Sicherheit statt Klientelpolitik und fauler Kompromisse

Arzneimittelimport und Rabattverträge gehören in den Vermittlungsausschuss

Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI)

Ein schöner Titel macht noch lange kein gutes Gesetz. Das zeigen einige der aktuellen Vorhaben, Gesetze und Verordnungen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Allen voran das GSAV.

Große Erwartungen schürt das sich hinter dem Akronym GSAV verbergende „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“. Nach den Arzneimittelskandalen in Brandenburg, Bottrop und Brüggen-Bracht soll damit alles besser werden. Bestenfalls sollen Fälschungen, Verunreinigungen, Betrug nie mehr vorkommen. Das ist richtig und wichtig. Das wollen wir auch. Es gibt wenige Branchen, in denen die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität eines Produktes so engmaschig überwacht werden wie in der Arzneimittelbranche. Dafür sorgen Gesetze, aber auch die Pharmaindustrie selbst. Mit einem Mehr an Sicherheit.

Mit securPharm haben Hersteller, Großhändler und Apotheker auf eigene Kosten ein IT-basiertes Schutzsystem aufgebaut. Seit Februar können nur noch verschreibungspflichtige Medikamente neu auf den Markt gebracht werden, die die vorgeschriebenen zusätzlichen Sicherheitsmerkmale aufweisen. Nur die vor dem 9. Februar 2019 bereits für den Vertrieb freigegebenen Arzneimittel dürfen bis zum Ablauf des Verfalldatums weiter an den Patienten abgegeben werden.

 

Breite Front gegen die Förderung des Arzneimittelimportes

In dieses Mehr an Sicherheit hat die Branche enorm viel investiert – während der Minister  zweifelhafte Einsparmöglichkeiten in der Gesetzlichen Krankenversicherung höher wertet als Arzneimittelsicherheit. Nichts anderes nämlich passiert gerade mit der Beibehaltung der Importförderklausel: Schon im ersten Pharmadialog haben das Paul-Ehrlich-Institut und das BfArM die Regelungen als ein Einfallstor für Fälschungen gescholten. Sogar der Deutsche Apothekerverband und die AOK Baden-Württemberg sprachen sich gegen die Importförderung aus. Selbst der GKV-Spitzenverband distanzierte sich in einer öffentlichen Anhörung zum GSAV von der Importförderklausel. Und dann ist da noch die Entschließung des Bundesrats vom 14. Dezember 2018, die die Streichung  der Importförderklausel für Arzneimittel im Fünften Buch Sozialgesetzbuch fordert. Eine Forderung, die das Gremium am 15. März nochmals bekräftigte und die der Gesundheitsausschuss des Bundesrates nun empfiehlt, über die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu klären. Denn: „Die Sicherheit der in Deutschland in den Verkehr  gebrachten Arzneimittel  kann  nur  durch  eine  vollständige  Streichung  der  Importförderklausel wirksam gesteigert werden“ (aus dem Beschluss des Gesundheitsausschusses).

 

Fachliche Gründe offenbar zweitrangig

Nun braucht es ein Mehr an Vernunft, als ein Zuviel des politischen Taktierens, um tatsächlich das ausgerufene Ziel des GSAV zu erreichen. Tatsächlich aber könnten die fachlichen Gründe zweitrangig werden. Dann, wenn im Zweifelsfall die unionsgeführten Länder lieber saarländische Klientelpolitik vor Sicherheit stellen. Ein Versuch, so offensichtlich, dass er der Glaubwürdigkeit der Politik im Ganzen schadet und auch dem Ansinnen im Einzelnen, wonach „Patienten sicher sein müssen, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden“ (Gesundheitsminister Jens Spahn). Und diese Sicherheit wird es nicht mit einem faulen Kompromiss zur zahnärztlichen Ausbildung des Bundes mit den Ländern geben.

 

Vermittlungsausschuss auch zu Rabattverträgen

Die Länder sollten daher unbedingt dem Votum ihrer Gesundheitsressorts im Ausschuss folgen und den Vermittlungsausschuss tatsächlich anrufen. Und wenn sie diesen Schritt schon gehen, dann bitte auch gleich von Anfang an mit der richtigen und umfassenden Begründung: Neben der Streichung der Importförderklausel fehlt im GSAV die von den Ländern geforderte konkrete Änderung der Rahmenbedingungen für Rabattverträge.  Die Bundesländer hatten die Bundesregierung aufgefordert, mehr dafür zu tun, dass Unternehmen bevorzugt bezuschlagt werden, die in Europa produzieren. Außerdem forderte der Bundesrat, dass Rabattverträge konsequent mehrfach und nicht mehr exklusiv vergeben werden. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat erklärt: „Vielmehr sollte gesetzlich geregelt werden, dass europäische Produktionsstandorte bei der Vergabe gegebenenfalls zu berücksichtigen sind und verbindlich mehrere Rabattvertragspartner erforderlich sind, um Liefer- und in der Folge mögliche Versorgungsengpässe weitestgehend zu vermeiden.“

Faule Zähne haben nichts mit Arzneimittelsicherheit zu tun. Und Sicherheit muss vor Imagepflege für Spitzenpolitiker gehen! Es braucht dafür zielgerichtete Politik. Die Länder haben ein Mitwirkungsrecht bei der Gesetzgebung des Bundes. Und davon sollten sie jetzt für ein Mehr an Sicherheit Gebrauch machen!


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