Corona-Krise offenbart die Schwächen des ÖGD und die Notwendigkeit seiner Stärkung

Hilde Mattheis MdB, SPD-Fraktion, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Mit dem Corona-Virus muss das Comeback des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) kommen. Denn an dem Beispiel lässt sich in großer Klarheit demonstrieren, was passiert, wenn Einrichtungen der Daseinsvorsorge zusammengespart oder privatisiert werden.

Unter dem Eindruck der Corona-Krise wird daher mittlerweile nicht nur vom Vorsitzenden des Gesundheits-Sachverständigenrates Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, sondern auch von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder unisono die Stärkung des ÖGD gefordert. Das ist richtig und überfällig, denn der ÖGD ist wie andere Einrichtungen der öffentlichen Fürsorge und Daseinsvorsorge auch unter dem Einfluss eines neoliberalen Zeitgeistes ausgeblutet worden.

Wir sehen jetzt durch COVID-19, dass der ÖGD mehr leisten müsste und auch könnte, wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden. Zum Schutze der Bevölkerung, nicht nur bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, sondern auch im Sinne von Daseinsvorsorge. Daher muss eine der Lehren aus der Corona-Krise ein Umdenken bei staatlichen Dienstleistungen sein.

Zu Beginn der COVID-19 Pandemie ist die personelle Ausblutung des ÖGD genauso wie die anachronistischen Meldewege von Infektionen an das Robert-Koch-Institut und die höchst unterschiedliche telefonische Ersteinschätzung der Gesundheitsämter zu Infektionsmöglichkeiten deutlich geworden. Unzulänglich, wenn auch im internationalen Vergleich auf relativ hohem Niveau, war und ist die Zahl der Abstriche, die durch den ÖGD abgenommen wurde.

 

Leitbild des ÖGD

Der ÖGD muss nach der Corona-Krise nicht nur ein wesentlicher Baustein in der Gesundheitsversorgung sein, sondern zur Koordinierungsstelle vor Ort werden. Dieses Leitbild des ÖGD wurde bereits 2016 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder gemeinsam festgelegt, um den ÖGD zukunftsfähig zu gestalten. Hierin wurde festgehalten, dass der ÖGD:

  • eine wesentlich bessere multiprofessionelle Ausstattung bekommen muss, um seine interdisziplinären Aufgaben auch entsprechend wahrnehmen zu können. Die Ausgaben für den ÖGD dürfen sich nicht an finanzpolitischen oder verwaltungstechnischen Vorgaben orientieren, sondern an Versorgungsherausforderungen.
  • sich entlang einer gemeinwohlorientierten und interdisziplinären Arbeit ausrichten und damit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung umfassend im Blick haben muss und sich mit allen Akteurinnen im Gesundheitswesen koordinieren muss.
  • die Zusammenarbeit mit Forschung und Wissenschaft verbessern muss.
  • die Unterstützung von Kommunen, Ländern und Bund zu kommen hat, um frei von kommerziellen Interessen neben Information, Vernetzung, Überwachung, Prävention, allgemeinmedizinischen Aufgaben auch aufsuchende Hilfen anbieten zu können.

Der ÖGD ist in Deutschland heute allerdings immer noch ein gesetzlicher Flickenteppich. Generell sind zwar in allen Ländergesetzen, gemeinsame Aufgabenzuordnungen zu finden, aber darüber hinaus gibt es deutliche strukturelle, organisatorische und inhaltliche Unterschiede.

Zudem wurde am ÖGD massiv gespart. Seit Anfang der 2000er Jahre ist es zu einer Ausdünnung des Personals und der Ausstattung gekommen, allein das ärztliche Personal ist um 30 Prozent zurückgegangen. Zum einen wegen des Tarifgefälles zu Ärztinnen z.B. in Krankenhäusern und zum anderen, weil die Länder und Kommunen im öffentlichen Dienst eingespart haben.

Mit dem zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurden nun neben einer Kontaktstelle für den ÖGD am Robert-Koch-Institut Finanzhilfen für die Gesundheitsämter beschlossen. Die Maßnahmen dienen der technischen Modernisierung der Gesundheitsämter. Ein wichtiger erster Schritt unter dem Eindruck der Corona-Krise, aber eben nur ein erster Schritt. Und ein Schritt, der unter derzeitigen gesetzlichen Rahmen möglich ist.

Eine finanzielle Unterstützung kann nach derzeitiger Rechtslage nach Artikel 104 a und b des Grundgesetzes nur schmal ausfallen. Sie ist trotzdem ein wichtiger Schritt, denn die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass gerade der ÖGD eine zentrale Aufgabe beim Infektionsschutz einnehmen sollte, diesem Anspruch aber nicht gerecht werden kann.

Die Möglichkeiten der Bewältigung der Corona-Krise war gerade in anderen europäischen Ländern auf Grund vorhandener Strukturen unterschiedlich. Länder wie die Schweiz, die von je her einen sehr starken Zivilschutz haben oder Länder wie Schweden und Dänemark hatten wesentliche strukturelle Vorteile.

Eine Lehre aus der Corona-Krise muss die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sein. Die darüberhinausgehende Lehre muss die klare Definition von Daseinsvorsorge sein.

 

Stärkung des ÖGD im föderalen System

Die Bundeskompetenzen im Bereich Gesundheit müssen erweitert werden, um eine Beteiligung des Bundes an weiterreichenden Ansätzen zur medizinischen und psychosozialen Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Hierfür braucht der Bund unter Berufung auf die öffentliche Fürsorge eine erweiterte Zugriffsmöglichkeit auf das Gesundheitswesen. Bislang schränkt Art. 74 GG diese ein.

Eine erweiterte Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Gesundheitsbereich würde die Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes nach Art. 104b GG möglich machen und damit über die Feststellung einer z.B. epidemischen Lage von nationaler Tragweite hinaus wie jetzt bei COVID-19, eine verstetigte Finanzierung von Personal ermöglichen.

Grundlage einer Stärkung im Grundgesetz könnte das 2016 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder gemeinsam festgelegt Leitbild sein.

 

Vorschläge des Sachverständigenrat zur Etablierung des ÖGD als zentralen Versorgungsbaustein

Um aus der Corona-Krise zu lernen, muss der Gesundheits-Sachverständigenrat damit beauftragt werden, sich mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu beschäftigen und unter Einbeziehung anderer Forschungsergebnisse und der Erfahrungen anderer Länder bezüglich der medizinischen Versorgung und psycho-sozialen Belastung  durch insbesondere die nicht pharmakologischen Interventionen Vorschläge für die Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auszuarbeiten mit dem Ziel, den ÖGD als zentralen Versorgungsbaustein zu etablieren.

 

Bereiche der Daseinsvorsorge im Grundgesetz verankern

Die COVID-19-Pandemie, aber auch andere gesetzgeberischen Herausforderungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine klare gesetzliche Definition der Kernbereiche der Daseinsvorsorge eine große Sicherheit und einen großen Schutz für die Bevölkerung darstellt.

Kernbereiche der Daseinsvorsorge wie z.B. Gesundheit- und Pflege wären dann vollumfänglich staatlich geschützt.


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