„Sich zu Lebzeiten für die Organspende bereitzuerklären, ist für mich ein Akt der Nächstenliebe“

Dr. Georg Nüßlein MdB, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Ohne eine doppelte Widerspruchslösung, dieser festen Überzeugung bin ich, werden wir die Kluft zwischen der Zahl der Organspender und der Zahl der Menschen, die dringend auf ein neues Organ angewiesen sind, nicht verringern.

84 Prozent stehen positiv zur Organspende, 95 Prozent würden im Notfall selber ein Organ annehmen. Ich bin der Auffassung, dass jeder Einzelne, der bereit ist, ein Organ anzunehmen, grundsätzlich auch zum Spenden bereit sein sollte. Wir gefährden täglich Menschenleben: 10.000 Menschen warten jeden Tag auf ein lebenserhaltendes Spenderorgan. Schätzungen zufolge führt eine Organtransplantation durchschnittlich zu einem Lebenszeitgewinn von 4,3 Jahren. Dies sind für das Jahr 2017 mehr als 6.000 Lebensjahre. Bundesweit sterben drei Menschen am Tag, weil ihnen nicht rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung gestellt werden kann. Alle acht Stunden stirbt ein Mensch auf der Warteliste, weil kein passendes Spenderorgan gefunden wird.

Erfahrungen im Ausland zeigen, dass strukturelle Verbesserungen in den Kliniken wichtig sind, doch diese reichen alleine nicht aus. Es braucht zusätzlich das klare Bekenntnis zur Organspende.

 

Christenpflicht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen

Sich zu Lebzeiten für die Organspende bereitzuerklären, ist für mich ein Akt der Nächstenliebe. Es ist aus meiner Sicht daher unsere Christenpflicht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Es sollte mehr aufgeklärt werden; und zwar umfassend, ehrlich und frühzeitig – möglichst schon zu Schulzeiten! Denn allein die öffentliche Debatte über Organspende wirkt positiv: 2018 sind die Organspendezahlen in Deutschland gestiegen von 797 im Vorjahr – dem absoluten Tiefstand – auf 955. Das ist noch zu wenig. Um das Leid der Patienten zu mindern und um die Transplantationsmedizin in Deutschland auf einem hohen Niveau zu halten, verbessern wir mit dem „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ in einem ersten Schritt die Prozesse. Die Spendebereitschaft ist nämlich hoch: 80 Prozent sind positiv eingestellt. Weniger als die Hälfte hat einen Spenderausweis und selbst wenn, dann scheitert die Organentnahme oft an dessen Auffindbarkeit oder an Krankenhausstrukturen. Hat man im Blick, dass ein Spenderorgan die letzte Hoffnung für viele ist, dann gehört es zur Christenpflicht, daran etwas zu ändern.

 

Widerspruchslösung reflektiert grundsätzliches Bekenntnis zur Organspende

Nach der geltenden Rechtslage ist eine Person dann ein Organspender, wenn sie ihren Willen dazu ausdrücklich erklärt hat. Das heißt, Organspender zu sein, ist heute die Ausnahme. Eine Widerspruchslösung reflektiert dagegen das grundsätzliche Bekenntnis einer Gesellschaft zur Organspende. Eine individuelle Pflicht dazu gibt es nicht. Daher setze ich mich für die erweiterte Widerspruchslösung ein, nach der die Organspende zum Normalfall würde, es sei denn, der potenzielle Organspender hat dem widersprochen. Das ist logisch und anständig: Schließlich ist im Krankheitsfall der Wunsch, ein Organ zu behalten, auch der „Normalfall“.

Bei der Widerspruchslösung werden auch die Angehörigen einbezogen. Sie wären jedoch nicht – wie bisher in der überwiegenden Zahl aller Fälle – damit belastet, die Entscheidung alleine treffen zu müssen, sondern vielmehr die „Zeugen“, die nach dem tatsächlichen Willen des Organspenders befragt würden. Es gibt also keinen Automatismus zur Organspende. Bei einem erweiterten Widerspruch können die Angehörigen eine Organspende ablehnen, wenn ihnen bekannt ist, dass dies der Wille des potenziellen Organspenders war. Die Rolle der Angehörigen muss dabei in deren eigenem Interesse in den Hintergrund treten. In Trauer dürfen sie nicht entscheiden müssen, wohl aber das Recht haben, einzugreifen, wenn sie sicher sind, dass der Anverwandte trotz fehlendem Widerspruch eine Organspende nicht gewollt hat.

 

Situation der Organspende spürbar verbessern

Ich halte die Widerspruchslösung angesichts der Bedeutung des Themas und der Folgen für die vielen Patienten, die auf ein Organ warten, für notwendig und zumutbar, aber auch für ethisch und moralisch vertretbar. Das Bundesverfassungsgericht stellt 1999 die Verfassungskonformität fest: es sei „nicht ersichtlich“, dass potenzielle Organspender „in ihren Grundrechten bereits dadurch verletzt werden, dass sie zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzungen (nämlich der Verletzung ihrer Würde und ihrer Selbstbestimmungsrechte) einen Widerspruch erklären müssen.“ Auch der Nationale Ethikrat kommt 2007 zu dem Ergebnis, die Widerspruchslösung verstoße „weder gegen die Menschenwürde noch gegen die Glaubens- oder Weltanschauungsfreiheit, weil sie das Recht, sich selbst zu entscheiden, ob man Organspender sein will oder nicht, im Kern unangetastet lässt, und weil sie nicht dazu zwingt, die Gründe für dies Entscheidung zu offenbaren.“

Ziel muss sein, die Situation der Organspende spürbar zu verbessern, ohne massiv in die Freiheit des Menschen einzugreifen. Nach langem Abwägen und intensiver Betrachtung aller derzeit diskutierten Alternativen bin ich davon überzeugt, dass dies durch die erweiterte Widerspruchslösung ergänzend zu den im GZSO festgelegten Verbesserungen der Organisation und Infrastruktur erreicht werden kann.

Ich bin davon überzeugt, dass die doppelte Widerspruchslösung vielen schwerkranken Menschen helfen wird, für die die Organtransplantation die einzige Möglichkeit ist, ihr Leben zu retten oder ihr Leiden zu lindern.


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