Verschleppte Reform der Sozialwahl – warum die Politik jetzt handeln muss

Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse

Die Sozialwahl ist nach Bundestags- und Europawahl die größte Wahl der Republik. Dennoch scheint es manchmal, als fehlte ihr unter vielen Demokraten die Lobby. Anders lässt es sich kaum erklären, dass ihre große Reformierung, die Einführung von Online-Wahlen – nicht so richtig Fahrt aufnehmen will. Wenn ich einerseits die Debatten über den „Verfall der Demokratie“ und ein vermeintliches „politisches Desinteresse junger Menschen“ verfolge, andererseits jedoch sehe, wie in Sachen Modernisierung der Sozialwahl immer wieder die Chance auf einen demokratischen Schritt nach vorn vergeben wird, wirkt das auf mich fast schon absurd.

Die Sozialwahl bedeutet direkte Mitbestimmung – sie ermöglicht rund 50 Millionen Sozialversicherten, direkt bei zentralen Themen wie Gesundheit und Rente mitzureden, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherung wählen. Diese gewählten Ehrenamtlichen haben wichtige Entscheidungs- und Kontrollfunktionen. Wahlforscher Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte kam zur Wahl 2017 zu dem Schluss: „Sofern Sicherheitsstandards und Individualrechte dabei verlässlich geschützt werden, kann dies auch bei der Sozialwahl technisch greifen – die Wahlbeteiligung würde bei online- affinen Wählern steigen.“

 

Konzept für Online- und Brief-Wahlen liegt vor

Damit das 2023 Realität wird, ist es höchste Zeit, dass die Politik nun Nägel mit Köpfen macht und die Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Dass eine entsprechende Zielsetzung im Koalitionsvertrag allein noch nicht allzu viel zu bedeuten hat, zeigt die Erfahrung: Bereits im vorherigen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU waren online Sozialwahlen geplant – einzig die Umsetzung scheiterte – und wurde auch nicht politisch verfolgt. Das muss sich ändern – zumal wir nun schon einen entscheidenden Schritt weiter sind: Die urwählenden Ersatzkassen haben gemeinsam mit der Rentenversicherung Bund bereits einen Teil der Hausaufgaben der Politik erledigt und ein Konzept vorgelegt, welche Schritte auf dem Weg zu zeitgemäßen Sozialwahlen notwendig sind. Das sieht vor, dass künftig sowohl die Brief- als auch die Online-Wahl möglich sein soll. Werden beide Möglichkeiten genutzt, gilt das online abgegebene Votum. Damit das bis 2023 aufgeht, müssen die ersten gesetzlichen Stellschrauben aber bereits Anfang 2020 gedreht werden; entsprechend müssen die Verantwortlichen jetzt aktiv werden. Denn auch auf die wählenden Institutionen kommen langwierige Aufgaben zu, von Ausschreibungsfristen über die Bereitstellung der notwendigen Technik. Es kann nicht sein, dass die Politik sich jetzt so lange herausredet, bis der Zug auch für 2023 abgefahren ist.

 

Datenschutz und saubere technische Abwicklung gewährleisten

Dass Deutschland in Sachen Digitalisierung hinterherhinkt, bestreitet kaum jemand ernsthaft. Hier besteht nun die Chance, bei einem zentralen Punkt – nämlich der direkten Mitbestimmung – aufzuholen. Natürlich müssen dabei zentrale Fragen wie Datenschutz und eine saubere technische Abbildung gewährleistet werden. Umso weniger verständlich ist, wie wenig Motivation spürbar ist, dieses Versprechen an die Wähler endlich umzusetzen. Es geht immerhin darum, einen urdemokratischen Prozess endlich zeitgemäßer und für einen breiteren Wählerkreis attraktiver zu machen – und so die Mitbestimmung im deutschen Sozialversicherungssystem entscheidend zu stärken.


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