Vorstoß für die Widerspruchslösung: Zustimmung, Herr Bundesgesundheitsminister!

Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Urologie

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den angekündigten Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (GZSO) vorgelegt – und dann gleich nachgelegt: Kurz darauf erklärte er, ein Befürworter der doppelten Widerspruchslösung zu sein und eine Entscheidung hierüber im Deutschen Bundestag forcieren zu wollen. Beide Vorstöße verdienen Lob. Es wäre eine überfällige Grundsatzentscheidung: den Bundesbürgern eine Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende abzuverlangen.

Erinnert sich noch jemand an den Sommer 2012? Nicht wegen des Wetters, sondern weil seinerzeit mehrere Gesetzesänderungen mit Bezug auf die Transplantationsmedizin Bundestag und Bundesrat passierten und kurz danach in Kraft traten. Zum einen erfolgte die Novellierung des Transplantationsgesetzes, zum anderen wurde 2012 die Entgeltfortzahlung für Lebendspender eingeführt. Längst überfällig wurde damit sozialrechtlich geregelt, dass Spendern von Organen ein Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung, Reha und Krankengeld eingeräumt wird.

 

Informationsverpflichtung durch Transplantationsskandal überlagert

Damals erhielten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und die Krankenkassen den Auftrag, Bürger beziehungsweise Versicherte konsequent zum Thema Organspende aufzuklären und sie aufzufordern zu erklären, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden wollten. Auch die privaten Krankenversicherungen wurden damals in gewissem Umfang zur Information verpflichtet. Im modifizierten Transplantationsgesetz (TPG) wurde aber damals zugleich klargestellt: „Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- oder Gewebespende abzugeben.“ Im Gedächtnis der Bevölkerung blieb allerdings der Transplantationsskandal, der ebenfalls in dem genannten Zeitraum stattfand. Die Novellierung des Transplantationsgesetzes sowie die Einführung der Entscheidungslösung wurden dadurch überlagert und verdrängt.

 

GZSO-Gesetzentwurf nicht ausreichend

Geht es nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), wird es hoffentlich nicht mehr allzu lange bei dieser unbefriedigenden Lösung bleiben. Der GZSO-Entwurf aus seinem Haus sieht viele sinnvolle Korrekturen vor, um strukturelle Defizite rund um Organspenden und Transplantationen zu beheben. Das ist überfällig und lobenswert. Aber diese Behebung struktureller Defizite allein wird die anhaltend niedrigen Organspendezahlen in Deutschland nicht erhöhen können. Um tatsächlich eine Trendwende zu bewirken, muss man es Bürgerinnen und Bürgern abverlangen, sich zur eigenen Organspendebereitschaft verbindlich zu äußern – so wie es der Bundesgesundheitsminister jetzt vorgeschlagen hat.

Die These, dass Entscheidungen, die in Zusammenhang mit subjektiv betrachtet schwierigen Themen stehen, gerne auf die sogenannte lange Bank geschoben werden, ist nicht neu. Die Organspendezahlen der vergangenen sechs Jahre zeigen, dass neutrale Informationen unbestritten wertvoll sind, aber letztendlich nur in Zusammenhang mit persönlicher Betroffenheit zur Entscheidungsfindung beitragen. In Abwägung der Erkenntnisse seit 2012 sollte jetzt, letzter Konsequenz, der Gesetzgeber endlich die Widerspruchslösung einführen: Wer der Organspende zu Lebzeiten nicht widerspricht, dessen Zustimmung dazu darf man voraussetzen. Zwar darf niemand verpflichtet werden zur Organspende, auch nicht unterschwellig. Aber eine Erklärung hierzu ist zumutbar. Sollte sich dann herausstellen, dass die Organspendebereitschaft in Deutschland doch nicht so hoch ist, wie Umfragen regelmäßig suggerieren, würde dies für Klarheit sorgen. Derzeit ist es doch eher so: Mit Hinweisen auf Umfrageergebnisse wird von einer hohen Spendebereitschaft ausgegangen. In der Folge wird regelmäßig suggeriert, irgendwann werde sich alles noch zum Guten der Patienten auf Wartelisten wenden.

Doch das Kernproblem bleibt: Die Organspenderzahlen sind niedriger als vor 20 Jahren. Im Eurotransplant-Verbund liegt Deutschland ganz hinten, weltweit etwa auf Platz 30. Rund ein Viertel der Nierentransplantierten hierzulande hat acht oder mehr Jahre auf ein neues Organ gewartet. Eine solch lange Wartezeit verschlechtert erheblich das Überleben und die Funktion nach der Transplantation. Und eine Dialyse, das wird häufig vergessen, kann zwar Leben erhalten, doch nur mit vielfältigen Einschränkungen: stetige Begrenzungen bei der Trinkmenge und bei Nahrungsmitteln, lebenslange Medikamenteneinnahme, Entstehung chronischer Krankheiten, Impotenz und Unfruchtbarkeit. Ein weiteres Zögern, die Widerspruchslösung einzuführen, würde die Organspendezahlen nicht in dem Umfang erhöhen, der zur Versorgung der vielen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten von Eurotransplant notwendig und wünschenswert wäre.

 

Konstruktive Diskussion zur Widerspruchslösung erforderlich

Deshalb fordert die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. zum Wohle der Patienten eine Reihe von Systemkorrekturen bei der Organspende und insbesondere eine ergebnisoffene, konstruktive Diskussion zur Widerspruchlösung. Damit zukünftig der Tod auf der Warteliste nicht unwidersprochen bleibt.

Es kommt ein weiteres Problem hinzu. Man kann als Gesundheitspolitiker nicht für mehr Zustimmung zur Organspende eintreten und gleichzeitig glaubwürdig per Gesetz Institutionen wie der BzgA eine neutrale Information vorschreiben. Sämtliche Aktionen und Kampagnen stehen dann immer unter dem latenten Verdacht, insgeheim doch dem Wunsch nach höheren Organspendezahlen zu dienen. So befördert man am Ende das Misstrauen und die Kritik, die man ausräumen möchte. Auch hier kann die Einführung der Widerspruchslösung Klarheit bringen: Die Politik bekennt sich zu ihrem – hoffentlich mehrheitlichen – Ziel, überlässt es aber jedem Einzelnen, sich diesem anzuschließen.

 

Aufklärung allein wirkungslos

Ein Rückblick zeigt, dass stetige Information und sanfte Aufforderung allein nichts bewirken. Vor sechs Jahren erklärte der damalige SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier, selbst Lebendspender einer Niere, zur neuen Informationspflicht: „Wir wollen den Menschen tatsächlich etwas mehr auf die Pelle rücken, indem wir fragen und nachfragen.“ Es sei eine breite Aufklärung der Bevölkerung nötig; durch BzgA, Krankenkassen, private Krankenversicherungen. Auch die Behörden sollten bei der Ausgabe von Pässen, Personalausweisen und Führerscheinen Aufklärungsunterlagen aushändigen. Das hat nichts bewirkt. Die postmortalen Organspendezahlen in Deutschland sind und bleiben niedrig. Selbst das gute Vorbild von Frank-Walter Steinmeier hat nur wenig Nachahmer gefunden: Die Zahlen der Nieren-Lebendspender sind ebenfalls rückläufig. Die Krankenkassen informieren auf ihren Homepages und in ihren Mitgliederzeitschriften zwar brav über Organspende. Doch die persönlichen Anschreiben an Versicherte haben die meisten von ihnen – zu Recht – längst eingestellt: Sie sind teuer und bringen nichts.

All dies hat die Deutsche Gesellschaft für Urologie dazu gebracht, schon zu Jahresbeginn endgültig die Widerspruchslösung einzufordern oder wenigstens eine verpflichtende Erklärung von allen Bürgern. Ohne eine entsprechende Gesetzesänderung werden die Zahlen zu niedrig bleiben. Denn nach wie vor werden es dann häufig überforderte Angehörige sein, denen man die Entscheidung für oder gegen eine Organspende abverlangt. Es bleibt dabei: Eine Pflicht zur Organspende sollte es niemals geben – wohl aber die Pflicht, seine persönliche Haltung dazu zu erklären. Deshalb ist der Vorstoß von Jens Spahn ein echter Hoffnungsschimmer.


Observer Gesundheit Copyright
Alle Kommentare ansehen