Reformbedarf in der Finanzierung der Pflegeversicherung

Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (vdek)

Wie wichtig uns die Pflege sein sollte, zeigt ein Blick auf die aktuellen Zahlen: 2020 waren mehr als 4,2 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Ein Viertel davon wird in stationären Einrichtungen gepflegt. Trotz zahlreicher Reformen in der Vergangenheit gibt es weiter politischen Handlungsdruck. Zum einen geht es um die zunehmende Kostenbelastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile – ein Problem, auf das nicht zuletzt die Ersatzkassen seit Jahren aufmerksam machen. Zum anderen geht es um die zukunftsfeste Finanzierung der Pflegeversicherung als Säule der sozialen Sicherungssysteme.

 

Steigende Eigenanteile 

Wenn bei den Eigenanteilen nicht eine spürbare Entlastung erreicht wird, werden in Zukunft immer mehr Pflegebedürftige auf Leistungen der Sozialhilfe, genauer „Hilfe zur Pflege“, angewiesen sein. Bereits heute sind rund zehn Prozent aller Pflegebedürftigen auf diese Hilfe angewiesen. Nach aktuellen Berechnungen des vdek (Stand: 1. Januar 2021) zahlt jeder stationär versorgte Pflegebedürftige für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung im Bundesdurchschnitt monatlich 2.068 Euro an Eigenanteilen. Für viele Pflegebedürftige ist das eine finanzielle Überforderung.

Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und faire Bezahlung dürfen kein Dilemma darstellen: Es sind insbesondere die Kosten für die bessere und tariflich gebundene Bezahlung des Pflegepersonals und die schrittweise Verbesserung der personellen Ausstattung der Pflegeeinrichtungen, die die Eigenanteile in die Höhe treiben. Das Dilemma dabei ist: Steigende Löhne und bessere Personalausstattung sind einerseits eine richtige und politisch wünschenswerte Entwicklung. Andererseits führt genau dies in der derzeitigen Systematik zu weiter steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Dieses Dilemma muss dringend politisch aufgelöst werden, denn gerade die verbesserte Bezahlung der Pflegefachkräfte ist ein wichtiger Pfeiler, um diese Berufsbild auch für junge Menschen attraktiv zu gestalten.

Systemrelevante Arbeit muss auch entsprechend bezahlt werden! Wenn hier nichts passiert, werden die finanziellen Folgen verbesserter Personal- und Lohnpolitik, die sich z. B, auch aus der von uns so sehr unterstützen Konzertierten Aktion Pflege ergeben, stets die Belastungen noch weiter steigen lassen bzw. im ambulanten Bereich dazu führen, dass die Pflegebedürftigen sich immer weniger Leistungen einkaufen können. Der von Minister Spahn skizzierte gedeckelte Eigenanteil für Pflegebedürftige (jedoch ohne Investitionskosten sowie Unterkunft und Pflege) in Höhe von 700 Euro für längstens 36 Monate ist ein Schritt in die richtige Richtung und würde die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen planbar begrenzen. Damit es allerdings zu einer spürbaren Entlastung kommt, müssen die Bundesländer die Bewohnerinnen und Bewohner von den Investitionskosten für die Einrichtungen entlasten. Die dazu von Minister Spahn vorgeschlagenen 100 Euro reichen hierzu nicht – sie decken nicht einmal ein Viertel der durchschnittlichen Investitionskosten von zurzeit ca. 458 Euro im Monat.

 

Finanzlage der Pflegekassen

Die demografische Entwicklung und die zahlreichen Leistungsverbesserungen der letzten Jahre erhöhen stetig den Druck auf die Finanzen der Pflegekassen. Hinzu kam noch die Corona-Pandemie mit notwendigen Rettungsschirmen und der sogenannten Corona-Prämie. Nur mit Hilfe eines einmaligen Steuerzuschusses in Höhe von 1,8 Milliarden Euro konnte der Beitragssatz in Höhe von 3,05 Prozent stabil gehalten werden. Den Berechnungen der Ersatzkassen nach fehlen 2021 1,5 Milliarden und 2022 bereits 2,7 Milliarden Euro in den Pflegekassen. Hier sind die möglichen Finanzwirkungen einer Reform der Pflegeversicherung allerdings noch nicht berücksichtigt.

Für die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung bieten sich mehrere Elemente an:

  • Der Steuerzuschuss in der Pflegeversicherung muss dauerhaft und verlässlich etabliert werden. Die Absicherung des Pflegerisikos ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die verlässlich finanziert werden muss. Der Steuerzuschuss muss dauerhaft und verlässlich sein, um die Gefahr einer Finanzierung nach Kassenlage und kurzfristige Beitragssatzerhöhungen zu verhindern. Der Zuschuss könnte regelgebunden z. B. als Anteil der Leistungsausgaben ausgestaltet werden, der im gleichen Verhältnis wie die Ausgaben der Pflegeversicherung steigt.
  • Die im SGB XI verankerten Leistungsbeträge sind einmalig anzuheben, um eine kurzfristig spürbare Entlastung für die Pflegbedürftigen bei den pflegebedingten Eigenanteilen zu schaffen. Dadurch könnten die erfolgten und noch zu erwartenden Mehrbelastungen, z. B. durch verbesserte Tariflöhne in der Pflege, ausgeglichen werden. Im vollstationären Bereich würde damit der vom Pflegebedürftigen zu tragende einrichtungseinheitliche Eigenanteil reduziert werden. Im ambulanten Bereich könnten die Pflegebedürftigen sich mehr Leistungen einkaufen, was zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen führen würde. Grundsätzlich müssen Lösungen für die zukünftige und nachhaltige Finanzierbarkeit der SPV entwickelt werden.
  • Die Bundesländer müssen die Investitionskosten verbindlich übernehmen. Die Förderung von Investitionskosten ist gemäß den Vorschriften des SGB XI Aufgabe der Länder. Bei Einführung der SPV sollte so eine Kompensation für die damalige erhebliche finanzielle Entlastung der Länder bei der Sozialhilfe durch die Einführung der SPV erreicht werden. Dieser Aufgabe kommen die Länder aber bis heute nicht umfassend nach und nutzen die derzeit unverbindliche Regelung im SGB XI, um sich ihrer finanziellen Verantwortung zu entziehen. Möglich wird dies, indem die Investitionskosten auf die Vergütungssätze und damit auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden. Aktuell belaufen sich die dadurch verursachten Mehrkosten bundesdurchschnittlich auf 453 Euro je Monat und Pflegebedürftigen. Die Pflegebedürftigen sollte grundsätzlich nicht für die Investitionskosten aufkommen müssen. Durch eine verbindliche Verpflichtung der Länder zur Übernahme der Investitionskosten würde die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen kurzfristig deutlich gesenkt.
  • Die private Pflegeversicherung (PPV) muss sich endlich am Finanzausgleich mit der SPV beteiligen. Dies wäre solidarisch, da die PPV im Vergleich zur SPV vor allem einkommensstarke Personen mit guten Risiken (geringere Pflegewahrscheinlichkeit) versichert. Und es wäre auch kein Eingriff in die Eigentumsrechte der PPV. Der Finanzausgleich könnte die SPV um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich entlasten.
  • Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollten zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst werden. Das entlastet vor allem die pflegenden Angehörigen und sollte flexibel und unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Die Tages- und Nachtpflege ist als isolierte Leistung fortzuführen, da sich die bestehenden Regelungen als monatliche Sachleistung, orientiert an den Pflegegraden, in der Praxis bewährt haben.
  • Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen müssen weiterhin durch die SPV getragen werden. Eine Verlagerung der medizinischen Behandlungspflege in die GKV wäre mit einem erheblichen Bürokratieaufwand bei den Krankenkassen verbunden. Denn die Leistungen müssten zukünftig ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Zudem würde die ohnehin bereits sehr angespannte Finanzsituation der Krankenkassen weiter verschärft.

 

Soziale Selbstverwaltung sieht dringenden Handlungsbedarf

Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der Ersatzkassen haben in der vdek Mitgliederversammlung Anfang Dezember 2020 ein Positionspapier zur zukünftigen Finanzierung der Pflegeversicherung verabschiedet. Darin sind die oben ausgeführten Reformvorschläge enthalten. Aus Sicht der gewählten Vertreter ist eine Reform noch im Jahr 2021 notwendig, um die fortschreitenden Belastung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen abzustellen.


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