Neustrukturierung des Apothekenmarktes: Bitte mehr Stärkung der Versorgung für die Versicherten und weniger Konfetti für die Apotheker

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.

Die Große Koalition steht in der Gesundheitspolitik ganz in ihrer eigenen Tradition. Haftete schon Hermann Gröhe das Verdikt an, der für die Beitragszahler, also die Versicherten und Arbeitgeber, teuerste Bundesgesundheitsminister gewesen zu sein, so eifert ihm sein Amtsnachfolger gehörig nach. Spahn hat im Laufe seiner 12-monatigen Amtszeit schon reichlich Geld in die Hand genommen, sei es, um die Situation der Pflege und der Terminvergabe zu verbessern oder um Heilmittelerbringer finanziell besser zu stellen. Nun hat der Minister mit zwei Eckpunktepapieren aus dem Dezember 2018 und März 2019 und dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken zur Reformierung des Apothekenmarktes gezeigt, wer als nächstes hoffen darf: die Apotheker.

Dabei steht Spahn vor dem Dilemma, dass im Koalitionsvertrag zwar davon die Rede ist, sich für ein Verbot des Versandhandels einzusetzen, die bisherige Diskussion aber gezeigt hat, dass sich dieses Verbot nicht so einfach wird umsetzen lassen und zudem nicht in die Zeit passt. Also, was tun? Werden die jetzt benannten Vorhaben in den kommenden Monaten gesetzgeberisch umgesetzt, so können sich die Pharmazeuten über einen Geldregen von 38 Millionen Euro für die Notdienstpauschalen und rund 105 Millionen für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen freuen. Ein üppiges Geschenk mit großer Schleife, um den Apothekern den Verzicht auf das Versandhandelsverbot schmackhaft zu machen.

 

Nur einseitig zu Gunsten der Apothekerschaft

Hier gibt es aber noch ein weiteres Problem: Eine Studie der Beratungsgesellschaft 2hm im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2017 hat dem deutschen Apothekenmarkt ein grundsätzliches Einsparpotenzial attestiert: In einzelnen Bereichen – etwa der Vergütung für Rezeptur oder Notdienste – hatten die Gutachter zwar eine Unterdeckung festgestellt und entsprechend Honorarerhöhungen vorgeschlagen. Aber unter dem Strich werde etwa eine halbe Milliarde Euro jährlich zu viel an die Apotheken gezahlt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Ergebnisse des 2hm-Gutachtens in der aktuellen Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung des Apothekenmarkts nur einseitig zu Gunsten der Apothekerschaft berücksichtigt werden!

Für die Innungskrankenkassen wäre eine Umgestaltung der Apothekenvergütung im Sinne des Gutachtens zielführend, um im Interesse der Versicherten die finanziellen Mittel effizient einzusetzen und aus den Einsparungen weitere pharmazeutische Leistungen der Apotheken vor Ort zu finanzieren.

 

Online-Handel wichtige Ergänzung zur Präsenzapotheke

Im Hinblick auf eine Stärkung der Präsenzapotheke im Wettbewerb gegen ausländische Versandapotheken ist der Ansatz des Ministers, den Tätigkeitsbereich der Apotheker zu erweitern, grundsätzlich ein gangbarer Weg. Doch dabei halten die Innungskrankenkassen folgende Punkte für unabdingbar:

  1. Die Innungskrankenkassen sehen den Online-Handel als eine wichtige Ergänzung zur Präsenzapotheke und als essentiellen Bestandteil der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
  2. Die Marktposition der Präsenzapotheken kann durch ein verstärktes Einbringen ihrer pharmazeutischen Kernkompetenzen, etwa Medikamenten-Beratung oder Missbrauchskontrolle, gestärkt werden.
  3. Mehr Geld für die Apotheken vor Ort darf es nur im Rahmen einer Versorgungsverbesserung geben. An erster Stelle sollte an Leistungen gedacht werden, die zu mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung und einer verbesserten Versorgungsqualität im Sinne der Patienten beitragen. Man sollte den Anspruch haben, sektorenübergreifend gestalterisch tätig zu werden.

Insbesondere im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit sehen die Innungskrankenkassen verschiedene Optionen und Verhandlungspunkte, um die pharmazeutischen Kompetenzen der Apotheken stärker für die Versorgung nutzbar zu machen:

  1. Im Rahmen des „Aktionsplan AMTS“ wurde für multimorbide Patienten mit mindestens drei verordneten Rx-Arzneimitteln der gesetzliche Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans eingeführt. Hier bieten sich bislang noch nicht umfassend genutzte Potentiale. So könnte es im Zusammenspiel zwischen Apothekern und Ärzten eine Medikationsanalyse und ein Medikationsmanagement, gegebenenfalls mit Adjustierungen bei der Medikation, geben. Apotheker haben bestenfalls auch Informationen über OTC-Arzneimittel, die ein Patient einnimmt, und können somit umfassend beraten.
  1. Zu denken wäre auch an ein Erstberatungsgespräch, in dem der Apotheker mit dem Patient das Ergebnis der Medikationsanalyse bespricht. Auch die Sicht des Patienten, mögliche Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten, Schwierigkeiten beim Handling etc. sollten zur Sprache kommen. Über eine Rücksprache zwischen Apotheker und Arzt wären Anpassungen der Medikation möglich. In weiteren Schritten könnte man überlegen, diese Gespräche auch zu etablieren, etwa in Form von regelmäßigen Gesprächen pro Quartal oder zweimal jährlich. Ansatzpunkt für weitere Entwicklungen könnte hier die Arzneimittelinitiative Sachsen/Thüringen (ARMIN) sein, die bereits seit 2014 läuft.
  1. Weitere Beratungsleistungen durch Apotheker wären etwa in der Betreuung von Familienangehörigen multimorbider Patienten denkbar. Polymedikation ruft auch bei Angehörigen Unsicherheiten hervor. Sie werden vielfach vor die Herausforderung gestellt, ihre erkrankten Familienmitglieder mehrfach täglich bei der korrekten Medikamenteneinnahme zu unterstützen. Selbstverständlich setzt dieser Vorschlag zunächst eine Prüfung auf datenschutzrechtliche Aspekte voraus!
  1. In diesem Zusammenhang wäre es auch in Erwägung zu ziehen, dass Apotheker abzugebende Packungen prinzipiell personalisieren und mit Namen, Verordnungsdatum und Einnahmevorgaben des jeweiligen Patienten versehen bzw. mit entsprechend bedruckten Etiketten bekleben.
  1. Apotheker könnten u. a. auch in die Chronikerbetreuung eingebunden werden. Bereits bestehende DMP-Programme der Krankenkassen könnten relativ problemlos um eine apothekerliche Komponente erweitert werden. Auch hier könnte es ein Einschreibemodell geben und die Vergütung über das Instrumentarium des Nacht- und Notdienstfonds abgewickelt werden.

Die bis hierhin aufgezeigten Vorschläge bieten aus Sicht der Innungskrankenkassen zahlreiche Ankerpunkte und Handlungsfelder, den Apothekenmarkt konstruktiv, nachhaltig und für alle Marktakteure ausgewogen weiter zu entwickeln. Die laut dem oben genannten Gutachten vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven könnten gezielt für eine Versorgungsverbesserung eingesetzt werden. Dies würde zugleich die Stellung der Präsenzapotheke gegenüber der Konkurrenz durch die Versandapotheken stärken.

Wir hoffen sehr, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Debatte um das GSAV bzw. mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf noch stärker gestalterisch tätig wird. Ansonsten vergibt sich die Bundesregierung eine gewichtige Chance, die Versorgungsqualität für die Versicherten zu stärken. Ohne diesen Ansatz haftet dem Präsent an die Apotheker ein schaler Beigeschmack an. Wir stehen für die Diskussion unserer Vorschläge gern zur Verfügung!


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