Gesundheitsberufe in der 20. Legislaturperiode

Was auf die Agenda der kommenden Koalition gehört

Sabine Rieser

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Modernisierung der Gesundheitsberufe in der zurückliegenden Legislaturperiode vorangetrieben, vor allem in der ersten Hälfte. Doch für Spahns Nachfolger bzw. Nachfolgerin und die Gesundheitspolitiker der nächsten Koalition bleibt noch viel zu tun. Sie müssen vor allem die Punkte konsequent abarbeiten, die im „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ aufgelistet wurden. Zwar wurden einige Ausbildungsreformen formal zu Ende geführt. Doch sie haben Schwächen. Unvollendete Vorhaben wie die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung oder der Berufsgesetze der Heilmittelerbringer muss eine neue Spitze des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu Ende bringen. Auch ausgesparte, aber für die Gesundheitsberufe relevante Themen wie die Überarbeitung des Heilpraktikerrechts gehören auf die Agenda.  

 

Reformbilanz 19. Legislaturperiode

Von A wie Anästhesietechnischer Assistent über H wie Hebamme und M wie Medizinische Technologin (MT) bis Z wie Zahnarzt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in der 19. Legislaturperiode Ernst gemacht mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags. Union und SPD hatten darin der Weiterentwicklung aller Gesundheitsberufe einen eigenen Unterpunkt gewidmet. Sie hatten sich vorgenommen, die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen. Und: Sie wollten die Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe „im Rahmen eines Gesamtkonzepts“ neu ordnen.

Spahnscher Elan traf von Beginn an auf komplexe Herausforderungen. Der Reformdruck von vielen Seiten war hoch: durch Rechtsetzung in der Europäischen Union, Fachkräftemangel, Professionalisierung der Akteure vor allem in den nicht-akademischen Berufen, veränderte Versorgungsanforderungen. Die Entwicklungen in den Gesundheitsberufen bis zur Halbzeit der 19. Legislaturperiode, kurz vor Pandemiebeginn, wurden bereits in einer Analyse im Observer Gesundheit aufgegriffen (Teil 1: Spahns Motive, die wichtigsten Gesetzesänderungen – und ein Überblick über die Heilberufe im Modernisierungsmodus, Teil 2: Wie Jens Spahn mit dem Handlungsdruck umgeht – zehn Thesen zum Thema).

Das angekündigte Gesamtkonzept ließ auf sich warten, die ersten Berufemodernisierungen nicht. In den ersten beiden Jahren war das Reformtempo hoch. Doch auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wurden noch Reformen begonnen bzw. beendet. So hat das BMG im Mai 2021 das Konsultationsverfahren für eine Neuordnung der Berufe in der Physiotherapie eröffnet. Am 17. September 2021 gab der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl mit seiner Zustimmung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung endgültig den Weg frei für die Reform bei Medizinischen Technologinnen und Technologen (früher: Medizinisch-Technische Assistenten/-innen).

Das ist die Reformbilanz zum Ende der 19. Legislaturperiode (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Beendet: ATA-OTA-Ausbildungsreform

Mit dem ATA/OTA-Ausbildungsgesetz zur Reform der Berufsbilder Anästhesietechnische Assistenten  sowie Operationstechnische Assistenten wurden die bisherigen Regelungen (Empfehlungen der DKG sowie länderspezifische Vorgaben) bundesweit vereinheitlicht. Auch ist nun eine staatliche Prüfung am Ende der Ausbildung vorgegeben. Ergänzend wurde eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für ATA und OTA beschlossen (beides in Kraft: 1.1.2022).

 

Offen: Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO)

Die umfassende Novellierung der ÄApprO steht noch aus. Kurzfristig brachte das BMG eine Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte (ZApprO), für Ärzte (ÄApprO) und für Psychotherapeuten (PsychThApprO) auf den Weg. Ihr stimmte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode am 17.9.2021 noch zu (in Kraft: 1.10.2021). Damit wurde als Konsequenz aus den Erfahrungen mit der Pandemie eine Aufwertung des Öffentlichen Gesundheitswesens auf den Weg gebracht. Famulatur und Abschnitte des Praktischen Jahrs (PJ) können zukünftig auch in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleistet werden (Starttermin: 1.5.2022.) Außerdem wurden digitale Lehrformate, die sich in der Pandemie bewährt haben, dauerhaft verankert.

 

Beendet: Hebammenreform

Mit dem Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (beides in Kraft: 1.1.2020) wird der Beruf künftig – mit einer Übergangsfrist bis 2027 für Hebammen in der Ausbildung an Fachschulen – gemäß einer EU-Richtlinie auch in Deutschland vollständig akademisiert.

 

Offen: Reformen der Berufe der Heilmittelerbringer, d.h. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen, Logopäden/Sprachtherapeuten

Erst im Mai 2021 wurde das Konsultationsverfahren für die Reform der Berufe in der Physiotherapie begonnen. Für die anderen Heilmittelerbringer stehen Novellierungen der Berufsgesetze noch aus.

 

Offen: Reform des Heilpraktikerrechts

Die Reform des Heilpraktikerrechts, die auch Auswirkungen auf Ausbildungsreformen haben könnte (u.a. Berufe der Physiotherapie), steht ebenfalls ganz am Anfang. Hier wurde im Juli 2021 das Konsultationsverfahren begonnen. Ein umfangreiches Gutachten liegt seit April 2021 vor.

 

Beendet: Reform der Ausbildung von Notfallsanitätern

Bei Notfallsanitätern wurde die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zunächst für ein Detail geändert (in Kraft: 1.1.2021, Omnibus der ATA-OTA-Reform). Dann wurde ihnen per Änderung am Notfallsanitätergesetz in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen (in Kraft: 1.1.2022, Omnibus des MTA-Reform-Gesetzes).

 

Beendet: Reform der Pflegeausbildung

Im Bereich der Pflege wurden mehrere Vorhaben abgeschlossen, deren Entstehungsgeschichte mehrheitlich in der 18. Legislaturperiode liegt. Im Januar 2020 startete die neue, generalisierte Ausbildung. Seit Anfang 2020 bestehen zudem reguläre berufsqualifizierende Studiengänge in der Pflege.

 

Beendet: Reform der Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten

Auch ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbilds und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA-Reformgesetz) wurde beschlossen (in Kraft: überwiegend zum 1.1.2023).

 

Beendet: Reform der Psychotherapeutenausbildung

Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG) wurde ebenfalls verabschiedet. Ihm folgte ergänzend eine neue Approbationsordnung für Psychotherapeuten (PsychTh-Appro): Als Folge der veränderten Ausbildung musste auch die Approbationsordnung reformiert werden (beides in Kraft: zum 1.9.2020). Mit der Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte  (ZApprO), für Ärzte (ÄApprO) und für Psychotherapeuten wurden in der PsychThApprO vor allem Details zu Prüfungsformaten angepasst (in Kraft: 1.10.2021). Die (Muster-)Weiterbildungsordung für Psychotherapeuten/-therapeuten wird von der Bundespsychotherapeutenkammer derzeit erarbeitet. Mit dem Abschluss wird im Herbst 2021 gerechnet.

 

Beendet: Reform der Berufe der Medizinischen Technologie

Auch ein Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) sowie ergänzend eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für MTA (MTAPrV) wurden verabschiedet (beides in Kraft: 1.1.2023). Die alte Bezeichnung „Technische Assistenten in der Medizin“ wurde durch die Bezeichnung „Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe“ (MT) in der jeweiligen Fachrichtung ersetzt (Labordiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizin).

 

Beendet: Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte 

Die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte (größtenteils in Kraft: 1.10.2021) soll eine moderne und interdisziplinäre Lehre ermöglichen. Mit der Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO), für Ärzte (ÄApprO) und für Psychotherapeuten (in Kraft: 1.10.2021) gilt: Weil die Pandemie die Umstellung der Curricula für bisherige Zahnmedizinstudierende auf neue Vorgaben erschwert hat, werden Übergangsregelungen vorgesehen. Außerdem werden digitale Lehrformate, die sich in der Pandemie bewährt haben, dauerhaft verankert.

 

Kurz vor Beendigung: Reform der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)

Mit Änderungen an der Ausbildungsordnung wird für 2022 gerechnet. Die Novellierung erfolgt im Rahmen des komplexen Verfahrens, das für die dualen Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen vorgesehen ist. Einzelheiten dürfen erst veröffentlicht werden, wenn alle Verfahrensbeteiligten zugestimmt haben.

 

Kurz vor Beendigung: Reform der Zahntechniker

Mit Änderungen an der Ausbildungsordnung wird für 2022 gerechnet. Die Novellierung erfolgt im Rahmen des komplexen Verfahrens, das für die dualen Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen vorgesehen ist. Einzelheiten dürfen erst veröffentlicht werden, wenn alle Verfahrensbeteiligten zugestimmt haben.

 

Gesamtkonzept Gesundheitsberufe: spät vorgelegt, halbherzig umgesetzt

Das vereinbarte Gesamtkonzept als gemeinsame Reformbasis von und für Bund und Länder kam sehr spät. Erst am 4. März 2020 wurde das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ veröffentlicht. Es war ein schwacher Kompromiss: Sämtliche Punkte blieben ohne Terminziel, sogar die Abschaffung des Schulgelds, und wurden im Folgenden nur halbherzig abgearbeitet. Denn Bund und Länder konnten sich u.a. bei strittigen Finanzierungsfragen nicht einigen. Zudem wurden kurz zuvor bereits neu geregelte oder ergänzte Ausbildungen für PTA, ATA/OTA, Pflegefachkräfte, Notfallsanitäter und Hebammen gar nicht mehr einbezogen.

 

Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ (4.3.2020)

Erarbeitet wurden Eckpunkte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Durchgängige Abschaffung von Schulgeld
  • Durchgängige Finanzierung einer Ausbildungsvergütung
  • Revision aller relevanten Berufsgesetze
  • Durchlässigkeit der Ausbildungen hin zu anderen Gesundheitsfachberufen
  • Prüfung der (Teil-)Akademisierung – für jeden Beruf einzeln. Gesetzliche Initiativen zur Akademisierung weiterer Gesundheitsberufe verspricht das BMG nur noch nach Absprache mit den Ländern zu treffen
  • Prüfung des Direktzugangs für Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie, Podologie
  • Neu zu regelnde Berufe
  • Finanzierungsfragen

 

Eine lange To-Do-Liste für die nächste Koalition

Die neue Koalition sollte das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG hervorholen und die Hauptpunkte erneut angehen. Diese umreißen die zentralen Herausforderungen für Reformen in den Fachberufen im Grunde gut. Doch auch um die akademischen Heilberufe wird sie sich kümmern müssen. Eine neue Ärztliche Approbationsordnung muss dringend fertig werden, damit längst konsentierte Beschlüsse vor allem aus dem Masterplan Medizinstudium 2020 endlich umgesetzt werden. Auch den Wunsch der Apothekerschaft, ihre Approbationsordnung ebenfalls zu modernisieren, muss man aufgreifen. Sonst ergeben sich Asymmetrien zwischen den Ausbildungsordnungen der akademischen Heilberufe, allein schon im Hinblick auf neue Lehr-, Lern- und Prüfungsformate, die nicht sinnvoll sind.

Auch die Koalition wird Kompromisse mit den Bundesländern suchen müssen, um die Ausbildungsreformen nicht nur auf dem Papier voranzutreiben. Allein kommt der Bund nicht weit, schon weil er formal nur die Erstzulassung zu Heilberufen regeln kann. Beispiel Hebammenreform: Das BMG hat zwar die Akademisierung der Hebammenausbildung endlich umgesetzt. Doch ausreichend Studiengänge einzurichten, ist Sache der Bundesländer. Bund-Länder-Reformkompromisse werden nun sicher noch schwieriger, weil das Geld knapper sein wird.

Welche Aufgaben muss eine neue Koalition in Zusammenhang mit den Gesundheitsberufen im Einzelnen angehen?

 

Schulgeld abschaffen und vergleichbare Ausbildungsvergütungen ermöglichen

Das Versprechen, Schulgeldzahlungen für Gesundheitsfachberufe zu beenden, wurde nicht nur in den Eckpunkten fixiert, sondern war schon im Koalitionsvertrag enthalten. Es ist nach wie vor nicht für alle diese Berufe umgesetzt. Stattdessen gibt es einen bundesweiten  Flickenteppich.

Eine angemessene Ausbildungsvergütung wurde in den Bund-Länder-Eckpunkten vereinbart. Auch sie ist nicht vollständig mit den Reformen umgesetzt worden. Zwar wurden in dieser Legislaturperiode die Möglichkeiten ausgeweitet, Ausbildungskosten über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zu refinanzieren (Stichwort: Kooperationsvereinbarung zwischen Krankenhaus und Ausbildungsstätte). Aber zum einen wurde die Gegenfinanzierung mancher Ausbildung als Voraussetzung für Schulgeldfreiheit u.a. in ambulanten Praxen oder an freien Schulen nicht für alle Berufe befriedigend gelöst. Zum anderen blieb der Umfang der Gegenfinanzierung von Ausbildungskosten ein Streitthema. Das betrifft auch akademische Heilberufe (Hebammen, Psychotherapeuten).

Die Gegenfinanzierung von Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung muss die nächste Koalition erneut zum Thema machen. Beides macht die entsprechenden Berufe attraktiver im Wettbewerb mit Ausbildungen jenseits des Gesundheitswesens. Und es sorgt dafür, dass die Entscheidung für einen bestimmten Gesundheitsfachberuf aus Neigung erfolgt, nicht aus finanziellen Abwägungen.

CDU/CSU haben in ihrem Wahlprogramm angekündigt, die auf den Weg gebrachte Abschaffung des Schulgelds in den Gesundheitsberufen sowie die Einführung einer allgemeinen Ausbildungsvergütung „zügig“ umzusetzen und die Reform der Berufsgesetze zu vollenden. Die Union will „eine generelle Schulgeldfreiheit für Gesundheits- und Pflegeberufe“. Zudem soll eine bundesweite Vergütung für Frauen und Männer in der Pflegefachassistenzausbildung kommen. Die SPD will ihrem Wahlprogramm zufolge „ihren Weg fortsetzen, in den Berufen der Gesundheit, Pflege und Erziehung die vollschulischen Ausbildungen dual auszurichten. Damit werden sie kostenfrei, und die Auszubildenden erhalten eine Vergütung“. Diese Formulierungen greifen Ansätze aus dem Reformpapier der Friedrich-Ebert-Stiftung „Berufliche Bildung im Gesundheitswesen“ von Juni 2020 auf. Darin werden Schwächen der bisherigen Ausbildung an „Schulen des Gesundheitswesens“ kritisiert, u.a. Schulgeldzahlungen und fehlende Ausbildungsvergütung.

Bündnis 90/Die Grünen führen Schulgeldfreiheit, Vergütung und bessere Arbeitsbedingungen als Ziele auf, allerdings wörtlich nur für die Therapieberufe, also die Heilmittelerbringer. Grundsätzlich müssten Ausbildungen „ein eigenständiges Leben oberhalb der Armutsgrenze ermöglichen“. Deshalb setzen sich die Grünen für eine Mindestausbildungsvergütung „von mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen“ ein. Die FDP hält ebenfalls fest, dass Auszubildende in Gesundheitsberufen bundesweit von Schulgeld befreit werden sollen. Dies solle den Fachkräftemangel ein Stück weit beheben helfen, „insbesondere bei den Heilmittelerbringern“. Bei „Die Linke“ heißt es u.a.: „Schulgeld soll grundsätzlich entfallen und ein am Tarif orientiertes Ausbildungsgeld gezahlt werden.“ Hier findet sich nahezu wortgleich auch der 80-Prozent-Vorschlag der Grünen wieder. Man unterstütze zudem „das gewerkschaftliche Engagement für bundesweite Ausbildungsverordnungen und Ausbildungsvergütungen“ in der Gesundheitsbranche.

 

(Teil-)Akademisierung prüfen und auf den Weg bringen

Jens Spahn hat immer klargemacht, dass er kein Fürsprecher einer umfangreichen Akademisierung der Gesundheitsfachberufe ist. Man müsse auch das Schulische verbessern, sagte er im September 2018. Wer damit nicht einverstanden sei, „der muss auf einen anderen Minister warten“. Im seinem Geleitwort zum lesenswerten Übersichtsband „Die Zukunft der Gesundheits(fach)berufe“, herausgegeben 2021 von Roy Kühne, Jürgen Graalmann und Franz Knieps, schreibt er: „Brauchen wir in bestimmten Berufen nicht auch weniger hohe Eintrittsschwellen, über die dann um so mehr Fachkräfte den Weg ins Gesundheitswesen finden?“

Es wundert nicht, dass die (Teil-)Akademisierung als Aufgabe aus dem Eckpunktepapier unzureichend umgesetzt wurde, wobei das nicht nur an Spahn lag. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wollte das BMG aber sogar die Modellphase für primärqualifizierende Studiengänge in den Therapieberufen noch einmal verlängern, bis zum Jahr 2026. Der Bundesrat verlangte ein Ende 2022. Als Kompromiss einigte man sich auf das Jahr 2024.

Spahns Ansagen gehören von der BMG-Neubesetzung überdacht. Die Erwartungen im Hinblick auf eine (Teil-)Akademisierung sind in manchen Berufsgruppen hoch. Darauf wird eine neue Koalition reagieren müssen, um diese Berufe auf Augenhöhe mit heutigen akademischen Heilberufen zu bringen und sie im Vergleich zu vielen anderen Berufen konkurrenzfähig zu halten. Dabei muss der Spagat gelingen, sowohl ein stimmiges Gesamtkonzept für Akademisierungsteilschritte zu entwickeln als auch passgenaue Lösungen für unterschiedliche Berufsgruppen. Eine (Teil-)Akademisierung für alle ist im Schnellgang nicht zu stemmen. Aus nebeneinander bestehenden unterschiedlichen Qualifizierungen ergeben sich allerdings auch Fragen.

Derzeit argumentieren die Berufsverbände im begonnenen Konsultationsverfahren für die Berufe der Physiotherapie, es brauche eine hochschulische Ausbildung mit hohem Praxisanteil. Denn fachlich verlangten therapeutische Kernaufgaben ein Kompetenzniveau, für das eine (berufs-)fachschulische Ausbildung nicht länger ausreiche. „Eine einheitliche hochschulische Ausbildung muss zentraler Bestandteil der Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz in der Logopädie/Sprachtherapie sein“, fordert auch der Arbeitskreis Berufsgesetz, in dem sich alle Berufsverbände aus Logopädie/Sprachtherapie zusammengeschlossen haben, ebenso Repräsentanten von Logopädieschulen und Studiengängen sowie Studierenden. Anders als bei Physio- und Ergotherapeuten seien in der Logopädie/Sprachtherapie schon zehn der zwölf Berufsgruppen ausschließlich hochschulisch ausgebildet.

Doch die Heilmittelerbringer sind nicht die Einzigen, die weiterdenken. Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, hat gerade auf die Zahl von mittlerweile 14.000 VERAH (Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis) verwiesen. Man müsse den Lehrberuf (der MFA) weiterentwickeln, um Nachwuchs zu bekommen. Mit Hochschulen werde schon über ein Aufbaustudium gesprochen.

Auch der Wissenschaftsrat wird sicher bald Druck machen. Er hat das Thema Akademisierung wieder aufgegriffen. Der Rat setzte im Juli 2019 eine Arbeitsgruppe ein. Sie soll „Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Gesundheits(fach)berufe“ erarbeiten. Zu den Vorarbeiten zählt eine Studie zur hochschulischen Qualifikation für das Gesundheitssystem, die im Mai 2020 startete: „Ziel ist es, erstmals für die Pflege-, Therapie-(Physiotherapie-, Ergotherapie, Logopädie/Sprachtherapie) und Hebammenwissenschaft einen systematischen Überblick über Studienangebote, Studierenden- und Absolvent:innenzahlen, Forschung und wissenschaftliche Karrierewege sowie Tätigkeitsfelder für hochschulisch qualifiziertes Gesundheitsfachpersonal zu schaffen.“ Ergebnisse und Empfehlungen werden für Januar 2022 erwartet.

In den Wahlprogrammen ist die Akademisierung nur teilweise Thema. Die SPD will „die dualen akademischen Ausbildungswege und damit die Bedeutung der Professionalität in diesen Berufsfeldern (gemeint: medizinischen, psychotherapeutischen und pflegerischen Berufen) stärken, Qualität sichern und Karriereoptionen für die Beschäftigten erhöhen“. Bündnis 90/Die Grünen plädieren dafür, dass die Ausbildung in den Therapieberufen in regulären Studiengängen möglich ist. Und: „Das Studium der Pflegewissenschaften und der Pflegepädagogik sowie Forschung in der Pflege wollen wir finanziell und strukturell unterstützen.“ Die FDP geht lediglich auf die Pflege ein: „Wir wollen Pflegenden ihre Berufsbiographie von der Assistenzkraft bis zur Pflegeprofessur selbst in die Hand legen.“ Die Liberalen befürworten u.a. die Ausweitung der Pflegewissenschaften-Studiengänge an Hochschulen. Ein (duales) Studium für den Pflegebereich könne das Berufsfeld auch für neue Personengruppen öffnen. Die Linke will allgemein Hochschulen weiter öffnen; ein Studium soll u.a. auch mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung möglich sein.

 

Mehr Delegation, Substitution, Kooperation 

Die nächste Koalition sollte die Themen Delegation, Substitution, Kooperation mutiger anpacken als die letzte. Der Handlungsdruck durch Fachkräftemangel, Generationenwechsel, Professionalisierung der Akteure und veränderte Versorgungsanforderungen wird nicht geringer. Die Pandemie hat eher noch mehr Herausforderungen erkennen lassen.

Deshalb sollte eine neue Koalition nicht nur einzelne Aspekte in einzelnen Gesundheitsberufen neu regeln, beispielsweise bei der begonnenen Reform der Berufe der Physiotherapie nicht allein den Direktzugang und seine Voraussetzungen prüfen. Sondern sie sollte das vom BMG beauftragte Gutachten zum Heilpraktikerrecht von Prof. Dr. Christof Stock u.a. auch zum Anlass nehmen, das Miteinander der Gesundheitsberufe zu überdenken und schlüssiger zu regeln.

Stock weist mehrfach darauf hin, wie fließend manche Abgrenzung längst geworden ist, so bei einem Vorschlag zu einem neuen Ansatz fürs Heilkunderecht: „Zu einem modernen Heilkunderecht, das dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens gerecht werden soll, müssen also drei Dinge geschehen: der Heilkundebegriff muss einzelne Tätigkeiten definieren, die, weil potenziell gesundheitsschädlich, der Erlaubnispflicht unterliegen… Es muss die Qualifikation derjenigen Personen festgelegt werden, die diese Erlaubnis erhalten, und es müssen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, ihre berufliche Tätigkeit zu überwachen.“ Qualifikationen sind aus Stocks Sicht nicht nur bei akademischen Heilberufen relevant. Er merkt an, dass medizinisches Fachwissen „längst auch auf andere Gesundheitsfachberufe verteilt [ist]; anderenfalls wären sie nicht imstande, einzelne potenziell gesundheitsgefährdende Tätigkeiten zu vollziehen“.

Es bedarf allerdings erheblicher Anstrengungen, um die etablierten Qualifikationen in den akademischen Heilberufen nicht zu entwerten, die (möglichen) Qualifikationen in nicht-akademischen Gesundheitsberufen aufzuwerten und damit zugleich Grundsteine für eine zeitgemäße Arbeitsaufteilung und interprofessionelle Patientenversorgung zu legen, die diesen Namen verdient. Zu vermeiden ist, dass sich am Ende trotz aller Ausbildungsmodernisierungen die organisierte Verantwortungslosigkeit im bundesdeutschen Gesundheitswesen fortsetzt, nur auf höherem Bildungsniveau.

Knieps und Kühne verweisen im bereits erwähnten Übersichtsband zudem zu Recht darauf, dass für die Gesundheitsfachberufe „die Einbindung in das Leistungserbringer- und Vertragsrecht des SGB V einschließlich funktionsfähiger und fairer Konfliktlösungsmechanismen zu regeln“ ist. Bernhard Gibis von der KBV ergänzt im selben Band einen weiteren Aspekt: „Kooperationsleistungen wie Fallkonferenzen oder patientenübergreifende Versorgungsabsprachen sind weder im ärztlichen noch im Vergütungssystem anderer Gesundheits(fach)berufe adäquat abgebildet.“ Dies nur als knappe Hinweise, dass es über die naheliegenden Herausforderungen zu den Punkten Substitution, Delegation und Kooperation weitere gibt, die über Ausbildungsreformen hinaus mitzudenken sind.

Zu Delegation, Substitution, Kooperation finden sich nur allgemeine Aussagen in den Wahlprogrammen. CDU/CSU setzen „auf verstärkte vernetzte Zusammenarbeit der einzelnen Akteure“. Und: „Die Kompetenzen der Heil- und Hilfsmittelerbringer werden wir stärker nutzen.“ Die SPD will „eine gute Koordination und Kooperation der medizinischen, psychotherapeutischen und pflegerischen Berufe“ unterstützen. Bündnis 90/Die Grünen wollen die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen „so reformieren, dass nichtärztliche Gesundheits- und Pflegeberufe mehr Tätigkeiten sowie die Verordnung von Hilfsmitteln und pflegenahen Produkten eigenverantwortlich übernehmen können“. Bei nachgewiesener Qualifikation soll es „den Direktzugang für Therapeut*innen geben“.

 

Durchlässigkeit zwischen Gesundheitsberufen fördern  

Auch dieses Thema muss in der nächsten Legislaturperiode eine Rolle spielen. Bei den zurückliegenden Reformen wurde es nur am Rande aufgegriffen. Und dabei zeigte sich: Nicht nur die akademischen Heilberufe sind darauf bedacht, ihre jeweiligen Kenntnisse und Kompetenzen abzugrenzen. Auch die nicht-akademischen Berufe betreiben teilweise Profilschärfung und Konkurrenzabwehr.

Bei zukünftigen Reformen muss es darum gehen, eine inhaltlich begründete Profilierung zu stärken, aber lediglich taktische Abgrenzungen zu verhindern. Auch, damit Einsteiger und Umsteiger in Gesundheitsberufen gut zu erkennen vermögen, welche Türen ihnen alle offenstehen – entsprechendes Fachwissen, Berufserfahrung und Nachqualifikation vorausgesetzt. Eine Medizinische Fachangestellte (MFA) sollte zukünftig vielleicht leichter als bisher in den Bereich der Altenpflege umsteigen können, eine Pharmazeutisch-Technische Assistentin die Option haben, sich berufsbegleitend zur (Mit-)Ausbilderin für Kollegen und Kolleginnen zu qualifizieren – und vieles mehr.

Der Bund sollte zudem klären, wieweit die Länder ihrer Selbstverpflichtung nachgekommen sind zu prüfen, ob die Regelungen zum Hochschulzugang für Bewerber ohne formale Berechtigung ausreichen. In den Gesundheitsberufen mit einem sehr hohen Frauenanteil muss auch der berufsbegleitenden hochschulischen Qualifikation mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden als bisher.

 

Neue Berufe schaffen

Die Frage, ob es neue Berufe im Gesundheitswesen braucht, hat in der vergangenen Legislaturperiode im  öffentlichen Diskurs praktisch keine Rolle gespielt. Diesen Aspekt sollte die kommende Koalition gleichwohl nicht aus den Augen verlieren, weil auch er für die Zukunftsfähigkeit der Gesundheitsberufe eine Rolle spielt. Verantwortliche Ministerien und Sozialpartner diskutieren seit 2019 unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB), ob nicht eine dreijährige duale Ausbildung in der Medizinprodukteaufbereitung benötigt wird. Eine Entscheidung wird in Kürze erfolgen.

 

Entwicklungen im Bereich Digitalisierung bei Reformen einbeziehen

Bei der Vorlage des Eckpunktepapiers der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ spielte die Digitalisierung noch keine allzu große Rolle. Nur zaghaft, allenfalls etwas befördert durch die Pandemie, wurden in den Gesetzgebungsverfahren Digitalisierungsthemen mit Relevanz für die Ausbildungsordnungen diskutiert. Grundsätzlich schleppt es bei der Digitalisierung in den Gesundheitsfachberufen. Stichwort Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Das elektronische Gesundheitsberuferegister will erst im Herbst mit einem Pilotprojekt für Pflege, Physiotherapie und Hebammen beginnen. Start des Regelbetriebs soll 2022 sein.

Die nächste Koalition muss Digitalisierungsaspekte bei den Berufsreformen stärker und zukunftsweisend einbeziehen. Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe e.V., hat für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) darauf hingewiesen: „Das Berufsbild verändert sich, allein schon, wenn man sich die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung ansieht. Die elektronische Patientenakte muss befüllt werden, das E-Rezept kommt, dies und vieles mehr muss in der Ausbildung abgebildet werden.“

In den Wahlprogrammen findet sich nichts zur Verknüpfung von Ausbildungsinhalten und Digitalisierung. CDU/CSU merken lediglich an, man setze für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen „auf stärkere vernetzte Zusammenarbeit der einzelnen Akteure“ und wolle „das Potenzial der Digitalisierung“ nutzen. Außerdem sollten Pflegekräfte „durch den digitalen Fortschritt spürbar entlastet werden, indem beispielsweise digitale Infrastrukturen ausgebaut und Pflegedokumentationen erleichtert werden“. Die SPD greift das Thema Digitalisierung so auf: „Damit vom Pfleger bis zur niedergelassenen Ärztin alle die digitale Transformation bewältigen können, sind flächendeckende Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote unerlässlich.“

Bündnis 90/Die Grünen haben festgehalten, dass sie „den Ausbau digitaler Infrastruktur und technischer Assistenzsysteme in der Pflege … unterstützen wollen“. Die FDP setzt sich dafür ein, dass „die Vernetzung zwischen allen Gesundheitsakteuren sowie Patientinnen und Patienten … digital ausgestaltet“ wird. Digitalisierung habe „das Potenzial, den Arbeitsalltag von allen Gesundheitsakteuren zu erleichtern“.

 

Gegenfinanzierung der Reformen sichern

Die nächste Koalition muss die Gegenfinanzierung sämtlicher Ausbildungsmodernisierungen sichern und hierzu Wege mit den Ländern, Sozialpartnern sowie der Sozialversicherung finden. Dass die Auffassungen über den richtigen Weg und Mix auseinandergehen, war in den letzten Jahren an zahlreichen Konflikten zu erkennen. Bei den zurückliegenden Reformen ignorierte das BMG Kritik der Bundesländer häufig. Die Länder wehrten sich aber in nahezu jedem Gesetzgebungsverfahren, dass der Bund modernisiert und sie umsetzen und zahlen sollen. Dieser Konflikt ist nicht ausgestanden. Aber er muss gelöst werden. Denn Modernisierungen von Ausbildungsverordnungen sind nichts wert, wenn ihre Umsetzung an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert.

 

Fazit und Ausblick

Die Annahme, dass die Reform der verschiedenen Gesundheitsberufe und ihrer „Arbeitsumgebungen“ ein großes Thema der 19. Legislaturperiode werden würde, hat sich bestätigt – trotz Pandemie. Allerdings sollte diese Reformarbeit auch in der kommenden 20. Legislaturperiode weit oben auf einer Koalitionsagenda stehen. Denn eine gute, moderne   Gesundheitsversorgung ist ohne Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Medizinische Fachangestellte u.a., die auf der Basis zeitgemäßer Ausbildungsordnungen qualifiziert sind, schwierig. Die Wahlprogramme sind allerdings in puncto Reformen der Gesundheitsberufe häufig vage formuliert. Was eine neue Koalition tatsächlich anpacken wird, ist noch nicht absehbar.

Die Kompromissfindung zwischen Bund und Ländern dürfte dabei noch schwieriger werden als in den zurückliegenden vier Jahren. Denn das Geld wird noch knapper werden. Deshalb werden sich auch manche finanziellen Erwartungen, die gerade die Gesundheitsfachberufe an die (Teil-)Akademisierung oder eine höhere berufliche Autonomie knüpfen, weiterhin nicht erfüllen bzw. allenfalls allmählich.

Eine fortgesetzte Reformarbeit wird aber auch vielen Berufsgruppen selbst Veränderung abverlangen, wenn sie fruchten soll. Die akademischen Heilberufe müssen ihren Nachwuchs noch viel stärker zu echten Teamplayern ausbilden. Und etliche nicht-akademische Heilberufe müssen sich noch mitgliederstärker aufstellen, um ihre Interessen erfolgreich zu vertreten. Das heißt: zum einen ihre jeweiligen Kolleginnen und Kollegen vom Eintritt in einen Berufsverband, eine Gewerkschaft, vielleicht eine eigene Kammer überzeugen; und zum anderen weitere Allianzen bilden. Die nächste Legislaturperiode könnte vor diesem Hintergrund spannend werden.

 

Literatur

 

Sabine Rieser

Freie Journalistin für Gesundheitspolitik
Autorin Observer Datenbank und Observer Gesundheit


Observer Gesundheit Copyright
Alle politischen Analysen ansehen