Markenrechtsstreit geht in eine neue Runde

„Observer Gesundheit“ erreicht Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht

Prof. Dr. Andreas Lehr, Inhaber und Geschäftsführer Agentur für Gesundheitspolitische Information

Unser Kampf geht in eine neue Runde. Am 10. Mai 2022 ist eine neue mündliche Verhandlung vor dem Bundespatentgericht angesetzt. Auch formale verfahrensrechtliche Aspekte spielen jetzt eine große Rolle.

Zur Erinnerung: Am 10. November 2017 haben wir vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Urkunde erhalten. Auf dieser Urkunde steht geschrieben, dass unsere Wort-/Bildmarke beim DPMA unter der Nummer 30 2017 026 538 eingetragen ist. Diesem kurzen Moment der Freude ist eine Odyssee gefolgt, über die wir Sie im Oktober 2019, November 2021, Dezember 2021 und im Februar 2022 informiert haben.

Der griechische Dichter Homer, der die Irrfahren des Odysseus zwischen Mythen und Monstern beschreibt, hätte seine Freude an unserer Geschichte. „Observer Gesundheit“ wird seit dem 26. Februar 2018 aus London von der Guardian News & Media Limited, die die britische Sonntagszeitung „The Observer“ herausgibt, attackiert. Die Engländer halten unsere Marke mit Blick auf ihre eigenen älteren Marken für löschungsreif und haben daher Widerspruch gegen unsere Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt. Es soll eine Verwechslungsgefahr zwischen unserer Marke „Observer Gesundheit“ und der Marke des Guardian „The Observer“ bestehen.

 

Zahlreiche Textbausteine für Beschwerdeverfahren

Wie Sie wissen, haben wir uns zunächst vor dem DPMA gewehrt. Eine Verwechslungsgefahr der beiden Marken ist für uns und genauso für Sie, unsere Leserinnen und Leser, überhaupt nicht erkennbar. Wir haben zunächst das Widerspruchs- und anschließend das sogenannte Erinnerungsverfahren absolviert. In allen vorgerichtlichen Phasen sind wir mit zahlreichen Textbausteinen vom Deutschen Patent- und Markenamt darüber informiert worden, dass die Briten mit ihrer Rechtsansicht richtig lägen. Deshalb haben wir das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht gegen die Entscheidungen des DPMA eingeleitet.

Auf der Entscheidung des Bundespatentgerichts liegen nun unsere Hoffnungen. Eine Verwechslungsgefahr zwischen unserer Marke „Observer Gesundheit“, unter der Beiträge im Bereich Gesundheit in Deutschland verbreitet werden, und der britischen Sonntagszeitschrift „The Observer“ halten wir nach wie vor für völlig absurd.

Zu unserer Überraschung hat das Bundespatentgericht bereits am 24. März 2021 mit einem ersten schriftlichen Hinweis sich die Position der Engländer zu eigen gemacht. Rechtsfehlerfrei habe das Deutsche Patent- und Markenamt in seinen beiden angegriffenen Beschlüssen eine klangliche Identität der Vergleichszeichen bejaht. Diese klangliche Identität sei maßgeblich, da unsere Marke durch das Wort „Observer“ geprägt werde. Der weitere Zeichenbestandteil „Gesundheit“ habe lediglich beschreibende Bedeutung und sei deshalb zu vernachlässigen, heißt es in der Begründung – für uns völlig unplausibel.

 

Dank an unsere Leser für Unterstützung

Sie, unsere Leserinnen und Leser, haben sich in der Vergangenheit rege, auch mit Statements, an der Diskussion beteiligt, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Observer Gesundheit“ und „The Observer“ anzunehmen ist oder nicht. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal.

Niemand aus unserer Leser- und Autorenschaft versteht die Markenattacke des Guardian; auch weil es nicht nachvollziehbar ist, sowohl die bildliche Gestaltung unserer Marke (ein Auge des Beobachters) als auch das Wort „Gesundheit“ in seiner spezifischen Gestaltung außen vor zu lassen. Ihre Statements haben wir zusammengefasst, ausgewertet und in einen Schriftsatz für das Bundespatentgericht integriert, sowie anschließend auf unserer Website dokumentiert („In eigener Sache“ vom 23. Februar 2022).

Obwohl wir noch einmal ausführlich unsere Ansicht zur fehlenden Verwechslungsgefahr vorgetragen haben, hat der zuständige Senat des Bundespatentgerichts seine Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2022 nicht geändert. Wir erhielten lediglich Gelegenheit, uns mit London zu einigen. Dies würde bedeuten, dass wir unseren Standpunkt verlassen und nachgeben müssten. Wirtschaftlich wäre ein Nachgeben vielleicht sinnvoll. Wir machen jedoch weiter, weil wir in der Sache eine Verwechslungsgefahr nicht sehen: Von Goliath werden wir uns nicht unterkriegen lassen.

Das Bundespatengericht hat im Termin am 25. Januar 2022 für den Fall, dass es nicht zu einem Vergleich kommt, beschlossen, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergeht, allerdings nicht vor dem 28. Februar 2022. Zu diesem Zeitpunkt ist uns klar gewesen: Wir müssen und werden der aus unser Sicht drohenden falschen Entscheidung etwas entgegensetzen. Aufgeben steht nicht mehr auf dem Zettel.

 

Juristische Verstärkung aus München

Wir haben uns deshalb Verstärkung von einem versierten Markenrechtler aus München geholt, der gemeinsam mit dem Bonner Jurist ein Ziel hat: Erfolg vor dem Bundespatentgericht. Neben der eigentlichen Frage der Verwechslungsgefahr haben wir jetzt die Stellung einer Prozesskostensicherheit seitens der Briten beantragt. Außerdem ist eine Nichtbenutzungseinrede erhoben und die Prozessvollmacht der Engländer in Deutschland in Frage gestellt worden.

Zur Erklärung der Nichtbenutzungseinrede: Eine deutsche oder europäische Marke ist spätestens nach einem Zeitraum von fünf Jahren, im Grundsatz beginnend ab Eintragung der Marke (bei der Unionsmarke) bzw. Ablauf der Widerspruchsfrist nach Eintragung der Marke (bei der deutschen Marke) rechtserhaltend zu benutzen, da die Marke anderenfalls gelöscht werden kann. Das bedeutet, der Markeninhaber muss unter seiner eingetragenen Marke diejenigen Waren und/oder Dienstleistungen anbieten, für die seine Marke angemeldet wurde. Im Widerspruchsverfahren kann diese sog. rechtserhaltende Benutzung mit der Nichtbenutzungseinrede bestritten werden. Der Widerspruchsführer (hier der Guardian) muss dann die Benutzung seiner Marke nachweisen. Gelingt dies nicht oder nur teilweise, geht der Widerspruch insoweit ins Leere.

 

Aufgeben ist keine Option

Einen ersten Erfolg können wir verbuchen. Die mündliche Verhandlung ist vom Bundespatentgericht wieder eröffnet – mit einem neuen Termin am 10. Mai 2022.

Sie haben uns mit Ihren Äußerungen, Ihrem Zuspruch, geholfen. Aufmerksamkeit haben wir auch von verschiedenen Medien erfahren. Gern möchten wir an dieser Stelle auf einen Beitrag vom März im Bonner Generalanzeiger hinweisen, der alle Beteiligten in diesem Fall zu Worte kommen lässt.

Wir zeigen uns kämpferisch und sind optimistisch, unsere Marke „Observer Gesundheit“ erfolgreich zu verteidigen.

 

Lesen Sie auch:

„The Observer“ und Bonner Unternehmer streiten um Markennamen: englisches Medienhaus verklagt Familienunternehmen, Generalanzeiger Bonn, 18. März 2022,

„Goliath gegen David: Wie ein Mediengigant gegen ein Familienunternehmen zu Felde zieht“, Alpenmagazin, 23. Februar 2022,

„Observer Gesundheit“ – Markenrechtsstreit: Danke für Ihre Unterstützung, aber wir sind noch nicht am Ziel, Observer Gesundheit, 23. Februar 2022,

„Observer Gesundheit“ – Markenrechtsentscheidung vor dem Bundespatentgericht: Wir brauchen Sie!, Observer Gesundheit, 9. Dezember 2021,

„Observer Gesundheit – jetzt Streitgegenstand vor dem Bundespatentgericht“, Observer Gesundheit, 8. November 2021 sowie

„Observer Gesundheit unter britischer Beobachtung“, Observer Gesundheit, 31. Oktober 2019.


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