Warum auch Zahnärzte mehr verdienen dürfen müssen

Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer



„Der ärztliche Beruf ist wunderlicher Natur, und immer wieder haben geistvolle Köpfe darüber nachgedacht, was eigentlich an diesem Gemisch von Wissenschaft, Kunst, Handwerk, Liebestätigkeit und Geschäft das Wesentliche ist.“ Schon im frühen 20. Jahrhundert warf der Mediziner Hermann Kerschensteiner die Frage nach dem Wesen des Arztes und seiner Berufung auf. Ohne intrinsische Leidenschaft für die eigene Tätigkeit, die täglich zwischen robustem Handwerk und künstlerischer Leistung schwankt, wäre auch die Ausübung des Zahnarztberufes heute nicht möglich. Dennoch hat das Geschäftliche für alle Praxen zwangsläufig an Bedeutung gewonnen. Verdient ein Zahnarzt wenig Geld? Nein. Gibt es dennoch dringenden Reformbedarf in der Gebührenordnung? Ja.

Um die Mundgesundheit in Deutschland steht es so gut wie noch nie. Die Ergebnisse der fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie untermauern diese Erkenntnis. Von jung bis alt profitieren hierzulande viele von einem gestiegenen Bewusstsein für die Mundhygiene, von Prävention und modernen Behandlungsmethoden und Therapien. In keinem anderen Land der Welt wachsen verhältnismäßig weniger Kinder mit Karies auf und nirgendwo wird Zahnlosigkeit im hohen Alter derart effektiv bekämpft wie in Deutschland – unabhängig vom Einkommen des Patienten. Schwere Zahnerkrankungen verschieben sich immer weiter in ein hohes Alter. Für eine Gesellschaft, die älter wird, hat das weitreichende Implikationen. Denn gesunde Zähne bedeuten Teilhabe und Lebensqualität.

 

Die deutsche Zahnmedizin – Aushängeschild und Wirtschaftsmotor

Die gute Leistung zahnärztlicher Arbeit kommt nicht nur beim Patienten an. Auch die Volkswirtschaft profitiert vom Wachstumsmarkt und Jobmotor Zahnmedizin. Mit 21.4 Milliarden Euro trägt sie fast ein Prozent (0,8) zur gesamten Bruttowertschöpfung Deutschlands bei. Zudem generiert jeder in der Zahnmedizin erwirtschaftete Euro 1,2 weitere Euro in anderen Bereichen. Vor allem in Zeiten der abkühlenden Konjunktur wird die Gesundheitswirtschaft zum Vorbild.

 

Ein Vergütungssystem aus der Zeit des Kalten Krieges

Der positiven Entwicklung von Qualität und Wirtschaftskraft steht ein regulatives Instrument gegenüber, das ohne weiteres als Relikt vergangener Epochen beschrieben werden kann. Denn die Honorierung privater zahnärztlicher Leistungen stützt sich heute auf eine Gebührenordnung, die von 1988 stammt. Seither erlebten wir Mauerfall, Wiedervereinigung, neun Gesundheitsminister/innen und drei Päpste, ohne dass sich am Grundwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) von elf Pfennig etwas geändert hätte. Inflation, höhere Mieten, gestiegene Strom-, Ausstattungs-, Personalkosten – die vergangenen 30 Jahre sind auf der Ausgabenseite für die Zahnmediziner nicht kostenneutral vergangen. Keine Berufsgruppe muss über 30 Jahre auf eine inflationsausgleichende Gehaltsrunde warten.

Die Gesundheitspolitik und das Verfassungsgericht haben den Reformbedarf mit dem Verweis auf „alternative Abrechnungsspielräume“ jahrelang erfolgreich von der politischen Agenda ferngehalten. Auch die GOZ-Novelle von 2012 rührte den Grundwert nicht an. Aber diese Spielräume sind bereits seit geraumer Zeit maximal ausgereizt. Was fehlt, ist ein dynamischer Grundwert, der sich sinnvoll an die betriebswirtschaftliche Gesamtlage und die Herausforderungen der zahnärztlichen Arbeit anpasst. Denn diese wachsen. So musste für eine Praxisneugründung im Jahr 2017 etwa eine halbe Million Euro aufgewendet werden. Auch zahnärztliches Fachpersonal soll und muss nach modernen Maßstäben entlohnt werden – angemessen, gerecht und kontinuierlich steigend. Um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, muss die Gebührenordnung angepasst werden.

 

Ungeordneter Preiswettbewerb und das Vertrauen des Patienten

Die Forderung nach der Reform des GOZ-Grundwertes, wie sie die BZÄK nun mit der #11Pfennig-Kampagne vorträgt, ist kein simples Kostenkalkül. Zahnärztliche Arbeit ist kein Wirtschaftsbereich, der sorglos einem ungeordneten Wettbewerb überlassen werden darf. Denn eine modern geregelte Gebührenordnung ist entscheidender Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient und ein notwendiger Schritt, um die freie, allein am Patientenwohl orientierte Berufsausübung dauerhaft zu sichern. Honorarvereinbarungen mit den Patienten können kein Dauerzustand sein und sind auf Dauer nicht geeignet, das Problem zu lösen.

Nur ein dynamischer Punktwert gäbe Zahnärzten die Chance, für ihre Leistungen zeitgemäß und fair honoriert zu werden, ohne längst ausgereizte Abrechnungsspielräume in Anspruch nehmen zu müssen. Dies würde die gesunde Basis gegenseitiger Wertschätzung zwischen Patient und Zahnarzt stärken.

Die Politik ist aufgerufen, die GOZ endlich aktuell auszugestalten.


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