Corona-Pandemie und Versorgungssicherheit – Pflege im ethischen Spannungsfeld

Thomas Meißner, Vorstand Anbieterverband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)

Fast ein Jahr hält uns jetzt die Corona-Pandemie in Atem. Verbale Unterstützung kommt von allen Seiten. Liest man Artikel und Kommentare, folgt man den Medien, Interviews und Talkshows, so ist festzustellen: Meist weiß man es hinterher besser, was gut gewesen wäre, nicht aber, welcher nächste Schritt eindeutig und nachvollziehbar umsetzbar ist. Jüngste Beispiele hierzu ist die Testverordnung des Bundes ebenso wie die Impfverordnung – mit all den heruntergebrochenen, häufig unterschiedlichen Umsetzungen in den einzelnen Verordnungen der Länder zu diesen Themen.

 

Testung von Pflegepersonal

Schauen wir uns zunächst das Thema Testungen an. Das Pflegepersonal in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist in Berlin mindestens alle zwei Tage mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests während des Zeitraumes, in dem die Pflegekraft zum Dienst eingeteilt ist, zu testen. Das ist in ambulanten Pflegediensten kaum möglich.

Was bei der Einführung von Schnelltests als ärztliche Leistung gesehen wurde, wurde nach Protesten dann auf Pflegefachpersonen erweitert. Später ging man dann einen Schritt weiter. Angesichts der bestehenden Personalknappheit und Überlastung des Pflegepersonals können diese Tests nun auch geschulte Pflegehilfskräfte vornehmen.

In der Öffentlichkeit wird bereits von der Möglichkeit der Selbsttestung im privaten Bereich gesprochen. Einen solchen einfachen Test gibt es aktuell noch nicht. Denn bislang kann nicht testiert werden, dass die Testung durch Laien richtig angewandt wird. Dabei geht es auch um Haftungsfragen. Wer steht gerade, wenn negativ tatsächlich positiv oder positiv tatsächlich negativ ist? Wer bescheinigt wem, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Der Vergleich mit der Corona-Warn-App zeigt: Eine tolle Idee, gut gemeint, technisch auch ganz gut umgesetzt; das einzige Problem ist, dass jeder, der positiv getestet ist, sich auch in dieser App positiv melden muss. Hier liegt die Schwachstelle.

 

Soll es eine Impfpflicht geben?

Wie gehen wir mit Mitarbeitern und Patienten um, die sich nicht testen oder sich schon gar nicht impfen lassen wollen? Was liegt in der Bewertung höher: auf der einen Seite die individuellen Persönlichkeitsrechte? Oder auf der anderen Seite der gesamtgesellschaftliche Gesundheitsschutz von Menschen, die Versorgungssicherheit und die Sicherheit für das Pflegepersonal? Auf diese Frage gibt es wenig Antworten, außer natürlich von einigen Juristen, die durchaus Chancen zu sehen glauben, gerade bei Mitarbeitern in der Pflege Tests und Impfungen verbindlich per Anordnung durchsetzen zu lassen.

Je mehr Pflegepersonen, Patienten und Bewohner geimpft sind, je größer werden viele Einrichtungen erleichtert sein. Weil das Infektionsrisiko und damit auch das Schicken in Quarantäne gerade für die Versorgung kranker und alter Menschen ausgeschlossen werden könnte. Ist eine Impfflicht einfach umzusetzen? Auf der anderen Seite wird es Mitarbeiter frustrieren, dass nur mit Druck und Strafe, wie die der Einschränkung von Persönlichkeitsrechten, gehandelt wird. Was ist mit den Menschen, die wirklich Bedenken haben, mit denen, die noch nicht soweit sind, also noch keinen Zugang zur Impfung gefunden haben?

Solange es nicht die eigene Berufsgruppe betrifft, sind Menschen bei der Frage der Impfung in ihrem Urteil schnell und häufig auch unkonkret. Doch die Auswirkung, das ethische Dilemma, die Abwägung mit der bereits skizzierten persönlichen Freiheit, der Versorgungssicherheit und dem Gesundheitsschutz nehmen eine zentrale Rolle in der Diskussion um dieses Thema ein.

 

Ethisch fundierte Antworten sind notwendig

Auf diese Fragen brauchen wir politische sowie ethische klar ausdiskutierte Antworten. Die Einrichtungen in der Pflege können nicht im Regen stehen gelassen werden. Denn an die Impffrage schließt sich auch an, ob die Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, weiter in der Versorgung eingesetzt werden dürfen. Gleiches gilt für die Mitarbeiter, die sich nicht testen lassen wollen. Zu beantworten ist diese Frage unter Abwägung sowohl der Patientensicherheit als auch der der Aufrechterhaltung der Versorgung.

Was ist, wenn etwas passiert, wenn Infektionen um sich greifen, da das Virus in die Einrichtung eingetragen wurde. Wenn andere Mitmenschen, die Patienten, die Bewohner gefährdet werden. Dies alles bedingt durch das eigene stark erhöhte Infektionsrisiko – da nicht geimpft, nicht getestet. Kann an dieser Stelle weggesehen werden, wenn Menschen deswegen sterben oder schwerwiegende Langzeitfolgen mit sich tragen? Wenn andere Mitarbeiter in Quarantäne müssen und die pflegerische Versorgung der Menschen auf dem Spiel steht? Das Gegenargument steht natürlich im Raum, denn noch ist nicht geklärt, ob geimpfte Menschen nicht auch Träger des Virus sein können.

 

Haben Patienten Anspruch zu wissen, wer sich impfen lässt?

Wie gehen die Einrichtungen des Gesundheitswesens damit um, dass Bewohner und Patienten nur noch von getesteten und geimpften Mitarbeitern versorgt werden wollen? Haben Patienten Anspruch darauf zu wissen, wer sich hat impfen lassen? Müssen Mitarbeiter, die nicht getestet oder geimpft sind, sichtbare „Markierungen“ tragen, damit die „Gefahr“ erkannt wird? Hier liegen die Herausforderungen. Hier benötigen wir dringend Antworten. Hier müssen Diskussionen stattfinden. Hier brauchen wir einen gemeinsamen Diskurs, die dann zu gemeinsamen und anwendbaren Lösungen führen. Schnelle Vorverurteilungen sind dabei fehl am Platz.

 

Eine Anmerkung zu den Kosten

Eines zum Thema Testung am Rande, das zeigt, was selbstverständlich ist und was nicht. In der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums war das ärztliche Honorar für die Einzeltestung ursprünglich mit 15 Euro hinterlegt, die Schulung zur Anwendung der Testung mit 80 Euro. Es ging um eine vorbehaltene Tätigkeit. Erst nach einigen Interventionen aus der Pflege wurde die Profession der Pflegenden zur „Umsetzung“ von Testungen zugelassen. Die Vergütung (die anfangs gar keine Finanzierung der Personalkosten für ambulante Pflegedienste vorsah) wurde von siebe Euro auf jetzt neun Euro pro durchgeführten Test festgelegt.

 

Die Frage des Homeoffice

Die Profession der Pflegenden kann nicht ins Homeoffice wechseln. Das gilt auch für die Mitarbeiter des Innendienstes oder der Verwaltung von Gesundheitspflegeeinrichtungen. Denn erstere arbeiten direkt am Patienten und Bewohner. Letztere werden vor Ort gebraucht, da die vielen Auflagen der Kostenträger, die noch immer mit unendlich viel Papier arbeiten, kein Homeoffice zulassen.

Dies zeigt wieder: Dringend benötigt wird eine Digitalisierung der Pflege. Die neue Norm im Gesundheitswesen muss papierloses Arbeiten sein. Nur noch als Ausnahme sollten Dokumente in Form von Papier verwendet werden. Breitbandanschlüsse, digitale Patienten-Dokumentationen mit Zugriffsrechten für alle, die beteiligt sind, Erkennung von elektronischen Unterschriften, sichere Übermittlungswege, abgestimmter und einheitlicher Datenschutz, Bereitstellen von Datenschnittstellen zu Kostenträgern und Beteiligten in der Gesundheitsversorgung – alle diese Dinge meiden direkte Kontakte und entschlacken das System, entbürokratisieren und sichern eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.

 

Fazit

Es ist eine große Errungenschaft, dass es nach einer so kurzen Zeit effektive Impfmöglichkeiten gibt, und der Impfstoff auch bereits zur Verfügung steht. Die Wissenschaft hat hier bereits über viele Jahre hinweg hervorragende Arbeit geleistet und von den dabei entwickelten Verfahren profitiert.

Diese Pandemie mahnt uns, zentrale Fragen der Versorgung, der Ethik und des Gesundheitsschutzes zu diskutieren und sinnvolle Antworten zu finden. Dabei brauchen wir nicht schlaue Ratschläge von allen Seiten. Wir brauchen eine qualitativ hochwertige Diskussion und eindeutige, zielführende und vor allem anwendbare Antworten. Praxisnähe ist hier gefragt und Pragmatismus.


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