Zur Bewältigung der Krise: Nur bedingt handlungsbereit

Gesundheitspolitik im Superwahljahr (Teil II)

Dr. Robert Paquet

Robin Rüsenberg

Die Coronakrise akzentuiert den Beginn einer fundamentalen Herausforderung unseres Gesundheitswesens. Die Erwerbsbeteiligung hat ihren Zenit überschritten. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente; es kommen erheblich schwächere Kohorten auf den Arbeitsmarkt. Damit sinkt nicht nur das Finanzierungspotential der Sozialversicherungen (mindestens relativ), sondern die Belastung des Gesundheits- und Pflegesystems wird dynamisch zunehmen. Zum zentralen Problem wird der Mangel an Fachkräften (nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in allen anderen Branchen, mit denen die Versorger um die jungen Berufsanfänger konkurrieren). Die Aufgabe wird sein: Wie können wir mit weniger Personal und schwierigerer Finanzierung mehr Gesundheitsversorgung sicherstellen? Nach der Skizze dieser Ausgangslage (Teil I) wird untersucht, wie sich die Parteien (soweit bisher bekannt) zum Thema positionieren.

Dabei sind die Fundstellen zu den gesundheitspolitischen Absichten der Parteien oft noch verstreut. Die versorgungsstrukturelle „Gretchenfrage“, die bei allen mindestens gestreift wird, ist jedoch: Wie hältst du es mit den Krankenhäusern? Seit Jahren sind die Mängel in der Arbeitsteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor bekannt. Leistungsqualität und Angebotsstrukturen des stationären Bereichs bleiben weit hinter dem, was in der Debatte gefordert wird, zurück. Die Krankenhäuser könnten der entscheidende Ausgangspunkt für die Integrierte Versorgung sein. Bisher gibt es aber nur Verbesserungen in homöopathischen Dosen. Außerdem verquicken sich in der Krankenhauspolitik Landes- und Bundeszuständigkeiten auf das unglücklichste.

 

CDU/CSU

Die Gesundheitspolitik der CDU ist im Wesentlichen die Politik von Gesundheitsminister Spahn. Eigenständige Akzente der Partei gegenüber dem Minister sind nicht erkennbar. Der Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege ist mittlerweile im Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt aufgegangen. Aber auch die konkrete Agenda des Ministers für die 2020er Jahre bleibt über die Abarbeitung des Koalitionsvertrags hinaus skizzenhaft: Fokus auf Pflege, Digitalisierung im Gesundheitswesen, bessere Versorgung insgesamt – so die Zielwerte in der Bundestagsdebatte am 26. Februar. Ein Schwerpunkt seines Wirkens war sicherlich, für die Versicherten spürbare Verbesserungen im Gesundheitswesen durchzusetzen. Dafür steht exemplarisch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Ein zweiter Schwerpunkt war die Verbesserung der Lage und Bezahlung vor allem der nicht-ärztlichen Berufe im Gesundheitswesen[1]. Das betrifft einerseits die Modernisierung der Berufsordnungen (von der Approbationsordnung der Ärzte und Zahnärzte bis hin zu den Berufsgesetzen für die MTAs etc.), andererseits die Aufwertung der Pflegekräfte (nicht nur) im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege und die finanzielle Besserstellung der Physiotherapeuten etc. Die insgesamt ausgabenintensive Politik – verstärkt durch die Pandemie-Folgen – war letztlich, Stichwort 40% Lohnnebenkosten, nur möglich, indem die Rücklagen der Kassen und des Gesundheitsfonds kurzerhand (und mehr noch als in der Vergangenheit) zur politischen Verfügungsmasse umfunktioniert wurden (vor allem mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz, GPVG). Der dritte – und vielleicht spektakulärste/öffentlichkeitswirksamste – Schwerpunkt war die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier gilt es, einen im internationalen Vergleich geradezu peinlichen Rückstand aufzuholen. In diesem Bereich hat Spahn mit Tatkraft und persönlicher Begeisterung vieles vorangebracht. Das ist angesichts der langen Stagnation bei diesem zentralen Infrastruktur- und künftigem Versorgungsthema zweifellos verdienstvoll.

Dem Vernehmen nach strebt Spahn in der nächsten Bundesregierung nach höherem und will das BMG für ein „klassisches“ Ressort verlassen. Wichtigste Aufgabe für die Partei und seinen „Teampartner“ Laschet könnte sein, bis zur Bundestagswahl keine relevante Gruppe im Gesundheitswesen zu verärgern, Kritiker mit „Rettungsschirmen“ ruhigzustellen und wenn möglich eine populäre Pflegereform unter Dach und Fach zu bringen. Ob ihm der Finanzminister aber dafür die erforderlichen Milliarden gibt und ob die Länder bei der Entlastung der Investitionskosten mitmachen, ist eher unwahrscheinlich. Die SPD setzt sich zwar für eine Pflegevollversicherung ein[2], will aber auch verhindern, dass Spahn mit diesem Wahlgeschenk werben kann. Sie wird das Projekt voraussichtlich lieber als „unzureichend“ blockieren und sich bei der Wahl für eine spätere, aber „richtige“ Reform (einschließlich des Aspekts der Pflegebürgerversicherung) einsetzen. In den Impulsen des Team Laschet/Spahn beschränkt man sich gesundheitspolitisch auf vier Pünktchen, um die „Resilienz“ in Zeiten der Pandemie zu stärken: „öffentlichen Gesundheitsdienst vor Ort ausbauen, „Produktion wichtiger Medikamente und Schutzmaterialien in Europa sicherstellen“ etc.[3]

Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sekundiert dem Minister[4]: „Unser Gesundheitssystem“ habe „sich bewährt.“ Die „Hauptaufgabe“ für den Rest der Wahlperiode sei eine Reform der Krankenhäuser im Hinblick auf die „sektorenübergreifende Versorgung“ und die „Stärkung der ländlichen Versorgung“. Außerdem sei das „wichtigste Stichwort“ die Reform der Pflegefinanzierung, um die „Eigenanteile für Menschen in der stationären Pflege planbar“ zu machen. Wie das aber auf den letzten Metern der Legislatur alles noch umgesetzt werden soll, ist unklar.

Konkreter ist die CSU mit den Beschlüssen der Bundestags-Landesgruppe vom 6./7. Januar 2021[5]. Sie will eine „Sicherstellungsoffensive für Krankenhäuser auf dem Land“, denn die Corona-Pandemie habe „gezeigt, wie wichtig eine Krankenhausversorgung gerade in ländlichen Räumen ist.“ Dafür soll ein Sicherstellungszuschlag von 5 Milliarden Euro eingesetzt werden. Der Eigenanteil bei der stationären Pflege soll auf maximal 700 Euro pro Monat gedeckelt werden. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sollen verbessert werden, u.a. durch ein verbindliches Personalbemessungsinstrument. Für den Beruf soll es eine Neueinsteiger-Prämie von 5.000 Euro geben, die erst ausbezahlt wird, wenn die Pflegenden im Beruf bleiben. Gleichzeitig soll es eine „Innovationsoffensive für Robotik und Digitalisierung in der Pflege“ geben. Elektronische Rezepte, Abrechnungen und Dokumentationen sollen künftig Standard werden mit dem Ziel: „Zeit für Patienten statt Papierkram.“

Betrachtet man die Äußerungen zur Kernfrage: Das Wahlprogramm der CDU in Rheinland Pfalz verkündet: „Wer kleine Krankenhäuser will, muss in kleine Krankenhäuser investieren“[6]. Das Wahlprogramm in Baden-Württemberg ist da schon noch kühner: „Ganz nach dem Leitbild von Qualität und Erreichbarkeit werden wir gemeinsam mit den Leistungserbringern eine nachhaltige, bedarfsgerechte, innovative, aber auch konsequente Krankenhausstrukturpolitik umsetzen.“[7] Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in NRW, dem Heimatland von Laschet, hält dagegen – nur etwas abgemildert – an den zentralen Zielsetzungen des Gutachtens zur Krankenhausbedarfsplanung fest, das einen weitreichenden Umbau der Klinik-Landschaft und den Übergang zu einer leistungsorientierten Planung fordert[8]. Die CSU hatte übrigens im Landtags-Wahlkampf 2018 praktisch eine Bestandsgarantie für alle kleinen Krankenhäuser abgegeben. Und so weiter.

Darüber hinaus sind keine programmatischen Bemühungen der Partei zur Gesundheitspolitik erkennbar. Ein grundsätzliches Papier ist aktuell in Erarbeitung. Die letzten konzeptionellen Diskussionsansätze zu Strukturfragen sind in Beschlüssen des Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege von 2016 zu finden („Gesundheitsversorgung sektorenübergreifend planen und gestalten“ und „Qualitätsorientierte Vergütung für die Krankenhäuser“)![9] Einiges davon ist in der laufenden Wahlperiode bereits umgesetzt worden. Anderes ereilte das übliche Schicksal von Ausschuss-Vorschlägen.

Für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl im September gibt es noch keinen konkreten Fahrplan. CDU und CSU müssen zunächst einmal den gemeinsamen Kanzlerkandidaten bestimmen. Vorher arbeiten sicher die Apparate in beiden Parteien an Textbausteinen. Die entscheidende Konvergenzphase dürfte jedoch Mitte April beginnen und sich bis in den Mai hinziehen. Eine abschließende Entscheidung der Parteigremien dürfte im Juni und vielleicht sogar erst im Juli stattfinden.

Im Übrigen dürfte es bei der CDU auf das hinauslaufen, was die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim BMC-Kongress zur Zukunft gesagt hat (vgl. OBSERVER-Report vom 20.1.2021): Man werde den Koalitionsvertrag abwarten und dann Schritt für Schritt abarbeiten. Als Koalitionspartner hat die Union dabei die GRÜNEN im Auge. Sollte dabei die Überlegung sein, sie mit ein paar Modellversuchen zur Regionalisierung abzuspeisen, so könnte sich dies als Trugschluss erweisen. Die GRÜNEN sind im Politikfeld Gesundheit mittlerweile gut aufgestellt.

 

Bündnis 90/Die Grünen

Hier trifft es sich gut, dass die Partei gerade vor kurzem ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet hat[10], das auch die Grundzüge der Gesundheitspolitik umreißt. Im Rahmen einer insgesamt kapitalismuskritischen Stimmung wird postuliert: „Gesundheitsversorgung ist öffentliche Aufgabe.“ Dabei rückt der stationäre Sektor in den Mittelpunkt: „Insbesondere im Krankenhausbereich soll die Gemeinwohlorientierung gestärkt, die Benachteiligung öffentlicher Träger gegenüber privaten beendet und der Trend hin zur Privatisierung umgekehrt werden.“ Mit klaren politischen Vorgaben sollen „Gewinnausschüttungen von Kliniken beschränkt (werden), damit öffentliches und beitragsfinanziertes Geld im System bleibt.“ (Ziffer 231)[11].

Falsche Anreize hätten zu „Kosteneinsparungen zulasten des Personals und einer falschen Verteilung von Geldern geführt.“ Die Krankenhausfinanzierung müsse „neu gedacht“ und u.a. „auf eine gute Bezahlung für Beschäftigte ausgerichtet werden. Kliniken sollen nicht nur nach erbrachter Leistung, sondern nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden.“ Dafür brauche es „ein neues Finanzierungssystem für die Kliniken, das eine relevante strukturelle Finanzierung beinhaltet.“ Dazu gehöre auch, „die Investitionsfinanzierung durch Bund und Länder gemeinsam zu verbessern.“ Eine bessere Versorgungsplanung im Gesundheitssystem soll die integrierte Versorgung stärken. (Ziffer 232)

Damit werden jedenfalls einige der Kernprobleme der künftigen Gesundheitspolitik adressiert. Zwar wird mehrfach der Personalmangel und Kostendruck beklagt und entschieden gefordert: „Es braucht mehr Personal, mehr Lohn und mehr Zeit – und zwar für Patient*innen statt für Bürokratie.“ (Ziffer 236). Dabei sollen die nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufe aufgewertet werden. Man sieht aber auch Chancen in der Digitalisierung: „Digitalisierung und Automatisierung können helfen, Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen zu vereinfachen und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Robotik und digitale Anwendungen sollten dort eingesetzt werden, wo sie die Versorgung der Patient*innen verbessern und die Arbeit erleichtern.“ (Ziffer 237). Auch der angesprochene Rahmen stimmt: „So wird auch in Zeiten des demographischen Wandels die Erhaltung eines zukunftsfähigen Gesundheitssystems unterstützt.“ (Ziffer 238).

Das Programm fordert außerdem (neu gegendert) eine „Bürger*innenversicherung“. Sie steht jedoch nicht mehr so im Mittelpunkt wie noch im Vorgängerprogramm (239). Hinter Ziffer 240 verbirgt sich ein heftiger Streit: „Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden.“ D. h. Krankenkassen können homöopathische Mittel übernehmen, müssen es aber nicht.

Bemerkenswert ist, dass man (im Gegensatz zu den Entwurfsfassungen) auf die dort für die Planung und Steuerung zentralen „Gesundheitsregionen“ in der Endfassung verzichtet hat. Der Begriff kommt einfach nicht mehr vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Regionalisierungskonzept für die GRÜNEN keine Rolle mehr spielt. Vielleicht wollte man sich diesen Hit für das Wahlprogramm aufsparen. Jedenfalls der Antrag der Bundestagsfraktion aus dem Sommer 2020 „Gesundheitsregionen: Aufbruch für mehr Verlässlichkeit, Kooperation und regionale Verankerung in unserer Gesundheitsversorgung“ (BT-Drs. 19/21881)[12] hält an dem zentralen Stellenwert der Regionen fest. Dafür spricht auch die publizistische Initiative, mit der der gesundheitspolitische Vordenker der Partei, Helmut Hildebrandt, zusammen mit 18 Koautoren für das zugrundeliegende Konzept wirbt. Es hat in der Fachöffentlichkeit einige Resonanz erfahren und eine lebhafte Debatte ausgelöst[13].

Die Krankenkassen sollen dem Antrag zufolge motiviert werden, „Gesundheitsregionenverträge“ abzuschließen. Das sollen in „Anlehnung an den bestehenden §140a SGB V (Besondere Versorgung) … regionale populationsorientierte, indikationsübergreifende und integrierte Versorgungsverträge“ sein, die „mit regionalen Ärztenetzen oder anderen regionalen Akteuren“ abgeschlossen werden sollen. Dafür sollen die Kassen aus dem Gesundheitsfonds degressiv über zehn Jahre erhöhte RSA-Zuweisungen erhalten (und weitere zehn Jahre reduzierte Zuweisungen, um die Kosten der Anschubfinanzierung zu kompensieren). Kreise und Kommunen sowie regionale „Gesundheitskonferenzen“ sollen die Kassen auffordern können, solche Verträge abzuschließen („Initiativrecht“). Die Kassen müssen sich rechtfertigen, wenn sie das nicht wollen oder ihnen das nicht gelingt. Zum „Aufbau von Gesundheitsregionen und den notwendigen Managementstrukturen“ sollen sich die regionalen Akteure in Gesundheitskonferenzen zusammenfinden, die damit als neuer Machtfaktor im Gesundheitswesen auftreten würden.

Man darf gespannt sein, was die GRÜNEN aus diesen Ansätzen im Wahlprogramm machen werden. Direkt nach der digitalen Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) im November, das ist der Parteitag der GRÜNEN, haben sich der Bundesvorstand und eine kleine Schreibgruppe an die Arbeit gemacht für einen ersten Arbeitsentwurf des Programms zur Bundestagswahl 2021. So heißt es auf der Website der Partei. Nach Rückkopplung mit den BAGen, dem Parteirat und den Landesvorsitzenden im Frühjahr 2021 werde der Bundesvorstand den Antrag zur BDK beschließen und diesen am 19. März 2021 vorstellen. Die Parteimitglieder können dann bis zum 30. April 2021 Änderungsanträge zum Vorschlag des Bundesvorstands stellen. Das Programm soll auf dem Parteitag vom 11. bis 13. Juni beschlossen werden[14].

Eine Idee vom Inhalt gibt ein Beschluss des Parteivorstandes vom 11. Januar 2021[15]. In den (gestärkten) Öffentlichen Gesundheitsdienst soll langfristig ein Prozent der Gesundheitsausgaben fließen (Seite 3). Für die Pflege sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden durch eine „verbindliche, wissenschaftlich basierte Personalbemessung“ und einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag (ebenda). Gesundheit sei „Daseinsvorsorge“ und dürfe „nicht länger davon abhängen, was sich rentiert, sondern soll sich danach richten, was hilft. Dafür braucht es mehr Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung und zwischen den Gesundheitsberufen, beispielsweise in kommunalen Gesundheitszentren. … Kliniken sollen in Zukunft nicht mehr nur nach Leistung, sondern auch nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Es bedarf einer zusätzlichen Säule der Strukturfinanzierung und einer Reform der Fallpauschalen. Um den Stillstand bei den Investitionen in die Krankenhäuser zu beenden, sollten Bund und Länder die Investitionskosten in Zukunft gemeinsam tragen.“ (Seite 4).

Jedenfalls zeigen sich die GRÜNEN in der öffentlichen Debatte ambitioniert: Auf die Frage nach den drei wichtigsten Punkten zur Gesundheitspolitik im Superwahljahr zählt die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Maria Klein-Schmeink, auf: Erstens der „Neuaufbruch in Richtung Regionalisierung“ mit abgestimmten Budgets, so wie „in unserem Antrag beschrieben“. Zweitens eine Fachkräfteinitiative. Der kommende Personalmangel stelle die künftige Versorgung in Frage. Drittens eine nachhaltige Finanzierung mit Bürgerversicherungsmodellen. Denn wie solle man die Finanzierung des weiter steigenden Bedarfs bewältigen, wenn man die höheren Einkommensgruppen (und die anderen Einkommensarten) außen vorlasse.

 

SPD

Die SPD hat schon im Juni 2020 eine Programmkommission eingerichtet, die das „Regierungsprogramm 2021“ vorbereiten soll. Ihr gehören 21 prominente Parteimitglieder an (die Vorsitzenden, der Generalsekretär, etc.). Für den Bereich „Daseinsvorsorge und lebenswerter Alltag“, zu dem auch die Gesundheitspolitik zählt, leitet das 15-köpfige Arbeitsgremium der stellvertretende Parteivorsitzende Kevin Kühnert. In einer „digitalen Programmwerkstatt“ haben sich bis Oktober 2020 viele Parteimitglieder an der Diskussion beteiligt. Ein Höhepunkt war das (digitale) Debattencamp mit 30 Sessions im Dezember. Am 7./8. Februar hat sich der Parteivorstand mit einem ersten Entwurf beschäftigt. Beschlossen werden soll das Programm von einem Bundesparteitag am 9. Mai.

Bei Debattencamp war das gesundheitspolitische Thema: „Krankenhäuser sollten sich um kranke Menschen kümmern. Nicht um Rendite. Warum wir unser Gesundheitssystem ändern müssen!“ Die Resultate wurden wie folgt zusammengefasst[16]: „Der Vorrang für private Krankenhausträger muss gesetzlich revidiert werden. Nur tarifgebundenen Krankenhäusern, werden Investitionskosten vom Staat bezahlt. Die Wurzel vieler Probleme ist die Renditeerwartung von Investoren, da müssen wir rangehen.“ Der Trend der Parteibasis ist eindeutig kapitalismuskritisch.

Dabei hat SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil angekündigt, dass seine Partei mit einem deutlich kürzeren Wahlprogramm als in den vergangenen Jahren in die Bundestagswahl 2021 ziehen wird: „Wir haben uns bewusst entschieden, ein kurzes und prägnantes Programm vorzulegen.“ Dieses Mal gebe es keine „140 Seiten wie beim letzten Mal, sondern eher 40, versprochen“[17].

Entscheidender als diese Anstrengungen zur innerparteilichen Mobilisierung sind allerdings Gremien-Beschlüsse, die das Programm prägen werden. Das betrifft in erster Linie die Vorstandsklausur der Partei Anfang Februar[18], nach der der Kanzlerkandidat Olaf Scholz die „Zukunftsmissionen für unser Land“ verkündet hat. Neben der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird in der Gesundheitspolitik beispielhaft auf fünf Punkte orientiert: (1) Förderung der neuen Methoden der „personalisierten Medizin“; (2) Nutzung der „Potenziale der Digitalisierung“ für Diagnostik und Versorgung (einschließlich der Chancen von „KI und Robotik als Werkzeuge in der Diagnose und Behandlung“). (3) Postuliert wird: „Eine gute Gesundheitsversorgung muss flächendeckend und umfassend sein.“ Festgestellt wird, das „Fallpauschalensystem“ sei „für die Finanzierung von Vorhaltekosten nicht geeignet.“ Es setze „außerdem Fehlanreize bei den Leistungen“ und müsse gründlich überdacht werden. Wichtig ist die Forderung nach einer „stärkeren Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung“. (4) Darüber hinaus geht es um einen „Paradigmawechsel“ für den „Schwerpunkt auf Prävention“ und (5) um die Ziele der „Bürgerkrankenversicherung und … Bürgerversicherung in der Pflege im Sinne einer Pflegevollversicherung“.

Eingebettet ist das in die Grundstimmung der Klausur, die durch die „Leitgedanken zum Regierungsprogramm“ [19] (Vorlage von Olaf Scholz und den Parteivorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans) geprägt war: „Überwinden wir die wachsende Ungleichheit oder nehmen wir es hin, dass wenige sich die höchsten Einkommen und die besten Perspektiven sichern, während Lasten und Risiken auf den Schultern derer liegen, die sich nicht wehren können?“ (Randziffern 9-11). Charakteristisch ist auch der Satz: „Und in der Corona-Krise zeigt sich noch einmal sehr deutlich, dass Effizienz nicht das Maß aller Dinge sein darf.“ (Randziffern 48-50) Zum Gesundheitssystem gibt es danach den einen, entscheidenden Programmsatz: „Bis 2030 werden wir die Gesundheitsversorgung von Profitzwängen befreien und messbar am Wohl der Patient*innen orientieren.“ (Randziffern 148/9).

Auch in Beschlüssen der SPD-Bundestagsfraktion zur Bewältigung der Corona-Pandemie finden sich Hinweise auf längerfristigen Handlungsbedarf. So soll nach einem Positionspapier vom 8. Januar der „Öffentlicher Gesundheitsdienst als dritte Säule der Gesundheitsversorgung“ ausgebaut werden[20]: „Wir meinen…, dass ein öffentlicher Gesundheitsdienst neben ambulanter und stationärer Versorgung zu einer starken dritten Säule werden kann, der eine umfassende Versorgung für alle Menschen bereitstellt. Er ist auch ein wichtiger Akteur für Public Health und gesundheitliche Chancengleichheit in der Kommune. Deshalb brauchen wir dort mehr Personal, mehr Digitalisierung, mehr Vernetzung mit der Wissenschaft sowie eine bessere institutionelle Absicherung auf allen föderalen Ebenen.“ Dabei bleibt offen, welche Versorgungsaufgaben die SPD (etwa über das Impfen hinaus) dem ÖGD zuschreiben will. Zutreffend ist jedoch sicher die Feststellung, dass der Bund in diesem Bereich eine „generelle Rahmenkompetenz“ erhalten sollte und mit der „Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes“ eine bessere Koordination der Gesundheitsämter erreicht werden kann.

In einem zweiten Positionspapier der SPD-Fraktion vom 8. Januar[21] wird (auf Seite 6) festgestellt: „Die ambulanten Behandlungsstrukturen als erste Anlaufstelle haben sich bewährt. Bei den Krankenhäusern hat sich gezeigt, dass nicht die Nähe, sondern die Ausstattung ausschlaggebend ist. Die Spezialisierung und die Zusammenarbeit in Netzwerken verbessert die Versorgung. Wir müssen die Versorgungsstruktur von der Versorgungsqualität her denken, nicht von der einzelnen Einrichtung her.“ Hier klingen durchaus Krankenhaus-kritische Töne durch. Und dann gibt es noch einen weiteren, nachdenklichen und „wesentlichen Punkt: Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir in unserem föderalen System während einer solchen Pandemie unter hohem Zeitdruck ein einheitliches, abgestimmtes Handeln erreichen. Hier müssen wir gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestaltet werden sollte, um dieses Ziel zu erreichen.“

Die angeführten Punkte werden im gerade vorgelegten Entwurf für das „Zukunftsprogramm der SPD“ unterstrichen und zusammengefasst[22]. Der Entwurf ist – wie angekündigt – knapp; das Gesundheitsthema umfasst nur anderthalb Seiten (11-13) und knüpft vor allem an das Papier des Parteivorstands zu den „Zukunftsmissionen“ an: Förderung der personalisierten Medizin, Stärkung des ÖGD und der Digitalisierung, Bürgerversicherung. In der Pflege soll der Eigenanteil gedeckelt werden, der Bundeszuschuss soll sich „dynamisch“ entwickeln und „mittelfristig“ wird eine „Vollversicherung als Bürgerversicherung“ angestrebt (Seite 25). Die „stärkere Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung“ wird ergänzt um „den Ausbau von teambasierten Formen der ambulanten Versorgung“ im Rahmen einer „Neuordnung der Rollenverteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor“. Die „Überwindung der Sektorengrenzen“ wird offensichtlich vom Krankenhaus her gedacht: „Dienstleistungen können dann von niedergelassenen Teams und Krankenhäusern gemeinsam erbracht werden.“

Im ersten Absatz soll zwar (mit der Förderung der nationalen Forschung, Entwicklung und Produktion) an die große Tradition Deutschland in der Pharmaindustrie angeknüpft werden („Apotheke der Welt“). Der industriefreundlichen Ankündigung wird jedoch sofort die Spitze abgebrochen: Das Beispiel BioNTech zeige, „dass die Gesundheitswirtschaft kein reiner Markt ist und eine aktive Rolle des Staates Leben retten kann.“ Dieser Gedanke wird im Interesse „guter Arbeitsbedingungen und vernünftiger Löhne in der Pflege“ aufgegriffen und generalisiert: „Wir wollen die Renditeorientierung im Gesundheitswesen begrenzen, denn sie wirkt sich negativ auf die Versorgung der Patient*innen und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus.“ Das wird mit einem Gedanken verknüpft, der wie abgeschrieben bei den GRÜNEN klingt: „Gewinne, die aus Mitteln der Solidargemeinschaft erwirtschaftet werden, müssen zumindest mehrheitlich wieder in das Gesundheitssystem zurückfließen. Das System der Fallpauschalen werden wir auf den Prüfstand stellen, die Pauschalen überarbeiten und wo nötig abschaffen.“ Dabei sollen insbesondere die Kinderkliniken gestützt und gefördert werden.

 

AfD, FDP und LINKE

Bei der AfD ist der aktuellste Bezugspunkt zur Gesundheitspolitik das beim 11. Bundesparteitag in Kalkar (28./29.11.2020) verabschiedete „Konzept zur Sozialpolitik“[23]. Die darin eingeschlossenen „Leitlinien zur Gesundheitspolitik“ machen mit 11 Unterpunkten nur 10 von 50 Seiten des Konzepts aus. Sie haben keinen analytischen Vorlauf und keinen Rahmentext. Normalerweise wird in gesundheitspolitischen Programmen mit der Versorgung angefangen. Aber auch unter dem Aspekt von Prioritäten überrascht Punkt 1: „Gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV und PKV) stabilisieren“ (S. 39). Der Wettbewerb beider Systeme sei „sinnvoll“ und wichtig, weil die „attraktiven Angebote“ der PKV dafür sorgen, dass das Leistungsangebot der GKV nicht allzu sehr von dem der PKV abweichen darf. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die deutlichste Trennlinie in der Parteienlandschaft an der Frage nach einem einheitlichen Krankenversicherungsmarkt verläuft: Die linken Parteien sind dafür, die Parteien der rechten Seite des Parteiensystems dagegen.

Auch Nummer 2 verblüfft mit ihrem Inhalt und Stellenwert. Da wird eine neuer „Medizinischer Dienst im Gesundheitswesen“ gefordert, der unabhängig von Kostenträgern und Leistungserbringern sein, aber von ihnen finanziert werden soll (S. 39f.) Die Neuordnung durch das MDK-Reformgesetz hat die AfD bei diesem Text offensichtlich nicht registriert. – Die Nummer drei heißt: „Ambulante Versorgung effektiver gestalten: Patientenversorgung verbessern – Wartezeiten verkürzen – Budgetierung beenden“. (S. 40). Hier werden konkret gefordert: „Die Aufhebung der Budgetierung und die Einführung einer Einzelleistungsvergütung in der GKV“. Um dem dann erwarteten Trend zur Leistungsausweitung entgegenzuwirken, soll den Patienten eine gestaffelte Bonus-Rückvergütung angeboten und der Medizinische Dienst zur Kontrolle eingesetzt werden. Die vierte Leitlinie „Stationäre Versorgung sichern“ richtet sich gegen die DRG-Fallpauschalen. (S. 41f.) Außerdem soll die „Privatisierung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ begrenzt werden. „Eine leistungsfähige stationärmedizinische Infrastruktur muss primär Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben.“

Bei der Verbesserung der Arzneimittelversorgung (Leitlinien Nr. 5, S. 42) steht die „Beseitigung“ der „Lieferengpässe“ im Mittelpunkt. Dazu soll die Importquote für Arzneimittel „umgehend ersatzlos gestrichen“ werden. Der Großhandel soll zu einer Bevorratung für zwei Monate verpflichtet werden. Da auch „Rabattverträge“ für die Verfügbarkeitsprobleme „Mitursache sind, sind sie abzuschaffen“. Schließlich soll die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abgesenkt werden. – Das ist nicht besonders originell und könnte alles auch bei anderen Parteien stehen (und steht es z.T. ja auch).

Für die Pflegeversicherung wird (als Leitlinie Nr. 6, S. 43f.) gefordert, „Soziale Pflegeversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung zusammen(zu)legen.“ Außerdem will die AfD zur Begrenzung der Eigenanteile in der Pflegeversicherung einen Steuerzuschuss analog dem der GKV einführen“. So kurz und schlicht wie es dasteht, hat man nicht den Eindruck, dass die Autoren wüssten, welchen Brocken sie da stemmen wollen.

Mit Leitlinie Nr. 7 will die AfD „Ambulante und stationäre Pflege aus der Krise führen“ (S. 44f.) (Flächentarifverträge, Entlastung von Dokumentationspflichten gesetzliche Personalbemessung etc.). Näher an den zentralen Ressentiments der Partei liegen dann die Leitlinien 8 bis 11 (S. 45f.). Nach Nr. 8 soll die „Kompetenz von ausländischem Personal für das Gesundheitswesen gewährleiste(t)“ werden (fachliche Qualifikation und Sprachkenntnisse). Nach Nr. 9 sollen der „Infektionsschutz verbessert und Epidemien verhindert“ werden. Hier wird beklagt, dass die Migranten erheblich zum „Anstieg meldepflichtiger Infektionskrankheiten, auch mit resistenten Erregern,“ beigetragen hätten. Gefordert wird „zum Schutz der Migranten, des medizinischen Personals und der einheimischen Bevölkerung … ein einheitliches Gesundheitsschutzprogramm, für das der EU-Zutrittsstaat zuständig ist.“ Schließlich soll mit Punkt 10 die WHO reformiert (und andernfalls mit dem Austritt gedroht) werden. Mit Punkt 11 werden die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in bekannter Weise kritisiert.

Zusammenfassend muss man feststellen: Die AfD ist an Gesundheitspolitik nicht wirklich interessiert. Der Leitantrag dokumentiert die Suche nach populäre Forderungen in allen politischen Lagern, ohne Anspruch auf Konsistenz und eine konzeptionelle Verbindung. Es gibt kein Bewusstsein für die Kosten, die politischen Konsequenzen der Forderungen bzw. die Umsetzungsprobleme. Der gesundheitspolitische Teil des Sozialkonzepts spielte konsequenterweise auf dem Parteitag in Kalkar auch keine Rolle. Insoweit wirkt das Papier etwas aus der Zeit gefallen. Beim selbstgewählten Anspruch eines „Sozialparteitags“ hätte man etwas mehr erwarten können. So zeigt sich die AfD in der Gesundheitspolitik nicht weiter als vor drei Jahren[24].

Bei der FDP gibt es zwar einen Programmprozess[25] mit breit angelegten Beteiligungsmöglichkeiten (auch über die Parteimitglieder hinaus): Die FDP als ‚Mitmachpartei‘. Schon im Juni 2020 wurde der „Wahlprogrammleitfaden“ beschlossen: „Der Entwurf des Bundestagswahlprogramms 2021 der Freien Demokraten soll in der bewährten Modulstruktur erarbeitet werden. Das heißt, es werden fachlich-programmatische Textpassagen („Module“) erstellt, in denen jeweils eine Kernforderung vertextet wird.“ Im April 2021 soll ein Programmentwurf als Leitantrag für den Bundesparteitag im Mai beschlossen werden. Dafür werden „Module“ gesammelt und zur Diskussion gestellt. „Gesundheit“ gehört zum „Themenfeld Demographischer Wandel“. Dort finden sich z.Z. etwa 40 Module bzw. Forderungen die etwas mit Gesundheitspolitik zu tun haben[26]. Es geht viel um die bekannten bzw. erwartbaren Themen wie Bürokratieabbau, Digitalisierung und Transparenz sowie die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV etc. Es kommen aber auch Forderungen vor wie die „Selbstbestimmung über die geschlechtliche Identität“, der „Schutz vor KO-Tropfen“ und die „Kontrollierte Abgabe von Cannabis“. Die Sammlung lässt noch keine Struktur erkennen und hat keinen Schwerpunkt. Im Rahmen einer mitgliedergetragenen Willensbildung dürfte dies nicht ungewöhnlich sein. Man darf daher gespannt sein, wie daraus in den nächsten Monaten ein einigermaßen kohärenter Programmtext entsteht.

Bei der LINKEN wurde am 8. Februar von den scheidenden Parteivorsitzenden Katja Kipping und Bernd Riexinger der Entwurf des Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2021 vorgelegt[27]. In den kommenden Wochen wird der Entwurf (digital) in der Mitgliedschaft diskutiert. Dazu werden „sechs Ratschläge“ stattfinden, d.h. digitale Konferenzen. Der Ratschlag „Gesundheit und Pflege“ findet am 28. März statt. Die Debatten sollen dann in den Entwurf des Wahlprogramms einfließen, der bis zum 22. April als Leitantrag für den Bundesparteitag veröffentlicht wird. Verabschiedet wird das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 vom Bundesparteitag am 19. und 20. Juni.

Der Programmentwurf huldigt einer pessimistischen Weltsicht. In aller Kürze kann man diese Sicht der Dinge aus der Einladung zum „Pflegeratschlag“ zitieren: „Die Corona-Krise hat allen vor Augen geführt, was in unserem Gesundheitssystem schiefläuft und viele der seit Jahren bestehenden Probleme verschärft.   … Die Gesundheitspolitik der Bundesregierungen der vergangenen Jahre war an den Interessen von privaten Konzernen und Investoren ausgerichtet: Mit unseren Versicherungsbeiträgen, Zuzahlungen und Eigenanteilen und auf dem Rücken der Beschäftigten machen diese das große Geld. Damit muss endlich Schluss sein!“[28]

Die Fallpauschalen (DRGs) sollen abgeschafft werden[29]. „Wir wollen Krankenhäuser in kommunale und gemeinwohlorientierte Hand überführen.“ Dabei soll es ein „Gewinnverbot“ geben. Der Bund soll die „Rekommunalisierung“ der Häuser finanziell unterstützten. Auch Pflegeheime und -Dienste sollen „gemeinwohlorientiert arbeiten“ und „Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“ werden. Ziel ist eine „Solidarische Gesundheitsvollversicherung“ für alle mit Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und Beitragspflicht für alle Einkünfte. Das gilt auch für die angestrebte „Pflege-Vollversicherung“ (ohne „Eigenanteile). Die LINKE will den „öffentlichen Gesundheitsdienst stärken!“ und die „Soziale Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung bekämpfen!“ Man will die ambulanten „Arztsitze gleichmäßiger verteilen und eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung einführen“. Weitgehend von den Kommunen betriebene „regionale Versorgungszentren sollen mittelfristig zum Rückgrat des ambulanten Sektors werden“. Die nach Auffassung der LINKEN „hohen Zuzahlungen“ bei Arzneimitteln sollen abgeschafft und eine „Positivliste“ eingeführt werden. „Für DIE LINKE ist Arzneimittelforschung eine öffentliche Aufgabe“, und „die Herstellung von Medikamenten und medizinischen Geräten darf nicht den Profitinteressen von Aktionären unterworfen sein. Die Pharmaindustrie muss dem Gemeinwohl verpflichtet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden.“

Die LINKE kann sich diese Utopien leisten, weil sie offensichtlich nicht mit einer Regierungsbeteiligung rechnet, wobei an dieser Stelle die Position der neuen Parteichefinnen Hennig-Wellsow und Wissler abzuwarten bleibt. Mit ihrer Vorliebe für kommunale Trägerschaften und die direkt vom Staat geleistete Daseinsfürsorge gibt es zwar Berührungspunkte mit den GRÜNEN und auch mit der SPD. Grundsätzlich gehen die Lösungsperspektiven der Linke aber über die bestehende Rechtssystematik hinaus. Die Grundherausforderung: Immer mehr Personal und noch mehr Geld sollen ins Gesundheits- und Pflegewesen gepumpt werden. Nur von wo sollen die dafür notwendigen Ressourcen herbeigezaubert werden?

 

Die anderen Beteiligten …

Wie stellen sich eigentlich die Ärzte, die Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Selbstverwaltungsträger zu den Problemen? – Leider gibt es nur selten Vorschläge oder Konzepte, die wenigstens Teilprobleme in hinreichender Komplexität anpacken und die Debatte anregen. Wenige Beispiel mögen genügen:

  • Positiv hervorzuheben ist hier vor allem das „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren – Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“, das vom BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, der Robert Bosch Stiftung und der Bertelmann Stiftung in Auftrag gegeben wurde[30]. Die Autoren mahnen vor allem eine mutige Strukturreform der stationären Versorgung an, die Umwandlung kleiner Krankenhäuser in „integrierte Versorgungszentren“ und die Delegation weiterer (bisher) ärztlicher Leistungen an medizinisches Fachpersonal. Eine thematisch breit gefächerte Arbeit und fachlich auf dem Stand der Diskussion.
  • Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands hat im Dezember 2020 ein Konzept zur „Struktur und Vergütung ärztlicher intersektoraler Leistungen“ vorgelegt, nach dem die Sektorengrenzen durch eine Art erweitertem fachärztlichem Belegkrankenhaus durchlässiger gemacht werden sollen[31].
  • Einzelne Krankenkassen präsentieren immerhin Vorschläge zur Lösung von Teilproblemen. So hat beispielsweise die Techniker-Krankenkasse von Prof. Schreyögg ein Gutachten zur Weiterentwicklung der Fallpauschalen im Krankenhaus entwickeln lassen. Es schlägt ein modular aufgebautes Vergütungssystem vor, welches in einem Gesamtbudget pro Krankenhaus mündet. Dieses besteht aus einem separaten Krankenhausbudget für Vorhaltekosten, Fallpauschalen zur Honorierung von medizinischen Leistungen sowie einem Qualitätsmodul[32].
  • Angesichts immer höherer Einstiegspreise bei neuen Arzneimitteln (u.a. für die Onkologie und bei gentechnisch erzeugten Präparaten) hat z.B. der AOK Bundesverband ein Positionspapier vorgelegt, nach dem der Erstattungsbetrag konsequent am therapeutischen Nutzen orientiert werden soll. Außerdem wird nach einer Lösung für das Problem der teuren „Orphan drugs“ gesucht[33].
  • Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände hat eine Kommission „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ eingesetzt, die sich mit den zentralen Zukunftsproblemen der Sozialversicherung beschäftigt hat. Ihr Bericht wurde Ende Juli 2020 vorgelegt[34]. Eine zentrale Empfehlung ist die Revitalisierung des Vertragswettbewerbs in der Krankenversicherung. Leider hat es dazu praktisch keine politische Reaktion gegeben.

Von solchen Ansätzen hat die Politik noch wenig aufgegriffen. Die anstehenden Wahlprogramme sind erfahrungsgemäß auch eher normative Absichtserklärungen als konzeptionelle Reformblaupausen. In allen Parteien dürfte es jedoch zumindest eine dunkle Ahnung geben, dass die Probleme der Gesundheitspolitik in der nächsten Wahlperiode sehr viel größer werden. Insbesondere bei Union, SPD und den Grünen sind programmatische Ansätze zu finden, die sich mit Teilen der Zukunftsfragen auseinandersetzen. Von einem umfassenden Rahmenprogramm ist jedoch (noch?) kaum zu sprechen.

 

… und die politische Perspektive

Dabei haben am ehesten noch die GRÜNEN mit ihrem Regionalisierungsmodell ein neues, anspruchsvolles ordnungspolitisches Konzept. Die bisherige Debatte dazu deutet jedoch darauf hin, dass die Partei seine Lösungsreichweite über- und seine Implementationsprobleme unterschätzt. Es könnte im Wahlkampf trotzdem eine hohe Attraktivität gewinnen, weil sich viele lokale Akteure etwas davon versprechen, auch wenn das noch recht diffus ist.

Eigentlich sind alle Parteien – außer der FDP, deren Gegenentwurf aber noch vage ist – für mehr Staat, Planung und politische Steuerung im Gesundheitswesen. Dabei wird dem Wettbewerb der Krankenkassen inzwischen nichts mehr zugetraut. Aber auch der Wettbewerb zwischen ambulantem und stationärem Sektor und zwischen den jeweiligen Leistungserbringergruppen (Kliniken und niedergelassene Ärzte etc.) wird eher ignoriert. Also weder produktiv genutzt, noch kritisch beobachtet (höchstens im Sinne des Einrichtungsvergleichs, dem Public Reporting, das im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG vorgesehen ist).

Hinzu kommt, dass eine Diskussion über „Produktivität“ oder „Effizienz“ inzwischen nicht mehr nur bei der politischen Linken verpönt ist. Alle Parteien befürchten, dass es beim Ansprechen wirklicher Probleme (und erst recht bei ernsthaften Lösungsvorschlägen) nicht nur Gewinner geben würde. Vier Beispiele:

  • Im Krankenhausbereich: Die (partielle) Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip (wie bei den Pflegepersonalkosten) ist kein probater bzw. erweiterungsfähiger Lösungsweg. Wie soll die allseits geforderte DRG-Reform dann aber aussehen? Wie kommt man aus der Investitionsblockade heraus? Wie erreichen wir eine bedarfsgerechte Struktur der Klinikangebote?
  • Wie ist die Vision, wie die ambulante Versorgung in 20 Jahren aussehen soll? Glaubt man noch an das Leitbild der niedergelassenen Einzelpraxis? Wie stellt man sich eine neue Arbeitsteilung zwischen ambulant und stationär vor? Was ist die künftige Rolle der MVZs und der angestellten Ärzte? Sind die intersektoralen Gesundheitszentren[35] ein sinnvolles Modell für die Versorgung im ländlichen Raum?
  • Wie sieht die künftige Aufgabe der Krankenkassen aus, wenn der Vertragswettbewerb keine wesentliche Rolle mehr spielen soll? Was soll dann Gegenstand ihres Wettbewerbs sein? Wie passt die Kassenlandschaft zu einer populationsorientierten Gesundheitspolitik? Was ist Aufgabe der vertraglichen und was ist Aufgabe der staatlichen Steuerung (auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene)? Welche Föderalismus-Reformen brauchen wir aus der Pandemie-Erfahrung?
  • Wie soll mit dem revolutionären Potenzial der digitalen Transformation in Gänze umgegangen werden? Wie sieht die langfristige Strategie im Umgang mit der Verfügbarkeit und Vernetzung von Daten aus? Vor allem der Umgang mit den entstehenden Plattformökonomien, die Versorgungsprozesse steuern und Leistungsangebote ermöglichen – und damit die etablierten Akteure und Prozesse herausfordern –, ist noch im Fluss und bedarf einer Klärung.

 

Zusammenballung der Probleme und die „Gretchenfrage“

Die fetten Jahre mit hohen Zuwächsen der Grundlohnsumme sind nicht nur vorbei, sondern haben dem Gesundheitssystem (aus der Ära Gröhe und Spahn) ausgabenseitig zusätzliche Leistungsansprüche und kostenträchtige Gesetze vererbt. Die Kosten der Pandemie und die Folgen der davon ausgelösten Wirtschaftskrise kommen hinzu. Auch wenn die Schulden, die für die diversen Hilfsmaßnahmen aufgenommen werden, in bester Absicht gemacht werden und effektiv sein mögen – irgendwann müssen sie beglichen werden. Will man dann politisch gestalten, sollte Steigerung der Effizienz – etwa durch Koordination und Kooperation – das Motto sein.

Die politischen Parteien schreiben jedoch im Vorfeld der Bundestagswahl am 26. September 2021 noch weitgehend alte Rezepte fort. Zwar bleibt die Vorlage der finalen Wahlprogramme abzuwarten. In der bisherigen politischen Debatte deutet bisher aber wenig auf eine Suche nach Rationalisierungsreserven oder auf ernsthafte Eingriffe in die Strukturen hin. Im Gegenteil: Die bekannten Leistungsmängel sollen eher mit zusätzlichem Geld überdeckt werden. Weil die Pandemie die Schuldenbremse gelöst hat, giert auch das Gesundheits- und Pflegewesen nach neuen steuerfinanzierten Zuschüssen[36]. Das hat (langfristig) seinen Preis: Nicht nur, dass die Versorgung hinter ihren produktiven Möglichkeiten zurückbleibt, sondern auch, dass GKV und Pflegeversicherung zunehmend ihren (Sozial-)Versicherungscharakter verlieren. Die ohnehin seit langem sichtbare Erosion der Selbstverwaltungs-Steuerung wird sich beschleunigen; der Marsch in ein immer stärker (direkt) staatlich reguliertes System ist vorgezeichnet.

Vergleichsweise neu ist die Argumentation, dass „ein gut funktionierendes Gesundheits- oder Rentensystem … kein Kostenfaktor, sondern ein positiver Standortfaktor“ sei[37]. Daran ist sicher richtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen „gut funktionierenden“ Sozialstaat schätzen. Im Gesundheitswesen haben – ökonomisch betrachtet – jedoch fast alle Ausgaben konsumtiven Charakter. Die Kosten der erbrachten Dienstleistungen sind keine Investitionen, sondern eben „Kosten“. In der „Gesundheitswirtschaft“, wie sie inzwischen auch von der Union und selbst der SPD (etwa am 26. Februar in der 1. Lesung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, GVWG) genannt wird, ist über sich hinausweisend nur der Bereich der industriellen Gesundheitswirtschaft (Pharmabranche, Medizinprodukteindustrie, DiGA-Hersteller etc.).

Dabei ist die 40-Prozengrenze einerseits zwar ideologisch überhöht. Andererseits liegt auf der Hand, dass bei einer gegebenen Ausgangsbasis die Einschränkung der Primäreinkommen, die mit der Erhöhung der Umverteilung zwangsläufig verbunden ist, die Wirtschaftsdynamik schwächt. Das gilt – cum grano salis – auch für den Umweg einer zunehmenden Finanzierung der Sozialversicherungen aus dem Staatshaushalt.

Für den Wahlkampf bleibt zu hoffen, dass ihn die Parteien nicht in erster Linie mit wechselseitigen Vorwürfen zum Umgang mit der Corona-Krise führen, sondern die wirklichen Herausforderungen ins Auge fassen. Realistische Konzepte zu deren Bewältigung sind dringend erwünscht.

 

[1] Vgl. Sabine Rieser: „Gesundheitsberufe in der 19. Legislaturperiode – eine vergleichende Analyse (I und II) im Observer Gesundheit.

[2] Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 07.02.2021, S. 8

[3] https://armin-laschet.de/impulse2021/ [17.02.2021]

[4] Karin Maag MdB: „Gesundheits- und Pflegepolitik im Wahljahr 2021“ im Observer Gesundheit

[5] https://www.observer-mis.de/data/exchange/MONITOR_CHRO/BESCHLUSS_Richtung21_Chancen_Gerechtigkeit.pdf [19.02.2021]

[6] https://www.cdurlp.de/wahlprogramm2021 Seite 34 [18.02.2021]

[7] https://www.cdu-bw.de/presse/neue-ideen-fuer-eine-neue-zeit-unser-regierungsprogramm-fuer-2021/ S. 26 [18.02.2021]

[8] Vgl. Robert Paquet: „NRW-Krankenhausplanung: Jetzt kommt’s drauf an!“ im Observer Gesundheit sowie aerzteblatt.de: „Reform der Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen vorgelegt“ von Mittwoch, 7. Oktober 2020. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117197/Reform-der-Krankenhausplanung-fuer-Nordrhein-Westfalen-vorgelegt. [28.02.2021]. Laumann findet z.B. die maximale Zeit von 30 Minuten, in der ein Krankenhaus erreichbar sein muss, zu lang.

[9] https://www.cdu.de/themen/gesundheit-und-pflege [18.02.2021]

[10] Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz am 22.11.2020, https://www.gruene.de/grundsatzprogrammprozess, [23.02.2021]

[11] Ein Antrag, Gewinne von privaten Krankenhäusern generell zu verbieten, ist auf dem Parteitag knapp gescheitert (339:364 Stimmen). Quelle: Observer MIS 4.0, Report vom 22.11.2020.

[12] Zur Kritik des Antrags siehe: Robert Paquet: „Ein kurzer Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zur Regionalisierung“ in Observer Gesundheit.

[13] Zuletzt Helmut Hildebrandt: „Down to earth“ – von der „gutmütigen Utopie“ zur realen Welt“ im Observer Gesundheit mit weiteren Literaturangaben.

[14] https://www.gruene.de/artikel/wahlprogrammprozess, [23.02.2021]

[15] Beschluss des Bundesvorstandes. „Gemeinsam besser, besser gemeinsam“, https://www.gruene.de/beschluesse-und-programme, [23.02.2021]

[16] https://debattencamp.spd.de/programm/krankenhaeuser-sollten-sich-um-kranke-menschen-kuemmern/ [24.02.2021]

[17] https://www.stern.de/news/klingbeil–spd-programm-fuer-bundestagswahl-2021-wird-deutlich-kuerzer-als-frueher-9526842.html [19.02.2021]

[18] https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/zukunftsmissionen-fuer-unser-land/07/02/2021/ [19.02.2021]

[19] Vorlage für die Jahresauftaktklausur des Parteivorstands am 07./08.02.2021

[20] https://www.spdfraktion.de/themen/positionen, Dokument „Zukunft entsteht aus Zusammenhalt“ vom 8. Januar 2021 [19.02.2021]

[21] https://www.spdfraktion.de/themen/positionen, Dokument „In Solidarität durch die Pandemie“ vom 8. Januar 2021 [19.022021]

[22] Auf der Pressekonferenz am 1.3. wurde angekündigt, dass der Entwurf demnächst auf der Website der SPD verfügbar ist: https://www.zukunftfuerdich.de/ Im OBSERVER MIS siehe Datumsfeld vom 1.3.2021.

[23] https://www.afd.de/sozialkonzept/ [18.02.2021]

[24] Vgl. Robert Paquet: „Gesundheitspolitik der AfD – zusammengesuchtes Allerlei“ im Observer Gesundheit

[25] https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2020/12/16/zeitstrahl-programmprozess.png [18.02.2021]

[26] https://new.meine-freiheit.de/display/9746/Themenfeld+6%3A+Demographischer+Wandel [18.02.2021] (zugänglich über das Portal der FDP „meine-freiheit“)

[27] https://www.die-linke.de/wahlen/wahlprogrammdebatte-2021/wahlprogrammentwurf-2021/ [18.02.2021]

[28] https://www.die-linke.de/wahlen/das-linke-wahlprogramm-diskutieren/ [18.02.2021]

[29] Im Wahlprogramm-Entwurf beginnt das Kapitel Gesundheit und Pflege ab Seite 30 – 36. Alle Zitate von dort.

[30] Autoren: Boris Augurzky, Reinhard Busse, Ferdinand Gerlach, Gabriele Meyer. Veröffentlicht als E-Paper am 24. November 2020. https://www.bifg.de/publikationen/epaper, [23.02.2021]

[31] https://www.spifa.de/positionen/intersektoral/, [23.02.2021]

[32] https://www.tk.de/presse/themen/medizinische-versorgung/krankenhausversorgung/tk-fordert-reform-krankenhausfinanzierung-2090882, [23.02.2021]

[33] https://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2020/index_24083.html, [23.02.2021]

[34] https://arbeitgeber.de/themen/sozialpolitik-und-soziale-sicherung/zukunft-der-sozialversicherung/, [23.02.2021]

[35] Schmid, A., Hacker, J., Rinsche, F. und Distler, F. (2018), Intersektorale Gesundheitszentren: Ein innovatives Modell der erweiterten ambulanten Versorgung zur Transformation kleiner ländlicher Krankenhausstandorte, Gutachten der Universität Bayreuth und der Oberender AG im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Epub Bayreuth. URN: http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de: bvb:703-epub-3852-8 [23.02.2021]

[36] Für die SPD haben Kanzlerkandidat Olaf Scholz und der Parteivorsitzende Norbert Walter-Borjans bei der Vorstellung des Zukunftsprogramms bestätigt, dass die SPD die Beitragssätze auch weiterhin durch Steuerzuschüsse stabilisieren will.

[37] So Jens Spahn im Interview mit der SZ vom 15.02.2021 (Seite 2).

 

Dr. Robert Paquet

freier Journalist, Berlin

 

Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg

Lehrbeauftragter für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Braunschweig und Geschäftsführer der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) e.V., Berlin.

Der Autor vertritt seine private Meinung.

 

Lesen Sie auch dazu  „Gesundheitspolitik im Wahljahr (Teil I)“.


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