22.06.2020
Staatliche Einheitssoftware auf dem Vormarsch?
Jens Naumann, Geschäftsführung medatixx GmbH & Co. KG
Unser Gesundheitswesen wird derzeit mit einer großen Vielfalt neuer Regelungen zur Digitalisierung konfrontiert. Während Ärzteschaft und Patientenvertreter diskutieren, wie mit der elektronischen Patientenakte als Königsdisziplin moderner Gesundheits-IT umzugehen ist, wird derzeit im Zuge der Digitalisierung – unbemerkt von der Öffentlichkeit – etwas ganz Grundsätzliches versucht: die schleichende Verstaatlichung der Gesundheits-IT-Branche.
Was mit dem Ziel begann, Anreize für einen echten Wettbewerb zwischen Krankenkassen zu schaffen, gipfelt inzwischen in Angeboten staatlicher Einrichtungen oder von Selbstverwaltungsorganen, die in Konkurrenz zum freien Markt platziert werden. Abgeschirmt vom echten Markt und vom Gesetzgeber mit weitreichenden Freiheiten ausgestattet, verordnen Kostenträger ohne den „Umweg“ über die Arztpraxis digitale Gesundheitsanwendungen und entwickeln mit Versichertengeldern eigene elektronische Patientenakten, Apps und Videosprechstunden. Dabei können die Kassen auf die einzigartigen Vermarktungswege bei ihren Versicherten zurückgreifen.
Interessenskollision im Patientendaten-Schutz-Gesetz
Der jüngste Entwurf aus dem Hause Spahn, das Patientendaten-Datenschutz-Gesetz (PDSG), sorgt ordnungspolitisch erneut für Bedenken. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die gematik, deren Mehrheitsanteile das Bundesministerium für Gesundheit hält, nicht nur – wie bisher – mit der technischen Spezifikation, dem Test sowie der Zulassung von Diensten und Komponenten des elektronischen Rezepts beauftragt werden, sondern selbst als einziger Anbieter der zentralen eRezept-App tätig sein. Dass hier zumindest eine Interessenskollision vorliegt, hat sogar der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum PDSG angemahnt.
Dieses Bild wird von den Bestrebungen der KBV abgerundet: Seit Jahren und auch zukünftig bietet sie einen eigenen Kommunikationsdienst an und betreibt mit ihrem Projekt „Zukunftspraxis“ eine gezielte Förderung einzelner Unternehmen. Mit einem kurz vor Schluss eingebrachten Änderungsantrag zum PDSG drohte ein weiterer signifikanter Ausbau der IT-Kompetenzen der KBV, indem KBV und KVen als Körperschaften öffentlichen Rechts Softwarelösungen selbst im Wettbewerb zu Marktangeboten fördern und anbieten sollten – und dabei sogar auf die Daten ihrer Mitglieder hätten zurückgreifen dürfen. Die KBV wäre somit zukünftig nicht nur für die Spezifikation und die Zertifizierung digitaler Gesundheitslösungen zuständig, sondern zugleich selbst Teilnehmer im Wettbewerb mit jenen Unternehmen, deren Angebote sie zertifiziert.
Dadurch und durch die strukturelle Nähe der KVen zu Arztpraxen und die herausragende institutionelle Stellung der KBV wären signifikante Wettbewerbsverzerrungen vorprogrammiert. Im besten Fall würde die KBV ihre eigenen Projekte ausschreiben, wovon vor allem Großkonzerne zuungunsten von KMUs und Start-ups profitieren dürften. Im schlechtesten Fall würde die KBV versuchen, selbst Software herzustellen und in den Markt zu bringen. Dabei stößt die KBV bereits bei ihren heutigen gesetzlichen Aufgaben an ihre Grenzen: Fristen werden gerissen, technische Vorgaben sind lücken- und fehlerhaft und aufwendige Zertifizierungsverfahren müssen aufgrund mangelhafter Prozesse wiederholt werden.
Marktzutritt für Organe der Selbstverwaltung?
Für die Idee, Organen der Selbstverwaltung Marktzutritt zu verschaffen, mag es historisch gesehen Argumente geben. In Anbetracht der heute verfügbaren Vielfalt an digitalen Innovationen jedoch würde dies nicht nur bereits bestehende Lösungen vom Markt verdrängen und damit Arbeitsplätze gefährden, sondern wäre auch verfassungsrechtlich zu hinterfragen. Schließlich liegen derzeit keine Gründe vor, die den Eingriff einer Körperschaft der mittelbaren Staatsgewalt in den freien Wettbewerb der Angebote legitimieren. Damit auch zukünftig nicht diejenigen Produkte der Gesundheits-IT anbieten, die über die besten Ausschreibungsspezialisten verfügen oder ihre institutionell vorgegebene Machtposition ausnutzen, sondern die Anbieter mit den in Bezug auf Preis und Leistung besten Lösungen, brauchen wir auch zukünftig einen freien Markt mit diskriminierungsfreien Wettbewerbsbedingungen für alle.
Infolge der Intervention der IT-Industrieverbände konnte – quasi in letzter Minute – erreicht werden, dass die Regierungsfraktionen zumindest bei den erweiterten Rechten der KBV eingelenkt und die weitere Verstaatlichung der Gesundheitswirtschaft an dieser Stelle gestoppt haben. Um eine moderne, innovative Gesundheitsversorgung sicherzustellen, muss der freie Wettbewerb zwischen den Anbietern erhalten bleiben. Nur so wird es auch weiterhin ein vielfältiges Angebot geben, aus dem der Nutzer nach seinen persönlichen Vorlieben auswählen kann.
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