Lückenschluss und Brückenbau bei der NUB-Lücke

Eine Antwort auf den Kommentar von Prof. Josef Hecken vom 29. Mai 2021 im „Observer Gesundheit"

Han Steutel, Präsident des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa)

Der Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) sieht eine Nachregelung für den Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen der Krankenhäuser bei zusätzlichen Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vor. Hier bedarf es aus Sicht des vfa allerdings einer weitergehenden Regelung als derzeit vorgesehen, um die Finanzierung insbesondere von neuartigen Therapien (ATMP) und Reserveantibiotika im Krankenhaus abzusichern. Eine Antwort auf den Vorschlag von Prof. Josef Hecken, G-BA, vom 29. Mai 2021.

Die Kosten für neue Therapien werden im DRG-System erst nach mehreren Jahren abgebildet. Kliniken haben ohne verhandelte NUB-Entgelte ein erhebliches finanzielles Risiko oder können die neuen Therapien nach der Zulassung zunächst nur mit individuellen Kostenübernahmeerklärungen von Einzelkassen einsetzen. Hier bedarf es einer tragfähigen, unbürokratischen Lösung. Es kann nicht sein, dass schwerkranke Patienten im Krankenhaus beim Zugang zu neuen Therapieoptionen schlechter gestellt sind als im ambulanten Bereich. Der vfa sieht dringenden Handlungsbedarf, diese „NUB-Lücke“ zu schließen.

 

Zwei Möglichkeiten des Handelns

Ein stringenter Ansatz wäre, das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu verpflichten, vier Wochen nach Markteintritt eines innovativen Arzneimittels die Voraussetzungen für die Abrechnung eines krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelts zu schaffen, wenn die Kosten nicht im Rahmen der DRG-Vergütungssystematik sachgerecht abgebildet sind. Alternativ könnte der Gesetzgeber den Krankenhäusern z.B. ein ganzjähriges Antragsrecht beim InEK einräumen, verknüpft mit engen Bearbeitungs- und Vereinbarungsfristen für alle Beteiligten, wie es zuletzt die Universitätskliniken vorgeschlagen haben. Damit könnte die Finanzierungslücke ebenfalls geschlossen oder zumindest erheblich verkürzt werden.

 

vfa und G-BA ziehen am selben Strang

Auch wenn wir damit einen anderen Schwerpunkt legen als der G-BA, so ziehen wir doch gemeinsam am selben Strang: Die NUB-Lücke bestmöglich zu schließen! Der Schlüssel dazu liegt zwar beim Gesetzgeber. Aber unabhängig von ihm können auch die Akteure im Gesundheitswesen einiges zur Verbesserung tun, etwa in dem die frühen Beratungsangebote des G-BA gestärkt und von den Unternehmen intensiv in Anspruch genommen werden. Dies würde der Selbstverwaltung eine optimale Ressourcenplanung ermöglichen, was gerade bei komplizierten und neuen Bewertungsfragen nur hilfreich sein kann!


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