Intersektorale Versorgung: Potenziale zwischen Hoffnung und Resignation

Besprechung eines von Ursula Hahn und Clarissa Kurscheid herausgegebenen Buches

Dr. Robert Paquet

Seit Jahrzehnten ist die intersektorale bzw. integrierte Versorgung (IV) Thema von Koalitionsverträgen und gesundheitspolitischen Sonntagsreden. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind jedoch noch lange nicht so förderlich, wie man danach meinen sollte. Das liegt auch daran, dass die Regeln von Politikern und den Akteuren der Selbstverwaltung gemacht werden. Praktiker der Versorgung haben in dieser Diskussion dagegen meistens keine Stimme. Diesem Mangel will das Buch von Ursula Hahn/Clarissa Kurscheid (Hrsg.): „Intersektorale Versorgung – Best Practices – erfolgreiche Versorgungslösungen mit Zukunftspotenzial“ entgegenwirken.

Mit 28 Beispielen konkreter Integrationsprojekte wird gezeigt, dass es trotz aller Widrigkeiten eine große Bandbreite der Ideen und der Umsetzung gibt. Das Besondere ist: Die Macher der Projekte schreiben selbst und stellen die positiven Erfahrungen, aber auch die Stolpersteine ihrer Lösungen vor. Die konkreten Schilderungen zeigen, was möglich ist, und animieren z.T. zum Nachmachen. Wenn man jedoch auf die beschriebenen Schwierigkeiten und Hindernisse schaut, müssten sich der gesetzliche Rahmen und die Regelungen des Gemeinsamen Bundeausschusses zur integrierten Versorgung gründlich verändern.

Das Buch hat 32 Kapitel. Die ersten drei führen in das Thema ein, beschreiben die Auswahl und geben die Leitfragen vor. Das letzte Kapitel ist eine Art Zusammenfassung auch im Hinblick auf den politischen Handlungsbedarf. Die Auswahl der Projekte ist subjektiv; das Prädikat „Best Practices“ spiegelt die Bewertung der – allerdings kenntnisreichen und gut vernetzten – Herausgeberinnen. Insoweit muss das kein Mangel sein; ein systematisierender Review über alle IV-Projekte in Deutschland wäre eine Überforderung und brächte womöglich weniger Erkenntnisse als die exemplarischen Darstellungen. Auch die Form der Präsentation ist subjektiv, die Protagonisten identifizieren sich mit ihren Projekten. Da sich aber alle eine Verbesserung der Versorgungsqualität vorgenommen haben – und nicht den leichtesten Weg zum Geldverdienen – erscheint das angemessen. Die Reflexion der Schwierigkeiten und auch Selbstkritik kommen nicht zu kurz.

 

Einführung und leitende Fragen

Im ersten Kapitel zeigt Sascha Wolf noch einmal den Nutzen sektorenübergreifender Versorgungansätze auf. Der politische Blickwinkel habe sich geändert: „Stand zuvor die Förderung der integrierten Versorgung über einen selektivvertraglichen Wettbewerb im Vordergrund, sollen nun über mehr staatliche Steuerung die Rahmenbedingungen in den Sektoren angeglichen werden.“ (S. 3). Dabei gehe es nicht nur um die Überwindung der Schnittstellenprobleme, sondern auch um den Strukturwandel innerhalb der einzelnen Sektoren. Dabei werde es nicht nur zur „verstärkten Konzentration von Leistungen in der Hand großer Vollversorger, sondern auch zu einer verstärkten Netzwerkbildung und damit zur Entstehung regionaler Gesundheitszentren kommen“. Das werde den Patienten nutzen – vor allem vor dem Hintergrund, dass die Expertise vieler Medizinerinnen und Mediziner sowie vieler Gesundheitsfachberufe immer spezieller wird, ihnen aber ein „multimorbides Krankheitspanorama“ gegenübersteht (Hahn/Kurscheid, S. V). Multiprofessionalität werde immer wichtiger.

Ursula Hahn nimmt im zweiten Kapitel eine Art Sortierung der 28 Projekte vor. Dabei betont sie für den „Strauß an Versorgungslösungen“: „Neben gesetzlich normierten Lösungen sind das Modellvorhaben und Innovationsfondsprojekte, aber auch Versorgungsansätze, die ohne gesetzgeberische Blaupause ambulant und stationär versorgen. Die Akteure sind ganz unterschiedlicher Provenience.“ (S. 11). – Wenn man sich diese Vielfalt vor Augen führt, kommt man um eine Zwischenbewertung zum Stand der IV nicht herum: „Die sektorenübergreifende Versorgung ist die Dauerbaustelle im deutschen Gesundheitswesen.“ Trotz der erheblichen Hürden für die IV sei die Landschaft jedoch „nicht so ‚dürr‘, wie es die manchmal sehr drastisch geführte Diskussion vermuten lässt“. Der Strauß an Lösungen sei tatsächlich bunt und vielgestaltig. Einige IV-Elemente wie „Praxisnetze, Tumorboards oder Hybrid-DRG“, hätten sich „gänzlich ohne Zutun des Gesetzgebers entwickelt.“ Für viele IV-Lösungen gebe es auch kein „regelhaftes Berichtswesen“ und keine zusammenfassende Datenbasis. Das erschwere die Systematisierung.

Im Ergebnis entschieden sich die Herausgeberinnen für die Gliederung der Best-Practice-Beispiele an den „Strukturprinzipien“, die „indikations- und akteursübergreifend den größten Einfluss auf das Versorgungsgeschehen haben könnten“. Im Teil II geht es vor allem um „netzwerkliche Kooperation/Integration“, d.h. eher traditionell um die Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung. In Teil III kommen dann Projekte mit einer komplexeren Zielsetzung und neuen Protagonisten („diagonale Integration“). Sie werden von Krankenkassen, Präventionsinitiativen, der deutschen Schlaganfall-Stiftung oder auch Unternehmen der Medizinprodukteindustrie getragen. Im Teil IV werden Projekte vorgestellt, für die eine „unternehmerische Integration“ charakteristisch ist. Das bedeutet einerseits, dass z.B. MVZs (über Belegbetten und Tageskliniken hinaus) Krankenhausabteilungen betreiben, sich also vom ambulanten Sektor in den stationären Bereich erstrecken. Oder andererseits Krankenhäuser breite Angebote in die ambulante Versorgung entwickeln (wie z.B. Psychiatrische Institutsambulanzen) (S. 23). Die Herausgeberinnen räumen jedoch ein, dass die Abgrenzungen nicht trennscharf sind.

Hilfreich ist das Kapitel von Clarissa Kurscheid zu den „Gütekriterien“ für die Projekte. Dabei ist die Klage über den oft fehlenden Beleg für die Qualität von IV-Lösungen sicher berechtigt. Hinzu kommt: „Das Interesse der Politik an Evaluationen ist tendenziell gering u. a. deshalb, weil mit gesundheitsökonomischen Untersuchungen politische Aussagen überprüft oder entlarvt werden könnten.“ (S. 28). Trotzdem ist der Begriff der „Gütekriterien“ nicht glücklich, denn es geht weniger um die Qualitätsbewertungen als um Leitfragen für die einzelnen Projektberichte. Die sollen hier etwas gekürzt wiedergegeben werden:

  • „Beschreibung der Versorgungsstruktur mit Rechtsform, Akteuren und Partnern, Versorgungsinhalten, Fachgebieten und der Anzahl der Patienten, die so versorgt werden.
  • Was ist an der intersektoralen Versorgungslösung innovativ und besonders?
  • Ist die intersektorale Lösung skalierbar?
  • Patientenorientierung: Ist der Versorgungsinhalt …erlebbar …?
  • Erhöht die Versorgungslösung die …. Ergebnisqualität?
  • Professionalität: …Wurde dem Projekt ein Business Case hinterlegt?
  • Ist die Versorgungslösung genauso kostenintensiv, teurer oder günstiger als eine vergleichbare in der Regelversorgung? …
  • Was sind die größten Herausforderungen in der Versorgungsstruktur?
  • Gibt es Wünsche an die unterschiedlichen Akteure aus der Versorgungslandschaft oder Gesundheitspolitik?“ (S. 28f.)

Dabei ist den Herausgeberinnen bewusst, dass man hier nicht schematisch vorgehen darf. Es gibt erfolgreiche Projekte, die „von den Treibern vor Ort geprägt“ und deshalb nicht gut übertragbar sind. Es gibt Projekte, deren sinnvolle Integrationsleistung sich den Patienten nicht unmittelbar erschließt und daher nicht zur Erhöhung der Patientenzufriedenheit beiträgt etc. Jedoch: „Die Erhöhung der Ergebnisqualität ist ein Ziel, welches bei den meisten Projekten erfüllt werden sollte.“ (S. 31). Bei den „Stolpersteinen“ werden immer wieder die „Regulationstiefe im ersten Gesundheitsmarkt als auch die administrativen Herausforderungen“ genannt. Probleme machen auch die „immer noch vorherrschende hohe Arztzentriertheit im System“ und Mängel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diese „alltäglichen Probleme werden oft von Entscheidern zu wenig beachtet.“ (S. 32). – Bedauerlich ist allerdings, dass die schöne Gliederung der Leitfragen nur im ersten Projektbericht (zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)) durchgehalten wird. Bei allen anderen ist die Gliederung sehr individuell; man muss sich die Gesichtspunkte erst durch den gesamten Text „erlesen“. Bei manchen Berichten braucht man sogar einige Seiten, um dahinter zu kommen: Was machen die da eigentlich? (im Sinne der Leitfrage Nr. 1)

 

Ausgewählte Kapitel

Bei der ASV (Dengler/Vehling-Kaiser, S. 37ff.) zeigt sich, dass diese integrierte Versorgungsform einen hohen bürokratischen Aufwand für das Anzeigeverfahren voraussetzt. Grundsätzlich käme sie auch für ländlichere Gegenden in Frage, wenn es hier nicht unerfüllbare Anforderungen gäbe (Einbindung seltenerer Facharztgruppen wie z. B. Humangenetiker, Nephrologen, Angiologen etc. ins Team, verbunden mit der Vorgabe, dass diese Ärzte innerhalb von 30 Minuten für die Patienten erreichbar sein sollen etc.) (S. 49). Andererseits: „Es existiert keine verbindliche Vorgabe einer gemeinsamen Patientenakte, geschweige denn in elektronischer Form. Überdies bestehen grundsätzliche Schnittstellenprobleme zwischen den Klinikinformationssystemen und den Praxisverwaltungssystemen.“ (S. 50). Die Frage nach der Evaluation und Versorgungsforschung sei offen und „nach unserer Kenntnis existieren dafür bis heute keine Dokumentationsanforderungen.“ (S. 51). Dementsprechend sind die Forderungen an den Gesetzgeber: Abbau der bürokratischen Hürden; Anforderung einer „elektronischen gemeinsamen Patientenakte“ und einheitliche Wettbewerbsbedingungen von Vertragsärzten und Kliniken bei der ASV. (S. 52).

Multidisziplinäre Tumorboards (MTB) (Homayounfar, S. 69ff.) sollten in der Krebsbehandlung eigentlich Standard sein. „Ungeachtet der Tatsache, dass für MTB allgemein kaum Struktur- oder Prozessmerkmale definiert sind, bestehen für sektorenübergreifende MTB besondere Hürden, u. a. in den Bereichen Datenschutz, Datenverarbeitung, Terminierung, Qualitätssicherung und Vergütung.“ (S. 69). Nicht nur die Kommunikation zwischen niedergelassenen und Krankenhausärzten muss fachlich eingeübt und terminlich koordiniert werden. Gegen die z.T. formalistischen Anforderungen müssen „in der Realität“ Kompromisse gefunden werden, „die nur aufgrund des guten Willens der Beteiligten funktionieren“ (S. 78). So sinnvoll die MTBs auch sind, so schwierig gestaltet sich die Vergütung des o.g. Aufwandes. Bisher geht das nur durch Umweg-Konstruktionen.

 

Übergreifende Themen

Eine ganze Reihe von Projekten bezieht sich auf die Koordination der verschiedenen Versorger: Je mehr voneinander unabhängige Versorger und Gesundheitsberufe an den Netzwerken beteiligt seien, umso wichtiger werde das Bindeglied der „Kümmerer“. „Sie laufen dabei unter ganz unterschiedlichen Namen wie Case Manager, Lotse, Nurse, Koordinator, Gesundheitshelfer oder Netzwerkassistent/-manager …“ (S. 466). So werden in einem Pilotprojekt zur Einführung von „Fracture Liaison Services (FLS)“ sog. FLS-Nurses eingesetzt, die ausführliche Schulungen mit Osteoporose-Patienten durchführen und damit die Rate von Folgefrakturen deutlich reduzieren (Kammerlander et al. S. 85ff.). In einem intersektoralen, regionalen Versorgungskonzept Geriatrie werden „Gesundheitshelfer“ zur Koordination und als Case Manager eingesetzt (Weber et al. S. 183ff.). Ergebnis: Die Anstellung von Case Managern oder anderen nichtärztlichen Mitarbeitern an einem Praxisnetz, … ist … außerhalb von Projekten oder Selektivverträgen problematisch. Eine Anstellung … bei Ärzten oder Praxisnetzen ist bislang in der Regelversorgung … nicht vorgesehen …“ (S. 189). Auch in einem Diabetespräventionsprogramm (Innovationsfondsprojekt) werden Aufgaben an nichtärztliches Personal delegiert (Bertram et al. S. 213ff.). Medizinische Fachangestellte (MFAs) führen Risikoscreenings durch, beraten und informieren die Patienten und begleiten sie in der Nutzung der Präventions-App, die zu einem gesünderen Lebensstil führen soll. Die Schlaganfall-Lotsen koordinieren die Behandlung nach dem ersten Stroke (Brinkmeier, S. 233ff.). Denn nach den ersten vier Wochen Anschluss-Reha beginnt das eigentliche Problem der Nachsorge und der Prävention von Folge-Anfällen: „Ein großer Teil der Patienten ist mit der selbstständigen Organisation der weiteren Behandlung schlichtweg überfordert.“ (S. 237). „Sowohl mit den Akutkliniken mit Stroke Units, wo die Lotsen meist ihr Büro haben, als auch mit den … neurologischen Rehabilitationseinrichtungen und den niedergelassenen Ärzten gibt es eine fast flächendeckende Zusammenarbeit.“ (S. 240). Dass diese im konkreten Einzelfall auch mit Leben erfüllt wird, dafür sorgen die Lotsen. Dumm nur, dass weder ihre Funktion noch ihre Finanzierung im SGB V vorgesehen sind. Brinkmeier spricht von „muffiger Gesetzeskonstruktion“ und fordert ein „Lotsengesetz“, das die Case-manager mit einer neutralen Stellung ausstattet.

Auch das Thema Belegärzte zieht sich durch mehrere Projekte hindurch. Zwei Beispiele („Campus-Lösung“ für Augenheilkunde in Münster und „Augen-Partner-Gruppe Tuttlingen“) beschreiben die Kooperation (Mussinghoff et al. S. 113ff. sowie Mathey et al. S. 369). Die Belegarzt-Lösung bietet sich vor allem in Fächern an, in denen die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten sehr weit fortgeschritten sind. Das Problem ist die unzureichende Sachkostenerstattung (S. 119 und 379): Hier gibt es eine Lücke zwischen DRGs und EBM. Ein sehr eindrückliches Beispiel ist das „Belegarztkrankenhaus“, das für „sektorenübergreifende Behandlung in Reinkultur“ steht (Werner et al. S. 193). Das Problem: „Der Belegarzt ist an den EBM gebunden und kann nur Operationen und Prozeduren abrechnen (und damit durchführen), die im EBM gelistet sind.“ (S. 207). In Abstimmung mit dem hessischen Sozialministerium hat man jedoch eine Umgehungs-Lösung gefunden. Fazit: Das Belegarztsystem sei „ein probates Versorgungsmodell, insbesondere für strukturschwache, unterversorgte Regionen.“ (S. 209). Eine Mittelstellung haben die Praxiskliniken (Rinke, S. 383). „Das Leistungsspektrum umfasst einen Case-Mix aus rein ambulanten, stationsersetzenden und kurzstationären operativen Eingriffen und ist in der Regel kostengünstiger als eine vergleichbare Behandlung in einem Krankenhaus. Einen deutlichen Hemmfaktor bei der Weiterentwicklung dieser Unternehmensform stellt das Fehlen einer gesetzlich geregelten Vergütung dar.“ (ebenda). „Operative Praxiskliniken zeichnen sich insbesondere durch eine hocheffiziente Ablauforganisation aus. Im Mittelpunkt der Leistungserbringung steht der Prozess.“ (S. 386).

Ein Netzwerk zur multiprofessionellen Demenzversorgung (Schrage et al. S. 121ff.) und der Rhön-Campus zur Sicherung einer hochwertigen Facharztversorgung im ländlichen Raum (Walter et al. S. 171) zeigen, dass IV-Modelle nicht nur für Ballungsräume geeignet sind, sondern gerade in ländlichen Regionen zur Sicherstellung einer qualifizierten Versorgung geeignet sind. Das gilt ebenfalls für die Nieren/Dialyse-MVZs der B. Braun-Gruppe (Strotman et al. S. 293ff.), bei denen das starke Unternehmen im Hintergrund die Fähigkeit zu den erheblichen Investitionen sichert. Auch die Ober-Scharrer-Gruppe (Stauch-Eckmann et.al. S. 277ff.) will mit ihren Augen-MVZs die „gute, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten mit den Wünschen und Anforderungen einer neuen Ärztegeneration und dem medizinischen Fortschritt in Einklang“ bringen (S. 280). Um Ärzte für ländliche Standorte zu gewinnen, hat die Gruppe z.B. spezielle Rotationsmodelle entwickelt (S. 282). Als „Dreh- und Angelpunkt“ für ihre Lösungsansätze sieht sie die Unternehmensgröße. Fast alle Lösungen seien „nur im Rahmen größerer Strukturen umsetzbar“ (S. 290). Es gibt aber auch Statements in der umgekehrten Richtung: So hat die Augen-Partner-Gruppe Tuttlingen „entschieden, nicht mehr weiter wachsen zu wollen.“ (S. 375).

 

Einzelfälle und Exoten

Etwas exotisch mutet der Bericht zur Pathologie an (Kellner et al. S. 323ff.), die wie andere diagnostische Fächer (z.B. Labormedizin) ein sektorenübergreifendes Fach schlechthin sei. Durch ihre zunehmende Bedeutung in der Onkologie (Stichwort „Tumorboards“) sei sie für den stationären und den ambulanten Sektor tätig. Wie man beides vereinbaren kann, wird am „Reutlinger“ bzw. „Mindener Modell“ erläutert. Im Ergebnis geht es dabei um eine Kombination von Teil-Anstellung in der Klinik und Teil-Zulassung durch die KV. – Im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie gibt es (in der Folge der Psychiatrie-Enquête) schon seit längerem gesetzliche Grundlagen für intermediäre Lösungen. Berichtet wird über die „Verhaltenstherapie Falkenried“ (Tagesklinik) (Siemann et al. S. 419ff.), bei der eine „schnittstellenfreie ambulant-stationäre Versorgungskette“ entstanden sei (S. 437). – Auch die psychiatrische Institutsambulanz (PIA) sei ein sektorenübergreifendes Versorgungsmodell (Ziereis, S. 439ff.). Die Koordinierungs- und Versorgungsaufgaben der PIAs im intersektoralen Kontext könnten noch viel weiter ausgebaut werden. Wesentliche Voraussetzung dafür wäre jedoch die Behebung der Regelungs- und Finanzierungslücken im aktuellen Rechtsrahmen (S. 456). – Berichtet wird auch über das älteste IV-Projekt, das noch vor der politischen Diskussion unter diesem Namen, also avant la lettre begründet wurde.

Gemeint ist das „Prosper-Modell“ der Knappschaft-Bahn-See (KBS) (Castrup et al. S. 251ff.). Es geht dabei um inzwischen acht regionale Netzwerke niedergelassener Ärzte mit Kliniken. Dabei hat die Kasse den Vorteil eigener (und wirtschaftlich verbundener) Kliniken und des Knappschaftsarztsystems, für das die KBS zudem die Funktion der Kassenärztlichen Vereinigung übernimmt (S. 252). – Bemerkenswert ist außerdem, dass auch über einen intelligenten Ansatz berichtet wird, der in der Praxis steckengeblieben ist. Es geht um das Modell der „Hybrid-DRGs“, das die TK zur Förderung des ambulanten Operierens in Thüringen umsetzen wollte (Manthey et al. S. 263ff.). Letztlich sei es nicht gelungen, die Kliniken zur Mitwirkung zu bewegen. „Im Ergebnis muss zum jetzigen Zeitpunkt resümiert werden, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Hybrid-DRG auf der Basis der heutigen Rahmenbedingungen trotz der dargestellten Potenziale nicht möglich ist.“ (S. 271). – Schließlich soll in diesem Zusammenhang ein Hinweis der Herausgeberinnen aufgegriffen werden: „Eine überraschende Erfahrung für uns … war die Schwierigkeit, für vergleichsweise volumenstarke Varianten der sektorenübergreifenden Versorgung – konkret Ermächtigung, Hochschulambulanz und MVZ-Ketten in Krankenhausträgerschaft – Autoren zu finden. Über die Ursachen kann man spekulieren“ (S. 462).

 

Zusammenfassung und Fazit

In ihrem Abschlusskapitel („Lessons Learned“) bringen es die Herausgeberinnen selbst auf den Punkt: „Rund um den kleinsten gemeinsamen Nenner sektorenübergreifende Versorgung kommen in jeder Hinsicht abweichende Lösungsansätze zu Wort. Das gilt mit Blick auf die gewählten Strukturen, die Protagonisten, den intersektoralen Versorgungsumfang, die Adaptation an existierende rechtliche Rahmenbedingungen und die Kulturen.“ (S. 462). Bemerkenswert finden sie in dem „bunten Strauß“ (neben Ärzten und Krankenhäusern) vor allem die „neuen Protagonisten“ in diesem Feld: z.B. die Bertelsmann Stiftung, die Deutsche Krebsgesellschaft, Krankenkassen, Beteiligungsfirmen und Industrieunternehmen. Erwähnenswert auch eine kleine Spitze: Einige Autoren „beschreiben einen akademischen Angang für ihre Lösungen. Diese Vorgehensweise steht gelegentlich auch im Zusammenhang mit den Antragswegen zur Förderung aus dem Innovationsfonds …“ (S. 463). Echte Praxislösungen hätten es daher im Vergleich zu den Professoren schwer, die gebührende Aufmerksamkeit zu bekommen. „Eine gewisse Desillusionierung darüber merkt man den praxisnahen Beiträgen auch an.“ (ebenda).

Betont wird auch: Es gehe bei den IV-Projekten nicht in erster Linie ums Geldverdienen: „Die in der berufspolitischen Diskussion reflexartig angenommene Motivation des Ertragsmaximierers greift oft zu kurz. Es wäre sicher naiv zu vermuten, dass Einkünfte oder Positionierung der eigenen Versorgungsorganisation keine Rolle spielen. Das alleine kann aber den höheren Aufwand nicht erklären; die meisten der Protagonisten … wollen im Sinne ihrer Patienten gut versorgen“. (S. 464).

Als „wunde Punkte“ („Sollbruchstellen“ etc.), werden immer wieder angesprochen: unzureichende Datenverfügbarkeit, Einhaltung des Datenschutzes, nicht vorhandene Interoperabilität von Krankenhausinformationssystemen (KISS) und Praxisverwaltungssystemen (PVS) etc. Hinzu kommen „Unterschiede in den Kommunikations- und Betreuungskulturen“, die die Multiprofessionalität behindern. Bei den „ökonomisch-rechtlich-politischen Rahmenbedingungen“ wird von den Akteuren beklagt, dass die einschlägigen (und bürokratischen) SGB- und G-BA-Regelungen oft eher Probleme schaffen als lösen. Die ältesten sektorenübergreifenden IV-Lösungen (Belegarztwesen und Praxiskliniken) würden von Politik und Selbstverwaltung nicht weiterentwickelt. Von der Politik „werden Strukturen für intersektorale Versorgungslösungen auf dem Papier geschaffen und nicht mit Leben gefüllt“. (S. 467) Die politischen Forderungen ergeben sich daraus.

Das Buch ist anregend zu lesen, eigentlich besser: zu durchstöbern, trotz und wegen seiner Heterogenität! Nicht alle Beiträge lesen sich gut, oft wird auch längst Bekanntes repetiert; aber kein Kapitel ist zu lang. Jedenfalls kann man lernen: Integrierte Versorgung kann mehr sein, als das SGB bisher weiß. Es gibt viel Potential und auch guten Willen im Sinne der IV. Allerdings merkt man vielen Projekten an, wie angestrengt sie sind. Das gilt nicht nur wegen der oft unsicheren zeitlichen und finanziellen Perspektiven, die mit Corona sicher nicht weniger bedrohlich geworden sind. Es gilt auch wegen dem bürokratischen Aufwand und den rechtlich-vertraglichen Hilfskonstruktionen und Ausnahmenregelungen, mit denen die Arbeit oft erst möglich wird. Insellösungen sind prekär. Jedenfalls sind die Hoffnungen auf die Bund-Länder-AG zu diesem Thema, die sich einige Autoren noch für diese Legislaturperiode gemacht haben, inzwischen geplatzt. Es besteht die Gefahr, dass in vielen Fällen die Motivation zusammenbricht, die Protagonisten aufgeben und in traditionelle Erwerbskarrieren zurückkehren. Wenn man das Momentum nicht verlieren will, muss nach der nächsten Wahl endlich eine flexible und pragmatische Förderung für die IV kommen, die das Regelwerk entschlackt und sich an den Bedürfnissen der guten Praxisprojekte orientiert.

 

Ursula Hahn / Clarissa Kurscheid (Hrsg.): „Intersektorale Versorgung – Best Practices – erfolgreiche Versorgungslösungen mit Zukunftspotenzial“, Springer Gabler © Springer Fachmedien Wiesbaden, 2020.

 


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