„Observer Gesundheit“ – jetzt Streitgegenstand vor dem Bundespatentgericht

Prof. Dr. Andreas Lehr, Inhaber und Geschäftsführer Agentur für Gesundheitspolitische Information

Im November 2019 haben wir Sie bereits informiert, dass unsere Wort-/Bildmarke

 

Observer Gesundheit - Logo

 

von niemand geringerem als der Guardian News & Media Limited aus London angegriffen worden ist. Die britische Verlagsgesellschaft ist auch Inhaberin der Marke „The Observer“. Das Londoner Verlagshaus lässt über ihre in Düsseldorf ansässigen Anwälte vortragen, dass zwischen unserer Wortbildmarke „Observer Gesundheit“ und der Marke „The Observer“ eine hochgradige Verwechslungsgefahr bestehe. Wir sind beeindruckt und fühlen uns geehrt zugleich.

 

Anfechtung unserer Wort-/Bildmarke von Guardian News & Media Limited

Zur Erinnerung: Am 16. Oktober 2017 haben wir unsere Wort-/Bildmarke Observer Gesundheit beim Deutschen Patent- und Markenamt in München zur Eintragung angemeldet. Am 10. November 2017 ist uns eine Urkunde der Bundesrepublik Deutschland zugestellt worden. Damit ist uns dokumentiert worden, dass die Eintragung unserer Marke unter der Nummer 30 2017 026 538 erfolgt ist.

Nachdem uns klar geworden ist, welche Aufmerksamkeit unserer Marke geschenkt wird, haben wir vor der Frage gestanden, wie mit der Forderung der Guardian News & Media Limited umzugehen ist: Unsere Marke soll nach Ansicht des Verlagshauses gelöscht werden.

Kämpfen gegen eine große internationale Gesellschaft oder aufgeben und einfach eine andere Marke etablieren? Wir haben uns entschieden zu kämpfen, denn wir können eine Verwechslungsgefahr, wie es juristisch heißt, nicht erkennen – und auch keiner unserer Leserinnen und Leser, die wir seit Beginn dieses Rechtsstreits immer wieder fragen.

 

Der Weg durch die Instanzen

In einer bisher drei Jahre andauernden rechtlichen Auseinandersetzung haben wir die Instanzen durchlaufen; bis hin zum Bundespatentgericht.

Nach unserem Dafürhalten besteht – um es zu betonen – keine Verwechslungsgefahr zwischen unserer Marke „Observer Gesundheit“ und der Widerspruchsmarke „The Observer“. Zahlreiche Argumente sprechen dafür. Die Dienstleistungen, die unter den in Streit stehenden Marken erbracht werden, sind nicht identisch und auch nicht ähnlich. Unter der Marke „The Observer“ werden im englisch sprachigen Raum im Rahmen einer Sonntagszeitung unterschiedliche Artikel verfasst, und unter unserer Marke werden in Deutschland gesundheitspolitische Beiträge veröffentlicht. Zudem weisen die bildliche Darstellung und die klangliche Wiedergabe der Marken keine Gemeinsamkeiten auf.

 

Keine Verwechslungsgefahr mit „The Observer“

Unsere Argumente haben rechtlich bislang nicht gefruchtet. Die Fachanwälte des Verlagshauses haben das Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gegen unsere Marke eingeleitet, und die Mühlen der Justiz mahlen. Am 24. Juni 2019 ist ein erster Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes ergangen. Danach ist unsere Marke „Observer Gesundheit“ teilweise gelöscht. Der gesetzlich vorgesehenen sogenannten aufschiebenden Wirkung ist es zu verdanken, dass wir weiter mit „Observer Gesundheit“ präsent sind.

Wir haben den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes nicht einfach hingenommen. Überzeugt von unseren Argumenten und vor allem mit Blick auf unsere Leser – für die mittlerweile vertraute Marke Observer Gesundheit – haben wir gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes das Rechtsmittel der „Erinnerung“ eingelegt. Darüber entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt selbst. Der Beschluss vom 24. Juni 2019 ist allerdings von diesem bestätigt worden. Am 6. Juli 2020 ist ein weiterer Beschluss ergangen – die teilweise Löschung unserer Marke ist wiederum untermauert worden. Unsere Hoffnungen liegen nunmehr auf einem Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht – der letzten Instanz, wenn es um die Frage der Löschung von Marken geht.

 

Setzen auf die letzte Instanz: das Bundespatentgericht

Am 5. August 2020 haben wir unsere Beschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 6. Juli 2020 eingereicht – mit großen Erwartungen.

Nach unserer Überzeugung gibt es zwischen „The Observer“ und unserer Marke große Unterschiede. Die Verwechslungsgefahr als wesentlichen Faktor sehen wir nicht. Fürwahr: „The Observer“ hat eine gewisse Kennzeichnungskraft. Doch relevante Umstände, wie unter anderem die Erscheinung des Produktes – in Großbritannien bzw. Deutschland – und auch der Verkehrskreis, kurz die Leserschaft, sind zu berücksichtigen und zwar zentral. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der gesundheitspolitischen Berichterstattung – mit unseren zahlreichen Rubriken und somit auch auf unsere Adressaten: Experten, Spezialisten, Vorstände aus den Bereichen Pharma, Krankenkassen, Wissenschaftler – also aus dem Bereich Gesundheit, wie auch unsere Marke betont. Wir sind ein unverwechselbares kleines und feines, nationales Nischenprodukt.

Vor allem auf das Wort „Observer“ abzustellen, ist nach unserer Einschätzung damit eine unzulässige Außerachtlassung sämtlicher für die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr relevanter Faktoren. Unsere Marke hat eben nicht den Schwerpunkt Observer Gesundheit, sondern Observer Gesundheit – und wird auch in den dafür relevanten Kreisen so wahrgenommen. Darauf kommt es bei der Bewertung zusammengesetzter Marken wesentlich an.

 

Mit guten Argumenten überzeugen

Wir sind überzeugt, dass das Bundespatentgericht unsere Argumente nicht ignorieren kann, die wir noch ausbauen werden. Und gehen Sie davon aus, dass wir kämpfen werden, um die vertraute Marke zu erhalten. Mitte Dezember wissen wir mehr; nach der mündlichen Verhandlung in München.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

Lesen Sie hier den ersten Beitrag zur Auseinandersetzung um unsere Wort-/Bildmarke: Observer Gesundheit unter britischer Beobachtung


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