Bedarfsplanung von morgen

Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Die Vernetzung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen steht seit Jahren in jedem Koalitionsvertrag und ist politisches Ziel aller Parteien. Auch alle Beteiligten im Gesundheitswesen proklamieren die sektorenübergreifende Versorgung als hehres Ziel.

Nun stehen wir wieder einmal in einer Situation, in der das Thema einerseits bei der Selbstverwaltung, aber anderseits auch auf der politischen Ebene ganz oben auf der Tagesordnung angekommen ist. So hat die im Koalitionsvertrag ausgewiesene Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung ihre Arbeit aufgenommen. Parallel wurde mit der Vorstellung eines Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung für die ambulante Versorgung im Gemeinsamen Bundesausschuss der Startschuss zur Debatte um die Weiterentwicklung der Bedarfsplanungsrichtlinie gegeben.

 

ASV durch Bürokratie erdrückt

Paradoxerweise befinden wir uns aber auch in der Situation, in der die vorhandenen ambulanten Versorgungsstrukturen Gefahr laufen, massiv beschnitten zu werden: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung wird durch schiere Bürokratie erdrückt, Medizinische Versorgungszentren stehen entweder durch die Vorgaben der Selbstverwaltung oder durch gesetzgeberische Maßnahmen vor schwierigen Zeiten.

Zeit, den Schwur zu leisten, ob sektorenübergreifende Versorgung ernst gemeint ist oder weiter Sonntagsreden gehalten werden sollen.

Wenn man sich die tatsächliche Versorgung und hierzu etwa die Zahlen des oben genannten Gutachtens anschaut, stellt man sehr schnell fest, dass Krankenhäuser längst schon wesentlicher Bestandteil von ambulanter und damit auch sektorenübergreifender Leistungserbringung sind. Beginnend bei persönlichen Ermächtigungen von Krankenhausärzten, über die ambulante Notfallversorgung (die vor allem durch die Krankenhäuser sichergestellt wird) hin zu Hochschulambulanzen, psychiatrischen Institutsambulanzen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung sowie Medizinischen Versorgungszentren. Dabei darf nicht vernachlässigt werden, dass die im Krankenhaus erbrachten Leistungen Teil der vertragsärztlichen Versorgung sind, diese aber auch um spezifische Versorgungsmöglichkeiten ergänzen, die so nicht im niedergelassenen Bereich vorhanden sind.

Unverständlicherweise stehen Medizinische Versorgungszentren, zentrale und wichtige Bindeglieder zwischen den Sektoren, dabei erneut zur Debatte.

 

Gut funktionierende Versorgungsstrukturen nicht gefährden

Die mit dem TSVG geplante Nachbesetzungsregelung bei Anstellungsverhältnissen, gepaart mit weiteren gesetzgeberisch angedachten Steuerungsmöglichkeiten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, stellen einen erheblichen Eingriff in das austarierte Versorgungsangebot Medizinischer Versorgungszentren dar. Die in diesem Versorgungsbereich etablierte fachliche Interdisziplinarität wird nicht ausreichend beachtet. Gerade das Zusammenwirken unterschiedlicher Fachgruppen, deren fachliche Ausrichtung innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums untereinander abgestimmt ist, um nach außen eine Versorgungseinheit zu bilden, wird durch diese Regelung deutlich beeinträchtigt. Auch werden arbeitsrechtliche Konsequenzen dieser Regelungen im Kabinettsentwurf absolut nicht beachtet. Bestehende gut funktionierende Versorgungsstrukturen sind dadurch gefährdet. Diese Regelungen wären für die intersektorale Verzahnung eine Vollbremsung!

Trotz der die sektorenübergreifende ambulante Versorgung begrenzenden Beispiele besteht dennoch die Hoffnung, dass in diesem Feld Bewegung möglich ist: Das im Gemeinsamen Bundesausschuss vorgestellte Gutachten beinhaltet Ansätze, um Planung neu zu denken. Eine Option sektorenübergreifender Versorgung ist, die in der Bedarfsplanung mit starren Raumgrenzen vorhandenen vier Versorgungsstufen aufzulösen und hier beispielsweise Ausschreibungsmodelle für Sitze einzuführen, auf die sich neben Vertragsärzten auch Krankenhäuser bewerben können. Hierüber soll dann nach Ansicht der Gutachter die Möglichkeit, insbesondere die Versorgung von Menschen in ländlichen Regionen zu gewährleisten, verbessert werden.

 

Einbindung der Länder erforderlich

Was gut klingt, springt hier aber zu kurz. Zum einen wird gutachterlichseits nicht bedacht, welche Folgen daraus resultieren, denn zwangsläufig muss einem solchen Ansatz folgen, dass die bestehenden Gremien, welche über die Besetzungen von Arztsitzen entscheiden, nicht mehr adäquat besetzt sind: Zweiseitige Gremien aus Kassenärzten und Krankenkassen gehören dann der Vergangenheit an. Klar ist daher, dass dann eine Einbindung der Länder in die Planung umfassend geschehen muss, denn diese haben dann die Letztverantwortung – mit wesentlichen Folgen für die Besetzung der Planungsgremien.

 

Kliniken an ambulanter Versorgung beteiligen

Und zum anderen geht es bei der medizinischen Versorgung nicht darum, aus unglaublich vielen Anbietern jemanden auszuwählen. Schon heute übernehmen Krankenhäuser ja bereits wesentliche Versorgungsanteile. Die zunehmende Problematik des Fachkräftemangels, der Alterung der Vertragsärzteschaft, des Wegzuges junger Menschen zwingt gerade ländliche Regionen dazu, neue Wege zu gehen. Kliniken müssen an der ambulanten Versorgung beteiligt werden. Aber dann eben auch konsequent. Man sollte den Mut haben, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Krankenhäuser freie Sitze schlicht nutzen können, ohne Ausschreibung. Unerlässlich ist, dass ein so besetzter Sitz ohne zeitliche Limitation existiert. Planungssicherheit ist Grundvorrausetzung, damit die Kliniken an der ambulanten Versorgung teilnehmen können.

Schlussendlich kann der Appell nur heißen, die übergreifende Planung intensiv zu thematisieren und jetzt auch anzugehen, denn in Zeiten immer knapper werdende Fachkräfte können wir es uns nicht mehr leisten abzuwarten.


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