PKV in der Pandemie – unser Beitrag zur Krisenbewältigung

Dr. Ralf Kantak, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Dass Deutschland die Corona-Krise im internationalen Vergleich bislang so gut gemeistert hat, beruht auch auf den besonders starken Ressourcen unseres Gesundheitssystems. Die Ausstattung der Kliniken mit Intensivbetten ist international absolut führend. Und wir haben nicht nur den freien Zugang für alle Menschen zur Spitzenmedizin. Auch die flächendeckende ambulante Versorgung mit freiem Zugang zu Hausärzten und Fachärzten macht einen entscheidenden Unterschied zu anderen europäischen Staaten. Viele COVID19-Patienten konnten – anders als in vielen Ländern –auch außerhalb des Krankenhauses erfolgreich behandelt werden.

Dass dies so ist, verdanken wir auch unserem dualen Gesundheitssystem mit seinem bewährten Nebeneinander aus privaten und öffentlich-rechtlichen Strukturen, die im stetigen Wettbewerb miteinander den medizinischen Fortschritt und die Versorgungsqualität vorantreiben – und eine Finanzierung unabhängig von der jeweiligen Kassenlage des Staates und vor allem dezentral gewährleisten.

 

Einbett-Zimmer in Kliniken ohne PKV nicht vorhanden

Einige Voraussetzungen für die sehr gute Bewältigung der Corona-Pandemie hängen dabei unmittelbar von Leistungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) ab:

  • Dass die Ausbreitung des Virus so rasch gebremst werden konnte, lag auch an der Leistungsfähigkeit der medizinischen Labore, die schnell eine hohe Zahl von Corona-Tests ermöglichten. Die moderne Ausstattung dieser Labore wird überproportional durch den Mehrumsatz der Privatversicherten ermöglicht.
  • Zur Isolierung von Corona-Infizierten verfügen die Krankenhäuser über eine ausreichende Zahl von Einbettzimmern, die es ohne die PKV gar nicht gäbe. Denn nur unsere Absicherung von Wahlleistungen für mehr als 13 Millionen Menschen machen die Einrichtung von Einbett- und Zweibettzimmern in den Kliniken wirtschaftlich finanzierbar.
  • Durch den PKV-typischen Mehrumsatz stehen jeder Arztpraxis rund 50.000 Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung, die sie in Personal und Ausstattung investieren kann. Nur dadurch kann eine im internationalen Vergleich einmalige fachärztliche ambulante Versorgung angeboten werden.

 

Umfangreiche zusätzliche Beiträge in der Corona-Krise

Über diesen dauerhaften strukturellen Beitrag hinaus leistet die PKV beträchtliche zusätzliche Beiträge in der Corona-Krise. Die Privatversicherten, die PKV-Unternehmen und die Beihilfe tragen insgesamt in einer Größenordnung von einer  Milliarde Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei. Auch dazu ein kurzer Überblick:

  • Bei den Krankenhäusern ist die PKV in vollem Umfang an allen krisenbedingten Zusatzentgelten beteiligt. Schon der Gesetzentwurf zu diesem Rettungsschirm beziffert die Mehrkosten der PKV auf 260 Millionen Euro. Inzwischen liegen wir bei über 300 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Abrechnungs-Zuschläge in beträchtlicher Höhe.
  • Zusatzkosten für Corona-Tests in Krankenhäusern, auch bei den Mitarbeitern, bezahlt die PKV für ihre Versicherten ebenso wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
  • An den Schutzschirmen für die Pflegeeinrichtungen ist die PKV ebenfalls entsprechend ihres Versichertenteils voll beteiligt. Das sind in Summe nochmals über 60 Millionen Euro.
  • In der ambulanten Versorgung unterstützten Privatversicherte die Ärzte und Zahnärzte aktuell mit einem zusätzlichen Betrag von insgesamt deutlich über 300 Millionen Euro allein für Hygienemaßnahmen. Und für jeden weiteren Monat kommen Kosten von ca. 100 Millionen Euro hinzu.

 

Keine Erstattung von Verdienstausfällen bei Ärzten

Damit die Ärzte ihren Patienten bestmöglichen Schutz bieten können, sehen wir für jeden Arztkontakt eine Extravergütung für Hygieneaufwand vor. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen wieder unbesorgt in die Praxen gehen können. Über die weitere Anwendung dieser Pauschale und anderer Abrechnungsempfehlungen befinden wir uns in vertrauensvollen und ergebnisorientierten Gesprächen mit der Bundesärztekammer. Wir versuchen so, die Mehraufwände der Praxen für konkret vorgenommene Behandlungen von Privatversicherten auszugleichen.

Verdienstausfälle durch zwischenzeitlich nicht erfolgte Patientenkontakte können wir indes nicht erstatten. Dies liegt schon in der unterschiedlichen Vergütungssystematik von PKV und GKV begründet: Die GKV-Rettungsschirme erfolgen auf Basis einer budgetorientierten Honorarverteilung. Dies ist mit der PKV-Struktur der Einzelleistungsvergütung und der Versorgung durch selbstständig tätige Ärzte unvereinbar. Die PKV will an dieser bewährten Struktur, von der Patienten und Ärzte im Sinne von Therapiefreiheit und angemessener Vergütung sehr profitieren, unbedingt festhalten.

Große Teile der Corona-Krisenpakete betreffen gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die außerhalb des Zwecks einer Krankenversicherung liegen und daher über das Steuersystem getragen werden müssen. Bei einigen dieser Maßnahmen hat der Gesetzgeber zwar zunächst die GKV dazu verpflichtet, die Kosten vorzustrecken, doch sie sollen später durch Staatszuschüsse ausgeglichen werden, an deren Bezahlung die PKV und die Privatversicherten als Steuerzahler in vollem Umfang beteiligt sind.

Das Coronavirus ist in Deutschland auf eines der besten Gesundheitssysteme der Welt getroffen. Es ist schon jetzt eine Lehre aus der Krise, dass wir an diesem System festhalten und es nur behutsam und umsichtig fortentwickeln sollten.


Observer Gesundheit Copyright
Alle Kommentare ansehen