Viele Schritte bis zum Ziel

Kassenverhandlungen in der Physiotherapie

Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK e. V.)

Die Lage in der Physiotherapie ist seit langem angespannt: Überbordende Bürokratie und schlechte Vergütung erschweren die Arbeit der Physiotherapeuten. Auch beim Fachkräftemangel ist noch lange keine Besserung in Sicht. Das im Frühjahr 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte sich diesen Baustellen annehmen und den Weg für zahlreiche Verbesserungen für die Rahmenbedingungen der Physiotherapie ebnen.

Der klare politische Auftrag des Gesetzgebers: Durch eine angemessene Vergütung sollte eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Praxisführung ermöglicht werden. Denn nur mit wirtschaftlich stabilen Praxen, die Mitarbeiter zu einem angemessenen Gehalt einstellen können, lässt sich die Versorgung der Patienten in der Fläche sicherstellen.

Doch in der Umsetzung offenbarte sich, wie weit die Ansichten von Physiotherapeuten und Krankenkassen auseinander liegen. Bereits zweimal scheiterten die Verhandlungen der maßgeblichen Physiotherapieverbände und des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV), zweimal kam es zu einem Schiedsverfahren bei der neu eingerichteten Schiedsstelle Heilmittel, zweimal haben die Physiotherapieverbände gegen Teile der Schiedssprüche geklagt. Auch wenn beide Seiten sich um eine Einigung bemühen, scheinen die Fronten mittlerweile ein wenig verhärtet, und man ist weit entfernt von dem Ziel, das mit dem TSVG erreicht werden sollte.

 

Erste Verhandlungen ergebnislos

Bei den Verhandlungen war den Physiotherapieverbänden immer wichtig, ihre Forderungen mit Zahlen, Daten und Fakten zu belegen. Mit dem WAT-Gutachten sowie einer Umfrage zur Vor- und Nachbereitungszeit/Dokumentation unter Physiotherapeuten wurden die Forderungen der Verbände den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen begründet (Siehe auch Observer Gesundheit vom 6. August 2020). Gleichwohl scheiterten die ersten Verhandlungen aufgrund eines inakzeptablen Kassenangebots ergebnislos. Das anschließende, erste Schiedsverfahren endete mit einem für die Physiotherapeuten enttäuschenden Ergebnis. Die von der Schiedsstelle vorgegebene Preissteigerung um 1,51 Prozent als Ausgleich für die Steigerung der Personal-, Sach- und Betriebskosten seit Beginn der Verhandlungen bis zum Schiedsspruch bildete in keiner Weise die seit Jahren überfällige und von der Politik gewünschte Preiserhöhung ab. Grund genug für IFK und VDB-Physiotherapieverband, Klage gegen Teile des Schiedsspruchs einzureichen.

Dessen ungeachtet beinhaltete der Schiedsspruch auch den Auftrag an Kassen und Physiotherapieverbände, weiter über eine Erhöhung der Vergütung zu verhandeln, die den Praxen eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglicht. Dafür hatte die Schiedsstelle den Vertragspartnern verschiedene Kriterien vorgegeben, die bei der Preisermittlung berücksichtigt werden sollten. Die Schiedsstelle hatte also über die erste Stufe hinaus keine konkreten Preise, sondern lediglich Orientierungspunkte festgesetzt. Auf den Schiedsspruch folgten daher neuerliche Verhandlungen mit dem GKV-SV, in denen die zweite Stufe der Vergütungserhöhungen verhandelt werden sollte. In diesem Zusammenhang musste auch die Frage der Leistungsbeschreibung bzw. der Regelleistungszeiten diskutiert werden, die die Grundlage der Preisberechnung darstellt.

 

Streit um Minutenpreise verzögert Einigung

Ursprünglich hatten sich die Verbände und der GKV-SV auf eine neue Leistungsbeschreibung verständigt, die sich inhaltlich an der Klassifizierung nach ICF orientiert hat und zugleich eine Ausweitung der Regelleistungszeiten vorsah. Diese neue Leistungsbeschreibung musste von den Verbänden im Schiedsverfahren jedoch zurückgenommen werden, um eine durch die Kassen provozierte Absenkung der Minutenpreise um durchschnittlich 14,6 Prozent zu verhindern. Die Kassen waren nicht bereit, die in der neuen Leistungsbeschreibung ursprünglich vorgesehene verlängerte Regelleistungszeit entsprechend dem damit verbundenen Mehraufwand für die Praxen zu vergüten. Im Gegenteil: Die Vergütung pro Minute sollte nach den Vorstellungen des GKV-SV deutlich abgesenkt werden.

In den Verhandlungen nach dem ersten Schiedsspruch, konnten sich die Vertragspartner erneut auf eine Ausweitung der Regelleistungszeiten verständigen. Die neuen Regelleistungszeiten hätten eine feste Therapiezeit, die Zeiten für die Vor- und Nachbereitung sowie die Dokumentation umfasst – wie es auch das TSVG vorsieht. Der GKV-SV hat sich im Anschluss aber erneut geweigert, die Preise entsprechend zu erhöhen. Am Ende hätten Physiotherapeuten also pro Minute physiotherapeutischer Leistung weniger Geld bekommen als aktuell.

Dies sowie die Uneinigkeit über wirtschaftlich angemessene Preise führten zu einem neuerlichen Schiedsverfahren. Darin sollte die Klärung der noch offenen Punkte zur Findung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung im Mittelpunkt stehen.

 

Zweites Schiedsverfahren bringt Vergütungserhöhung

Mit der Vergütungserhöhung um 14,09 Prozent zu den Bundeshöchstpreisen vom 1. Juli 2019 hat die Schiedsstelle der Physiotherapiebranche im zweiten Schiedsurteil zwar eine deutliche Preissteigerung zugesprochen. Wirtschaftlich tragfähig ist das Ergebnis aber nicht. Die Erhöhung erlaubt es Praxisinhabern zum Beispiel noch immer nicht, ihren Angestellten ein Gehalt zu bezahlen, das dem eines nach TVöD bezahlten Angestellten im stationären Bereich entspricht. Solange dies nicht möglich ist, sind ambulante Physiotherapiepraxen speziell gegenüber stationären Einrichtungen, aber auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt insgesamt nicht konkurrenzfähig.

Diese Konkurrenzfähigkeit ist aber dringend vonnöten, um die Attraktivität des Berufes Physiotherapeut nachhaltig zu steigern, um so die ambulante Versorgung von Patienten langfristig zu sichern. Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände entschlossen sich daher, gegen Teile des zweiten Schiedsspruchs Klage einzureichen. Aus ihrer Sicht ist der Auftrag des TSVG erst dann vollständig erfüllt, wenn die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Patienten gewährleistet.

Doch auch unabhängig von dem Streitpunkt „angemessene Vergütung“ gibt es einige Punkte, die noch immer ungeklärt sind. Die innovative Weiterentwicklung der Patientenversorgung, z. B. hinsichtlich mehr Spielraum in der Behandlung durch flexible Therapiezeiten, wurde noch nicht abschließend ausdiskutiert und auch die neue Leistungsbeschreibung ist im neuen Bundesrahmenvertrag noch nicht beschlossen. In den kommenden Jahren wird es also noch weitere Verhandlungsrunden der Physiotherapieverbände mit dem GKV-SV zu verschiedenen Themenbereichen geben. Die Hoffnung besteht dabei auf einer gütlichen Einigung zu den Streitpunkten auf dem Verhandlungsweg. Denn grundsätzlich ist das Ziel der Verbände nicht, Klage zu erheben, sondern die Lage der Physiotherapie zu verbessern und damit die Versorgungssicherheit der Patienten flächendeckend zu gewährleisten.


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