„Observer Gesundheit“ – Markenrechtsentscheidung vor dem Bundespatentgericht: Wir brauchen Sie!

Prof. Dr. Andreas Lehr, Inhaber und Geschäftsführer Agentur für Gesundheitspolitische Information

Vor gut einem Monat haben wir Sie über unsere Auseinandersetzung mit der britischen Verlagsgesellschaft Guardian News & Media Limited – Inhaberin der Marke „The Observer“ – informiert. Eigentlich sollte das Bundespatentgericht in diesen Tagen eine Entscheidung treffen, ob zwischen „Observer Gesundheit“ und „The Observer“ eine Verwechslungsgefahr bestehe. Der Termin wurde aber auf Ende Januar verschoben.

Überwältigt sind wir von den vielen Reaktionen auf unsere Berichterstattung – von Ihnen, liebe Leser und Autoren. Sie haben sich zu Wort gemeldet und damit unseren Kampf für „Observer Gesundheit“ bestätigt. Einige Auszüge möchten wir hier gern wiedergeben: „Observer“ mit der Bedeutung Beobachter tragen unzählige Informationsmedien, wie beispielsweise die US-amerikanischen Medien „The Fayetteville Observer“, „The Charlotte Observer“ oder „Fair Observer“, schreibt ein Autor. Spezialisiert auf Gesundheit und gesundheitspolitische Themen sind beispielsweise der australische „Healthcare Observer“, der deutsche „Medical Observer“ oder der „Covid Observer“ der John Hopkins University. Aus dem Wort „Observer“ allein lässt sich also kein Markenanspruch ableiten.

 

Verwechslungsgefahr nicht ersichtlich

Eine Verwechslungsgefahr sehen Sie, liebe Leserinnen und Leser, genauso wenig wie wir.

Der „Observer Gesundheit“ sei eine Publikation zur Gesundheitspolitik, die sich an das deutsche Fachpublikum wendet. Bei der Zielgruppe sei das allgemein bekannt, und der „Observer Gesundheit“ wird genauso eingeordnet. Ungeachtet dessen könne man alles mit allem verwechseln. Die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung mit der englischen Zeitung „The Observer“ dürfte jedoch ebenso gering sein wie die Wahrscheinlichkeit der Vermutung, der päpstliche L’Osservatore Romano habe hier für die deutschen Hauptstädte eine gesundheitspolitische Spezialpublikation aufgelegt, bewertet dies ein Leser. Unsere Marke schadet also dem „The Observer“ in keiner Weise.

 

Keine Schnittmenge

Der Markenrechtsstreit entbehre damit jeglicher logischer und faktischer Grundlagen, schreibt uns ein weiterer Leser. Es gebe keine Schnittmenge zu der englischen Tageszeitung, weder in der inhaltlichen Ausrichtung oder gar in der Leserschaft. „Eine Verwechslung ist allein durch die unterschiedliche Wortwahl der Titel, aber erst recht durch die unterschiedlichen Zielgruppen und Inhalte unmöglich“, so die Argumentation.

Gleiches gelte übrigens auch für andere gebräuchlichen Worte, die in Zeitungsnamen verwandt werden, für die englische Zeitung „The Times“, die wohl kaum auf den Gedanken kommen würde, New York auf Einhaltung von Markenrechten wegen der Benennung eines Platzes mit ihrem Namen (Times Square) zu verklagen. „Ich kann insofern keinen Grund sehen, der für den Observer Gesundheit einen Namenswechsel nach sich ziehen sollte“, meint ein weiterer Leser.

Ihre Meinungsäußerungen zeigen, wir sind auf dem richtigen Weg, wir kämpfen mit sehr guten Argumenten – und wissen Sie, liebe Leserinnen und Leser, an unserer Seite. Das macht uns stark für das Verfahren im Bundespatengericht im Januar. Wir wollen Ihre und unsere Marke „Observer Gesundheit“ nicht aufgeben!

 

Ihre Meinung ist in den kommenden Tagen gefragt

Und deshalb haben wir eine große Bitte an Sie: Schreiben Sie Ihre Meinung mit Blick auf diesen Markenstreit. Sie benötigen wir, um vor dem Bundespatengericht zu punkten. Ihre Stimme ist ein wesentliches Element im Kampf für „Observer Gesundheit“. Mit Ihren guten und vor allem überzeugenden Argumenten sind wir stärker denn je, der britischen Verlagsgesellschaft die Stirn zu bieten. Schicken Sie uns Ihre Statements möglichst schon in den kommenden Tagen, spätestens aber bis 7. Januar an info@observer-gesundheit.de, damit wir sie für das Bundespatentgericht dokumentieren können. Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und werden weiter berichten.

 

Lesen Sie auch:

„Observer Gesundheit – jetzt Streitgegenstand vor dem Bundespatentgericht“, Observer Gesundheit, 8. November 2021 sowie

„Observer Gesundheit unter britischer Beobachtung“, Observer Gesundheit, 31. Oktober 2019.


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