UPD muss eine nachhaltige Organisationsform werden

Zum 31. Dezember 2022 läuft Förderperiode aus / gesetzliche Neuregelung erforderlich

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung (UPD) ist unverzichtbarer Bestandteil eines patientenorientieren Gesundheitssystems: Ein qualifiziertes, unabhängiges und neutrales Beratungsangebot zu gesundheitsrechtlichen und medizinischen Fragen fördert die Gesundheitskompetenz und unterstützt Patientinnen und Patienten darin, ihre Interessen selbstbestimmt wahrzunehmen und gut informiert Entscheidungen über die eigene Gesundheit zu treffen.

Es ist daher aus Sicht der Patientinnen und Patienten ein Gewinn, dass seit über 20 Jahren Einrichtungen der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung gefördert werden. Nach geltender Rechtslage ist dazu alle sieben Jahre ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Seit meinem Amtsantritt als Patientenbeauftragte vor rund zwei Jahren begleite ich die Arbeit der UPD intensiv – unter anderem durch die Leitung des beratenden UPD-Beirats. Dank des engagierten Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich Qualität und Struktur des Beratungsangebotes der UPD beständig verbessert. Das zeigt auch die Zufriedenheit derjenigen, die bei ihr Rat gesucht haben: Im Rahmen einer Nutzerbefragung gaben über 99 Prozent der Ratsuchenden an, die UPD weiterempfehlen zu wollen.

 

Keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigung der Unabhängigkeit

Angesichts der zum 31. Dezember 2022 auslaufenden aktuellen Förderperiode der UPD ist jedoch jetzt die Frage zu klären, wie die unabhängige Beratung auf Basis der bisherigen Erkenntnisse weiterentwickelt werden kann. Eine kritische Reflektion der bisherigen Förderperioden macht deutlich, dass die mit der Ausschreibungssystematik verbundene zeitliche Begrenzung wiederholt zu Brüchen in den wichtigen Strukturen und Prozessen der Patientenberatung führen und eine Kontinuität des Angebotes erschweren wird. So gehen beispielsweise durch die hohe Personalfluktuation immer wieder wertvolle Ressourcen, bedeutendes Knowhow und gewonnene Erkenntnisse verloren. Und obwohl die Arbeit der UPD eng begleitet, fortlaufend evaluiert und auditiert wird und bisher keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratungstätigkeit der UPD beeinträchtigt ist, hat die Vergabeentscheidung an ein gewinnorientiertes Unternehmen bis heute zu öffentlichen Diskussionen mit Blick auf eine möglicherweise interessengesteuerte Beratung geführt.

 

Reform der UPD notwendig

Ich habe mich daher bereits vor einigen Monaten für eine Reform der UPD ausgesprochen. Zukünftig sollte eine nachhaltige Organisationsform für die UPD geschaffen werden, die die mit der Vergabe verbundenen Schwächen ausschließt und gleichzeitig Anreize setzt, die Beratung fortwährend zu verbessern. Eine solche Reform macht eine gesetzliche Neuregelung nötig, die noch in dieser Legislaturperiode beraten und verabschiedet werden muss. Andernfalls wäre es erforderlich, in den nächsten Monaten mit dem Vorbereitungen für ein erneutes Vergabeverfahren zu beginnen.

Ein von mir vor diesem Hintergrund in Auftrag gegebenes Gutachten hat verschiedene Weiterentwicklungsmöglichkeiten der UPD ergebnisoffen geprüft. Die Gutachter zeigen dabei detailliert die wesentlichen Vor- und Nachteile verschiedener Modelle auf. Das im Zusammenhang mit einer Reform der UPD bereits diskutierte Modell einer Stiftung als Trägerin der UPD bietet aufgrund der Staatsferne von Stiftungen einen hohen Neutralitätsnimbus. Zudem ist die Organisationsform der Stiftung prädestiniert dafür, innovativen Input durch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Partizipationsstrukturen zu gewährleisten. Die Wahl der Rechtsform einer Stiftung unterliegt jedoch besonderen rechtlichen und tatsächlichen Hürden. Eine zeitnahe Errichtung ist kaum umsetzbar. Darüber hinaus könnten regionale Beratungsstellen von einer Bundesstiftung wegen fehlender Verwaltungskompetenz nicht errichtet werden.

 

Keine klare Empfehlung für bestimmtes Modell

Als Alternative zu einer Stiftung diskutieren die Gutachter auch die dauerhafte Etablierung einer gesundheitsbezogenen Verbraucher- und Patientenberatung bei einer bestehenden Institution, wie zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die UPD könnte von bestehenden Strukturen und dem Bekanntheitsgrad profitieren. Allerdings müsste die organisatorische Nähe zum Bundesgesundheitsministerium durch zusätzliche Partizipationsstrukturen ausgeglichen werden.

Im Ergebnis ergibt sich aus rechtlicher Sicht der Gutachter keine eindeutige Rangfolge der verschiedenen Regelungsoptionen und somit auch keine klare Empfehlung für ein bestimmtes Modell. Das Gutachten bildet meines Erachtens jedoch eine sehr gute Ausgangsbasis für die derzeit laufenden Gespräche innerhalb der Koalitionsfraktionen. Dabei bin ich zunächst sehr froh, dass alle Beteiligten meine Einschätzung teilen und meiner Initiative folgen, die bisherige regelhafte Vergabe im Zuge einer Ausschreibung zu beenden und eine nachhaltige Organisationsform für die UPD zu entwickeln. Welches konkrete Modell dafür in Frage kommt, wird nun geprüft. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir uns zeitnah auf einen rechtlichen Rahmen verständigen können, der den Ratsuchenden auch zukünftig ein kontinuierliches, qualitativ hochwertiges, unabhängiges und regional vernetztes Beratungsangebot zur Verfügung stellt.

Diese Reformüberlegungen stellen keine Kritik an der engagierten und hochwertigen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aktuellen UPD dar, die gerade auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie sehr gute Arbeit leistet und ein wichtiger Ansprechpartner für die Menschen in diesem Land ist. Es ist vielmehr das Ziel, dieses wichtige Angebot im Sinne und Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln und zukunftsfest auszugestalten.


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