Keine #RasterPsychotherapie – ein dringender Appell

Zu einer erneuten Gesetzesattacke Jens Spahns gegen evidenzbasierte Therapiefreiheit

Ariadne Sartorius, 1. Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)

Raster-Psychotherapie ist nun also die neueste Idee, die Jens Spahn uns ins Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) schreiben möchte. Nach vorgefertigten Rastern sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen in Behandlungslinien eingepasst werden. Nichts anderes sieht der Änderungsantrag 49 in einem Konvolut von Formulierungshilfen des BMG für das GVWG vor, obwohl es sich hier erstmal scheinbar patient:innenfreundlich liest: Es soll überprüft werden, ob die psychotherapeutische Versorgung, orientiert am Schweregrad der Erkrankung, bedarfsgerecht sichergestellt wird.

Erforderlichenfalls soll dann die Psychotherapie-Richtlinie angepasst werden. Doch die Profession lässt sich auch diesmal nicht täuschen durch schöne Worte und hat schon mehrfach, besonders aber im Herbst 2018 unter Beweis gestellt, dass sie nicht alles mit sich machen lässt.

 

Erster Versuch beim TSVG

Über Nacht hatte es uns damals erwischt: Im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erschien ein Passus, der den Direktzugang zur Psychotherapie für Menschen mit psychischen Erkrankungen stoppen sollte. Ausgerechnet diese Menschen sollten also ein Assessment-Verfahren durchlaufen, bei wem auch immer, und beweisen, dass sie Psychotherapie benötigen und eine:n Behandelnde:n ihrer Wahl aufsuchen dürfen. Bei keiner anderen Arztgruppe würde man sich trauen, ein solches Verfahren zu installieren.

Dabei waren doch genau für die Zuordnung der Patient:innen zum passenden Psychotherapieverfahren, dem passenden Psychotherapeuten kurz zuvor die neu in der Psychotherapierichtlinie aufgenommene Psychotherapeutische Sprechstunde sowie die Probatorik gedacht, die jeder Psychotherapie vorgeschaltet wurden. Kein Patient, keine Patientin geht zum Psychotherapeuten und beginnt ohne genaue Indikationsstellung eine Psychotherapie.

Dabei wollte der Gesetzgeber untersuchen lassen, inwieweit diese neu geschaffenen, verpflichtenden Psychotherapeutischen Sprechstunden zur Versorgungsverbesserung beitragen würden. Ohne jedoch diese Untersuchungen abzuwarten, überraschte uns damals alle eben jener Passus.

Dahinter steckt ein seit Jahren von einigen Interessensgruppen immer wieder verbreiteter Mythos über Menschen mit psychischen Erkrankungen, der jegliche wissenschaftliche Grundlage entbehrt. Demnach würden die Patient:innen mit ihren Psychotherapeut:innen mehr Kaffee trinken, als in einen intensiven Behandlungsprozess einzusteigen. Überhaupt würden die „Therapien“ ja sowieso alle viel zu lang dauern, die „Falschen“ würden behandelt, und heutzutage müsse das alles schneller möglich sein, so gewisse Einflüsterer des Gesundheitsministers.

 

Die Petition

Es schien, dass diese altbekannten Vorurteile mit den Änderungen im TSVG endlich Erfolg haben sollten. Aber da hatte man die Rechnung ohne uns Psychotherapeut:innen gemacht. Gemeinsam mit allen psychotherapeutischen Berufsverbänden wurde eine Bundestagspetition gestartet, die mit über 219.000 Unterzeichnenden zur bis dato erfolgreichsten wurde.

Die Zahl beeindruckte dann auch Herrn Spahn, und er ließ es sich nicht nehmen, höchstpersönlich zur Anhörung im Petitionsausschuss zu erscheinen und den Fragen der Ausschussmitglieder Rede und Antwort zu stehen. Auf Seiten der Petent:innen am anderen Ende des rundes Tisches konnten wir mit unseren Argumenten überzeugen.

Dies war aber nicht der einzige Runde Tisch, es folgten weitere Gespräche und Einladungen diverser Gesundheitspolitiker an die berufspolitischen Vertreter:innen der Profession, denn man wollte versichern: Man habe natürlich keinesfalls Menschen mit psychischen Erkrankungen einschränken wollen, das alles sei nur ein großes Missverständnis gewesen.

 

Ein pragmatischer Auftrag

Was heraus kam, war die Idee einer neuen, zweiten Richtlinie, die die Bedarfe von Menschen mit komplexem psychiatrischem, psychosomatischem und/oder psychotherapeutischem Behandlungsbedarf regeln sollte. Denn, unbestritten, diese Patient:innengruppe ist nicht immer gut versorgt und fällt häufig durch Löcher im Versorgungssystem. Es war klar, es braucht Vernetzungsstrukturen zwischen den einzelnen Behandelndengruppen, es braucht Koordination und Kooperation. Eine großartige Chance zur Versorgungsverbesserung, also: Ärmel hochgekrempelt und ran an die Arbeit; hier galt es, Konzepte zu entwickeln.

Über den Umweg des Ausbildungsreformgesetzes hat die Koalition dann bei beiden Richtlinien ins Gesetz geschrieben, dass der Behandlungsbedarf leitliniengerecht und bei der neuen Richtlinie auch diagnoseorientiert konkretisiert werden kann. „Kann…“ – wenn es denn einen Nutzen für die Patient:innen bringt, so sollte nach unserem Verständnis dieser Auftrag gelesen werden und nur so – nicht aber als Legitimation für eine nicht sachgerechte Rationierung der ambulanten Psychotherapie. Um hier aber den Nutzen abzuwägen, würde es zunächst der Evaluation der Versorgung nach Einführung der neuen Richtlinie bedürfen, keinesfalls aber unüberlegter und unausgegorener Änderungen bereits vor deren Verabschiedung.

 

Die zweite Attacke des Bundesgesundheitsministers

Und dann, mitten im Prozess der Erarbeitung der neuen Richtlinie und in Zeiten der hohen psychischen Belastung durch die Corona-Pandemie, in denen die Nachfrage nach Psychotherapie in die Höhe geht, kommt nun die nächste neue Idee der Raster-Psychotherapie von Herrn Spahn. Die Zeit individualisierter, auf die Bedarfe und Lebensumstände von Patient:innen zugeschnittener Behandlung soll vorbei sein, vorbei die Indikationshoheit der Psychotherapeut:innen zum Wohle ihrer Patient:innen.

Die wissenschaftlichen Grundlagen hält Spahn allerdings noch unter Verschluss, und wir sind gespannt, welche Forschungsergebnisse ihn denn diesmal – erneut, ohne sich mit der Fachwelt zu diesem Thema zu beraten –  auf eine solche Idee gebracht haben. Wo sind die evidenzbasierten Schlüsse?

 

Mythen statt Evidenzbasierung

Welche Kriterien sollten eine Zuordnung rechtfertigen, wenn man nicht vorgeht nach der Methode: „Eine Depression zu behandeln darf 15 Stunden dauern vielleicht? Traumafolgestörungen?  Gut, sagen wir 20 Stunden, und eine Borderline-Persönlichlichkeitsstörung? Seien wir großzügig: doch vielleicht 30 Stunden? Mehr ist aber nun wirklich nicht nötig.“ Das ist ein Blick auf unsere Patienten, den wir so gar nicht haben. Wir behandeln eben keine Diagnosen, sondern Menschen in individuellen Problemlagen. Und eine Depression ist eben keine Depression, sondern Verlauf und Prognose sind von vielen Faktoren abhängig und nicht nur von der Zahl hinter dem „F“ aus dem ICD10, da hinter all dem Menschen stehen.

Und sicher ist: Es gibt eine Vielzahl an Studien, die belegen, dass die Mythen über jahrelang Kaffee trinkende Patient:innen eben genau das sind: reine Mythen. Es gibt belastbare Zahlen aus der Versorgungsforschung, die z.B. aus den Abrechnungszahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stammen und zeigen, dass Kontingente eben nicht bis zur letzten Stunde ausgenutzt werden, sondern Psychotherapien dann enden, wenn Patient:innen sie nicht mehr benötigen. Diese Zahlen belegen außerdem: Es wird hoch individuell indiziert, und die Krankheitslast der Patien:innen in Psychotherapie ist hoch; Komorbidität ist die Regel.

 

Erneut kraftvoller Widerstand

Jens Spahn hat auch in diesem Fall die Rechnung ohne uns Psychotherapeut:innen gemacht. Denn wir wissen nicht nur, wann Kaffeepause ist und wie und über welchen Zeitraum man Patient:innen behandelt, wir sind auch in der Lage, Behandlungskonzepte zu erstellen und Therapieverläufe sorgsam zu evaluieren.  Und: Wir können telefonieren, Briefe schreiben und mailen, können uns an Bundestagsabgeordnete wenden, die zugänglich sind für wissenschaftliche Belege und die die Bedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und die Inhalte von Psychotherapieprozessen verstanden haben.

Ein Tweetstorm auf Twitter am 19.05.21 führte zu Platz 1 in der Timeline unter dem Hashtag #RasterPsychotherapie. Innerhalb von 24 Stunden war sie wieder da, die Kraft der Widerständigkeit gegen die Beschneidung der Psychotherapie – von uns Behandelnden, von der Bevölkerung, den Betroffenen und politisch Verantwortlichen. Und nicht nur bei Twitter war das Thema ganz vorne, auch weitere Medien berichteten.

 

Nicht mit der SPD-Fraktion abgestimmt

Auch der in der SPD-Fraktion für Psychotherapie zuständige Dirk Heidenblut meldete sich eindeutig per Twitter: „Mit der SPD wird es keine Rastertherapie in der Psychotherapie geben!“ Schon bei der ersten Attacke Jens Spahns im TSVG war Heidenblut Anhänger einer bedarfsgerechten Psychotherapie und hatte sich gegen den Minister gestellt. Der Antragsentwurf jetzt, so Heidenblut, sei (wie damals) nicht mit ihnen abgestimmt, und: Aus ihm werde kein Antrag werden. Eine klare Ansage also!

Dennoch ist Vorsicht geboten: Das GVWG ist noch mitten in den parlamentarischen Beratungen. Und um die Änderungsanträge wird noch heftig gerungen.

Bleiben wir also wachsam und jederzeit bereit zum Widerstand!

 

Lesen Sie weitere Kommentare von Ariadne Sartorius zu diesem Thema: 
Zugangssteuerung zur Psychotherapie: Dieser Protest hat sich gelohnt, aber an anderer Stelle geht er weiter“, 14. März 2019, 
„Wir brauchen eine bessere Versorgung in der Psychotherapie, statt Zugangswege zu versperren“, 20. Dezember 2018.


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