Wir brauchen eine bessere Versorgung in der Psychotherapie, statt Zugangswege zu versperren

Erfolgreiche Petition zur Ablehnung des Konzepts im TSVG mit mehr als 200.000 Unterstützern

Ariadne Sartorius, Mitglied im Bundesvorstand des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Petentin der Petition gegen das TSVG

Psychotherapeuten sind die Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung schon lange bewusst. Nicht hinnehmbar ist, dass Menschen mit psychischen Problemen lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Daher ist es gut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sich des Themas annimmt. Doch was er im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vorsieht, verfehlt die Intention. Speziell geschulte Ärzte und Psychotherapeuten sollen Patienten mit psychischen Problemen voruntersuchen und entscheiden, wer welche Therapie bekommt. Mehr als 159.000 Online-Zeichner und insgesamt über 200.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet, die die geplante Neuregelung kippen soll.

Schon lange fordern die Psychotherapeuten eine Reform der Bedarfsplanung, damit mehr Patienten geholfen werden kann. Doch nicht nur das: Auf Bundesebene und in Nordrhein sind Modellprojekte entstanden, die die Behandlung von Patienten im Fokus haben, die komplexere Hilfe brauchen – die beispielsweise eine Zusammenarbeit von Psychiatern, Psychosomatikern, auch Psychologischen oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten benötigen sowie die Begleitung durch sozialpsychiatrische Dienste oder durch Vertreter weiterer Gesundheitsfachberufe, wenn sie erforderlich sind. Diese Modelle sind nicht hierarchisch organisiert, sondern getragen von Freiwilligkeit und Kooperation, wobei die Übernahme der notwendigen Koordinierungsaufgaben auf die Behandler verteilt wird. Ein solches Modell wurde zum Beispiel vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als förderungswürdig durch den Innovationsfonds anerkannt (NPPV – Verbesserte Versorgung psychischer und neurologischer Erkrankungen).

 

Diskriminierung einer ganzen Patienten- und Berufsgruppe

Umso überraschter und verärgerter ist nun die Profession, dass ein hierarchisch organisierter Flaschenhals installiert werden soll: Der Gesetzentwurf zum TSVG diskriminiert eine ganze Patientengruppe, einschließlich deren Behandler. Den Betroffenen wird ein Hürdenlauf zugemutet, der sie unnötig belastet, denn die geplante, vorgeschaltete Instanz wird in vielen Fällen die Beeinträchtigung und den Störungshintergrund nicht vollständig erfassen können.

Immer wieder wird behauptet, es würden die „Falschen“ behandelt, als würden sich Menschen zu Unrecht in Psychotherapie befinden. Dabei gibt es diverse Studien, die belegen, dass Psychotherapeuten korrekte Behandlungsindikationen stellen. Voruntersucher werden nicht benötigt, sie würden nur Behandlungskapazitäten binden, die an anderer Stelle sinnvoller genutzt werden können. All das geschieht eineinhalb Jahre nach Einführung von neuen Leistungen in der Psychotherapierichtlinie, z.B. der Psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung, deren Auswirkungen erst einmal untersucht werden sollten, bevor neue Maßnahmen mit solchen Beschränkungen beschlossen werden.

 

KV Baden-Württemberg distanzierte sich vom BMG

Zur Erinnerung: Der Tag, an dem quasi über Nacht ein neuer Passus in den Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG aufgenommen wurde, der eine gestufte Versorgung psychisch kranker Menschen vorsieht, war der 26.9.2018, als Jens Spahn in der 51. Plenarsitzung des Deutschen Bundestags sagte: „Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad im psychotherapeutischen Bereich in Deutschland ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist – Freiburg.“ Spahn bezog sich in seiner Rede (vermeintlich) auf eine Studie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg.

Was er damit sagen wollte: Mehr Psychotherapeuten schaffen keine bessere Versorgung, und deshalb braucht es eine Steuerung durch Experten. Die Behauptung, die Psychotherapeuten behandeln die Falschen, hält sich leider, obgleich sie durch ständige Wiederholung nicht wahrer wird.

Glücklicherweise konnten die kruden Behauptungen aus dem Bundesgesundheitsministerium in einem Faktencheck des ZDF widerlegt werden, „denn eine Nachfrage beim angeblichen Urheber der Studie, der KV Baden-Württemberg, ergibt Erstaunliches. Erstens kennt man dort eine solche Studie nicht. Die präsentierten Daten stammten zwar von der Kassenärztlichen Vereinigung, teilt diese mit, mit der vom Ministerium verschickten Auswertung aber habe man jedoch nichts zu tun. Zweitens, und dies ist noch wichtiger: Die Vereinigung wehrt sich gegen die Schlussfolgerung und die These von Jens Spahn.“ (https://www.zdf.de/nachrichten/heute/faktencheck-jens-spahn-psychotherapie-reform-100.html)

Es wurden also lediglich mit falsch korrelierten Zahlen unhaltbare Kausalitäten hergestellt. Daraus wurden dann Maßnahmen abgeleitet, die dem angestrebten Ziel des Gesetzes zuwiderlaufen.

 

Große Kampagne gegen den Passus im TSVG

Die Psychotherapeuten machten mobil. Gestufter Protest gegen die gestufte Versorgung setzte umgehend nach der Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs ein: Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat in ihrer Sitzung am 28.9.2018  eine Resolution verabschiedet, die den Zusatz in § 92 SGB V im TSVG-Entwurf einstimmig ablehnte und hat den Vorstand der KBV aufgefordert, sich für die Streichung dieses Passus einzusetzen. Auch Vertreterversammlungen der KVen in den Ländern, viele Delegiertenversammlungen der Kammern und der Deutsche Psychotherapeutentag verabschiedeten Resolutionen gegen den Passus.

Zusätzlich wandten sich die Berufsverbände an die Politiker, sprachen ihre Bedenken aus. Hunderte von Kolleginnen und Kollegen schickten Briefe an ihre Abgeordneten. Dies zeigte schon bald erste Wirkung: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates sprach sich am 7.11.2018 mehrheitlich dafür aus, den Passus aus dem Gesetz zu streichen. Am 23.11.2018 schloss sich der Bundesrat mit großer Mehrheit diesem Beschluss an.

Zeitgleich wurde nach 3-wöchiger Prüfung am 15.11.2018 eine Petition gegen das TSVG mit Unterstützung des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland e.V. (VAKJP) auf der Homepage des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags veröffentlicht und innerhalb von zwei Wochen von insgesamt 25 weiteren Psychotherapeutenverbänden mitgetragen. Am Ende der Zeichnungsfrist hatten mehr als 159.000 Unterstützer online und über 43.000 auf Unterschriftenlisten sich gegen den Passus ausgesprochen. Die Übergabe fand am 13.12.18 an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Marian Wendt (CDU), sowie an seine Stellvertreterin und gesundheitspolitische Berichterstatterin des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich (SPD), statt.

 

Minister nimmt an Sitzung des Petitionsausschusses teil

Nachdem SPD, Grüne, Linke und FDP sich deutlich gegen den Passus ausgesprochen haben, signalisiert nun auch der Bundesgesundheitsminister Gesprächsbereitschaft. Und: Er wird – und das gab es erst ein einziges Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland – als zuständiger Minister persönlich an der Sitzung des Petitionsausschusses am 14.1.2019 teilnehmen und über zielführendere Lösungen mitdiskutieren.

Endlich steht damit die Versorgungsverbesserung psychisch kranker Menschen im Fokus der Aufmerksamkeit, auch in der Öffentlichkeit. Als Berufsgruppe haben wir dazu konstruktive Ideen. Ziel neuer Regelungen kann nur sein, ein Konzept zur Versorgungsverbesserung vorzulegen, das die Kooperation  zwischen den verschiedenen ambulanten Behandlern und Angeboten insbesondere bei stark beeinträchtigten Patienten verbessert. Dies kann gelingen über Koordinations- und Kooperationsleistungen der Behandler.

Wenn wir nicht zu angemessenen Behandlungsangeboten in der psychotherapeutischen Versorgung kommen, wird nicht nur das Leid der Betroffenen immens sein, sondern auch der volkswirtschaftliche Schaden.

Die Petition hat ein Bewusstsein für die dringend notwendige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen. Dies müssen wir jetzt wach halten. Es geht um mehr als nur um die Streichung einer unsinnigen Regelung des TSVG.


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