Unter der Lupe

Gesundheitspolitik in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl 2021

Prof. Roger Jaeckel, Honorarprofessor der Hochschule Neu-Ulm, Fakultät Gesundheitsmanagement

Wahlprogramme als Vorboten für die Inhalte der nächsten Legislaturperiode? Im Prinzip ja, aber erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Die vorliegende Analyse nimmt daher eher den Charakter eines Stimmungsbarometers ein, welche Reformthemen das Potenzial haben, von der neuen Bundesregierung platziert zu werden. Je nach Ausgang der Bundestagswahl am 26. September 2021 werden die bisher nur parteispezifisch formulierten Eckpunkte dann in einem neu zu vereinbarenden Koalitionsvertrag einfließen und quasi als Roadmap das regierungspolitische Handeln in der 20. Legislaturperiode bestimmen. Die folgenden Themenschwerpunkte stellen lediglich eine Auswahl des gesamten gesundheitspolitischen Themenspektrums dar.

In diesem Zusammenhang blieb deshalb auch der pflegeversicherungspolitische Bereich unberücksichtigt und wäre aufgrund der gesellschafts- und sozialpolitischen Relevanz an anderer Stelle zu behandeln.

 

Der Krankenversicherungsmarkt zwischen wettbewerblichem Dualismus und bürgerorientierter Einheitsversicherung

Die Diskussion um die richtige Struktur des Krankenversicherungsmarktes in Deutschland ist wahrlich nicht neu, dennoch erlebt dieses Thema vor jeder Bundestagswahl eine schon traditionell wiederkehrende Renaissance. Die politischen Bewahrer des dualen Krankenversicherungssystems, das sind wie in den letzten Jahren auch die CDU/CSU einerseits und die FDP andererseits, geben hierzu vornehmlich wettbewerbliche Gründe an. So ist im Wahlprogramm von CDU/CSU von „dem Zusammenspiel von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen“ die Rede, die anschließend in der Aussage mündet, dass aus diesem Grund „eine Einheitsversicherung und Schritte dahin“ abgelehnt werden (Wahlprogramm CDU/CSU Juni/2021:64).

Ganz anders der Tenor bei Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD und die Linke. Bei diesen im linken Parteienspektrum verorteten Parteien dominiert der Gedanke der sozialen Gerechtigkeit, der im Ergebnis die Beseitigung einer Zwei-Klassen-Medizin bewirken soll. Im Wording sind die parteipolitischen Zielvorstellungen jedoch nicht kongruent. So sprechen Bündnis 90/ Die Grünen von der „Einführung einer solidarisch finanzierten Bürgerversicherung, die auch für privat Krankenversicherte gelten soll“. Die Beitragsfinanzierung soll allerdings neben Löhnen und Gehältern um Beiträge aus Kapitaleinkommen erweitert werden (Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen Juni/2021: 66-67). Im Vergleich zu früheren Jahren soll die Forderung nach einer Bürgerversicherung nicht nur den Bereich der Krankenversicherung, sondern auch die Pflegeversicherung umfassen.

Für die SPD ist die Forderung nach einer Bürgerversicherung gleichzusetzen mit einem „gleich guten Zugang zur medizinischen Versorgung für alle, eine solidarische Finanzierung und hohe Qualität der Leistungen“ (Wahlprogramm SPD Mai/2021:18).

Für Die Linke mutiert der Begriff Bürgerversicherung zur „Solidarischen Gesundheitsvollversicherung“, der in der Weise zu verstehen ist, dass alle darin einzahlen und Beiträge auf alle Einkommen erhoben werden. Parallel dazu wird die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze gefordert (Wahlprogramm Die Linke Juni/2021:33), was je nach Einkommenssituation eine teilweise deutliche finanzielle Mehrbelastung für Gutverdienende bedeuten würde bei gleichzeitiger Absenkung des monatlichen Krankenkassenbeitrags für Mitglieder mit mittlerem und niedrigerem Einkommen, bedingt durch entsprechend kalkulierte Beitragssatzabsenkungen. In der Konsequenz geht mit diesem Modell die Abschaffung der PKV einher. In diesem Zusammenhang wird auch eine solidarische Pflegevollversicherung eingefordert, die zum einen alle pflegerischen Leistungen abdecken soll und zum anderen mit einer Überführung der privaten Pflegeversicherung in die gesetzliche Pflegeversicherung einhergeht (Wahlprogramm Die Linke Juni/2021:33).

 

Die Pandemie richtet den Blick auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Verarbeitung der Corona-Krise führt bei den einzelnen Parteien zu unterschiedlichen Reaktionsmustern. So fordern Bündnis 90/Die Grünen eine umfassende Analyse des Pandemiemanagements, die zum einen die längst überfällige Reform in der Krankenhaus- und Notfallversorgung einleiten und zum anderen die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern „beherzt“ vorantreiben soll (Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen:48). In letzter Konsequenz wird eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eingefordert, die in den Vorschlag eines neu zu schaffenden Bundesinstituts für Gesundheit mündet. Als wesentliche Zielsetzungen dieses Instituts werden die Entwicklung langfristiger Gesundheitsziele, der Aufbau eines Berichtswesens zur Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, die Sicherung der Qualität und Koordination der Gesundheitsdienste sowie die Bündelung bestehender Strukturen des Bundes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung genannt.

Auch für CDU/CSU hat die Pandemie die herausragende Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hinsichtlich Gesundheitsschutz für die Bevölkerung offenbart. In diesem Zusammenhang wird eine nachhaltige Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes „als eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens als dringend geboten“ erachtet (Wahlprogramm CDU/CSU Juni 2021:65). Im Gegensatz zu Bündnis9 0 /Die Grünen wird kein neues Bundesinstitut für Gesundheit gefordert, sondern das Robert-Koch-Institut soll gestärkt und zum deutschen Public-Health-Institut ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang wird auf die finanzielle Unterstützung des Bundes verwiesen, der bis 2026 vier Milliarden Euro für den Personalaufbau und die Digitalisierung in den unteren Gesundheitsbehörden zur Verfügung stellt.

Auch die SPD proklamiert bessere Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere was die bessere Ausstattung der digitalen Infrastruktur anbetrifft. Daneben wird eine konkurrenzfähige, sprich bessere Vergütung der im Öffentlichen Gesundheitsdienst Beschäftigten eingefordert (Wahlprogramm SPD Mai/2021:17). Forderungen nach institutionellen Veränderungen finden sich im Wahlprogramm dagegen nicht.

Von Seiten der FDP wird in diesem Zusammenhang sogar die politische Unabhängigkeit des Robert-Koch-Instituts im Sinne einer weisungsunabhängigen Institution eingefordert, um in pandemischen Notlagen mit verhältnismäßigen Maßnahmen reagieren zu können (Wahlprogramm FDP Mai/2021:29).

 

Der Krankenhaussektor bleibt das reformpolitische Sorgenkind

Als Lösungsansatz für den stationären Sektor präferieren Bündnis 90/Die Grünen eine „verbindlichere Landeskrankenhausplanung, die die öffentlichen Versorgungsinteressen an Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung definiert“, wobei dem Bund die Möglichkeit eingeräumt werden soll, „gemeinsame bundesweite Grundsätze für die Krankenhausplanung zu definieren“ (Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen Juni/2021:49). In diesem Zusammenhang besteht eine wesentliche Forderung darin, dass Krankenhäuser „in Zukunft nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden“ sollen. Dies begründet ein neues Finanzierungssystem, „das eine starke Säule der Strukturfinanzierung“ beinhaltet. Ferner soll die seit Jahren existierende Lücke der staatlichen Investitionsfinanzierung „durch eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern“ geschlossen werden (Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen Juni/2021:49).

Die SPD wirbt hingegen „für eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung der Kliniken“ (Wahlprogramm SPD Mai/2021:18), und die FDP fordert explizit „eine nachhaltige Verbesserung der Investitionsfinanzierung für maximalversorgende und kleinere spezialisierte Krankenhäuser“, wobei höhere Qualität durch das Vergütungssystem belohnt werden“ muss. Eine Strukturreform im stationären Sektor muss deshalb verantwortungsvoll weiterentwickelt und um Fehlanreize für eine Überversorgung und ein Überangebot an Krankenhausleistungen bereinigt werden (Wahlprogramm FDP Mai/2021:29).

Bei den Linken steht eine radikale Abschaffung der Fallpauschalen auf der Wahlagenda, was mit einem vollständigen Gewinnverbot einhergeht. In letzter Konsequenz sollen Krankenhäuser in kommunale und gemeinwohlorientierte Trägerschaften überführt werden (Wahlprogramm Die Linke Juni/2021:32).

Für CDU/CSU werden „die Ziele einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Grund- und Regelversorgung in der Krankenhausplanung und insbesondere in der Krankenhausfinanzierung“ als sehr wesentlich erachtet, insbesondere unter Berücksichtigung des ländlichen Raums. Im Interesse der Patientensicherheit soll es für komplexe Behandlungen „eine stärkere Bündelung entsprechender klinischer Angebote“ geben. Die mit dem Krankenhauszukunftsgesetz durch den Bund begonnene Offensive für mehr digitale Investitionen in den Krankenhäusern soll weitergeführt und gestärkt werden, um das medizinische Spezialwissen durch das „virtuelle Krankenhaus“ überall im Land verfügbar zu machen (Wahlprogramm CDU/CSU Juni/2021:64).

Für die AfD steht die Einführung eines Individualbudgets für Krankenhäuser auf der Agenda, um auch in strukturschwachen Gebieten stationär wohnortnahe Versorgungsstrukturen wie die Geburtshilfe und die pädiatrische Versorgung aufrecht zu erhalten. Als Messgrößen zur Bestimmung des Individualbudgets dienen das klinische Leistungsgeschehen, die Prüfungsergebnisse des Medizinischen Dienstes, der tatsächliche Bedarf in der Bevölkerung vor Ort sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses. Mit Blick auf die Trägervielfalt wird eine Begrenzung der privaten Krankenhausträger bei einer maximalen Quote von 60 % gefordert (Wahlprogramm AfD Mai/2021:134-135).

 

Intersektorale Versorgung ohne erkennbaren strategischen Masterplan

Während für CDU/CSU eine stärkere vernetzte Zusammenarbeit der einzelnen Akteure ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen ausmacht und mittels „digitaler Versorgungsketten“ Informationslücken zwischen Praxis und Krankenhaus beseitigt werden sollen (Wahlprogramm CDU/CSU Juni/2021:63), spielt bei Bündnis 90/Die Grünen eine „übergreifende“ Planung ambulanter und stationärer Angebote zur Sicherstellung der Versorgung in Stadt und Land eine gewichtige Rolle. In diesem Zusammenhang sollen „regionale Versorgungsverbünde mit enger Anbindung an die Kommunen gefördert werden“ (Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen Juni/2021:49). Des Weiteren wird perspektivisch eine gemeinsame Abrechnungssystematik für ambulante und stationäre Leistungen für erforderlich gehalten.

Bei der SPD ist die altbekannte Forderung nach der Überwindung der Sektorengrenzen nachzulesen. Ferner wird eine gute Koordination und Kooperation der medizinischen, psychotherapeutischen und pflegerischen Berufe als Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung genannt (Wahlprogramm SPD Mai/2021:17). Dies soll vor allem durch „eine stärkere Öffnung von Krankenhäusern für ambulante, teambasierte und interdisziplinäre Formen der Versorgung“ möglich gemacht werden.

Die FDP fordert zum einen den Abbau der „ambulant-stationären Sektorengrenze“, zum anderen sollen sog. „Integrierte Gesundheitszentren die regionale Grundversorgung mit ambulanten und kurzstationären Behandlungen sichern“ helfen (Wahlprogramm FDP Mai/2021: 31). Die Linken gehen in diesem Zusammenhang sogar noch einen Schritt weiter und fordern „regionale Versorgungszentren“, die sowohl ambulante als auch akutstationäre, notfallmedizinische, psychotherapeutische, (gemeinde-)pflegerische und weitere therapeutische Behandlungen in einer Region koordinieren und als zentrale Anlaufstelle für alle Patient*innen dienen sollen“ (Wahlprogramm Die Linke Juni/2021:37). Des Weiteren soll es „gemeinsame Planungsgremien auf Landesebene unter Beteiligung von Patient*innenvertretung, Ländern und Kommunen, Ärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen“ geben.

 

Bei Arzneimitteln scheiden sich die Geister

Im Kontext der Arzneimittelversorgung ist für die SPD von elementarer Bedeutung, dass ein System etabliert wird, „das in Krisensituationen die Produktion, Bereithaltung und Verteilung von notwendigen Arznei- und Medizinprodukten sicherstellt“ (Wahlprogramm SPD Mai/2021:17). Beim Thema „Medikamentenforschung“ liegt der Fokus auf den Bereich der personalisierten Medizin, die eher dem Anspruch auf „maßgefertigte Produkte“ als „Präparate von der Stange“ gerecht werden soll und für alle zu „erschwinglichen Preisen“ zugänglich sein müssen. Der Zugang zu neuen Medikamenten für alle wird durch die Forderung nach einem gesonderten „Sicherstellungsauftrag“ noch zusätzlich Ausdruck verliehen (Wahlprogramm SPD Mai/2021:17).

Bei den Linken ist beim Thema Arzneimittel eine dogmatisch geprägte Tonalität festzustellen. So ist bereits in der Zwischenüberschrift die Rede davon, „die Macht der Pharmaindustrie“ brechen zu wollen, was in die Forderung mündet, dass „Arzneimittelpreise effektiv und per Gesetz“ begrenzt werden müssen“ (Wahlprogramm Die Linke Juni/2021:38). Aus Patientensicht müssen „alle Medikamente mit nachgewiesenem Nutzen vollständig erstattet werden“. Zu diesem Zweck wird die Einführung einer Positivliste gefordert. Die radikalste Forderung wird bei der Arzneimittelforschung erhoben, denn „für Die Linke ist Arzneimittelforschung eine öffentliche Aufgabe“. In diesem Ductus ist weiter nachzulesen, dass „die Herstellung von Medikamenten und medizinischen Geräten nicht den Profitinteressen von Aktionär*innen unterworfen sein darf“ und deshalb „die Pharmaindustrie dem Gemeinwohl verpflichtet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden muss“ (Wahlprogramm Die Linke Juni/2021:38). Parallel zu dieser Generalforderung soll im Gesundheitswesen der Wettbewerbsgedanke beseitigt werden, indem „Rabattverträge und andere Selektivverträge“ abgeschafft werden.

In die zuletzt genannte Position reiht sich die AfD nahtlos ein, denn auch sie fordert „die Abschaffung der Rabattverträge, Ausweitung des Festbetragsmarktes, Anpassung der Herstellerrabatte und Abschaffung der Reimportquote“ (Wahlprogramm AfD Mai/2021:139). Allerdings ist die politische Motivation eine andere als bei den Linken. Die Reduzierung der Arzneimittelausgaben wird u.a. durch eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 7% ermöglicht, und von den Herstellern rezeptpflichtiger Arzneimittel wird eine Sicherstellung der Bevorratung für mindestens zwei Monate verlangt (Wahlprogramm AfD Mai/2021:140).

Einen kompletten Gegenentwurf hierzu bietet das Wahlprogramm von CDU/CSU. Mittels einer „Souveränitätsoffensive bei der Medikamentenproduktion“ soll die „Wertschöpfungskette souveränitätskritischer medizinischer Produkte in die EU“ zurückgeholt werden. In diesem Zusammenhang soll u.a. „die schnelle Verfügbarkeit neuer Therapieoptionen und Arzneimittel für schwerkranke Patienten in Deutschland erhalten“ und „durch die richtigen Anreize im Vergütungssystem gestärkt werden“ (Wahlprogramm CDU/CSU Juni/2021:66). Im Bereich der Arzneimittelforschung „müssen forschende Pharmaunternehmen die Möglichkeit haben, pseudonymisierte Versorgungsdaten zu erhalten. Grundsätzlich soll die Entwicklungsgeschwindigkeit bei neuen Medikamenten erhöht werden durch Etablierung einheitlicher Vorgaben wie „etwa beim Datenschutz, bei länderübergreifenden Studien oder der Einführung verbindlicher Musterverträge für klinische Prüfungen“. Für Investoren und Forscher erfolgt sogar noch der gesonderte Hinweis, „dass in Deutschland auch weiterhin der Patentschutz gilt“ (Wahlprogramm CDU/CSU Juni/2021:67).

Für die FDP steht die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln und Impfstoffen im Sinne einer jederzeitigen Verfügbarkeit im Vordergrund. Um dies zu gewährleisten, fordert auch sie die Rückverlagerung der Produktion nach Deutschland bzw. in die EU mit einem ganzen Bündel an Einzelmaßnahmen (Wahlprogramm FDP Mai/2021:29).

 

Die Digitalisierung als reformpolitischer Heilsbringer

Der Digitalisierung im Gesundheitswesen wird unisono die Rolle eines Game Changers zugesprochen. So berufen sich CDU/CSU darauf, mit der Einführung einer elektronischen Patientenakte „die jahrelange Stagnation der Digitalisierung im Gesundheitswesen überwunden“ zu haben und kündigen an, dass an die e-Health-Strategie der Prozess „Digitale Gesundheit 2025“ sich anschließt und „diesen zu einer ressortübergreifenden e-Health-Roadmap Digitale Gesundheit 2030 weiterentwickeln“ zu wollen, „die konkrete Handlungsempfehlungen für die digitalisierte Gesundheitsversorgung der Zukunft bis zum Jahr 2030 vorgibt (Wahlprogramm CDU/CSU Juni/2021:63).

Für die SPD geht es konkret darum, „die Potenziale der Digitalisierung für die Verbesserung von Diagnosen und für die flächendeckende gesundheitliche Versorgung entschlossener zu nutzen“. Des Weiteren besteht die Erwartungshaltung, dass „die Digitalisierung die Versorgungsqualität und die Effizienz verbessern und Fachkräfte von Aufgaben entlasten“ wird (Wahlprogramm SPD Mai/2021:17). Nach Auffassung der SPD wird die Digitalisierung das medizinische, psychotherapeutische und pflegerische Personal jedoch nicht ersetzen. Außerdem wird dem Schutz der Patientendaten höchste Priorität eingeräumt (Wahlprogramm SPD Mai/2021:18).

Auch bei Bündnis 90/Die Grünen wird mit dem Begriff „Digitalisierung“ eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung assoziiert. So will man die „Chancen der Digitalisierung nutzen, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen“. Darüber hinaus „muss die elektronische Patientenakte weiterentwickelt werden und für alle Patient*innen einfach zugänglich und verständlich sein“ (Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen Juni/2021:51). Für die Nutzung digitaler Forschungsdaten soll eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur etabliert werden, und „Ergebnisse, die aus weitergegebenen Gesundheitsdaten gewonnen werden, sollen der Allgemeinheit nach dem Open-Data-Prinzip zur Verfügung stehen“. Ferner will man sich „für eine unabhängige Nutzenbewertung von digitalen Gesundheitsanwendungen einsetzen“ (Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen Juni/2021:51-52).

Eine zentrale Datenbank „mit der Anbindung von Kliniken, Praxen, therapeutischen Einrichtungen und Apotheken zur Speicherung vertraulicher Patientendaten“ wird auch seitens der AfD abgelehnt (Wahlprogramm AfD Mai/2021:143). Die Linke fordert in einem gesondert erstellten Kapitel, welches die Überschrift „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ trägt, dass evidenzbasierte Bewertungsverfahren auch bei „e-Health-Anwendungen analog zu anderen medizinischen Behandlungsmethoden“
angewendet werden und eine nicht zentrale Speicherung von Daten, die mittels der elektronischen Gesundheitskarte erhoben werden (Wahlprogramm Die Linke Juni/2021:99).

Für die FDP ist die Digitalisierung kein Selbstzweck, sondern „hat das Potential, den Arbeitsalltag von allen Gesundheitsakteuren zu erleichtern“. Deshalb soll „die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch klare und transparente Rahmenbedingungen“ vorangebracht werden. Dazu werden „offene Standards, Interoperabilität und Datensicherheit“ benötigt (Wahlprogramm FDP Mai/2021:29).

 

Das gesundheitspolitische Stimmungsbild am Vorabend der nächsten Bundestagswahl

Als Ergebnis der analysierten Wahlprogramme kann festgehalten werden, dass es bei den einzelnen Parteien an kleinteiligen Themeninhalten nicht mangelt. Dies lässt den Schluss zu, dass auch in der 20. Legislaturperiode keine weitreichenden Reformpläne in den Schubladen der Parteizentralen schlummern, sondern eher die Tagesaktualität das reformpolitische Bild prägen werden. Somit setzt sich die bereits in den letzten beiden Legislaturperioden zu beobachtende Entwicklung konsequent fort. Die im nächsten Koalitionsvertrag noch zu vereinbarenden Inhalte dienen dabei als themenspezifische Leitplanken und geben so die reformpolitische Taktung vor.

Auch wenn die Corona-Pandemie noch einiges an tagesaktuellen Entscheidungen und Maßnahmen bereithalten wird, konzentriert sich diese Thematik im Rahmen der analysierten Wahlprogramme primär auf den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und nimmt daher eher den Status eines Sonderthemas ein. Ein auf europäischer Ebene mehrfach angemahntes und koordiniertes Pandemiemanagement sucht man in diesem Kontext vergeblich. Es bleibt in diesem Zusammenhang lediglich bei unverbindlichen Absichtserklärungen.

Der parteipolitische Zankapfel bleibt den beiden traditionellen Themen „Krankenversicherungsmarkt“ und „Arzneimittelversorgung“ vorbehalten, denn diese tragen das größte Konfliktpotenzial. Letztlich wird die nächste Regierungsbildung darüber entscheiden, ob es zu einer tatsächlichen Richtungsentscheidung kommen wird oder ein gewisser Neutralisierungseffekt im neuen Koalitionsvertrag sich wiederfindet.

Beim Krankenhaussektor wird ein immenser Reformbedarf artikuliert, der sich vornehmlich auf struktur- und finanzierungsrelevante Fragen konzentriert. Ein schlüssiges Gesamtkonzept kann den einzelnen Wahlprogrammen aber nicht entnommen werden. Ob der große reformpolitische Wurf in der nächsten Legislaturperiode deshalb gelingen wird, steht unter einem großen Vorbehalt, nicht zuletzt aufgrund fehlender politischer Mehrheiten im Bundesrat.

Bei der Digitalisierung ergibt sich, parteipolitisch betrachtet, die größte Schnittmenge. Ob im Vergleich zu anderen Gesundheitssystemen die digitale Aufholjagd aber gelingen wird, bleibt nicht zuletzt aufgrund der vorhandenen Skepsis im deutschen Gesundheitssystem abzuwarten. Selbst staatlich aufgelegte Förderprogramme wie beispielsweise das Krankenhauszukunftsgesetz vermitteln gegenwärtig und aus vielerlei Gründen vielmehr den Eindruck, dass bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein dynamischer Entwicklungsprozess sich bisher nicht abzeichnet.

Letztlich wird die Finanzsituation in den nächsten vier Jahren zur bestimmenden Zielgröße werden, mit welcher Reformbreite und auch Reformtiefe die Akteure im Gesundheitswesen zu rechnen haben.

 

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Literatur

 

Der Autor vertritt seine private Meinung.


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