Organspende – Wiederkehrende Entscheidung ist die bessere Alternative

Annalena Baerbock MdB, Parteivorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen

Aktuell warten knapp 10.500 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Dem stehen zurzeit lediglich 832 Organspenden gegenüber. Vielen weiteren könnte geholfen werden, wenn es gelänge, die Zahl der Spenden zu erhöhen.

84 Prozent der Bevölkerung sind generell bereit, Organe zu spenden, aber nur 39 Prozent haben ihre Entscheidung auf einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung dokumentiert. Gleichzeitig geht die Zahl der Organspender*innen seit 2012 zurück.

 

Änderung des Transplantationsgesetzes mit begrüßenswerten Änderungen

Resultierend aus der geringen Zahl der Organspenden hat die Bundesregierung Ende Oktober 2018 den Entwurf für ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ (GZSO) vorgelegt. Der Gesetzentwurf enthält viele begrüßenswerte Änderungen. Dazu gehören etwa die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken und eine höhere Pauschale aller mit Organspenden entstehenden Kosten für die Entnahmekliniken. Der Gesetzentwurf setzt damit an den entscheidenden Punkten an, die wahrscheinlich für die im internationalen Vergleich geringe Zahl der Organspenden in Deutschland verantwortlich sind.

Neben diesen Vorschlägen hat Bundesgesundheitsminister Spahn außerdem einen eigenen Vorschlag zur Organspende in die Debatte eingebracht. Er spricht sich für die sogenannte Widerspruchsregelung aus. Danach soll jede Person automatisch für eine Spende infrage kommen, solange er oder sie selbst bzw. die Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen. Doch der Vorschlag der Widerspruchsregelung ist unserer Auffassung nach ein starker Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. Der Gesetzgeber würde damit für den Einzelnen eine sehr persönliche Entscheidung vorwegnehmen, die dann nur mit aktivem Widerspruch aufgehoben werden kann. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde. Diese würde in den Augen vieler verletzt, wenn der und die Einzelne die eigene Selbstbestimmung im Zweifel nur durch aktiven Widerspruch durchsetzen kann.

Um diesen Bedenken entgegenzukommen und dennoch eine Erhöhung der konkreten Spendenentscheidung zu erreichen, schlagen wir eine regelmäßige obligatorische Befragung des und der Einzelnen durch den Staat vor, jedoch ohne eine vorherige Festlegung der Entscheidung durch den Staat.

 

Vorschlag: Wiederkehrende Ausweisbeantragung für Befragung zur Organspende nutzen

Jeder Erwachsene muss spätestens alle zehn Jahre seinen Personalausweis oder Reisepass erneuern. Hier könnte auf Grundlage einer Passreform eingeführt werden, dass jede Person zu diesem Zeitpunkt über ihre grundsätzliche Organspendenbereitschaft wiederkehrend Auskunft gibt. Bei der Ausweisbeantragung erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ausführliche und unabhängige Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom Passamt ausgehändigt. Dies ist verbunden mit der Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs oder einer Telefonberatung für weitere Fragen durch die BZgA. Selbstverständlich kann die Person auch den Hausarzt bzw. die Hausärztin befragen. Dazu wird eine zeitgebundene Ziffer zur Abrechnung der Aufklärung/Beratung über die Organspende geschaffen. Gleichzeitig wird das Thema Organspende in der ärztlichen Ausbildung gestärkt.

 

Datenübermittlung an Organspenderegister

Bei der Ausweisabholung muss sich die Person dann entscheiden und dies an einem Gerät vor Ort eintragen: Möchte sie alle bzw. einzelne Organe spenden, möchte sie dies explizit nicht bzw. aktuell darüber noch nicht entscheiden oder wer soll im Unglücksfall darüber entscheiden? Sofern die Person Organspender sein möchte oder Angehörige darüber entscheiden sollen, werden die Daten an das zentrale Organspenderegister übermittelt.

Möchte die Person bei der Ausweisabholung keine Angaben machen, erhält sie bzw. er sowie diejenigen, die sich vor Ort entscheiden, gleichzeitig ein Zugangscode und separate PIN ausgehändigt, mit der sich die Person jederzeit umentscheiden kann. Diese Zugangsdaten sind dann bis zur nächsten Ausweisbeantragung zehn Jahre gültig.

Gleichzeitig soll bei der Führerschein-Abholung dieses Verfahren ebenfalls Anwendung finden. Zudem wird § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend erweitert, dass die verpflichtenden Erste-Hilfe-Schulungen im Rahmen der Führerscheinprüfung um Informationen zur Organspende ergänzt werden.

Der klassische Organspendeausweis bleibt zusätzlich erhalten – bei gegenteiliger Aussage zwischen Organspenderegister und Organspendeausweis gilt die aktuellere Version.

Verunglückt eine Person, ließe sich so leicht, rechtssicher und schnell von einem durch das jeweilige Krankenhaus benannten Arzt bzw. einer Ärztin im zentralen Organspenderegister erfragen, ob eine Organentnahme vom Verunglückten bewilligt ist, oder ob Angehörige darüber entscheiden sollen.

 

Selbstbestimmungsrecht bleibt gewahrt

Mit unserem Vorschlag zeigen wir einen Weg auf, wie die grundlegende, möglicherweise lebensrettende Entscheidung darüber, was mit den eigenen Organen am Lebensende geschehen soll, regelmäßig und rechtssicher organisiert werden kann und dabei das Selbstbestimmungsrecht sowie die Menschenwürde gewahrt bleibt. Die Entscheidung für oder gegen die Organspende ist wie alles was Leben und Tod betrifft eine sehr individuelle, bei der viele Menschen großen Beratungs- und Informationsbedarf haben.

Wir wollen mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einen Vorschlag machen, der einerseits mehr schwerkranken Menschen mittels Organspende hilft, andererseits die höchstpersönliche Entscheidung wiederkehrend – da sich die eigene Meinung auch zu dieser Frage im Laufe des Lebens ändern kann – ermöglicht. Unabhängig und informationsreich.

 


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