Das „Hamburger Modell“ für eine pauschalierte Beihilfe ist erfolgreich gestartet – ein Statusbericht

Dr. Matthias Gruhl

Dirk Engelmann

Die Einführung des „Hamburger Modells“ im vergangenen Jahr hat ein breites mediales Echo gefunden. Deutschlandweit wurde die sozialpolitische Innovation aus Hamburg beachtet, gelobt und ebenso kritisch begleitet. Während manche Beobachter den Durchbruch zur Bürgerversicherung diagnostizierten, wähnten andere, dass Hamburg die Axt an die Beihilfe und die PKV lege. Keines von beidem trifft zu! Die ideologisch überhöhte und ritualisierte Diskussion spiegelt mitnichten das wider, worum es geht: Endlich eine echte Wahlfreiheit auch für Beamtinnen und Beamte zu schaffen und die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für sie und für den Beihilfeträger verfügbar zu machen.

 

Worum geht es?

Die Grundidee des Hamburger Modells ist einfach: Solange auf Bundesebene keine Mehrheit im Deutschen Bundestag für eine Reform des Mitgliedsrechts der GKV zur Verfügung steht, mit der ein beihilfefähiger Tarif in der GKV ermöglicht wird, können (und sollten) die Länder ihre landesrechtliche Kompetenz für das Beihilferecht nutzen, um die Möglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung im Beamtenrecht zu verbessern. Dies hat sich auch Hamburg zu Eigen gemacht.

Statt der individuellen Beihilfe – also der Teilübernahme angefallener Krankheitskosten – wird nach dem Hamburger Modell die Beihilfe pauschaliert ausgezahlt. Die Pauschale bemisst sich dabei an der Hälfte der tatsächlich angefallenen Kosten für eine Krankenvollversicherung. Hierbei ist es im Übrigen gleichgültig, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Krankenvollversicherung handelt: Dies widerlegt im Übrigen, es würde sich dabei um den „Versuch einer Bürgerversicherung durch die Hintertür“ handeln.

Beamtinnen und Beamte, die sich für die pauschale Beihilfe entscheiden, tun das unwiderruflich auf Lebenszeit. Diese Regelung sichert die jeweiligen Versicherungskollektive in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung gegen beitragsoptimierende, permanente Wechselstrategien ab. Grundsätzlich steht die pauschale Beihilfe allen Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung. In Anspruch nehmen können jedoch nur diejenigen die Regelung, die über eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung verfügen. Für den Bereich der GKV gelten die Zugangsbedingungen für freiwillig Versicherte. Faktisch können somit nur bereits freiwillig gesetzlich Versicherte sowie neue Beamtinnen und Beamten von der pauschalen Beihilfe profitieren. Eine Öffnung für weitere Gruppen könnte nur der Bundesgesetzgeber erwirken.

Die Regelung zur pauschalen Beihilfe, für die die Landesgesetzgeber mit ihrer Zuständigkeit für das Statusrecht unzweifelhaft die Regelungskompetenz haben, verbleibt so im System. Insofern laufen auch alle Versuche ins Leere, dem Hamburger Modell mangelnde Verfassungskonformität in Bezug auf die Fürsorgepflicht zu unterstellen. Unabhängig, ob pauschal oder klassisch, erhalten auch in Zukunft alle Hamburgischen Beamtinnen und Beamten eine Beihilfe.

 

Vorteile des Hamburger Modells

Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe sorgt der Hamburger Senat für Wahlfreiheit in der Krankenvorsorge für seine neuen Beamtinnen und Beamten. Zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik können sie sich gesetzlich krankenversichern, ohne dass sie allein für die vollen Kosten aufkommen müssen. Dabei bietet die GKV einige Vorteile: Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden, es werden keine – auch keine begrenzten – Risikozuschläge bei Vorerkrankungen fällig. Dies ist besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die mit gesundheitlichen Risiken einhergehen, von Vorteil. Ebenso kommen gesetzlich Versicherte Beamtinnen und Beamte in den Genuss des Sachleistungsprinzips; eine Vorauszahlung der Kosten und Abrechnung an zwei Stellen entfällt. Ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit sind ebenso einkommensabhängige Beiträge, die gewährleisten, dass mit sinkenden Alterseinkommen die finanzielle Last der Krankenversicherung sinkt. Auch in punkto Qualitätssicherung in der gesundheitlichen Versorgung ist die GKV attraktiv. Und schlussendlich ist es ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, dass Beamtinnen und Beamte, die bereits gesetzlich versichert sind, ihre Krankenversicherungskosten nicht alleine tragen müssen.

 

Erfolgreicher Start des Hamburger Modells

Seit dem Start der pauschalen Beihilfe zum 1. August 2018 erfreut sich die neue Regelung stetig wachsender Beliebtheit. Einerseits können die Hamburger Beamtinnen und Beamten, die aus welchen Gründen auch immer es vorgezogen hatten, den vollen Beitragssatz der GKV alleine zu zahlen, jetzt den hälftigen Beitragssatz erstattet bekommen. Dies sind in Hamburg nach neusten Zahlen 900 Personen (Hamburg war anfangs von deutlich höheren Zahlen ausgegangen), die auch (wahrscheinlich) alle in die neue pauschalierte Beihilfe gewechselt sind. Zusätzlich haben sich in den ersten drei Monaten 100 neue Beamtinnen und Beamten für die pauschale Beihilfe entschieden. Für die Monate August bis Dezember 2018 hat der Senat für die pauschale Beihilfe ca. eine Million Euro aufwenden müssen.

Das Interesse an der Regelung ist hoch. Zum 31. April waren es bereits 1315 Beamtinnen und Beamte, die die neue Regelung wählten – und die Nachfrage hält an. Die Inanspruchnahme verteilt sich dabei sehr unterschiedlich auf Berufs- und Besoldungsgruppen. Ein großes Interesse gibt es z.B. im Bildungsbereich. Eine hohe Nachfrage für das Hamburger Modell zeigen die mittleren Besoldungsgruppen. Ein Grund könnte hier in der Besoldungshöhe und damit vergleichsweise günstigeren Versicherungsbeiträgen liegen.

Ein Hindernisgrund zur Wahl der neuen pauschalen Beihilfe könnte in der Schwierigkeit liegen, dass bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland keine pauschale Beihilfe mehr gezahlt werden würde und die Krankenversicherungskosten voll umfassend getragen werden müssten. Eine Rückkehr in die individuelle Beihilfe eines anderen Landes wäre wohl nur sehr schwer möglich. Dies könnte für junge Beamtinnen und Beamte, die einen beruflichen Wechsel für sich nicht aufschließen, ein Hindernis darstellen. Demzufolge ist umgekehrt zu erwarten, dass die Inanspruchnahme steigt, je mehr Länder die pauschale Beihilfe einführen.

 

Weitere Länder folgen dem Hamburger Modell

Das Hamburger Modell macht in weiteren Bundesländern Schule. Mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben bereits vier weitere Landesregierungen die Einführung einer pauschalen Beihilfe nach Hamburger Vorbild beschlossen. Zudem gab und gibt es außerdem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen parlamentarische Befassungen zu diesem Thema. Somit wird sich auch das oben dargestellte Mobilitätshindernis relativieren und mehr und mehr Beamtinnen und Beamte auch in anderen Bundesländern können sich für das Hamburger Modell entscheiden.

 

Fazit

Das Hamburger Modell bietet eine zeitgemäße Ergänzung der Beihilfe. Es schafft Wahlfreiheit und ermöglicht für einen Teil der Beamtinnen und Beamten eine Alternative zur hergebrachten Krankheitsvorsorge. Ob das neue System langfristig zu Einsparungen oder Mehrausgaben für das jeweilige Land führt, ist noch offen. Eine historische Betrachtung für eine ehemalige, ähnliche Wahlmöglichkeit im Land Bremen lässt Mehrkosten unwahrscheinlich erscheinen. Unabhängig von der noch nicht geklärten Kostenfrage steht aber eine höhere Attraktivität bei der Fachkräfteeinwerbung zweifelslos auf der Haben-Seite. Für bestimmte Berufsgruppen und Einzelpersonen ist die pauschale Beihilfe eine attraktive Ergänzung der bestehenden Regelungen.

Hamburg ist überzeugt, dass sein Weg Schule machen wird und dass die ideologischen Debatten vom Pragmatismus der Hamburger Lösung abgelöst werden.

 

Dr. Matthias Gruhl
Staatsrat, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg

Dirk Engelmann
Leiter des Präsidialstabs, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg


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