Spurensuche im Gesundheitswesen – 30 Jahre nach dem Einigungsvertrag

Dr. Robert Paquet

Am 31. August 1990 wurde der „Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag“ unterzeichnet. 30 Jahre später zeigt sich, dass das untergegangene Gesundheitssystem der DDR einige Elemente enthielt, die man heute der „integrierten Versorgung“ zurechnen würde[1]. Die Abwicklung der Polikliniken, der Dispensaires und des Betriebsgesundheitswesens schien damals selbstverständlich; unter dem dominierenden Eindruck der materiellen Mängel dieser Einrichtungen wurde ihr strukturelles Potential meist nicht mehr erkannt. Die ideologische und ökonomische Übermacht des „Westens“ führte bis auf wenige Ausnahmen (in Brandenburg für die Polikliniken) zur fast restlosen Beseitigung dieser Strukturen. Bei einigen jedoch wurde sehr viel später der Grundgedanke (wieder) aufgegriffen, und entsprechende Strukturen wurden neu entwickelt. Das gilt z.B. für die medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die „strukturierten Behandlungsprogramme“ und das Konzept der Gemeindeschwester.

Ohne zu sehr zu vereinfachen, kann man das Konzept des Einigungsvertrages wie folgt beschreiben: Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland – einschließlich ihrer Auflösung in die fünf „Neuen Länder“ – führte zur „Erstreckung“ der Gesetze und Institutionen des Westens in das „Beitrittsgebiet“. Das hatte auch für das Gesundheitswesen gravierende Folgen. Die wichtigsten waren:

  • Die Auflösung der Einheits-Sozialversicherung der DDR mit der Aufteilung in die bekannten Versicherungszweige (Rente, Unfall und Krankenversicherung). Damit war auch die Aufteilung in das gegliederte Krankenkassensystem (einschließlich der Zulassung der privaten Krankenversicherung) vorgegeben, nur abgebremst durch eine kurze Einstiegsphase mit einheitlichen Landes-AOKs.
  • Die Überleitung der fast ausschließlich staatlich organisierten ambulanten ärztlichen Versorgung in die Strukturen der privatwirtschaftlich betriebenen Einzelpraxen, die vertreten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Vertragspartner der Krankenkassen sind. Das Leitbild des angestellten Arztes in einer größeren kooperativen Einrichtung wurde durch das Modell des niedergelassenen Kleinunternehmers ersetzt.
  • Auch die Krankenhäuser, die in der DDR als „Gesundheitszentren“ vielfältige Aufgaben hatten und Kristallisationspunkte der gesamten medizinischen Versorgung waren (vor allem auch als Träger von Polikliniken)[2], wurden auf die Funktion der stationären Versorgung im engeren Sinne begrenzt. Im Gegenzug wurden sie mit einem großzügigen Investitionsprogramm umstrukturiert und relativ schnell baulich und technisch auf westliches Niveau gebracht.

Im Folgenden werden einige Institutionen bzw. Aspekte des Gesundheitswesens der DDR herausgegriffen, die man heute als Ansätze der integrierten Versorgung verstehen kann.

 

Ambulante Versorgung

Vorbild für die ambulante medizinische Versorgung in der DDR waren die Erfahrungen des sowjetischen Gesundheitswesens, die zum Teil in Form von Befehlen der sowjetischen Militäradministration verbindlich gemacht wurden. „Unter diesem Einfluss wurde in der DDR ein Netz von Polikliniken, Ambulatorien sowie staatlichen Arzt- und Zahnarztpraxen, Gemeindeschwesternstationen und Betriebssanitätsstellen aufgebaut.“ (Arnold/Schirmer 1990, 103). Danach gab es 1989:

  • 615 Polikliniken (darunter 122 Betriebspolikliniken)
  • 1.030 Ambulatorien (darunter 314 Betriebsambulatorien)
  • 130 Ambulanzen
  • 1.600 staatliche Arztpraxen
  • 900 staatliche Zahnarztpraxen
  • 2.000 Arztsanitätsstellen
  • 1.300 Schwesternsanitätsstellen
  • 5.500 Gemeindeschwesternstationen
  • 390 Ärzte in eigener Praxis
  • 450 Zahnärzte in eigener Praxis (ebenda).

Polikliniken waren „staatliche Gesundheitseinrichtungen, in denen Ärzte verschiedener Fachrichtungen unter Leitung eines ärztlichen Direktors die ambulante medizinische Betreuung der Versicherten eines Wohngebiets gewährleisten“ sollten. Zu ihren Aufgaben gehörten in der Regel auch der Jugendgesundheitsschutz sowie die Schwangeren- und Mütterberatung. Polikliniken verfügten „meist über mehr als fünf Fachabteilungen – häufig mit 20 bis 30 Ärzten und 100 bis 200 Mitarbeitern.“ (ebenda). Es gab aber auch noch größere Einrichtungen. Hier waren die Fachgebiete mit höherem technischem Aufwand konzentriert.

Ambulatorien waren im Unterschied dazu kleinere Einrichtungen mit meist fünf bis zwölf Ärzten und drei bis fünf Fachabteilungen (neben der Allgemeinmedizin meist Pädiatrie, Gynäkologie und Zahnheilkunde). 60 Prozent aller ärztlichen Arbeitsplätze befanden sich in den Polikliniken, 20 Prozent in den Ambulatorien. (Arnold/Schirmer 1990, 104). Rolf (1975, 118ff. und 121) spricht von der „institutionellen Verankerung ärztlicher Teamarbeit“ und dem Potential zur Effizienzsteigerung, auch wegen der organisatorischen Bindung an Krankenhäuser. Mehr als die Hälfte der Polikliniken war an Krankenhäuser angesiedelt. „Die Poliklinik am Krankenhaus ist für die ordnungsgemäße medizinische Betreuung von Bürgern ihres Betreuungsbereiches in deren Wohnung verantwortlich.“[3]

Auch wenn die Effizienzpotentiale dieser Versorgungsformen oft nicht ausgeschöpft wurden, so war doch ihre Grundidee (kurze Wege für die Patienten, Kooperation der Allgemein- und Fachärzte, Einbeziehung von weiteren gesundheitlichen und sozialen Beratungsleistungen etc.) vielversprechend[4]. Daher wollten einige Experten, die von der in den achtziger Jahren in Westdeutschland aufgekommenen Diskussion um Managed Care geprägt waren, die Polikliniken erhalten. Dafür waren aber weder die objektiven, noch die subjektiven Voraussetzungen gegeben (Manow 1994, 137ff.).

Im Einigungsvertrag gab es eine Übergangsregelung, die den bereits bröckelnden Polikliniken eine Galgenfrist gewährte: „Zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung werden bei Anwendung des § 72 (SGB V) die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden ärztlich geleiteten kommunalen, staatlichen und freigemeinnützigen Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien u.a.) kraft Gesetzes bis zum 31. Dezember 1995 zur ambulanten Versorgung zugelassen.“ (Einigungsvertrag Anhang I, Zwölftes Kapitel). Die bescheidene Verlängerung dieser Regelung ist in § 311 SGB V nachzulesen. Nur im „Brandenburger Modell“ konnten 30 Polikliniken – in „Gesundheitszentren“ umgewandelt und heftig umstritten – überleben (Land Brandenburg 1994, Seite 86ff.).

Erst mit der rot-grünen Koalition wurde das Konzept der Polikliniken faktisch „rehabilitiert“ und in Form der Medizinischen Versorgungszentren politisch neu erfunden (GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003).

 

Dispensaire-Prinzip

Ebenfalls nach sowjetischem Vorbild wurde in der DDR das Dispensaire-Prinzip eingeführt. Es zielt auf Prophylaxe, Früherkennung, Gesundheitserziehung und eine spezialisierte Behandlung. „Dispensaire“ ist die aus dem französischen übernommene russische Bezeichnung medizinischer Beratungs- und Behandlungsstellen für bestimmte Krankheiten und deren Rehabilitation. Der Begriff bezeichnet eher „ein Arbeitsprinzip, nicht unbedingt eine besondere Einrichtung. In diesem Sinne wird das Dispensaire-Prinzip auf vielerlei verbreitete chronische Krankheiten angewandt, zumal solche, die das Leistungsvermögen nachhaltig beeinträchtigen: Tuberkulose, Krankheiten des Kreislaufs (Bluthochdruck) und seiner Organe, Diabetes, Magenkrankheiten, Rheumaleiden usf.“ (DDR-Handbuch 1975, 378)

In der Rahmen-Krankenhausordnung (RKO) der DDR vom 14. November 1979 heißt es dazu in Ziffer 6: „Bevölkerungsgruppen mit ausgewählten Erkrankungen bzw. besonderen Gesundheitsgefährdungen oder anderen medizinischen bzw. sozialen Merkmalen werden in eine ständige gesundheitliche Beobachtung einbezogen (Dispensairebetreuung).“

Das Prinzip hatte seine Bedeutung vor allem im Bereich des Betriebsgesundheitswesens, um durch Früherkennung und -Behandlung die drohenden Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit zu vermeiden. „Versucht wird, das Prinzip auch in den Polikliniken durchzusetzen, indem die Behandlung bestimmter Krankheiten bei Ärzten zusammengefasst wird, die sich darauf spezialisiert haben.“ (DDR-Handbuch 1975, 378).

Ob das Dispensaire-Prinzip tatsächlich effektiv war, lässt sich im Nachhinein kaum mehr feststellen. Die gute Grundidee war stets durch organisatorische Umsetzungsprobleme, Personalmangel und vor allem die im Laufe der Geschichte der DDR zunehmenden materiellen Defizite überlagert und geprägt. Trotzdem steckt in diesem Prinzip die gleiche Idee wie im Konzept der Disease-Management-Projekte, die im Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der GKV (vom 10. Dezember 2001) in den Leistungskatalog des SGB V aufgenommen wurden (§§ 137f und g). Dass für diese Innovation im deutschen Gesundheitswesen die DDR als Ideen-Quelle nicht in Frage kam, liegt auf der Hand. Für die „strukturierten Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten“ wurden vielmehr US-amerikanische Vorbilder bemüht (div. Beiträge in Arnold/Lauterbach/Preuß 1997).

 

Betriebsgesundheitswesen

„Grundlage des Betriebsgesundheitswesens (BGW) ist der Befehl Nr. 2 der sowjetischen Militäradministration aus dem Jahr 1948. In den folgenden Jahren wurde das Betriebsgesundheitswesen … kontinuierlich ausgebaut.“ (Arnold/Schirmer 1990, 110). „Seine Aufgaben gingen von Anfang an über die traditioneller deutscher Werksärzte hinaus.“ (DDR-Handbuch 1975, 376). Der zentrale Unterschied beststand in der sog. „komplexen betriebsärztlichen Betreuung, also der Einheit von medizinischer und arbeitsmedizinischer Betreuung sowie arbeitshygienischer Beratung und Kontrolle.“ Ein Ziel war sicher, den Krankenstand der Werktätigen (durch Prophylaxe, Früherkennung und Rehabilitation) zu senken. (Arnold/Schirmer 1990, 111).

In vielen Fällen wurde allerdings auch die allgemeine ärztliche Versorgung durch die betrieblichen Einrichtungen erbracht. „Bei offizieller Wahrung freier Arztwahl seitens der Leistungsberechtigten ist man … bemüht, analog dem Bereichsarztprinzip primär die jeweiligen Betriebsangehörigen sowie deren im Einzugsbereich der betrieblichen Versorgungseinrichtungen wohnenden Familienmitglieder zu betreuen.“ (Rolf 1975, 124). Die Koordination mit der allgemeinen ambulanten Versorgung der Bevölkerung gelang jedoch nur mäßig (DDR-Handbuch 1975, 377). Faktisch hat sich mit dem BGW allerdings in vielen Bereichen eine „populationsorientierte Versorgung“ herausgebildet. Dass die aktuellen politischen Protagonisten regionaler populationsorientierter Versorgungsmodelle (wie etwa die GRÜNEN) hier ihre Vorbilder sehen, ist zwar unwahrscheinlich. Aber immerhin könnte man an diesem historischen Beispiel das Modell näher studieren.

Dass dem BGW keine Zukunft beschieden war, ist offensichtlich. Vor allem die Ärzte sind dem System davongelaufen, die großen DDR-Kombinate und Betriebe sind niedergegangen, und die – zunehmend mobile – Bevölkerung hat sich von diesem Betreuungsmodell abgewandt. Trotzdem waren bestimmte Aspekte des BGW durchaus positiv. In bestimmten Krankheitsfällen wäre die medizinische Versorgung durch Betriebsärzte (über die rein arbeitsmedizinische Betreuung hinaus) auch heute wünschenswert und hätte – auf freiwilliger Basis – für alle Beteiligten praktische Vorteile. Immerhin gibt es kleine Schritte, die Betriebsärzte wieder in die Versorgung einzubeziehen (und damit nicht zuletzt auch deren Tätigkeit attraktiver zu machen). Das Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 sieht z.B. ausdrücklich vor, dass Impfungen auch von Betriebsärzten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können (§ 132e SGB V). Allerdings gibt es technische und rechtliche Probleme bei der Abrechnung, so dass dazu vorerst nur Kombinationsverträge mit einzelnen Krankenkassen zustande gekommen sind. Außerdem wurde ein neuer § 132f „Versorgung durch Betriebsärzte“ eingeführt: Danach können die Krankenkassen oder ihre Verbände mit Betriebsärzten auch Verträge über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen, „über Präventionsempfehlungen, Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen und über die Heilmittelversorgung schließen, soweit diese in Ergänzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erbracht werden.“

 

Kettenreaktion

Mit der Zerschlagung der Polikliniken zerfiel auch das System der Dispensaires. Mit dem beschleunigten Verfall der hierarchischen Gliederung von Polikliniken, Ambulatorien und staatlichen Arztpraxen löste sich zwangsläufig das System der Gemeindeschwestern (und Hebammen) auf, das den Stufen der ärztlichen Versorgung organisatorisch und meist auch räumlich zugeordnet war. Dass sich das Betriebsgesundheitswesen mit seiner analogen Hierarchie auflöste, war allein schon Folge des rapiden Niedergangs der Betriebe, auf die es sich bezog. Weil alle Elemente des DDR-Gesundheitswesens organisatorisch und operativ eng miteinander verknüpft waren, führte die Angleichung an den Westen innerhalb noch nicht einmal eines Jahres zur (weitgehenden) Auflösung des Ganzen.

Dass jedoch „nicht alles schlecht war“, wie die stehende Redewendung lautet, zeigt nicht zuletzt die Renaissance des Konzepts der „Gemeindeschwester“ in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion. Hier verknüpfen sich Ideen einer koordinierten Versorgung im ländlichen Raum, integrierter regionaler Abstimmung, der Verbesserung der Pflege und der Aufwertung der nicht-ärztlichen Assistenzberufe. Ein Beispiel ist die „Schwester Agnes“ – nicht umsonst benannt nach dem legendären DEFA-Film von 1975. Es geht hier um die Modellprojekte „AGnES und agneszwei“ der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, die 2011 gestartet sind[5]. Zunächst war Agnes für Hausbesuche gedacht, inzwischen unterstützt sie auch Ärzte als Fallmanagerin bei komplexen Krankengeschichten. So übernimmt sie als Mitarbeiterin einer Hausarztpraxis (relativ selbständig) Aufgaben des Versorgungsmanagements. Die Modelle laufen – in relativ kleinem Rahmen – erfolgreich weiter. Bis auf überschaubare Anschlussprojekte in anderen Bundesländern lässt jedoch der bundesweite Durchbruch auf sich warten.

 

Ausgebremster Modernisierungsprozess

Auch wenn man den Untergang der DDR (und ihres Gesundheitssystems) nicht bedauert, ist angesichts der Entwicklungen, die hier nur angedeutet werden konnten, etwas mehr Demut angebracht. Die im Rahmen der Wiedervereinigung erfolgte rigorose Ausmerzung aller Elemente, die DDR-spezifisch erschienen[6], hat auch bemerkenswerte Schäden angerichtet. Vom DDR-Gesundheitssystem hätte man auch das eine oder andere lernen können. Das einzugestehen könnte auch dazu beitragen, die nach wie vor vorhandenen „Einigungsschmerzen“ zu lindern und eine heute z.T. grassierende (tatsachenfremde) pauschale DDR-Nostalgie einzudämmen.

In diesem Zusammenhang erwähnt werden muss allerdings auch ein weiterer „Kollateralschaden“ bei der Übernahme des westdeutschen Gesundheitssystems: Die in den 1980er Jahren in der damaligen Bundesrepublik intensiv geführte Diskussion über eine Modernisierung der Versorgungsstrukturen und der Krankenversicherung, etwa durch die Einführung von Managed-Care-Elementen und von Qualitätssicherung, wurde durch den Einigungsprozess und die Weichenstellung des Einigungsvertrages abgewürgt. Auch die Probleme der mangelhaften Verzahnung der Sektoren, der unzureichenden Kooperation der Berufe im Gesundheitswesen sowie einer besseren Präventionsorientierung waren damals alle thematisiert und auch politisch präsent[7]. Patientenorientierung als Leitbild spielte dabei eine zentrale Rolle. Dass diese Diskussion keineswegs nur in praxisfernen Zirkeln stattfand, sondern breite Fachkreise und die Gesundheitspolitiker bewegt hat, ist hinreichend dokumentiert in den Berichten der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Strukturreform der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (Zwischenbericht Bundestagsdrucksache 11/3267 und Endbericht BT-Drs. 11/6380). Der Sache nach (und explizit im Endbericht S.119f.) ging es dort auch schon um die „integrierte Versorgung“.

Mit der praktischen Bewältigung der deutschen Einigung waren jedoch die maßgeblichen Institutionen und alle Akteure über Jahre hinaus völlig okkupiert. Die ideologische und finanzielle Übermacht der bundesdeutschen Institutionen bei der Ost-Erstreckung hat die Fortsetzung der Debatte weitgehend blockiert. Erst mit einer Zeitverzögerung von fast zehn Jahren (und dem dann nach der Bundestagswahl von 1998 erfolgten Regierungswechsel) konnte an die Überlegungen zu Strukturreformen wieder angeknüpft werden. 

 

Schlussfolgerungen

Was lernen wir aus der Geschichte? Die Fehler, die bei der Wiedervereinigung im Gesundheitswesen gemacht wurden, lassen sich kaum mehr korrigieren. Vielleicht ist aber doch ein Punkt hervorzuheben: Man muss institutionelle Strukturen und ihre mehr oder weniger gute materielle Ausstattung unterscheiden. Bestimmte Elemente der DDR-Gesellschaft mit fortschrittlichem Potential wurden zur Seite gefegt, weil sie ärmlich ausgesehen haben. Aber – Gott sei Dank – kommen Modelle und Ideen aus der Vergangenheit in einem gewissen Zyklus immer wieder in der Gegenwart an. Die Idee der integrierten Versorgung hat insoweit viele Wurzeln.

Allgemeiner löst die Rückschau eine gewisse Skepsis gegenüber dem teleologischen Vernunftoptimismus von Hegel[8] aus. Die Dinge entwickeln sich nicht – jedenfalls in kurzfristiger Perspektive, und 30 Jahre sind ein kurzer Zeitraum – nach der Vernunft, sondern im Rahmen der Machtverhältnisse[9].

Auch die Corona-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, die uns mehrere Jahre intensiv beschäftigen wird. Auch die Wiedervereinigung hatte niemand vorhergesehen. Vielleicht ist etwas mehr Gelassenheit eine gute Empfehlung. Und die aktuellen, oft auch tages-organisatorischen Probleme, die sich in den Vordergrund drängen, sollte man nicht Überhand nehmen lassen. Die grundlegenden Strukturfragen des Gesundheitswesens bleiben bestimmend (auch wenn z.B. die Corona-Prämie für Pflegekräfte zur Gerechtigkeitsfrage Nummer Eins hochgejazzt wird). Trotz allem Zeit- und anderem Druck: Die Lehre aus dem Einigungsvertrag ist wohl, die Grundkoordinaten nicht aus dem Auge zu verlieren: Wie fördern wir die patientenbezogene Zusammenarbeit der Sektoren und Berufsgruppen? Was sind zukunftsträchtige Organisations- und Vergütungsmodelle? Wo soll die Steuerungs- und Finanzierungsverantwortung liegen? Vor Schnellschüssen wird jedenfalls gewarnt.

 

[1] Siehe auch Haupt/Römhild/Fechter (2020), die einem ähnlichen Gedanken folgen.

[2] In der maßgeblichen Rahmen-Krankenhausordnung – RKO – der DDR vom 14. November 1979 heißt es zu den „allgemeinen Aufgaben des Krankenhauses: „In Verbindung von stationärer und ambulanter Betreuung verwirklicht das Krankenhaus die Einheit von Prophylaxe, Diagnostik, Therapie und Metaphylaxe.“ (Metaphylaxe = Verhinderung von Rückfällen bzw. Sekundär-/Tertiärprävention rp.)

[3] RKO, Abschnitt A. Allgemeine Aufgaben des Krankenhauses, Ziffer 6.

[4] In der RKO, Abschnitt A, Ziffer 6 heißt es auch: „Die Poliklinik am Krankenhaus soll feste und dauerhafte Betreuungsbeziehungen zu den Bürgern herstellen. Der Arbeitsablauf ist deshalb so zu organisieren, daß die Bürger die Möglichkeit haben, in der ambulanten medizinischen Grundbetreuung über einen längeren Zeitraum den jeweils gleichen Arzt, den Arzt ihres Vertrauens, in Anspruch zu nehmen.“ Dieser Anspruch wurde nur selten eingelöst. (Arnold/Schirmer 1990, 105)

[5] https://www.kvbb.de/index.php?id=507&type=0&jumpurl=fileadmin%2Fkvbb%2Fdam%2Fpraxis%2Fservice%2Figib%2Fagneszwei_vs_agnes.pdf&juHash=0a22bc4fe4ca8d14a27a6b9c76d3e4971b807cdf

[6] Mit der erwähnten Ausnahme der Polikliniken in Brandenburg.

[7] Alles Probleme, die im DDR-Gesundheitswesen dem Anspruch nach und auf dem Papier vollständig, aber auch in der Realität in einigen Ansätzen gelöst waren.

[8] G.W.F. Hegel: „Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte“, Reclam-Ausgabe 2002, Seite 48ff.

[9] Jakob Burckhardt: „Weltgeschichtliche Betrachtungen“, Kröner-Ausgabe von 1969, Seite 4ff.

 

Literatur:

Arnold, Michael/Schirmer, Berndt (1990): „Gesundheit für ein Deutschland – Ausgangslage, Probleme und Möglichkeiten der Angleichung der medizinischen Versorgungssysteme der Bundesrepublik Deutschland und der DDR“, Manuskript vom 30. März 1990

Arnold, Michael/Lauterbach, Karl W./Preuß, Klaus-Jürgen (1997): „Managed Care – Ursachen, Prinzipien, Formen und Effekte“, – Beiträge zur Gesundheitsökonomie Nr. 31 der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart/New York.

„DDR-Handbuch“ (1975), herausgegeben vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Bonn (Stichwort „Gesundheitswesen“, S. 375ff.)

Haupt, Marlene/Römhild, Christian/Fechter, Charlotte (2020): „Abgewickelte Gesundheitsinstitutionen als (Quasi-)Innovationen“, in Sozialer Fortschritt 6-7/2020, S. 467ff.

Land Brandenburg (1994), Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (Hg.): „Gesundheitswesen im Umbruch – Gesundheitsreport des Landes Brandenburg 1994“, Potsdam

Manow, Philip (1994): „Gesundheitspolitik im Einigungsprozeß“, Frankfurt/New York

Rolf, Hartmut (1975): „Sozialversicherung oder staatlicher Gesundheitsdienst – Ökonomischer Effizienzvergleich der Gesundheitssicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“, Duncker & Humblot, Berlin.


Observer Gesundheit Copyright
Alle politischen Analysen ansehen