Gesundheitspolitik der AfD – zusammengesuchtes Allerlei

Dr. Robert Paquet

Die AfD im Deutschen Bundestag wirkt seit über einem Jahr auch im Gesundheitsausschuss mit. Dabei stellt sich die Frage: Gibt es eine Gesundheitspolitik der AfD? – Ihre entsprechenden Aktivitäten in Plenum und Ausschuss waren bisher unspektakulär und weitgehend „angepasst“. Das ist vielleicht das Überraschendste. Offenbar hat die Partei ihr gesundheitspolitisches Kernthema noch nicht gefunden und es fehlt ihr ein konsistenter Rahmen für das Themenfeld. Ihre Positionen wirken wie herausgepickt aus den Programmen anderer Parteien. Für die politikwissenschaftliche Analyse ist allerdings bemerkenswert, dass sich die Ausschussmitglieder ernsthaft um parlamentarische Professionalisierung bemühen.

Die AfD wurde bisher vor allem als Anti-Migrationspartei gesehen. Also gewissermaßen als Ein-Punktpartei. Dieser Befund bezieht sich auf ihre öffentlichen Stellungnahmen und ihre Arbeit in den Landtagen[1]. Hat sich diesbezüglich bei der AfD durch den Wandel der politischen Agenda im Land und durch den Einzug in den Bundestag etwas verändert? Exemplarisch und konkret gefragt: Hat die AfD eine gesundheitspolitische Agenda? Und warum sollte man sich darum kümmern? – Auf die erste Frage gibt es bisher nur ein zögerliches „jein“ als Antwort. Es zeigen sich bestenfalls programmatische Fragmente. Die AfD hängt sich oft an populäre Positionen dran und spitzt sie zu, erweckt damit aber bislang wenig Aufmerksamkeit. Auch deshalb ist die zweite Frage schwieriger zu beantworten: Die eine Antwort ist, dass ihr Handeln in diesem Politikfeld schon deshalb beachtet werden muss, weil sie die stärkste Oppositionspartei im Bundestag ist. Die andere Antwort ist, dass die AfD mit Vorstößen zu einzelnen Themen bei bestimmten Gruppen Aufmerksamkeit und Zustimmung gewinnen will. Ihre Initiativen im Bundestag deuten zumindest darauf hin. Insoweit könnte eine gewisse Unbestimmtheit und Flexibilität der Positionen gerade auch den Charme der Anschlussfähigkeit ausmachen. Ein Blick auf die Programme der Partei, ihre bisherige Parlamentsarbeit und auf ein erstes gesundheitspolitisches Papier der Bundestagsfraktion soll diese These stützen.

 

Programme

Im Grundsatzprogramm der Partei, das am 30.04./01.05.2016 auf dem Bundesparteitag in Stuttgart beschlossen wurde, finden sich keine expliziten Äußerungen zur Gesundheitspolitik. Es gibt nur eine generelle Absichtserklärung in Sachen Sozialpolitik, die sich am „Leitbild der Familien“ orientieren müsse: „Leitbild für uns ist die Familie, für die wir in der Sozialversicherung Abgabengerechtigkeit wollen. … Wir wollen die derzeitigen finanziellen Nachteile von Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen korrigieren.“ (S. 71). Das wird jedoch nicht weiter präzisiert. Nur einmal kommt die Krankenversicherung vor: „Deutschland hat die niedrigste Geburtenrate in ganz Europa. … Wenn wir dieser demografischen Fehlentwicklung nicht gegensteuern, werden unsere Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungssysteme zusammenbrechen.“ Die AfD stehe daher für grundlegende Reformen auch bei den Sozialversicherungen. Nur so könnten die Systeme zukünftig leistungsfähig bleiben (S. 72). Wie diese Reformen jedoch aussehen sollten, wird im Grundsatzprogramm nicht ausgeführt.

Ergiebiger ist das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017. Es wurde beim Bundesparteitag am 22./23.04.2017 in Köln beschlossen (https://www.alternativefuer.de, siehe Menüpunkt „Programm“). Es umfasst im DIN A 5 Format 100 Seiten. Mit einem eigenen Kapitel (Nr. 12) und viereinhalb Seiten ist die Gesundheitspolitik thematisch gut vertreten. Vorab gibt es allerdings eine generelle Einordnung, die dem Kernanliegen der Partei entspricht und die Sozialpolitik gegen die Zuwanderungs- und Flüchtlingspolitik in Stellung bringt. Auf Seite 75 heißt es: „Die Stabilisierung der Sozialsysteme erfordert bei einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung besondere Anstrengungen. Unsere begrenzten Mittel stehen deshalb nicht für eine unverantwortliche Zuwanderungspolitik, wie sie sich kein anderes europäisches Land zumutet, zur Verfügung. … Unser Sozialstaat kann nur erhalten bleiben, wenn die geforderte finanzielle Solidarität innerhalb einer klar definierten und begrenzten Gemeinschaft erbracht wird.“ Gemeint ist der „Nationalstaat“, der weder durch Europa, noch durch offene Grenzen gefährdet werden dürfe.

Noch in diesem Kapitel zur Sozialpolitik taucht die Forderung nach einer „paritätischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung“ auf. Sie ist offenbar links und rechts anschlussfähig. „Die AfD setzt sich dafür ein, dass der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung wieder auf die gleiche Höhe wie der Arbeitnehmeranteil festgelegt wird. Die Risiken der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen allein auf die Arbeitnehmer abzuwälzen, wie es die letzten Bundesregierungen getan haben, ist unsystematisch.“ (S. 78).

Im Gesundheitskapitel selbst will man sich für eine „flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung für alle Bürger“ einsetzen und mehr Ärzte zur Niederlassung auf dem Land motivieren. Das „wie?“ bleibt einmal mehr offen. Die Ursachen der finanziellen Gefährdung unseres Gesundheitswesens werden jedoch als „allgemeine politische Fehlentwicklungen“ benannt. „Grundlegende“ Probleme seien: „Die von den Kassen zu tragenden Kosten für Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber laufen aus dem Ruder, und durch die verfehlte Zinspolitik der europäischen Zentralbank können die kapitalgedeckten privaten Krankenversicherungen keine ausreichenden Rücklagen mehr bilden.“ (S. 81) Hier werden – was eher die Ausnahme darstellt – offensiv zwei konstitutive Programmelemente der Partei kombiniert: Euro- und Migrationskritik.

Dem „Pflegenotstand“ in den Krankenhäusern will man durch die vollständige Übernahme der „tariflichen Entgeltsteigerungen“ und durch die Einführung eines „verbindlichen, länderübergreifenden Mindestpersonalschlüssels“ entgegenwirken (S. 81f.). In den Krankenhäusern will man den „Investitionsstau“ abbauen, ohne zu sagen wie. Man beklagt, dass viele Kommunen gezwungen seien, „Krankenhäuser an private Träger zu verkaufen. Unverkennbar ist seit Einführung der Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2002 eine Privatisierungswelle zu verzeichnen.“ Hier will man dieser Tendenz (auch zur „Monopolbildung“) im Sinne der „Trägervielfalt“ entgegenwirken. (S. 82).

Die ambulante Versorgung soll durch ein „Hausarztsystem“ optimiert werden. „Durch das flächendeckende Angebot eines Hausarztsystems sollen ambulante Behandlungen besser koordiniert und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers sollen gestärkt werden.“ (S. 83) Das ist zwar ziemlich unkonkret, könnte aber (ebenso wie weitere Forderungen) auch in anderen Parteiprogrammen so stehen. Dass die AfD nicht sagt, wie sie das alles finanzieren und umsetzen will, kann man ihr nur bedingt zum Vorwurf machen. Denn auch bei den anderen Parteien bleibt hier vieles vage.

Spezifischer für die AfD-Haltung ist die achte Forderung des Gesundheitskapitels: „Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen kündigen“. Man wendet sich gegen die angebliche „Besserstellung türkischer Staatsangehöriger gegenüber deutschen Staatsangehörigen. … Der Familienbegriff richtet sich nicht nach deutschen Vorschriften, sondern nach türkischen. Da nach türkischem Recht die Eltern mit zur Familie gehören, werden auch in der Türkei lebende Eltern türkischer Arbeitnehmer mitversichert.“ (S. 83).

Weiter wird behauptet, die elektronische Gesundheitskarte werde zum „Schlüssel zu einer zentralen Datenbank“. „Die AfD lehnt die Schaffung einer solchen zentralen Datenbank zur Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ab.“ Speziell wird dann gefordert: Stattdessen sollen die Daten (und zwar nur freiwillig) direkt auf der Karte gespeichert werden. (S. 84).

Schließlich spricht man sich im Sinne einer „ganzheitlichen Betrachtung“ (der Begriff darf nicht fehlen) für die „alternative Medizin als Ergänzung traditioneller Medizin“ aus (S. 84). Die Freiberuflichen Hebammen sollen gefördert werden; Cannabis soll nicht „freigegeben“ werden.

Insgesamt zeigt sich eine eher zufällige und an der Systematik des Gesundheitssystems vorbeigehende Zusammenstellung wohlfeiler Forderungen mit eingestreuten Ressentiments. Aufgegriffen werden die Themen und Probleme, die in der öffentlichen Debatte sind. Um Lösungen und ihre Finanzierung braucht man sich (als neue Oppositionspartei) noch nicht zu kümmern. Der Text zeigt jedenfalls, dass Sozial- und Gesundheitspolitik für die AfD bis vor der letzten Bundestagswahl keinen eigenständigen Stellenwert hatte. Sie wurde punktuell aufgegriffen, vor allem um die für die Partei konstitutiven Feindbilder „Europa“ und „Ausländer“ zu akzentuieren. Die Zufälligkeit der Punkte zeigt darüber hinaus, dass es bei den Programm-Autoren (und in der Partei wohl insgesamt) keine nennenswerte Kompetenz zum Gesundheitssystem gab. Das hat sich mit dem Einzug der AfD in den Bundestag und der Bildung einer fünfköpfigen Arbeitsgruppe ihrer Mitglieder im Gesundheitsausschuss allerdings etwas geändert. Hier bemüht man sich sichtlich, den Anschluss an die Fachdebatte zu gewinnen.

 

Parlamentsarbeit

Sprecher der Arbeitsgruppe ist Prof. Dr. med. Axel Gehrke (*1942), Facharzt für Innere Medizin (Kardiologie), Physikalische Medizin und Rehabilitation (Zusatzbezeichnungen: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Naturheilweisen). Er war bis 2007 Professor für Physikalische Medizin und Rehabilitation an der Medizinischen Hochschule Hannover und hat nach der Emeritierung ein Institut zur Beratung von Kurorten gegründet. Er bringt Erfahrungen aus der ärztlichen Selbstverwaltung mit und war in vielen Fachgesellschaften auf höchster Ebene aktiv. Stellvertretender Sprecher ist Dr. med. Robby Schlund (*1967), seit 2003 Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin. Schlund hat Erfahrungen in der Klinik, als niedergelassener Kassenarzt sowie als angestellter Arzt in einer Poliklinik und ist fachbezogen in vielfältiger Weise engagiert. Fachlich wird die Gruppe verstärkt durch den Medizintechniker Paul Viktor Podolay (*1946), der in verschiedenen Institutionen und in der Forschung gearbeitet hat. Hinzu kommen der Maschinenbau-Ingenieur Jörg Scheider (*1964) und der Diplom-Betriebswirt Detlev Spangenberg (*1944).

Man darf die Schwierigkeit nicht unterschätzen, mit einer völlig neuen Fraktion in der Parlamentsarbeit und rund 25 Arbeitsgruppen in den Bundestagsausschüssen Fuß zu fassen[2]. Gemessen an diesen Einstiegsproblemen hat sich die AfD-Arbeitsgruppe im Gesundheitsausschuss nicht nur zu einer konstruktiven Mitarbeit entschlossen, sondern auch in bestimmte Themen relativ gut eingearbeitet. Das zeigen einige ihrer Veröffentlichungen bzw. parlamentarischen Initiativen aus dem zweiten Halbjahr 2018 und den ersten Wochen 2019 (https://www.afdbundestag.de/arbeitskreise/gesundheit/):

  • Da will die AfD die Heilpraktiker vor der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützen (nach der Patientendaten nur von Gesundheitsberufen verarbeitet werden dürfen, die ihre Berufsausbildung mit einem Staatsexamen abgeschlossen haben). Sie schlägt eine „Qualifizierungslösung“ vor. (18. Juli 2018).
  • Sie macht sich die Kritik am DRG-System zu eigen: „So ist das menschenverachtende DRG- oder Fallpauschalen-System im Krankenhaus grundsätzlich so gestrickt, dass nicht die Patienten, sondern ökonomische Erwägungen im Vordergrund stehen. Auffälligster ‚Erfolg‘ dieses schrecklichen Systems sind offensichtliche Anreize zur Gewinnmaximierung. So wird von Operationen berichtet, die nicht nötig wären, blutiger Verlegungen des Patienten in noch instabilem Zustand, zusätzlicher Gewinn für den Träger durch Abbau von Ärzten und Pflegekräften.“ (17. August 2018).
  • Der Vorstoß Minister Spahns, eine doppelte Widerspruchslösung zur Organspende einzuführen, wird kritisiert: Er führe den gerade erst vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Transplantationsgesetzes „ad absurdum“ (10. September 2018). Dieser Gesetzentwurf (GZSO) wird dagegen insgesamt begrüßt und vorgeschlagen, ihn um Qualifikationsvorschriften für die Transplantationsbeauftragten zu ergänzen. (4. November 2018). Die Widerspruchsregelung wird abgelehnt, weil sie eine „staatlich und gesetzlich angeordnete Organentnahme“ darstelle, der eine eindeutige Einverständniserklärung fehle. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen werde dadurch missachtet. (Spangenberg MdB 29.11.2018). Stattdessen will die AfD die Zahl der Organspender in Deutschland erhöhen, indem die Spendenbereitschaft als „Ehrenamt“ anerkannt werden soll: „Denkbar wären öffentliche Ehrungen, Urkunden oder Ehrennadeln oder die Ausweitung der Berechtigung auf bereits jetzt schon in den verschiedenen Bundesländern ausgegebene Ehrenamtskarten, deren Inhaber zum Beispiel Preisnachlässe beim Kauf von Waren, Dienstleistungen oder Eintrittskarten erhalten.“ So heißt es in der Begründung der BT-Drs. 19/7034 vom 16.01.2019.
  • Das Thema „Organspende“ scheint die AfD besonders zu beschäftigen. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Novelle des Transplantationsgesetzes am 14. Februar hat die AfD drei weitere Anträge in den Bundestag eingebracht („Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben“, BT-Drs. 19/7719; „Verantwortungsbereich der Transplantationsbeauftragten gesetzlich bundeseinheitlich festlegen“, BT-Drs. 19/7721; „Qualifikation der Transplantationsbeauftragten verpflichtend und bundeseinheitlich nach dem Curriculum der Bundesärztekammer regeln“, BT-Drs. 19/7722).
  • Kritisiert wird – im Zusammenhang mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz – der Trend zur Akademisierung in der Pflegeausbildung: „Wir brauchen nicht nur Häuptlinge, sondern auch Indianer, die die einfacheren Tätigkeiten ausführen. Wir müssen auch denen eine Chance geben, die nicht die Karriereleiter anstreben oder können.“ (Spangenberg MdB am 12. September 2018).
  • Die „Brille auf Rezept“ für alle Sehbehinderten soll wieder eingeführt werden (Antrag der AfD Bundestagsfraktion BT-Drs. Nr. 19/4316). Mit der Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung 2017 (HHVG) sei „medial suggeriert“ worden, die „‘Brille auf Rezept‘ für jedermann“ sei zurückgekehrt. „Dies war jedoch nicht der Fall. … Es ist nicht hinnehmbar, dass der überwiegende Teil sehbeeinträchtigter Menschen von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wird.“ (Begründung).
  • Die AfD will die Importquote bei Arzneimitteln abschaffen: In Bezug auf den Lunapharm-Skandal erklärte Gehrke: „Wie schon beim Valsartan, zeigt sich auch bei den Importarzneimitteln ein Totalversagen des europäischen und des deutschen Arzneimittelüberwachungssystems.“ (2. Oktober 2018).
  • In „Grundsatzthesen“ zur Pflege wird für das Personal Schulgeldfreiheit der Ausbildung, eine „angemessene Entlohnung“, „Änderungen in den Personalschlüsseln“ und „Entbürokratisierung und Digitalisierung“ gefordert. „Der Weg zu einer modernen, technisch unterstützten Pflegedokumentation und die Abkehr von der »Zettelwirtschaft« wird zurzeit noch nicht umfassend umgesetzt.Pflegekammern werden dagegen u.a. wegen der „Zwangsgebühren“ abgelehnt. Kritisiert wird, dass die Pflegebedürftigen in Heimen im Teilkaskosystem die Kosten der medizinischen Behandlungspflege „und für zahlreiche Hilfsmittel“ in höherem Maße tragen müssten als die Versicherten der Krankenversicherung bei gleichem Bedarf. Attackiert wird auch die „Kleinstaaterei“ bei Heimrecht und Heimbaurecht mit 16 unterschiedlichen Regelungen. „Es muss zu einer bundesweiten Harmonisierung der zahlreichen Regelungen kommen, die zurzeit in Bundesländern gelten.“ Die Kommunen müssten mehr Verantwortung übernehmen und die Länder müssten gezwungen werden, ihren Investitionsverpflichtungen nachzukommen. Bemerkenswert bei der AfD ist die Einsicht, dass „allein mit inländischen Pflegekräften, der Digitalisierung und der Robotertechnik … die Fachkräftelücke bis 2030 nicht zu schließen sein (wird)“. Für den (befristeten) Einsatz „ausländischer Fachkräfte in Deutschland“ müsse daher geworben werden. (17. Oktober 2018).
  • Bestimmten Erwartungen zur AfD entspricht dann aber die Einlassung zum Haushalt 2019, bei der der „überproportionale“ Anteil Deutschlands an der internationalen Gesundheitshilfe kritisiert und gegen „das Problem der 4,4 Millionen Kinder …, die in Deutschland von Armut betroffen sind“ aufgerechnet wird. „Mit dem nun angestrebten Migrationspakt wird Zuwanderern eine unkontrollierte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme gestattet, deren Ausmaße heute kaum zu überblicken sind. Es werden wohl wieder Milliarden sein, die von der deutschen Bevölkerung aufgebracht werden sollen.“ (Spangenberg MdB am 22. November 2018)
  • Zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird die Bundesregierung aufgefordert, „alle Maßnahmen zur Abschaffung der Budgetierung für Ärzte unverzüglich einzuleiten“. Chronisch Kranken kämen damit zu kurz. Beispielhaft werden die Osteoporose-Patienten erwähnt. Angesichts der Überschüsse der GKV schließt man sich der Forderung der KBV an: „Die Budgetierung muss weg!“ (BT-Drs. 19/3393).
  • Richtig konservativ äußert sich am 12. Februar der Abgeordnete Dr. Robby Schlund (zur Erhöhung der Haushaltsmittel des Gesundheitsministeriums in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro): „Der Gesundheitsminister Jens Spahn zeigt, dass er in den uralten Strukturen der Altparteien zuhause ist. Anstatt sich klar gegen die Lockerung des § 219a StGB auszusprechen und Familie und Leben zu schützen, wird Geld zum Fenster hinausgeschmissen, um Gutachter zu finanzieren, die viel Lärm um nichts machen und um das Post-Abortion-Syndroms erforschen zu lassen. … Jedoch existieren bereits zahlreiche nationale und internationale wissenschaftliche Studien zu den Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen. …
  • In einem Antrag vom 16. Januar 2019 spricht sich die AfD für mehr Prävention und eine bessere Ernährung aus („Förderung einer gesundheitsbewussten Ernährung – Bessere Kennzeichnungspflichten, hochwertigeres Schulessen, keine EU-Ausschreibungspflicht“, BT-Drs. 19/7033). Der Antrag fordert die Bundesregierung u.a. auf, von der „Möglichkeit der freiwilligen nationalen Regelung Gebrauch zu machen und ein nationales Konzept vorzulegen, welches den Marktakteuren eine freiwillige Lebensmittelkennzeichnung ermöglicht“ und schließlich „auf die Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen dergestalt einzuwirken, dass dort regelmäßig mit den Kindern gekocht wird.“ Der Antrag eifert sichtlich dem Antrag der GRÜNEN vom 12.12.2018 nach („Gesunde Ernährung im Alltag einfach machen – Ernährungswende umsetzen“, BT-Drs. 19/6441). Der deutlichste und eigentlich einzige AfD-Akzent ist die Forderung, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen soll, „dass die EU-weite Ausschreibungspflicht für die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen abgeschafft wird“.
  • Am 18. Februar stellt Gehrke fest, in Deutschland seien „noch immer Therapieangebote verbreitet, in denen die „Behandlung“ von Homosexualität propagiert wird, sogenannte Konversionstherapien. Ziel dieser Therapien ist, die sexuelle Orientierung hin zur Heterosexualität zu verändern oder zumindest homosexuelle Neigungen abzuschwächen. Dies obwohl bereits im Jahr 1992 die Diagnose „Homosexualität“ aus dem Krankheitskatalog der WHO gestrichen worden“ sei. „Unsere Fraktion lehnt jegliche Konversionstherapien entschieden ab! Homosexualität ist keine Krankheit! … Einem gesetzlichen Verbot von Konversionstherapien stehen wir offen gegenüber.“

Die vertretenen Positionen sind zwar nicht unbedingt originell, jedoch meistens anschlussfähig und könnten überwiegend auch von anderen Parteien kommen. Auch aus der Ausschussarbeit ist zu hören, dass die AfD-Arbeitsgruppe keineswegs radikal auftritt und eher unauffällig mitarbeitet. Das entspricht dem auf der Website des Arbeitskreises mitgeteilten Leitbild: Er stehe „für ein sozialorientiertes Gesundheitswesen, das Solidarität mit Eigenverantwortung verbindet und eine flächendeckende medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Bevölkerungsschichten sicherstellt. Der Arbeitskreis unterstützt das duale System mit dem Wettbewerb zwischen GKV und PKV und steht allen bürokratischen Hürden sowie planwirtschaftlichen Prämien- und Zuzahlungsmodellen sehr kritisch gegenüber.

Das deutsche Gesundheitswesen verfügt über beträchtliche Einsparpotenziale. Allein durch mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung will der Arbeitskreis die immens hohen Verwaltungskosten in allen Bereichen reduzieren. Mehrfachdiagnosen und -behandlungen sollen durch digitale Vernetzung und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte reduziert werden.“ Außerdem will man sich nachhaltig dafür einsetzen, dass der Stellenwert der Prävention erhöht wird: „Gesundheitskompetenz und die Erweiterung des Präventionsgesetzes werden daher in der kommenden Legislaturperiode einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit in unserem Arbeitskreis bilden.“ (https://www.afdbundestag.de/arbeitskreise/gesundheit/)

 

Ein erster gesundheitspolitischer Aufschlag

Auch fast anderthalb Jahre nach der Bundestagswahl hat die AfD kein gesundheitspolitisches Programm. Dieses Problem ist insbesondere Gehrke bewusst und er bemüht sich um eine Zusammenarbeit der gesundheitspolitischen Sprecher aus den Landtagen, in denen die AfD bisher vertreten ist. Der Prozess der Programmentwicklung ist jedoch noch nicht sehr weit gekommen. Das zeigt ein etwas pompös „Berliner Erklärung“ genanntes Papier, das „gesundheitspolitische Positionen der AfD-Fraktion“ beschreibt. Es wurde am 30. November 2018 in einem Pressegespräch vorgestellt. Die Resonanz auf die 10 Punkte war bescheiden. Aber sie zeigen die Ansatzpunkte der Partei.

Im ersten Punkt soll gesetzgeberisch „klargestellt“ werden, dass „Gesundheitspolitik in Deutschland ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgebung“ gehört. Praktisch und aktuell geht es hier vor allem um die Forderung nach einem Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. In diesem Zusammenhang ist noch bemerkenswert: „Das Wort ‚Migration‘ fällt in dem einseitigen Papier nicht.“ (wie es die Ärztezeitung vom 3.12. subtil ausgedrückt hat).

Im zweiten Punkt heißt es: „Keine Kopfpauschalen und Bürgerversicherung. Stattdessen echter Wettbewerb in der GKV und der PKV: verschiedene Vertragsmodelle in der GKV, Mitnahme der Altersrückstellung in der PKV.“[3] Die Gründe dieser Position liegen wohl in den wirtschaftsliberalen Anteilen am Genpool der Partei. Man ist zwar für die private Wirtschaft und den Wettbewerb, der Versicherte soll aber am besten davon nichts merken. Denn man will (Ziffer 3.) ein „Ende der ‚Zwei-Klassen-Medizin“. Dafür soll nicht nur die Budgetierung abgeschafft werden, sondern man will das „Honorarsystem für GKV und PKV für die Ärzteschaft einkommensneutral angleichen, sektorenübergreifende Versorgung mit einem gemeinsamen Gebührensystem für ambulante Leistungen stärken.“ – Wenn bei solchen Forderungen nicht einmal eine Andeutung erfolgt, wie und zu wessen Lasten sie umgesetzt werden sollen, zeigt das Ahnungslosigkeit oder eine gewisse Dreistigkeit. Gleiches gilt auch für das Stichwort zum Krankenhaus: „DRG-System abschaffen und …  ähnliche Vergütungssysteme einführen wie im ambulanten ärztlichen Bereich“.

Für den Arzneimittelbereich (Ziffer 4.) wirken die Punkte wie zusammengeklaubt aus den Programmen anderer Parteien: „Arzneimittel- und Versorgungssicherheit anheben: Rabattverträge und Importquote abschaffen, Festbetragssystem stärken. Nutzenbewertung auf den patentgeschützten Bestandsmarkt ausdehnen, Ergebnisse der „Frühen Nutzenbewertung“ rückwirkend gelten lassen.“ Dabei bleibt z.B. offen, was das Schädliche an den Rabattverträgen sein soll und welche weiteren Potentiale im Festbetragssystem erschlossen werden können. Außerdem fällt auf, dass die AfD mit dem Festbetragssystem ein Zuschusssystem (Indemnitätstarif) weiterentwickeln möchte, während sie in der Pflegeversicherung das bestehende Zuschusssystem verlassen will. Dazu heißt es in Ziffer 5.: „Pflegekassen sollen keine Pauschalen, sondern bestimmten Prozentsätze (z. B. 70 %) zahlen. Pflegeeinrichtungen sollen die Preisgestaltung ausschließlich im freien Wettbewerb vornehmen. Übernahme der Investitionskosten durch die Länder verbindlich festgelegen.

Auch die Versorgung auf dem Lande treibt die AfD um: „Niederlassung auf dem Land für Ärzte attraktiver machen. Auch die Kommunen und Landkreise sowie die Bundesländer sind gefordert, Anreize dafür zu schaffen. Landkreise sollen, wo erforderlich, MVZs betreiben können.[4] Abgesehen davon, dass damit nur der Stand der aktuellen Gesetzgebung umschrieben wird, fällt auf, dass die AfD den MVZs eher freundlich gegenübersteht. Die Positionen der AfD ‚pro Ärzte-Interessen‘ sind also nicht nur strukturkonservativ.

Ein Satz wir Ziffer 9. “Gesundheitswirtschaft ist nicht nur Kosten-, sondern auch wichtiger Wirtschaftsfaktor“, könnte – sprachlich weniger ungelenk – inzwischen in fast jedem Parteiprogramm auftauchen.

 

Gesamteinschätzung

Die AfD zeigt durch ihre Einlassungen in der Gesundheitspolitik, dass sie durchaus in der Lage ist, sich jenseits der migrationspolitischen Fragen zu bewegen. Mit ihrer Themenwahl auf der großen Bühne sucht sie jeweils an aktuelle Stimmungslagen anzudocken – Europa, Migration und Diesel stehen dafür. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass sie in einem öffentlich gegenwärtig nicht so kontrovers umkämpften Politikbereich noch kein eigenes gesundheitspolitisches Kernthema hat, geschweige denn ein eigenes Profil. Die Positionen sind eher zufällig und es zeigt sich keine durchdachte Linie darin. Einerseits will man die wirtschaftsliberalen Grundsätze, die bei der AfD durchaus noch eine Rolle spielen, nicht verraten, nimmt es aber z.B. mit der „Eigenverantwortung“, die ja ebenfalls postuliert wird, mindestens im ökonomischen Sinne nicht so genau (wie ehemals die FDP).

Die vertretenen Positionen sind im Einzelnen weder originell noch provokant, sondern bemühen sich um Popularität. Sie wirken wie herausgepickt aus den Positionen der anderen Parteien und bilden dadurch ein buntes Allerlei. Das macht sie einerseits unspektakulär, könnte aber auch zur Anschlussfähigkeit für andere Interessengruppen und Parteien (zumindest in diesem Politikfeld) führen[5]. Jedenfalls ist klar, dass die AfD die Gesundheitspolitik bisher nur wenig ausländer- bzw. flüchtlingspolitisch instrumentalisiert hat. Die AfD ist in der Gesundheitspolitik somit noch für (fast) alles (und fast alle) offen.

Zumindest für die Gesundheitspolitik zeigt sich dabei, dass sich die AfD im Bundestag auf die Sachpolitik und Ausschussarbeit einlässt. Insoweit müssen hier die Befunde zur parlamentarischen Praxis der AfD in den Landtagen relativiert werden, nach denen es der AfD in den Parlamenten in erster Linie um „Protest und Provokation“ (im Plenum) geht und in den Ausschüssen von einer „unauffälligen oder sich gar durch Abwesenheit auszeichnenden Performanz“ gesprochen werden müsse[6]. Die Arbeitsgruppe der AfD im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ist zweifellos an „parlamentarischer Professionalisierung interessiert“[7].

 

[1] Schroeder, Wolfgang/Weßels, Bernhard/Berzel, Alexander (2018): Die AfD in den Landtagen: Bipolarität als Struktur und Strategie – zwischen Parlaments- und „Bewegungs“-Orientierung. Zeitschrift für Parlamentsfragen 49 (1):91-110.

[2] Dieses Problem wurde bereits für die neuen Landtagsfraktionen der AfD festgestellt. Siehe Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialwissenschaften (WZB) Hg.: Wolfgang Schroeder, Bernhard Weßels, Christian Neusser und Alexander Berzel „WZB-Studie: Parlamentarische Praxis der AfD in deutschen Landesparlamenten“, Discussion Paper SP V 2017-102, Juni 2017, S. 10 und 33f. et passim. Im Folgenden zitiert als „WZB-Studie“. – Dazu ein Beispiel für Probleme: Die zweite Anhörung zum TSVG am 13. Februar 2019 hatte vor allem die „fachfremden“ Änderungsanträge der Koalition zum Inhalt. Bei der AfD war diese Information jedoch offenbar nicht angekommen. Sie wollte Fragen zur Blankoverordnung für Physiotherapeuten und zur Budgetierung stellen. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, untersagte dies, weil die Obleute den Fragerahmen klar abgesteckt hätten. Nicht angekommen bei der AfD, wie auch bei den Grünen, war auch, dass es keinen Änderungsantrag zum Thema Behandlungs- und Methodenbewertung seitens des G-BA mehr gab, dessen Einbringung Jens Spahn in den Koalitionsfraktionen nicht durchsetzen konnte. Im Ergebnis verzichtete die AfD aus Mangel an erlaubten Fragen freiwillig auf zwölf Minuten Fragezeit. Das wäre Profis nicht passiert.

[3] Noch einmal bekräftigt in einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion vom 8. Februar 2019: „Gehrke: Wettbewerb in der Privaten Krankenversicherung (PKV) stärken – Versicherte entlasten“.

[4] Dementsprechend freut sich Gehrke über den „Medibus“ der Deutschen Bahn AG: „Die rollende Arztpraxis – eine bemerkenswerte Variante zur medizinischen Versorgung in ärztlich unterversorgten Gebieten“ (Pressemitteilung vom 18. Januar 2019).

[5] Im Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD wird sogar im Hinblick auf die Kernaussagen der Partei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung festgestellt: „Die programmatischen Aussagen sind überwiegend vage, was potenziell intendiert sein kann.“ (Bundesamt für Verfassungsschutz: „Gutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der „Alternative für Deutschland“ (AfD) und ihren Teilorganisationen“, Stand: 15. Januar 2019, Seite 66.

[6] WZB-Studie, Seite 42.

[7] WZB-Studie, Seite 41.


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