Bündnis 90/Die Grünen: wolkiges Wohlfühl-Versprechen

Gesundheitspolitik im Grundsatzprogramm-Entwurf

Dr. Robert Paquet

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat am 26. Juni in Berlin einen ersten Entwurf für ihr neues Grundsatzprogramm vorgestellt[1]. Es soll beim Parteitag im November beschlossen werden. Titel ist: „‘…zu achten und zu schützen…‘ -VERÄNDERUNG SCHAFFT HALT.“ Der Programmteil zu „Gesundheit und Pflege“ (ab S. 33) findet sich im Kapitel „Zusammen leben“ und enthält insgesamt 16 laufende Nummern (201-216). Die antikapitalistischen und sozialromantischen Wurzeln der Partei schlagen hier voll durch: Die zwei Seiten (von insgesamt 58) leben von der Kritik an der angeblichen Renditeorientierung der Gesundheitsversorgung und setzen auf staatliche Steuerung und Planung. Die Institutionen des Systems kommen dabei überhaupt nicht vor. Die „Bürgerversicherung“ – vormals Leitgedanke des Grundsatzprogramms von 2002 – kommt nur noch am Rande vor. Geboten werden stattdessen weichgespülte Formeln. Der Text fällt weit hinter die programmatischen Ausarbeitungen zurück, die es bei den GRÜNEN schon einmal gegeben hat.

Woran das wohl liegt? Der Entwurf ist vor knapp vier Wochen veröffentlicht worden, und die gesundheitspolitische Szene hat noch nicht darauf reagiert. Das muss doch verwundern angesichts der Tatsache, dass die GRÜNEN um ein Haar Regierungspartei für diese Wahlperiode geworden wären und für die nächste schon in den Startlöchern stehen. Das Stillschweigen hat allerdings nicht nur mit der Sommerpause oder der Dominanz der Corona-Diskurse zu tun. Es muss auch an dem Programmtext selber liegen.

Da ist zunächst festzustellen, dass schon die Einordnung irritiert. Im Kapitel „Zusammen leben“ kommt „Gesundheit und Pflege“ nach den Abschnitten zu „Stadt und Land“, „Vielfalt“ (im Sinne von „Diversity“), „Feminismus“ und „Kunst und Kultur“. Es fällt auf, dass der Abschnitt nicht im Kapitel „Solidarität sichern“ untergebracht wurde, in dem es um die Arbeitslosenversicherung, das „soziale Netz“ und die Rentenversicherung geht. Schließlich gilt auch für den Gesundheitsabschnitt – wie insgesamt für den Programmentwurf – die Maxime „light“! Das noch gültige Grundsatzprogramm von 2002[2] hatte 190, das Gesundheitskapitel (einschließlich „Pflege“) damals rund acht Seiten. Es bleibt abzuwarten, was der „Programmprozess“ der nächsten Monate aus dem Entwurf macht.

 

Was steht drin?

Der Gesundheitsabschnitt beginnt leicht pathetisch: „Oberste Aufgabe jeder Gesundheitspolitik ist es, die Würde der und des Einzelnen auch in Krankheitsfällen, Notfällen und Ausnahmesituationen zu wahren… Gesundheit und Pflege sind zentrale Pfeiler der Daseinsvorsorge.“ Dann wird die Versorgung als „öffentliche Aufgabe“ postuliert. Das kommt in der übernächsten Ziffer gleich noch einmal mit der Bedingung: Die Gesundheitsversorgung „muss dem Menschen und der Allgemeinheit zugutekommen und dient nicht dem Zweck, hohe Renditen zu erzielen. … Der Trend zur Privatisierung im Krankenhausbereich muss gestoppt werden. Bei privaten Kliniken und Pflegeheimen sollen Gewinnausschüttungen gesetzlich beschränkt werden.“ Man dürfe sich nicht auf den Markt verlassen[3]. Übrigens hat auch Gesundheitsminister Jens Spahn schon mit Rendite-Begrenzungen für Pflegeheime geliebäugelt. Begriffe wie „Wettbewerb“ und „Gesundheitswirtschaft“ fehlen dementsprechend völlig. Krankenkassen kommen nicht vor. Außerdem heißt es: „Medikamente, die der Gesellschaft insgesamt dienen, dürfen nicht patentiert sein.“ (214).

In diesem Sinne wird in Ziffer 205 weiter festgestellt: „Die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens hat zu Fehlanreizen, erzwungener Kostenersparnis zulasten der Versorgungssicherheit und zu einer falschen Verteilung von Geldern geführt. Die Krankenhausfinanzierung muss neu gedacht … werden. Kliniken sollen nicht nur nach erbrachter Leistung, sondern nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden.“ Wie das genau zu verstehen ist, bleibt offen. Mit einigem Wohlwollen könnte damit die Finanzierung der Vorhaltekosten für Notfälle gemeint sein (als Wort des Entwurfs „Krisenresilienz“).

Als Lösung wird angeboten, dass die „Planung im Gesundheitswesen … gestärkt und sektorenübergreifend erfolgen“ soll. Ziel sei (Ziffer 206) „eine gut abgestimmte integrierte Versorgung. … Dabei helfen eine umfassende Versorgungsplanung, Gesundheitsberichterstattung und eine Stärkung der Gesundheits- und Versorgungsforschung.“ Die damit verbundene Forderung nach einer Aufwertung der „Gesundheits- und Pflegefachberufe“ gehört zum Traditionsbestand (nicht nur) der GRÜNEN-Programmatik.

In Ziffer 208 gibt es eine für die GRÜNEN relativ neue Einsicht: „Die Digitalisierung und Automatisierung kann helfen, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen und Arbeitsbedingungen zu verbessern.“ Sogar der „Robotik und digitalen Hilfsmitteln“ in der Pflege wird etwas Positives abgewonnen. Dafür wird aber in den nächsten Ziffern mit zweimal so viel Text die „herausragende Rolle“ des Datenschutzes beschworen (mit diffusem Bezug, aber wohl mit Skepsis im Hinblick auf die elektronische Patientenakte und die Telematik-Infrastruktur).

Während den Gesundheitsfachberufen (mit Forderungen zu besseren Arbeitsbedingungen und tariflicher Bezahlung) relativ viel Text eingeräumt wird (z.B. Ziffer 207), finden sich zu Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Apothekern überhaupt keine Aussagen. Die Partei spekuliert mit ihrer Hinwendung zu den Pflegeberufen, Heilmittelerbringern (explizit in Ziffer 206) und Hebammen (215) sichtlich auf Wählerstimmen. Zum Thema „Pflege“ kommt noch nicht einmal der „Sockel-Spitze-Tausch“ (um eine Überforderung der Pflegebedürftigen durch die ‚Eigenanteile‘ zu vermeiden), der doch inzwischen zur Beschlusslage der Fraktion gehört.

Daneben umschmeicheln die GRÜNEN den ländlichen Raum („Versorgungsnetze in der Fläche“; 204 und 206, sowie „Kreißsäle in ländlichen Regionen“ (215)). Das ehemalige Schwerpunktthema „Bürgerversicherung“ wird dagegen nur noch am Rande erwähnt (209); eine Aussage zu alternativen Heilmethoden (z.B. Homöopathie) fehlt[4], aber Cannabis soll legalisiert werden (216). Im Zusammenhang mit den Hebammen wird gefordert: „Die reproduktive Selbstbestimmung muss gewährleistet sein, das bedeutet den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und die Sicherstellung von ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen. Das ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung von Frauen.“ (215). Dieses Thema kommt auch an anderer Stelle des Entwurfs (im Abschnitt „Feminismus“) vor: „Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss für Frauen und Mädchen uneingeschränkt gelten. … Schwangerschaftsabbrüche haben nichts im Strafgesetzbuch verloren.“ (195) In diesem Sinne wollen z.B. die GRÜNEN gerade in Baden-Württemberg die Verpflichtung der Universitätskliniken zu Schwangerschaftsabbrüchen „prüfen“[5].

 

Kontext und was fehlt?

Der Text drückt sich vollständig um die Umsetzungsfragen[6] und lebt von links-alternativen Wohlfühl-Begriffen („Versorgungsnetzwerke“[7], „dezentral“, „Aufbau guter Gesundheitssysteme“ als „gemeinsame Aufgabe der Weltgemeinschaft“ etc.). Wie die Forderungen umgesetzt und finanziert werden sollen, bleibt regelmäßig offen. Das gilt auch für die rentenpolitischen Forderungen: „Die Sozialversicherungen sollen … zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden …“. „Oberste Priorität“ ist in der Rentenversicherung, „Altersarmut zu verhindern und ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu erhalten.“ (286 und 287). Um das zu erreichen, dürfte Ziffer 288 jedoch nicht reichen: „Die Einwanderung von Arbeitskräften, eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie eine breitere Solidarität über eine Bürgerversicherung helfen dabei, das Rentenniveau langfristig abzusichern.“ Das gilt erst recht für die etwas versteckt untergebrachte Forderung, die letztlich auf ein bedingungsloses Grundeinkommen hinausläuft: „Die Garantiesicherung schafft neben dem Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht.“ (280).

 

Verpasste Denkanstöße oder absichtsvolle Unverbindlichkeit

Bei der Gesundheitspolitik waren die GRÜNEN schon mal weiter. Jedenfalls im Verhältnis zu dem aktuellen Entwurf enthält das alte Grundsatzprogramm glasklare Aussagen zum Umgang mit „Fehl-, Unter- und Überversorgung“, zu Prävention und Gesundheitszielen, zum „Wettbewerb zwischen den Krankenkassen“ und zu Fragen des „Qualitätsmanagements“ bei Kassen und Leistungserbringern. Die damals zentrale Forderung nach einer Bürgerversicherung wurde damals so präsentiert: „Neben kurzfristigen Maßnahmen einer Steuerfinanzierung einzelner Leistungen der GKV, die nicht nur von den Versicherten getragen werden sollen, sollte über den sukzessiven Abbau der Sonderregelungen für Beamte, Selbständige (Einbeziehung in die Versicherungspflicht) und Besserverdienende (Wegfall der Versicherungspflichtgrenzen) der Weg zu einer Versicherung aller Bürger und Bürgerinnen eingeschlagen werden.“ (S. 85). Da kamen immerhin noch Fachbegriffe vor, statt Weltumarmungspoesie.

Auch in der Zwischenzeit gab es spannende Entwicklungen. Erinnert sei nur an die Ergebnisse der Fachkommission Gesundheitspolitik der Heinrich-Böll-Stiftung (2012/13), die sich schon mit dem Konzept der Regionalisierung und entsprechender Budgets beschäftigt hat[8]: „Wie müssen die Vergütungssysteme im Gesundheitswesen gestaltet werden, damit das System aus sich selbst heraus mehr Gesundheit zu vertretbaren Kosten hervorbringt?“ Oder an den Beschluss der Bundestagsfraktion vom 27.9.2016: „Auch morgen gut versorgt – Die neuen Gesundheitsregionen“, in dem eine Regionalisierung der Versorgung mit kommunaler Planung aus einer Hand mit regionalen, sektorenübergreifenden Budgets vorgesehen war. Oder man hätte Bezug nehmen können auf den grün inspirierten Sammelband von Brandhorst, Hildebrandt und Luthe (Hrsg.): „Kooperation und Integration – das unvollendete Projekt des Gesundheitssystems“ von 2017[9]. Selbst, wenn man mit diesen Konzepten nicht (sehr weitgehend) übereinstimmt, sind sie doch in der Fachdiskussion präsent und werden als diskussionswürdig wahrgenommen.

Es hätte also Stoff genug gegeben, um präzisere und interessante Programmvorschläge zu machen. Die Parteispitze wollte sich aber wohl nicht von der Fraktion präjudizieren lassen und mit voller Absicht etwas Eigenes produzieren. Es sieht jedenfalls nicht so aus, als hätte die Gesundheits-AG der Bundestagsfraktion hier mitgewirkt. – Somit stellt sich mit diesem Entwurf eine gewisse Ratlosigkeit ein. Kommt da noch was, und wo kommt es vielleicht her? Oder muss man auf das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 warten?

Jedenfalls der Zeitplan für das Grundsatzprogramm ist sonnenklar: Bis zum 31. Juli soll der Programmentwurf überarbeitet werden. Am 28. August soll der Bundesvorstand den Antrag zur Bundesdelegiertenkonferenz (BDK, so heißt der Parteitag bei den GRÜNEN) beschließen. Dann beginnt das Antragsverfahren für die BDK. Am 9. Oktober ist Schluss für Änderungsanträge. Vom 20. bis 22. November: 2020 findet die BDK in Karlsruhe statt mit dem Beschluss des neuen Grundsatzprogramms.

 

[1] https://www.gruene.de/grundsatzprogrammprozess

[2] Siehe: https://www.gruene.de/beschluesse-und-programme

[3] Diese Kritik kommt auch schon in der Einleitung Seite 7: „… Wir halten eine Feuerwehr vor und hoffen, dass es nicht brennt. Aber das Gesundheitssystem, die Daseinsvorsorge müssen sich bislang vor allem rechnen. Solange wir an solch einer rein am Profit orientierten Logik selbst bei den Gemeinwohlgütern festhalten, sind wir anfällig und verwundbar.“

[4] Wie noch im Programm von 2002 auf S. 83

[5] „Ohne Abtreibungswilligkeit keinen Job?“. DIE WELT vom 13.07.2020, S.4

[6] So auch für den Themenbereich der Wirtschaft (FAZ vom 13.07.2020, S. 15)

[7] Siehe auch zur ‚regionalen Vernetzung‘: „Hessen bleibt besonnen – auch in herausfordernden Zeiten“ von Kai Klose (GRÜNE), Hessischer Minister für Soziales und Integration, im Observer Gesundheit vom 13.07.2020

[8] Heinrich Böll Stiftung (Hrsg.) (2013). „Wie geht es uns morgen?“. Wege zu mehr Effizienz, Qualität und Humanität in einem solidarischen Gesundheitswesen. Bericht der Gesundheitspolitischen Kommission. Band 11 der Reihe Wirtschaft + Soziales.

[9] Erschienen bei Springer VS, Wiesbaden 2017


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