fortsetzen und sollte schließlich ein liberales Sterbehilfegesetz verabschieden, das dem grundgesetzlich verbürgten Recht auf selbstbestimmtes Sterben Rechnung trägt. Aber auch mit Fragen rund um den Beginn des Lebens muss sich der Gesetzgeber nach dem 30. Geburtstag des Embryonenschutzgesetzes, etwa im Rahmen einer Enquetekommission, endlich befassen. Im Rahmen eines ganzheitlichen Fortpflanzungsmedizingesetzes muss den Menschen – unabhängig von Familienstand oder Geldbeutel – auch in Deutschland Zugang zu den Möglichkeiten moderner Reproduktionsmedizin eröffnet werden.


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