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Seit Jahren höre ich in der gesundheitspolitischen Auseinandersetzung zur Psychotherapeutenausbildungsreform immer wieder einen ganz ähnlichen Satz: „Toll, dass Sie sich in Ihrem Alter schon so engagieren.“ Die aktuelle Lage ist als Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) in Deutschland auch kaum anders auszuhalten, denke ich mir dann immer. Trotzdem engagieren sich wenige PiA tatsächlich längerfristig für eine Veränderung. Woran kann das liegen?
Zunächst muss sich meine Generation immer wieder den Vorwurf gefallen lassen, wir seien unpolitisch. Spätestens seit den Fridays-For-Future-Protesten sollte diese Hypothese der Vergangenheit angehören. Woran also liegt es, dass sich …
Keine Frage, patentgeschützte innovative Wirkstoffe sind für den therapeutischen Fortschritt unerlässlich. Die Grundversorgung sichern Arzneimittel mit bewährten Wirkstoffen, die fast nie unter Patent stehen: Auf sie entfallen fast 95 % der Verordnungen und rund 50 % der Umsätze mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.[1] In der Regel handelt es sich damit um besonders preisgünstige Arzneimittel.
Zu dem auf diesen Arzneimitteln lastenden Wettbewerbsdruck tragen die seit 2007 durch die Austauschvorgaben des § 129 SGB V „scharf geschalteten“ Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V bei. Die Erlöse der gesetzlichen Krankenkassen aus diesen Rabatten …
18.04.2019
Dialog statt Federstrich – ein Appell für mehr Behutsamkeit bei seltenen Erkrankungen und Hämophilie
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorgelegt. Sie verspricht damit schnell verbesserte strukturelle Bedingungen zu schaffen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll Mitte des Jahres in Kraft treten.
Takeda begrüßt in seiner maßgeblichen Patientenzentrierung grundsätzlich die Zielsetzung des GSAV. Als stark werteorientiertes Unternehmen sehen wir Progression zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit zum Wohle der Patienten. Während das GSAV zunächst nach einem sinnvollen Vorstoß klingt, schafft es in der Regulierung in meinen Augen jedoch Risiken, die weitreichende Konsequenzen für Orphan Drugs …
Was soll geschehen, wenn ein aussichtslos kranker Mensch, der unendlich leidet, nicht mehr leben will? Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2017 soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf todbringende Mittel prüfen. Mehr als einhundert Anträge wurden bisher gestellt, 57 abgelehnt. Über die anderen ist noch nicht entschieden, aber die Nichtbewilligung ist gesetzt. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt öffentlich erklärt, dass die Bundesregierung der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils nicht folgen wird. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, sagt Spahn. Hier stellt sich die Frage der Gewaltenteilung: Die …
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