Der Koalitionsvertrag der Ampel aus Sicht der Reha

Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

Der Koalitionsvertrag ist in Sachen Gesundheit stimmig und hat echtes Potenzial. Das gilt ganz besonders für den Bereich Rehabilitation. Es ist zu hoffen, dass die guten Ansätze tatsächlich und zügig in die Versorgungsrealität umgesetzt werden. Dringender Regelungsbedarf besteht bei der jetzt anstehenden Rückforderung staatlicher Corona-Unterstützungsleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).

Wichtige Bausteine im Koalitionsvertrag sind für die Reha und Vorsorge der „Aktionsplan gesunde Arbeit“ und die Stärkung des Grundsatzes „Prävention und Reha vor Rente“. Konkret heißt es im Vertrag, dass die Rehabilitation und Vorsorge stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und die unterschiedlichen Sozialversicherungsträger zu Kooperationsvereinbarungen verpflichtet werden sollen. Eine satte Ansage!

 

Zusammenarbeit zwischen Kassen und Rentenversicherung vonnöten

Wenn es wirklich gelingt, dass Krankenkassen und Rentenversicherung endlich zusammenarbeiten, um ein erkennbares und frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu verhindern, wäre das ein Segen für die Menschen, die Rentenkasse und die Wirtschaft, die unter dem Fachkräftemangel ächzt. Unnötiges Ausscheiden aus dem Beruf und zu frühe Verrentung könnten tausendfach verhindert werden, wenn der Informationsaustausch über AU-Zeiten zwischen Krankenkassen und Rentenversicherung verbessert wird. Das würde den Weg in eine Rehabilitationsmaßnahme vereinfachen und verkürzen. Hier wären gezielte Hinweise, kurze Wege und schlanke Prozesse ein wirklicher Fortschritt.

Zur Absicht der Bundesregierung, die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger zu verbessern, empfiehlt der BDPK die Festlegung von gleichberechtigten Verhandlungspartnerschaften. Bei den grundlegenden Fragen zu Qualität, Strukturanforderungen oder Vergütung der medizinischen Reha herrscht in Deutschland zu oft noch Behördendenken statt Outcome und Patientenorientierung. Wesentliche Vorgaben werden ohne oder nur mit geringer Beteiligung der Patient:innen und Leistungserbringer von den Kostenträgern diktiert. Zum Beispiel bei der Genehmigung und der Auswahl der Rehabilitations-Einrichtung ohne Einbeziehung der Patient:innen.

Innovationen werden in der Reha (auch) durch fehlende Mitwirkungsrechte der Leistungserbringer gehemmt, weil die Kostenträger dafür Regeln aufstellen, ohne die Leistungserbringer in einem geregelten Verfahren einzubeziehen. Deshalb müssen Kliniken- und Patientenorganisationen mehr Verantwortung bekommen. Zudem fordert der BDPK seit langem die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Qualitätssicherungssysteme zwischen Kranken- und Rentenversicherung, zumal es heute schon möglich ist, auf einheitliche Qualitätsdaten abzustellen.

 

Bürokratieabbau dient Gesundheit

Der gute Vorsatz, für einfachere Regeln und weniger Bürokratie zu sorgen, findet sich mehrfach im Koalitionsvertrag. Unter anderem soll mit einem Bürokratie-Entlastungsgesetz mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben geschaffen werden. Das können wir im Gesundheitswesen besonders gut gebrauchen! Das wird am Beispiel der Anschluss-Reha (AR) nach stationärer Krankenhausbehandlung sehr deutlich. Hier vergeudet ein unnötiges und leider immer noch nicht abgeschafftes bürokratisches Genehmigungsverfahren wertvolle Zeit – was den Reha-Behandlungserfolg gefährdet und Krankenhauskapazitäten unnötig bindet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hätte das im Dezember 2021 ändern können. Patientenvertreter, Kliniken und Vertragsärzte hatten dazu vorgeschlagen, ein AR-Direkteinleitungsverfahren analog zum seit Jahrzehnten etablierten Zugangsverfahren im Bereich der Deutschen Rentenversicherung anzuwenden. Aber die Krankenkassen haben die Fortsetzung von bürokratischen Hindernissen in der Patientenversorgung durchgesetzt. Sie wollen weiterhin in vielen AR-Fällen die medizinische Erforderlichkeit überprüfen und bestehen weiterhin auf einem komplexen Antragsverfahren, das meist bis zum Entlassungstag aus dem Krankenhaus nicht beendet ist. Im Koalitionsvertrag steht explizit, dass der Zugang zu Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation vereinfacht werden soll. Es ist zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium diese Vorgabe bei der anstehenden rechtlichen Prüfung des G-BA-Beschlusses würdigt.

Die neue Regierung sieht in der Reha ein wichtiges Element für eine gesunde Erwerbsbiografie. Das wird im Koalitionsvertrag sehr deutlich, vor allem mit der Ankündigung, das Reha-Budget bedarfsgerechter auszugestalten. „Bedarfsgerecht“ muss bedeuten, dass der steigende Bedarf an Reha-Leistungen durch eine Erhöhung des Reha-Budgets finanziert wird. Dazu ist nach Auffassung des BDPK die Abschaffung des kameralistischen Systems des Reha-Budgets erforderlich. Stattdessen muss das Budget flexibler werden und die steigende Reha-Nachfrage aufgrund längerer Lebensarbeitszeit berücksichtigen. Es ist nicht mehr zeitgemäß, medizinische Versorgungsbedarfe unter sanktionierten Budgetbedingungen zu erbringen. Das lähmt medizinischen Fortschritt und ignoriert Handlungsnotwendigkeiten, wie aktuell die nicht gedeckten Versorgungsbedarfe von Long-COVID-Patient:innen zeigen.

„Bedarfsgerecht“ heißt auch, dass die Digitalisierung in der Reha und Vorsorge stärker gefördert werden muss. Die Kostenübernahme für die Einbindung der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur wird zwar gerade in einer Vereinbarung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern geregelt, aber das kann und darf nicht alles sein. Genau wie im Krankenhausbereich, wo es mit dem Krankenhauszukunftsgesetz ja gesetzlich geregelt wurde, braucht die Digitalisierung und ihre Weiterentwicklung in der Reha gezielte Förderung. Digitale Anwendungen verbessern die Versorgung von Reha-Patient:innen enorm, zum Beispiel im Patientenselbstmanagement und der Patientenedukation. Deshalb muss für digitale Innovationen finanzieller Spielraum geschaffen werden, das zahlt sich für alle Beteiligten aus – und vor allem für die Patient:innen!

 

Qualitätsorientierung entscheidend

Aus Sicht des BDPK sollten für die Umsetzung aller im Koalitionsvertrag vorgesehenen gesundheitspolitischen Vorhaben die Ergebnisqualität und die Qualitätstransparenz zentrale Bedeutung bekommen. Alle Leistungserbringer in allen Bereichen sollten konsequent die Ergebnisse der von ihnen erbrachten Leistungen messen und veröffentlichen. Dies gilt sowohl für den Krankenhaus- als auch für den Rehabilitationsbereich.  Hierbei müssen alle Leistungserbringer, auch die Kliniken der Deutschen Rentenversicherung, mitmachen und sich dem Vergleich stellen. Bei der Zusammenstellung und Entwicklung geeigneter Qualitätskriterien wird sich der BDPK einbringen. Auf etablierte Initiativen des BDPK, wie Qualitätskliniken.de und das IQM, kann dabei zurückgegriffen werden.

Die Qualitätsorientierung ist aber nicht nur auf die Leistungserbringer beschränkt. „Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Wichtige Indikatoren dafür können sein: Bearbeitungszeiten für Anträge, Ablehnungsquoten differenziert nach Leistungsarten ausgewiesen, Kundenzufriedenheit bei chronisch kranken Versicherten und Bewertung durch Vertragsärzte und Kliniken in Sachen Entlassungsmanagement, Bürokratie-Index und Umsetzung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“.

Besonders erfreulich ist aus Sicht des BDPK das im Koalitionsvertrag vorgegebene Ziel, die Pflegeausbildung in der Reha zu ermöglichen. Reha-Einrichtungen eignen sich hervorragend als Ausbildungsstätten, weil sie einen sehr umfassenden und intensiven Einblick in die Behandlungs- und Pflegeprozesse ermöglichen. Und: Mit der Zulassung von Reha-Einrichtungen als Ausbildungsstätten wird dem Fachkräftemangel wirksam begegnet. Wenn die rund 1.200 Reha-Einrichtungen in Deutschland ausbilden dürfen, können jährlich zusätzlich Tausende Pfleger:innen, Ärzt:innen und Therapeut:innen ausgebildet werden. Zudem verbessert sich die Ausbildungsqualität, weil die medizinischen Nachwuchskräfte die Einflüsse psychosozialer Faktoren und Stressbelastungen auf Krankheitsbilder besser erlernen. Allerdings muss bei der gesetzlichen Umsetzung der Ausbildungserweiterung auf die Reha darauf geachtet werden, dass auch die Refinanzierung der Ausbildung für die Reha-Einrichtungen sichergestellt ist. Zudem sollte die Reha umfassender (bisher 80 Stunden) in die Pflege-Ausbildung integriert werden. Hierzu ist die Ausbildungsverordnung anzupassen und auch in der Approbationsordnung für Ärzte muss die medizinische Reha noch stärker berücksichtigt werden.

Positiv zu bewerten ist auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verbesserung bei ausländischen Fachkräften: „Wir vereinfachen und beschleunigen die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse.“ Dazu ist aus unserer Sicht vor allem die Verfahrensbeschleunigung dringend erforderlich. Bundesländerspezifische Unterschiede sind zu beseitigen, indem bundeseinheitliche Verfahrensdauern vorgegeben werden. Zudem sollten bundeseinheitliche Bewertungsstandards etabliert werden, die bei der Prüfung auf Landesebene zu beachten sind. Durch diese Normierung werden hohe Synergie-Effekte erreicht. Generell sollten Tätigkeiten, für die der Antragsteller im Ausland qualifiziert war, auch in Deutschland anerkannt werden. Eine EU-weite Anerkennung der Studiengänge und Ausbildungsgänge ist grundsätzlich anzustreben.

 

Dringender aktueller Handlungsbedarf

Viele Reha- und Vorsorgeeinrichtungen waren bereits vor der Corona-Pandemie in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Die Kosten für pflegerisches, therapeutische Personal und Energie steigen schneller als die Preise. Corona hat die Lage verschlimmert: Weniger Patient:innen als für einen kostendeckenden Betrieb notwendig, führen zu sinkenden Einnahmen. Schutzschirme haben lediglich zwischen 50 und 75 Prozent der Kosten abgedeckt. Für die Leistungen der Rentenversicherung nach dem SodEG steht nun auch noch die nahezu vollständige Rückforderung der Mittel an. Ohne ein Einlenken durch die Selbstverwaltung oder den Gesetzgeber wird in vielen Einrichtungen buchstäblich das Licht ausgehen – mit empfindlichen Folgen für die Versorgung von Reha-Patient:innen!


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