Finanzen der Ampel – solide und realistisch?

Josef Rief MdB (CDU), bisher im Haushaltsausschuss zuständig für den Gesundheits-Etat

Die Ampel-Koalition ist gestartet. Der Koalitionsvertrag liegt der Öffentlichkeit vor. Insgesamt ein herausfordernder Katalog an Maßnahmen in Milliardenhöhe. Bei gleichzeitiger Einhaltung der Schuldenbremse schon im Jahr 2023 muss bezweifelt werden, dass diese Milliarden-Mehrausgaben möglich sind.

Als Haushälter werden wir hellhörig, wenn in verschiedenster Form Geldquellen erschlossen werden sollen, die die Schuldenbremse umgehen, was klar dem Sinn dieser Regelung widerspricht. Die bundeseigenen Gesellschaften Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Deutsche Bahn sollen etwa bessere Finanzierungsmöglichkeiten, Kreditermächtigungen und Eigenkapitalstärkungen erhalten. So werden letztlich die wirklichen Auswirkungen auf die Staatsfinanzen und die Gesamtverschuldung unseres Landes verschleiert. Abweichend zum Sondierungspapier gibt es passend zum hohen Finanzierungsbedarf kein klares Bekenntnis gegen Steuererhöhungen. Man darf also gespannt sein.

 

Der Nachtragshaushalt: ein Winkelzug

Bereits eine Woche nach der Kanzlerwahl legt die neue Bundesregierung dann auch noch schnell einen Nachtragshaushalt für das zu Ende gehende Haushaltsjahr vor. Damit sollen 60 Milliarden Euro nicht genutzter Corona-Mittel, die als Neuverschuldung bei Bedarf aufgenommen worden wären, ins kommende Jahr für neue Vorhaben gesichert werden. Dieser Nachtraghaushalt kann erst im neuen Jahr im Bundestag beschlossen werden. Ein Winkelzug, der zeigt, dass man alle Schlupflöcher für neue Schulden nutzt und gleichzeitig sich als verfassungstreuer Hüter der Staatsfinanzen präsentiert.

Im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es verschiedene Vorstellungen, deren Probleme schon jetzt offensichtlich sind. So ist eine weitere Bezuschussung von Eigenanteilen für Pflegebedürftige in Altenheimen ebenso vorgesehen, wie eine Erhöhung des Pflegegeldes. Weitere Vorhaben sind unter anderem der Ausbau der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige. Alles Ausgaben, welche die Pflegekasse stark belasten. Zur Finanzierung soll der Pflegeversicherungsbeitrag dann aber nur „moderat“ steigen. Was dies genau heißt, bleibt ungewiss.

Die Finanzierung einer solchen Leistungsausweitung mit nur „moderaten“ Beitragserhöhungen ist kaum vorstellbar. Vielmehr ergibt sich so die Notwendigkeit der Einführung eines ständigen Zuschusses aus dem Bundeshaushalt, wenn die Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht drastisch erhöht werden sollen. Ein Haushaltsrisiko, das nicht von der Hand zu weisen ist.

Es ist zwar lobenswert über die Vollabdeckung der Pflegekosten mit einer freiwilligen Zusatzversicherung nachzudenken. Diese paritätisch finanzieren zu wollen, bringt ebenfalls Probleme bei der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen mit sich.

Die Versprechen, die Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, darf bezweifelt werden. So wurde zwar im Dezember eine sektorale Impfpflicht eingeführt, eine von der Union vorgeschlagene weitere Corona-Prämie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Corona-Stationen, die sich auch im Koalitionsvertrag wiederfindet, wurde mitten in der vierten Welle erst einmal aufs nächste Jahr verschoben.

 

Versprechen ohne Finanzierung

Alle Maßnahmen unter der Überschrift Aus- und Weiterbildung sind mit keiner Finanzierung hinterlegt. Auch hier drohen Leistungsausweitungen für die Gesetzliche Krankenversicherung mit gleichzeitigen Haushaltsrisiken für den Bund, durch etwaige Ausweitung der Zahlung für versicherungsfremden Leistungen an den Gesundheitsfonds, die vor der Pandemie bereits 15 Milliarden Euro jährlich betrugen.

Zu den Lehren aus der Pandemie gehört sicherlich die notwendige Stärkung unseres Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Auch hier verspricht die Koalition recht vollmundig, die Mittel für einen „dauerhaft funktionsfähigen“ Öffentlichen Gesundheitsdienst bereitzustellen, ohne aber auch nur eine Gegenfinanzierung ins Auge zu fassen.

Gleiches gilt für alle Versprechen für die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung. Hier muss geprüft werden, wie eine Leistungsausweitung in der GKV finanziert werden soll. Die Koalitionäre lassen das offen, bekennen sich lediglich zu einer „stabilen und verlässlichen Finanzierung“ der GKV.

Der von der bisherigen Koalition und Jens Spahn eingeschlagene Weg der Digitalisierung im Gesundheitswesen soll sinnvollerweise weiter gegangen und sogar noch beschleunigt werden.

 

Gesundheitshaushalt muss konsolidiert werden

Wir werden die gemachten Vorschläge, wenn sie uns dann als Gesetzentwürfe vorliegen, intensiv prüfen und als Opposition konstruktive Ideen entwickeln und die Politik der Regierung im Gesundheits- und Pflegebereicht verbessern. Die Einlösung von Wahlversprechen auf Pump lehnen wir ab. Auch der Gesundheitshaushalt muss nach der Pandemie wieder konsolidiert und sachgerecht finanziert werden. Zunächst gilt für die Regierung 100 Tage Schonfrist. Wie nötig dies ist, zeigt der verkorkste Start mit dem gleich wieder reparaturbedürftigen Infektionsschutzgesetz. Der aktuelle Nachtragshaushalt für 2021 lässt allerdings befürchten, dass die Ampel auch das kommende Haushaltsjahr mit einem ordentlichen Schluck aus der Pulle der Neuverschuldung beginnen will.


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