Wie Corona-Warn-Apps Leben retten – und warum sie verpflichtend sein sollten

Dr. Stephan Balling

Nathalja Nolen

Patrick Stockebrandt

Nicht der Lockdown ist der schlimmste Feind der Wirtschaft, sondern der Krankheitserreger. Das betont nicht nur Ifo-Präsident Clemens Fuest. Das zeigt auch ein Blick auf viele asiatische Länder, denen es gelungen ist, die Verbreitung des Virus besser einzudämmen – und damit die Folgeschäden für die Wirtschaft zu minimieren.

Das Centrum für Europäische Politik in Freiburg zeigt in seinem Input 2/2021 auf, dass Taiwan, China, Singapur, Südkorea oder Japan nicht nur deutlich weniger Fälle und Todesopfer beklagen, sondern auch deutlich bessere Wirtschaftsdaten aufweisen als Westeuropa (Deutschland, Frankreich, Italien) oder die USA. In diesen asiatischen Staaten gibt es so gut wie keine Rezession und bis auf Japan auch deutlich weniger neue Schulden. Bereits im zweiten Quartal 2020 konstatieren Forscher der Oxford University („Our World in Data“): Es gibt in der Pandemie keinen Widerspruch zwischen Wirtschaft und Gesundheit.

 

Effizientere Nachverfolgung

Was aber machen die erfolgreichen Länder Asiens anders? Sie setzen neben den allgemeinen Hygieneregeln auf eine breite Teststrategie. Doch nicht nur das: Sie nutzen konsequent moderne Technologie. Dabei zeigt sich: Die Pandemie lässt sich effizienter beherrschen, wenn Apps zur Kontaktnachverfolgung zum Einsatz kommen. Das gilt in jedem Fall so lange, bis das Virus durch Impfungen eingedämmt ist. Genau das jedoch dürfte in Europa noch dauern. Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Nutzung der Corona-Warn-Apps in Deutschland und anderen EU-Staaten schlicht unzureichend.

Deutschland und andere EU-Staaten sollten deshalb dringend erwägen, die Nutzung der Apps verpflichtend zu machen. Das wäre ein erfolgreicher Baustein, den Europa von Asien lernen kann. Falsch ist dabei die Unterstellung, Datenschutz werde in Asien gänzlich ausgeblendet. Wer in Singapur sein Smartphone nicht für die Kontaktnachverfolgung nutzen möchte, kann dies auch über einen gesonderten Token machen.

 

Eingriff in digitale Privatsphäre gerechtfertigt

Da die meisten Apps in der EU keine personenbezogenen Daten erfassen, wäre ein solcher – zugegebenermaßen nicht unerheblicher – Eingriff in die digitale Privatsphäre auch hierzulande durchaus gerechtfertigt. Schließlich kann diese Maßnahme – dass zeigen die Demokratien Asiens – einen signifikanten Beitrag leisten, um Lock- und Shutdowns zu verhindern.

Weniger Infektionen und weniger Todesfälle sowie weniger Menschen mit – auch „Lockdown“-bedingten – negativen gesundheitlichen Langzeitfolgen sollten ausreichend starke Argumente für eine solche App-Pflicht sein. Bei einer Abwägung sind die wirtschaftlichen Existenzen in Gastronomie, Handel, Tourismus und Kultur ebenso Teil der Betrachtung wie der Daten- und Gesundheitsschutz.

Ein technologiebasierter Ansatz bewirkt niedrige Inzidenzen und verhindert damit monatelange Shutdowns und katastrophale Wirtschaftseinbußen. In Pandemiezeiten – und selbstverständlich nur in diesen – ist die Pflicht zur Nutzung einer Warn-App sinnvoll und verhältnismäßig.

Keine Frage: Jede Form von Freiwilligkeit ist einer Verpflichtung vorzuziehen. Doch leider haben es Europas Regierungen – auch die Deutschlands – versäumt, vor Monaten mit umfangreichen Werbe- und Aufklärungskampagnen ihre Bürger vom Sinn einer Corona-Warn-App zu überzeugen. Technische Unzulänglichkeiten der App haben sicherlich nicht dabei geholfen, die Akzeptanz zu erhöhen. Dabei stiftet eine solche App zur Kontaktnachverfolgung erst dann wirklich Nutzen, wenn sie etwa 60 Prozent der Bevölkerung anwenden. In den EU-Staaten liegen die Downloadzahlen aber lediglich bei unter 10 bis 50 Prozent. Der Verzicht auf eine Pflicht zur Nutzung von Apps zur Kontaktnachverfolgung stellt eine verpasste Gelegenheit dar, die Ausbreitung des Virus effizient zu verhindern.

 

EU ist gefordert

Primär ist die Europäische Union gefordert. Denn Artikel 15 der EU-Privacy-Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten derzeit nicht, eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von Kontaktnachverfolgung-Apps einzuführen. Das gilt selbst in Zeiten einer Pandemie. Die EU sollte das durch einen sogenannten Quick fix dieser Vorschrift rasch ändern. Brüssel sollte zudem darauf hinwirken, dass die nationalen Apps EU-weit kompatibel werden, um nationale Beschränkungen der grenzüberschreitenden Freizügigkeit, wie wir sie leider gerade wieder sehen, überflüssig zu machen. Erste Schritte sind getan, weitere müssen folgen.

Europa kann von den Ländern Asiens viel lernen. Die derzeitigen Einschränkungen der Grundrechte sind ohne Beispiel. Um der Politik nicht völlig unrecht zu tun, sei hier zugestanden, dass in Deutschland der Widerspruch in der Öffentlichkeit gegen großflächige Lockdowns offenkundig weniger laut ist als der Aufschrei bei nur geringfügigen Eingriffen in die digitale Privatsphäre. Wenn sich mit digitalen Mitteln die Pandemie besser bekämpfen lässt und die Menschen so schneller die bürgerlichen Freiheiten zurückerhalten können – warum nicht?

 

 

Dr. Stephan Balling
Wissenschaftlicher Berater am Centrum für Europäische Politik (cep), Freiburg, Vertretungsprofessor für BWL-Gesundheitsmanagement mit Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), Mannheim

Nathalja Nolen, LLM, MSc, MA
Wissenschaftliche Referentin am cep, Freiburg

Dr. Patrick Stockebrandt
Leiter des Fachbereichs Verbraucher und Gesundheit am cep, Freiburg


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