Nur 55 Prozent der Patienten werden in der optimalen Abteilung im Krankenhaus behandelt



Eine aktuelle Untersuchung aus Deutschland zeigt sowohl deutliche Qualitätsdefizite als auch Qualitätsunterschiede bei der Zuordnung von Patienten auf die verschiedenen Fachabteilungen der Krankenhäuser in Deutschland auf. Ergebnisse der in Zusammenarbeit des Rheinisch-Westfälischen Institutes für Wirtschaftsforschung (RWI) mit dem BKK Dachverband e.V. entstandenen Studie[1] besagen, dass nur gut die Hälfte der Patienten eines Krankenhauses in Deutschland in der optimalen Fachabteilung behandelt wird. Demgegenüber erfolgt die medizinische Versorgung von einem Viertel der Patienten auf einer Station, die aus medizinischer Sicht nicht nur suboptimal, sondern unvertretbar sei.

Dabei beziehen sich die Autoren aus der Studie auf die Auswertungen von über 2,8 Millionen Patientendaten aus den Jahren 2012 und 2013 (2012: 2.365.658, 2013: 468.519). Die Informationen stammen aus dem Datensatz nach §301 SGB V (anonymisierte Routinedaten aus der Abrechnung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen), der zudem durch die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Grunddaten der Krankenhäuser sowie der strukturierten Qualitätsberichte erweitert wurde. Anhand eines Algorithmus wird für jede Auswertung bestimmt, ob die Behandlung auf einer für das gegebene Krankheitsbild optimalen Abteilung erfolgt ist. Im Auftrag des BKK Dachverbandes hat ein Gremium aus erfahrenen Medizinern[2] ein Regelwerk für die Studie aufgestellt, das basierend auf bestimmten Falleigenschaften, wie der Hauptdiagnose als das elementare Zuweisungsmerkmal, die optimale Behandlungsabteilung bestimmt. Daneben wird zwischen Bereichen, die nicht-optimal, aber medizinisch vertretbar, und denen, die medizinisch ungeeignet sind, differenziert. Da viele Patienten während ihres Krankenhausaufenthaltes in mehr als einer Abteilung behandelt werden, wird dabei jene Fachabteilung betrachtet, auf der die zeitintensivste Behandlung – gemessen an der Verweildauer – der Hauptdiagnose erfolgt ist. Insgesamt umfasst das Regelwerk der Zuordnungen mehr als 600 Diagnosen. Zudem wird für die Komplexität, im Sinne von bestimmten Prozeduren oder Nebendiagnosen, sowie der Behandlungsform, das Alter und Geschlecht kontrolliert.

In einem ersten Schritt wird zunächst bestimmt, ob im Krankenhaus die strukturellen Voraussetzungen für eine optimale Behandlung gegeben sind. Verfügt das Krankenhaus über die notwendige apparative und personelle Ausstattung? Neben der Erhebung der Strukturqualität wird in einem weiteren Schritt die Prozessqualität gemessen, indem die Abteilungszuordnung eines Patienten betrachtet wird: Wurde der Patient in der Fachabteilung behandelt, vorausgesetzt, sie ist vorhanden?

Darüber hinaus wurde eine zweite Version des Algorithmus entwickelt, die auf der Annahme beruht, dass eine optimale Behandlung auch dann gewährleistet ist, wenn zwar nicht die spezifische Fachabteilung, dafür jedoch ein Facharzt mit der behandlungsoptimalen Spezialisierung vorhanden ist. Obwohl die ärztliche Qualifikation als Maßstab die oberste Grenze für eine richtige Abteilungszuweisung abbildet, wird selbst bei dieser toleranteren Bewertung der Patientenzuordnung ein Fünftel der Patienten in einer für das Krankheitsbild inakzeptablen Abteilung behandelt.

Im Ergebnis zeigen sich deutliche Unterschiede bei der optimalen Abteilungszuordnung von Patienten, sowohl zwischen den Krankenhäusern als auch innerhalb der Krankenhäuser. Die Variierung innerhalb der Krankenhäuser ist unter anderem auf Komplexitätseffekte zwischen den Abteilungen zurückzuführen, da einige Abteilungen vermehrt mit besonders komplexen und nicht eindeutigen Krankheitsfällen zu kämpfen haben als andere Abteilungen. Um dennoch einen sauberen krankenhausübergreifenden Vergleich zu gewährleisten, wurden nur die Auswertungen derselben Fachabteilungen über die verschiedenen Krankenhäuser verglichen. Das Gesamtergebnis eines Krankenhauses ergibt sich aus den gemittelten Vergleichsresultaten auf Abteilungsebene. Die bei einer Gegenüberstellung resultierenden Variationen zwischen den Krankenhäusern sind weder durch systematisch regionale noch größenabhängige Unterschiede erklärbar. Die Autoren deuten dies als Indiz dafür, dass es sich bei den festgestellten Unterschieden um tatsächliche Qualitätsdifferenzen handelt.

Das Fazit: Im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzeses, das 2016 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, dass zukünftig Qualitätsausprägungen der Krankenhäuser bei der Krankenhausplanung miteinbezogen werden sollen. Die Aussicht, Krankenhäuser mit schlechter Versorgungsqualität zu sanktionieren, setzt dabei zunächst voraus, dass es geeignete Messinstrumente gibt, die die Qualität der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern umfassend abbilden. Die vorgestellte Studie kann diesbezüglich einen relevanten Beitrag leisten. Durch den entwickelten Algorithmus zur Bewertung der Patientenzuordnung werden zum einen die Struktur und zum anderen die ablaufenden Prozesse begutachtet. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass eine schlechte Strukturqualität und/oder schlechte Prozessqualität die Wahrscheinlichkeit einer schlechten Ergebnisqualität, demnach der Patientenergebnisse, negativ beeinflusst. Die Autoren betonen, dass die Zuordnung von Patienten auf eine Krankenhausabteilung und der dazu entwickelte Algorithmus zu einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung beitragen können.

 

[1] Focke, Klaus, Wuckel, Christiane und Ansgar Wübker (2016): „Werden Patienten in der richtigen Fachabteilung behandelt?“ Gesundheits- und Sozialpolitik.

[2] Das Regelwerk wurde von Mediziner des IGES Institutes gemäß der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (2005) sowie klinischen Wissens erstellt und anschließend von MDK-Medizinern kontrolliert.

 

Redaktion / Mona Groß

 


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