09.09.2025
Subsidiaritätsprinzip 2.0
Richtungsweisend auch für die Reform unseres Sozialstaates
Dr. Andreas Meusch, Dozent Gesundheitspolitik an der HAW Hamburg
Die Debatte um Reformen des Sozialstaates dümpelt vor sich hin. Das liegt insbesondere daran, dass wesentliche Strukturprinzipien unserer freiheitlich-sozialen Gesellschaft in Vergessenheit geraten sind. Das ist neben dem Solidarprinzip an erster Stelle das Subsidiaritätsprinzip.
Die nachfolgende politische Analyse zeigt auf, wo das Subsidiaritätsprinzip heute noch wirksam zur Begründung politischen Handelns angewendet werden kann, aber auch, wo seine Grenzen liegen. Sie versteht sich auch als Teil der Diskussion im Observer Gesundheit zum Thema Governance und exekutiver Dirigismus, denn Governance und Subsidiarität hängen untrennbar zusammen, was im Folgenden auch an zahlreichen Beispielen konkret deutlich wird.
1. Vorbemerkungen
Das Subsidiaritätsprinzip ist ziemlich aus der Mode geraten. Ist es vielleicht am 23. April 2020 mit dem früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm gestorben? In der aktuellen sozialpolitischen Diskussion gibt es keine Bezüge dazu. Tot Gesagte leben länger, dieser Text ist nicht als Nachruf konzipiert.
Bundeskanzler Merz hat in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages eine „große Sozialreform“ ankündigt (FAZ vom 10. Juli 2025, S. 15) und beim Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Osnabrück mit den Worten bekräftigt, „der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar (Observer Datenbank, Review vom 31.08.2025). Es stellt sich die Frage nach den Orientierungen, die dieser Reform und dem angekündigten „Herbst der Reformen“ zugrunde liegen werden. Ist da ein alter Kompass, wie das Subsidiaritätsprinzip, nicht besser als ein am tagespolitisch Machbaren orientiertes Durchwurschteln durch die Legislaturperiode oder ein gebetsmühlenartiges Konstatieren der Alternativlosigkeit von Gesetzen? Denn immerhin hat der damalige Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion und heutige Bundeskanzler Friedrich Merz im Jahr 2000 mit Bezug auf die päpstliche Enzyklika „Quadragesimo anno“ erklärt: „Das Subsidiaritätsprinzip sei das wichtigste aller Sozialprinzipien, weil ohne seine Beachtung die anderen Prinzipien nicht richtig angewendet werden können. Ohne Subsidiarität gibt es keine Solidarität und ohne Solidarität kein Gemeinwohl.“[1]
Auf die Kenntnis der katholischen Soziallehre als einer wesentlichen Quelle für das Subsidiaritätsprinzip soll hier nicht eingegangen werden.
1. Das Wort leitet sich vom lateinischen Subsidium ab und bedeutet „Hilfe“. Die Übersetzung mit „Geld“ ist nicht korrekt, denn dafür hatten die Römer ein eigenes Wort, nämlich „pecunia“. Das Subsidiaritätsprinzip wurde in der bundesdeutschen Sozialpolitik durch das Pekuniaritätsprinzip abgelöst. Politik ist offenbar der Meinung, dass es reicht, nur genügend Geld in die Hand nehmen zu müssen, und das Problem verschwindet schon. Die Armuts- und Reichtumsberichte sowie die Zustimmungswerte für die AfD sprechen eine andere Sprache. Hilfe und Unterstützung durch den Staat kann nicht auf das Thema „Mehr Geld“ reduziert werden. Das Subsidiaritätsprinzip fordert Hilfe zur Selbsthilfe und Achtung der Würde dessen, der Hilfe erhält.
2. Das Ziel des Subsidiaritätsprinzips ist Selbstbestimmung. Daraus ergibt sich der Vorrang des Individuums. Es folgen die Familie, die Gemeinde und dann erst der Staat mit Land und Bund sowie der subsidiär zuständigen EU. Das Subsidiaritätsprinzip fordert von den staatlichen Organisationen, Individuum, Familie und Gemeinde zu befähigen, ihrer Verantwortung nachzukommen, sie zu empowern. Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Bildung sind wesentliche Aufgaben des Staates, die Land und Bund garantieren müssen.
3. Ein weiteres folgt daraus: nihil nocere. Der Grundsatz der Ärzte, alles zu unterlassen, was den Patienten schadet, gehört auch zum Subsidiaritätsprinzip: Der Staat darf den Menschen, den Gemeinden und den Sozialversicherungen nicht die Mittel entziehen oder sie mit Aufgaben überfrachten, die sie nicht leisten können oder ihre Funktionen beeinträchtigt.
2. Die Realität
Es ist nicht nur der Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der eine sich „verschärfende Armut“ beschreibt[2], es genügen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, um zu erkennen, dass sich trotz der Leistungsausgaben für sozial Schwache und der damit verbundenen Bürokratiekosten sie nicht in der Lage sind, sich aus der Armut herauszuarbeiten: Für Menschen in unteren sozialen Lagen ist die Wahrscheinlichkeit, arm zu bleiben, in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. „No way out“: Der Befund aus den Jahren 2014[3] und 2018[4] ist nicht gebrochen, er hat sich verstärkt.
Was auf der Ebene der Einzelnen und der Familien zu beobachten ist, findet eine Bestätigung auf der Ebene der Kommunen. Schon 2014 meldete Statista: „Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland mit der höchsten Verschuldung beim nicht öffentlichen Bereich.“[5] Auch wenn Bund und Länder höher verschuldet sind als die Städte und Gemeinden[6], zeigt sich deren Überforderung nicht nur in der Trostlosigkeit vieler Innenstädte, sondern auch in Zahlen: Insgesamt weist das Kommunalpanel 2024 einen Investitionsrückstand von 186,1 Milliarden Euro aus.[7] Zwei Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigen Zusammenhänge von regionaler Daseinsvorsorge und wachsender Demokratieunzufriedenheit in den 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands auf. Das Haushaltsrecht kann zu einer finanziellen Blockade der Kommunen führen“, heißt es im kommunalen Finanzreport der Bertelsmann Stiftung 2021.[8]
Positiv ist, dass hier inzwischen ein Umsteuern stattfindet: Die Unterstützungsmaßnahmen aus den verschiedenen Fördertöpfen des Bundes für 2026 addieren sich auf ein zweistelliges Milliardenvolumen und bilden die finanzielle Basis für Infrastruktur-, Gesundheits-, Bildungs- und Klimamaßnahmen in den Gemeinden. Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung: „Die Finanzlage der Kommunen in Deutschland ist im vergangenen Jahr (2024) flächendeckend eingebrochen… Auch der Ausblick für die kommenden Jahre ist pessimistisch. Die strukturellen Probleme zum Beispiel der Sozialausgaben sind ungelöst, die Inflation hat das Ausgabenniveau dauerhaft erhöht, die Konjunktur bleibt schwach.“ Die Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung, Brigitte Mohn, sagt: „Das Defizit des Jahres 2024 markiert eine Zeitenwende, welche die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig infrage stellt. Kommunen schultern über 50 Prozent der öffentlichen Investitionen und sind wichtig für den sozialen Zusammenhalt. Wir brauchen eine Staatsreform, weil die Kommunen diese wichtigen Aufgaben sonst nicht mehr wahrnehmen können. Auch Bund und Länder müssen sich für eine dauerhafte Verbesserung der kommunalen Situation engagieren. Die Aufgaben für die Kommunen sind aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen zu aufwändig.“[9] Wenn selbst das von Steuereinnahmen verwöhnte Stuttgart bis 2028 mit Schulden von fast zwei Milliarden Euro rechnen muss[10], gibt es in Deutschland ein strukturelles Problem. Das Subsidiaritätsproblem kann eine Orientierung liefern und so Prioritäten setzen, wie man aus dieser Krise herausfindet.
Alle staatlichen Maßnahmen aufzuzählen, die man mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip befragen könnte, würde den Rahmen dieser Analyse sprengen. Stellvertretend soll ein Aspekt unter die Lupe genommen werden: Nach § 9 SGB XI sind die Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich. Es ist deshalb verdienstvoll, dass sich 2024 die zuständigen Abteilungsleiter der Bundesländer des Themas angenommen haben und akribisch dargelegt haben, warum die Bundesländer nicht zuständig sind: „Die Problemlösung muss dementsprechend bei der Sozialen Pflegeversicherung ansetzen.“[11] Oh, heiliger St. Florian, verschon mein Haus, zünd andre an! – so wurde dies früher eingeordnet. Heute stellt der Sozialverband VdK dazu fest: „Länder wälzen Pflegeheimkosten auf Bewohner ab.“[12] Man darf gespannt sein, welchen Beitrag die Bundesländer in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege leisten werden…
Wie unter einem Brennglas wird ein relevanter Aspekt des Problems in einem Zitat vom ehemaligen SPD-Finanzminister Peer Steinbrück deutlich: „Fünf Bundesministerien, die zuständig sind für 170 Sozialleistungen, die abgewickelt werden von 30, wenn Sie so wollen, Bewilligungsstellen, und dann natürlich nochmal in 16 Ländern und in rund 400 kommunalen Gebietskörperschaften teilweise auch noch unterschiedlich gehandhabt werden.[13]“ Sieht so Hilfe für Menschen aus – auch, wenn sie noch so viel Geld verteilt?
Es muss also festgestellt werden: Trotz hoher Ausgaben für Sozialleistungen und Transferzahlungen sind die kleinen Organisationseinheiten, der Einzelne, seine Familie oder auch viele Gemeinden, häufig und strukturell auf Hilfen angewiesen, ohne Perspektive, aus dieser Situation herauszukommen. Und das ist der wichtigste Punkt: Die Perspektive braucht es.
3. Wer entscheidet, was mit subsidiärer Hilfe passiert?
Es ist inzwischen akzeptiert, dass sich der Bund finanziell einbringen muss, wenn Individuen, Gemeinden oder Länder nicht in der Lage sind, Aufgaben selbst zu bewältigen. Der Krankenhaustransformationsfonds im Klinikbereich, der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Klimapakt, Digitalpakt bis hin zum Pakt für Sportstätten und Bäder: Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Aktivitäten, bei denen der Bund hilft, wo er eigentlich nicht zuständig ist. Der Aspekt „Hilfe zur Selbsthilfe“ scheint also zu funktionieren. Das gilt umso mehr, als der Bund bei diesen Unterstützungszahlungen nur begrenzt mitreden darf, was mit dem Geld passiert, und die Empfänger sehr auf ihr Kompetenz pochen, über die Mittelverwendung zu entscheiden. Das ist auch eine verfassungsrechtliche Frage. Es sei aber hier zumindest die Frage gestellt, inwieweit die Duldungspflicht des Bundes geht, zu tolerieren, was die Empfänger mit dem Geld machen.
Gibt es politische Kriterien, wo eingegriffen wird und wo nicht. Ist das alles eine Frage der politischen Opportunität? Zwei Beispiele:
Das Rettungswesen ist eindeutig nicht Aufgabe des Bundes. Deshalb gibt es zwar in jedem Bundesland ein eigenes Rettungsdienstgesetz, aber im Sozialgesetzbuch V kein eigenes Kapitel zum Rettungsdienst. Gerade, weil seitens des Bundes Änderungen geplant sind, macht die Frage nach der ordnungspolitischen Richtung in diesem Bereich Sinn. So ist die hohe Zahl der Leitstellen mehr ein Teil des Problems als der Lösung. Unterschiedliche Definitionen von Notfall gefährden Menschenleben.[14] Ergibt sich aus dem Verfassungsrecht und/oder aus dem Subsidiaritätsprinzip die Forderung, dysfunktionale Unterschiede zwischen den Bundesländern zu akzeptieren?
Diese grundsätzliche Thematik wird zu einem anderen Thema jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diskutiert: Die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben im August 2025 eine gemeinsame Verfassungsklage gegen die Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen eingereicht. Die Länder sehen durch die bundesweit verbindlichen Mindestmengen einen Eingriff in ihre verfassungsrechtlich vorgesehene Hoheit bei der Krankenhausplanung. Die Klage sei „das notwendige letzte Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen“, erklärte Manne Lucha, Gesundheitsminister Baden-Württemberg.[15] Die Gegenposition formuliert der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken, der den Schutz des Lebens als vornehmste Aufgabe auch für die Krankenhausplanung der Länder ins Feld führt.[16] Für den hier diskutierten Aspekt, wie lange der Bund Missstände dulden muss, ohne einzugreifen zu dürfen, ist die Bewertung von Robert Paquet im Observer Gesundheit zur Notwendigkeit der Krankenhausreform interessant: „Die Länder sollten gezwungen werden, endlich ihren Pflichten nachzukommen.“ Paquet beschreibt die Initiative als eine Notwehr des Bundes aufgrund der „jahrzehntelange(n) planerische(n) Abstinenz der Länder und ihre(r) Verweigerung einer angemessenen Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser.“[17] In dieser Perspektive verweigern die Länder das notwendige Subsidium und legitimieren so die Intervention des Bundes.
Losgelöst von der hier diskutierten Frage nach Bedeutung und Grenzen des Subsidiaritätsprinzips wird es spannend sein, ob und wie die Bewertung von Paquet auch im zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage der drei Länder eine Rolle spielen wird.
ÖGD: Seit Tschernobyl ist es Allgemeinwissen: Strahlungen machen nicht an Staatsgrenzen halt. Und Corona hat gezeigt: Die Welt ist ein Dorf. In Deutschland haben wir aber über den ÖGD gelernt: Die Zuständigkeiten enden an der Stadt- bzw. Kreisgrenze, in Hamburg z.B. sogar an der Grenze seiner sieben Stadtbezirke.
Der Bundesrechnungshof stellt zur Verwendung der Mittel aus dem Pakt fest: „Die pauschalen Ausführungen des BMG auf intensive Abstimmungen mit den Ländern überzeugen nicht. Mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung und Tarifautonomie fehlt eine Perspektive, wie das BMG Länder und Kommunen zu Reformen im ÖGD bewegen will.“
4. Sind Subsidiaritätsprinzip und dezentrale Verfassungsrealität das Problem?
Man ist geneigt, die rhetorische Frage mit „Ja“ zu beantworten. Die komplexe Realität des 21. Jahrhunderts scheint nicht mehr zu einem Konzept zu passen, das vom Kleinen zum Großen denkt. Kommt man aus den Politikverflechtungsfallen der Gegenwart vielleicht doch am besten raus, wenn der Bund die Sache in die Hand nimmt? Am Ende fordern doch alle sein Geld. „Es braucht die eindeutige Finanzierungsverantwortung beim Bund“, schreibt die Bertelsmann Stiftung als Lösung. Ist also „Mehr Zentralismus wagen“ das Gebot der Stunde? Würde das nicht auch die zahlreichen Politikverflechtungsfallen entschärfen, die unsere Verfassungsrealität prägen?[19]
Nein: Nicht nur mit Blick nach Frankreich, wo man erkannt hat, dass Paris zwar eine Messe wert ist, aber dennoch die Regionen mit mehr Entscheidungskompetenzen ausgestattet werden. Nicht nur unsere verfassungsmäßige Ordnung spricht gegen den Zentralstaat; es ist vor allem das Menschenbild, das vom Einzelnen denkt. Und bei genauem Hinsehen ist der Ruf nach Geld des Bundes keineswegs ein zwingendes Argument für Zentralismus: „Die Aufgaben für die Kommunen sind aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen zu aufwändig“, heißt es in der Studie des Bertelsmann Stiftung: Also die Übergriffigkeit des Bundes wird hier als Problem identifiziert, nicht der fehlende Zentralismus.
Das Subsidiaritätsprinzip wird also auf den Kopf gestellt: Statt zu helfen, überfordert der Bund die Gemeinden. Dass strukturelle Überforderung der kleinen Einheiten kein staatliches Ordnungsprinzip sein kann, ergibt sich nicht nur aus dem Subsidiaritätsprinzip. Es macht aber deutlich, wie wichtig ein Orientierungsmittel wie das Subsidiaritätsprinzip ist, um sich nicht in der Alternativlosigkeit der Sachzwänge zu verlieren.
5. Infrastruktur: ein Subsidium?
Im nächsten Schritt geht es um die Frage, wie im digitalen Zeitalter ein Subsidiaritätsprinzip ausgestaltet werden müsste. Welches Beispiel könnte besser geeignet sein als die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems?
Für eine Bewertung ist eine Zeitreise notwendig in das Jahr 1994, als das Bundesgesundheitsamt aufgelöst wurde. Dabei hatte der amtierende Gesundheitsminister Horst Seehofer sehr viel an HIV-infiziertes Blut und sehr wenig an das Internet gedacht. Aber genau das war das Problem. Das hätte er tun können und müssen, denn 1994 war die Zeit sensationeller Umbrüche[20]:
- Erstmals überstieg 1994 die Zahl der kommerziellen Internetnutzer die der wissenschaftlichen Nutzer, was das Internet endgültig zur Massenanwendung machte.
- 1994 wurden die ersten großen Suchmaschinen wie Lycos und Yahoo eingeführt, was die Durchsuchbarkeit des Web radikal verbesserte und neuen Nutzern den Zugang erleichterte.
- Die Gründung des World Wide Web Consortiums (W3C) durch Tim Berners-Lee erfolgte 1994, um Web-Standards international zu etablieren und zu pflegen.
- Bundeskanzler Helmut Kohl verwies bei der Frage eines Microsoft Mitarbeiters in der RTL Sendung „Nachgefragt“ nach der Datenautobahn auf den Verkehrsminister.[21] Es war die deutsche Reaktion auf eine weltweite „Schockwelle“, die Al Gore als Vizepräsident der USA 1993 ausgelöst hatte: „Die eigentliche Schockwelle ging über die Welt hinweg, als Al Gore am 15. September des Jahres die National Information Infrastructure Agenda for Action verkündete, in der er Netzwerke nicht nur selbst zu einer Multi-Milliarden-Dollar-Industrie, sondern zu einer Grundlageninfrastruktur für Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Kultur erklärte“ (Wikipedia: Geschichte des Internets).
Das Thema Internet und Digitalisierung ist in Deutschland in dieser Phase vertan worden mit Folgen, die gar nicht unterschätzt werden können. Ein Mosaiksteinchen war, dass man die öffentliche Verwaltung und hier den ÖGD allein gelassen hat. Inzwischen haben die Gesundheitsämter 30 Jahre vor sich hin gewurschtelt. Das Thema Internet und Digitalisierung verschlafen zu haben, trifft viele in Deutschland und eben auch das Gesundheitssystem und den ÖGD. Dass die Gesundheitsämter nach der Auflösung des Bundesgesundheitsamtes nicht aus eigener Kraft diesen Epochenbruch bewältigt haben, ist schwer vorwerfbar. Fehler aus rund 30 Jahren lassen sich auch mit 4 Mrd. nicht kurieren. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Die kleineren Einheiten sind in so einem Epochenbruch auf Hilfe angewiesen. Der beklagenswerte Zustand der öffentlichen Gesundheitsämter ist also kein schlagendes Argument gegen das Subsidiaritätsprinzip, das Subsidium, die Hilfe, muss rechtzeitig geleistet werden.
Hier zeigt sich auch, dass Subsidium etwas anderes ist als Geld. Die Schaffung einer digitalen Infrastruktur ist heute viel teurer, als sie Mitte der 1990er Jahre gewesen wäre. Epochenbrüche sind keine Zeiten, das Subsidiaritätsprinzip hochzuhalten. Die Menschen allein zu lassen und die Industrie sich betriebswirtschaftlich optimieren zu lassen, ohne Rahmen zu setzen, war kein Erfolgsrezept. Als man das Bundesgesundheitsamt gebraucht hätte, um eine Plattform für den ÖGD zu entwickeln, hat man es abgeschafft.
An diesen Beispielen sieht man die Grenzen des Subsidiaritätsprinzips in Epochenbrüchen und beim Thema Internet. Das Subsidiaritätsprinzip auf Themen der Digitalisierung und der KI anzuwenden, ist unsinnig.
Sie zeigen auch, dass das Subsidiaritätsprinzip in der Beziehung zwischen öffentlich-rechtlich agierenden Akteuren zwar Orientierung gibt, der Kurs aber dennoch schwer zu bestimmen ist. Es hat sich gezeigt, dass das Subsidiaritätsprinzip im 21. Jahrhundert nicht einfach mit Vorrang der niedrigeren Ebene gleichgesetzt werden kann. Dies würde die Komplexität der Realitäten unterschätzen.
6. Subsidiaritätsprinzip als Abwehrrecht?
Bislang wurde an den Beispielen ÖGD und Krankenhausreform das Thema Subsidiaritätsprinzip im Verhältnis zweier staatlicher Ebenen diskutiert. Im nächsten Schritt soll es um ein Beispiel im Verhältnis Staat (hier die Bundesebene) und Bürger gehen. Wie verträgt sich das (fehlende) Eingreifen übergeordneter Ebenen, hier des Bundesgesetzgebers, mit dem Vorrang der Einzelnen und ihrer Freiheit?
Das Präventionsthema bietet sich für ein solches Beispiel an. Woran liegt es, dass Deutschland erfolgreiche Maßnahmen anderer Staaten nicht übernimmt, um bei der Lebenserwartung aufzuholen? Die Studien zeigen: Die Lebenserwartung der Menschen in Europa entwickelt sich besser als hierzulande. Deutschland fällt zurück[22]. Eine Hypothese ist[23], dass das dahinter liegende Mindset etwas mit unserer Tradition des Subsidiaritätsprinzips zu tun haben könnte, das z.B. in den skandinavischen Staaten nicht so ausgeprägt ist. In einer sehr verdichteten Form besagt die These, dass in Deutschland die Hürden, bei denen der Staat sich in die Angelegenheiten des bzw. der Einzelnen einmischen darf, deutlich höher liegen als z.B. in Skandinavien. Staatliche Interventionen werden in Deutschland eher abgelehnt. Nicht nur der Veggie-Day wird als übergriffig empfunden. Eine Kampagne wie in Schweden, das Land rauchfrei zu machen, um tabakassoziierte Krebserkrankungen zu reduzieren[24], wie die Wissenschaft fordert[25], ist kein Thema in Deutschland. Es ist zu kurz gesprungen, hier pauschal auf Industrieinteressen zu verweisen. Es fehlt der Druck aus der Bevölkerung, der notwendig wäre, das zu verändern.
Die Hypothese ist also: Das dahinterliegende Mindset[26] hat auch etwas mit der Tradition des Subsidiaritätsprinzips zu tun, das eine Ausprägung des Freiheitskonzeptes ist. In anderen freiheitsliebenden Staaten wie Schweden ist dies so nicht ausgeprägt. Deshalb ist dort eine andere Politik möglich, die Eingriffe des Staates, Freiheitsrechte einschränken, um andere Rechtsgüter wie z.B. die Gesundheit zu schützen.
Das darauf beruhende politikwissenschaftliche Konzept, lässt sich mit der Formel „Culture is more important than figures“[27] beschreiben. Die US-Amerikaner zum Beispiel lassen sich von noch so vielen Schul-Massakern nicht von ihren liberalen Waffengesetzen abbringen, und vermeidbare Todesfälle im Straßenverkehr sind in Deutschland kein durchschlagendes Argument für Tempolimits.
Das Subsidiaritätsprinzip gehört zu den Werthaltungen auch von Menschen, die den Begriff nicht kennen. Der Staat soll sich heraushalten aus meinem Leben, selbst wenn es mir schadet. Das ist ein deutscher Sonderweg in Europa.
Ist das zu abstrakt? Dann ein Beispiel: „Ob Kinder Süßigkeiten bekommen, sollten die Eltern und nicht ein Grüner Minister entscheiden“, sagt der bayrische Ministerpräsident Markus Söder.[28] In Bayern seien „nur“ acht bis neun Prozent der Kinder bei der Schuleingangsuntersuchung übergewichtig, deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt[29].
Oder wie die FAZ schreibt: „Deutschland liegt laut einer Studie im europäischen Vergleich hinten, wenn es darum geht, Lebensbedingungen zu schaffen, die eine gesunde Ernährung einfach machen. In Schulen und Kitas kommt nicht genug gesundes Essen auf den Tisch, es gibt zu wenige Ernährungsschulungen für Menschen mit Adipositas. Werbung, die gezielt Kinder zum Konsum von Süßkram verleiten soll, darf frei gezeigt werden – die Politik will sich nicht mit der Lebensmittelindustrie anlegen. An dieser Stelle nun könnte Willenskraft wirklich nützen – seitens der Politik.“[30]
7. Was bleibt?
Die Überlegungen bisher haben deutlich gemacht, dass das Subsidiaritätsprinzip im digitalen Zeitalter keine grundsätzliche Gültigkeit haben kann. Gerade die Anforderungen der Skalierbarkeit und der Standardisierung in der digitalen Gesellschaft bedürfen zentraler Rahmensetzung. Die EU und die Bundesebene müssen hier aus der normativen Kraft des Faktischen den Vorrang vor dezentralen Entscheidungen haben.
Spannend wird es, wenn man das Verhältnis der staatlichen Ebenen Land und Bund einerseits verfassungsrechtlich und andererseits mit dem Subsidiaritätsprinzip als Maßstab beurteilt. Bei der Daseinsvorsorge sind die Bundesländer nicht nur im Boot, sondern juristisch in einer Schlüsselstellung.
Die Diskussion über das Subsidiaritätsprinzip, die nicht die juristischen Fakten berücksichtigen muss, zeigt ein Delta zwischen sachgerechten Lösungen und der Verfassungsrealität auf und legt damit einen Blick auf Problemlagen, die die Gestaltung der Zukunft bremsen. Wir setzen z.B. bei der Digitalisierung noch zu häufig auf dezentrale Lösungen, wie Wilhelm II aufs Pferd.
Die Diskussion über das Subsidiaritätsprinzip als Ordnungsprinzip zwischen Bürger und Staat am Beispiel Prävention macht ein anderes Dilemma deutlich: das zwischen Freiheitsrechten und Überforderung der Einzelnen. Brauchen Eltern Subsidien in Form gesetzlicher Bestimmungen zur Ernährung, wie in anderen Staaten erfolgreich praktiziert, oder gilt die Autonomie des Elternrechts? Das Subsidiaritätsprinzip gibt nicht die Antwort auf die Frage, schafft aber einen Rahmen, das Thema diskutierbar zu machen.
Was aber vor allem bleibt: Das Subsidiaritätsprinzip kann heute zukunftsfähig gemacht werden, indem es konsequent weiterentwickelt und an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst wird. Der Grundgedanke dieses Prinzips gilt nach wie vor: dass Entscheidungen und Aufgaben möglichst auf der niedrigsten geeigneten Ebene getroffen werden, also so nah wie möglich an den Betroffenen. Dies fördert Bürgernähe, Effizienz, Flexibilität und Innovation. Das Subsidiaritätsprinzip bietet dazu Orientierung:
Das Subsidiaritätsprinzip als Freiheitskonzept
Auch im 21. Jahrhundert ist das Subsidiaritätsprinzip Ausdruck eines freiheitlichen Menschenbildes, ein Konzept der Ermöglichung. Es hat zwei Aspekte:
- die Einzelnen nicht mehr einzuschränken als unvermeidlich und
- den Einzelnen die Hilfe zu geben, die ihnen in den komplexen Wirklichkeiten des 21. Jahrhunderts die Entfaltung ihrer Persönlichkeiten und aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Stärkung der lokalen und regionalen Kompetenzen
Gerade, weil in Fragen der digitalen Infrastruktur die lokalen Entscheidungen nicht die richtigen sind, sondern Skalierbarkeit und Standardisierung, ist es wichtig, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und Entscheidungen grundsätzlich zu zentralisieren. Die Kenntnis der Verhältnisse vor Ort und die Beteiligung der Betroffenen sind für die meisten Probleme des Alltags der Menschen die besseren Lösungen als das Überstülpen zentraler Lösungen, wie gut auch immer gemeint.
Finanzielle Handlungsfähigkeit
Die einzelnen, die Kommunen und Regionen dazu brauchen die finanziellen Ressourcen, um auf lokale Herausforderungen eigenständig reagieren zu können. Lokale Lösungen können besser auf die spezifischen Bedürfnisse vor Ort eingehen und Innovationen fördern.
Subsidium ist nicht gleich Geldleistung
Die Überforderung der Menschen durch Bürokratie ist keine Hilfe, selbst da nicht, wo Geldleistungen sozialpolitisch unverzichtbar sind. Das Konzept des Subsidiums ist richtig, die bürokratische Praxis ist das Problem.
Klare Verantwortlichkeiten und Transparenz
Die Politikverflechtungsfallen führen zu struktureller Verantwortungslosigkeit. Das Subsidiaritätsprinzip bietet eine Orientierung, diese zu entflechten. Die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen muss transparent und nachvollziehbar geregelt sein, um Kompetenzkonflikte und Ineffizienzen zu vermeiden.
Das Subsidiaritätsprinzip bleibt somit ein Orientierungspunkt für die Organisation von Staat und Gesellschaft. Zukunftsfähig wird es, wenn es flexibel, solidarisch und innovationsfreundlich interpretiert wird, soziale Teilhabe und Chancengleichheit fördert und die Vorteile lokaler Lösungen mit der Notwendigkeit übergeordneter Koordination in Einklang bringt.
Orientierungspunkt auch in der Governance-Debatte
Diese Analyse versteht sich, wie eingangs schon bemerkt, auch als Beitrag zur Diskussion um die Governance im Gesundheitssystem. Eine Reihe von Veränderungen sind hier zu beobachten[31]:
- Verwissenschaftlichung
- Staatliche Steuerung statt Selbstverwaltung, „eine Akzentverschiebung zu mehr staatlicher Steuerung und Einflussnahme“[32]
- Exekutiver Dirigismus[33].
Im Kompendium der Governance des Gesundheitswesens[34] geht es darum, wie sich eine neue Governance-Struktur verfestigt und ob sie die richtige ist. Das Plädoyer für Subsidiarität als Orientierung in der Sozialpolitik teilt die Skepsis gegenüber dem exekutiven Dirigismus, die in dieser Frage mitschwingt.
Subsidiarität ist nicht dirigistisch und denkt nicht von der Exekutive her, sondern vom einzelnen Menschen. Die beiden ehemaligen Gesundheitsminister Ulla Schmidt und Jens Spahn waren sich einig, dass sie die Torte ins Gesicht bekommen.[35] Das ist ja nicht falsch, der Beitrag ruft den beiden aber zu: Ihr seid nun wirklich nicht die einzigen, die die Torte für die Probleme im Gesundheitssystem ins Gesicht bekommen! Das Bild von der Torte zeigt einen gewissen Egozentrismus als eine Wurzel des exekutiven Dirigismus. Das Konzept des Subsidiaritätsprinzips ist insofern ein Gegenkonzept, als es sich in Demut der Verantwortung gegenüber dem einzelnen stellt.
Jens Spahn hat den Hinweis darauf, dass er die Torte ins Gesicht bekomme, mit Blick auf die Übernahme der Mehrheitsanteile der gematik durch den Bund gemacht. Ohne deshalb zum Verfechter des exekutiven Dirigismus zu werden, dem diese Entscheidung zuzurechnen ist: Das war nicht falsch und hat die Digitalisierung des Gesundheitssystems mehr nach vorn gebracht als die dezentralen Modellprojekte.
Was bleibt also? Es ist in der Politik hilfreich, eine Orientierung zu haben, die vom Menschen und den kleineren Einheiten her denkt und nicht von der Zentrale. Auch wenn dies keine Garantie gibt, den komplexen Weg in eine sichere Zukunft in Wohlstand zu zeigen. Verzichten sollten wir auf die wertige Orientierung dank Subsidiaritätsprinzip auch im 21. Jahrhundert nicht.
[1] Merz, Friedrich (2000): Ordnungspolitik: Fremdwort in Deutschland; Vortrag am 30. Mai 2000 vor dem Überseeclub in Hamburg; https://www.ueberseeclub.de/resources/Server/pdf-Dateien/2000-2004/vortrag-2000-05-30Friedrich%20Merz.pdf; abgerufen 29.07.2025
[2] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/armutsbericht_2025_web_fin.pdf, abgerufen: 20.07.2025
[3] Groh-Samberg, O (2014) No Way Out — Dimensionen und Trends der Verfestigung der Armut in Deutschland, in: Sozialer Fortschritt Vol. 63, No. 12 (Dezember 2014), pp. 307-315;
[4] Spannagel, D. (2018): Dauerhafte Armut und verfestigter Reichtum, in: WSI-Verteilungsbericht 2018, 71. Jg, 6/2018 DOI: 10.5771 / 0342-300X-2018-6-505;
[5] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/477719/umfrage/gemeinden-in-deutschland-mit-der-hoechsten-verschuldung/ abgerufen: 28.07.2025
[6] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/638/umfrage/verschuldung-von-bund-laendern-und-gemeinden/ abgerufen: 28.07.2025
[7] Rundschreiben 344/2024 des Deutschen Landkreistages;
https://www.bay-landkreistag.de/media/102712/vwi-24052024-ergebnisse-des-kfw-kommunalpanels-2024.pdf; abgerufen: 28.07.2025
[8] Bertelsmann Stiftung (2021) Kommunaler Finanzreport, S. 9;
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/kommunaler-finanzreport-2021-all-1; abgerufen: 28.07.2025
[9] Bertelsmann Stiftung (2025 ) Kommunaler Finanzreport; https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2025/juli/kommunale-finanzen-groesstes-defizit-in-der-geschichte-der-bundesrepublik; abgerufen: 29.08.2025
[10] https://www.steuerzahler.de/presse/detail/in-stuttgart-muss-gespart-werden/
[11] zitiert nach: „Gemeinsame Position der Länder-Abteilungsleitungen ´Pflege`“, abgerufen: 29.07.2025
[12] vdk-Pressemitteilung, 9. Oktober 2024;
https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/laender-waelzen-pflegeheim-kosten-auf-bewohner-ab-pflege/; abgerufen: 29. 07.2025
[13] Peer Steinbrück bei der Präsentation der Ergebnisse der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ am 18. März 2025; https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/initiative-handlungsfaehiger-staat-eine-behoerde-alle-sozialleistungen-sinnvoll-100.html; abgerufen: 29.08.2025
[14] Steppat, T. und Gross, P (2025).: Reform des Rettungswesens Wo bleibt der Notarzt?, FAS vom 27.07.2025; https://zeitung.faz.net/fas/top-themen/2025-07-27/ebec4e866b8fc61bfd29f225e85bad83/?GEPC=s5; abgerufen: 29.07.2025
[15] https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/drei-laender-ziehen-wegen-krankenhausplanung-vor-gericht; abgerufen: 0209.2025
[16] https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1279/; s. auch Vortrag dazu von Prof. Hecken in der 28. Öffentlichen Sitzung des G-BA vom 21.08.2025: https://www.g-ba.de/service/livestream-mediathek/ zu diesem Thema ab Minute 50
[17] Paquet, Robert (2025): Der Wurm in der Krankenhausreform. Stellungnahme zum KHAG und der strategische Fehler, in: Observer Gesundheit vom 30.08.2025
[18] Bundesrechnungshof (2023): Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Prüfung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes; S. 36 htttps://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/pakt-%C3%B6ffentlicher-gesundheitsdienst-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2; abgerufen: 02.08.2025
[19] s. zum Konzept der Politikverflechtungsfalle: Meusch, Andreas: https://observer-gesundheit.de/das-sollte-der-gesundheitsminister-im-sommer-lesen/
[20] Heinz Nixdorf Forum (2016): Fahr’n fahr’n fahr’n auf der Datenautobahn;
https://blog.hnf.de/fahrn-fahrn-fahrn-auf-der- datenautobahn/; abgerufen: 02.08.2025
[21] https://www.youtube.com/watch?v=kAfSF-y8Y4U; abgerufen: 31.08.2025
[22] Quellennachweise: Meusch, A. (2025) Keine Ruhmesgeschichte: Prävention im deutschen Gesundheitssystem, in: Recht und Politik im Gesundheitswesen 1/2025, S. 20-24
[23] Keine Ruhmesgeschichte: Prävention und Gesundheitsförderung im Gesundheitssystem in Deutschland“; Vorlesung vom 14. Mai 2025: https://www.haw-hamburg.de/ccg/veranstaltungen/ringvorlesung/; abgerufen: 02.08.2025
[24] https://utopia.de/news/land-in-europa-wird-rauchfrei-wie-es-das-geschafft-hat_520282/; abgerufen: 02.08.2025
[25] https://www.dkfz.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/rauchen-und-dampfen-deutsches-krebsforschungszentrum-deutsche-krebshilfe-und-dkg-fordern-strengere-regeln; abgerufen: 02.09.2025
[26] Zum Hintergrund des Konzeptes s. weiterführend: McCloskey, Deirdre (2010): Bourgeois Dignity: A Revolution in Rhetoric, in: McCloskey; Clark, Gregory; Ridley,Matt, Feinstein, Jonathan: Bourgeois Dignity: The Virtue of the Modern World, Position 54, eBook des CATO Instituts Washington, D.C. 2010. Meusch, Andreas (2015); Herbst des Kapitalismus. Wie ein Erfolgsrezept den Glauben an sich selbst verliert; Hamburg Meusch Verlag, S. 5-19
[27] Politikwissenschaftlich greift die Hypothese Forschungen zum sozialen Lernen als treibender Faktor für Politikwechsel auf.
Literatur dazu:
Nils C. Bandelow: Lerntheoretische Ansätze in der Policy-Forschun,, in: Maier, Matthias L./ Nullmeier, Frank/Pritzlaff, Tanja (Hrsg.): Politik als Lernprozess? Opladen: Leske + Budrich 2003.
Hall, Peter A. 1993: Policy Paradigms, Social Learning, and the State, in: Comparative Politics 25 (3), 275-296.
Sabatier, Paul A. 1993: Advocacy -Koalitionen, Policy-Wandel und Policy-Lernen: Eine Alternative zur Phasenheuristik, in: Héritier, Adrienne (Hrsg.): Policy Analyse. Kritik und Neuorientierung (PVS-Sonderheft 24). Opladen: Westdeutscher Verlag, 116-148.
Ein Aspekt des Konzeptes ist, dass Ziele und Normen einer Gesellschaft (Kernüberzeugungen) sich nur unter besonderen Voraussetzungen dauerhaft verändern lassen, z.B. Krisen. Das Subsidiaritätskonzept ist in der Argumentation dieses Artikels in Deutschland eine solche Kernüberzeugung, als eine deutsche Form der Verbindung von Ordnungspolitik. Die Sozialversicherungen waren über Jahrzehnte ein Erfolgskonzept auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips – so die über politische Akteure vermittelte Sicht. Dieser Pfad wird solange nicht in Frage gestellt, wie es keine akute Krise gibt und keine relevante Advocacy-Koalition, die den bisherigen Pfad als Problemursache beschreibt und ein Alternativmodell als Ausweg aus der Krise erfolgreich in der Öffentlichkeit kommunizieren kann. Ob Sozialversicherung oder Prävention: Es fehlen in Deutschland – aktuell noch – die Voraussetzungen für Politikwechsel nach diesem Forschungsansatz. Zahlen, wie dramatisch auch immer; sind danach wenig bis gar nicht geeignet, Politikwechsel zu bewirken, solange die Krise nicht so erlebbar ist, dass sie die Menschen bereit wären, Grundüberzeugungen zu verändern. In diesem Sinne ist culture more important than figures.
[28] https://x.com/markus_soeder/status/1661720424663719936 ; abgerufen: 31.08.2025
[29] https://www.rki.de/DE/Themen/Nichtuebertragbare-Krankheiten/Studien-und-Surveillance/Studien/Adipositas-Monitoring/Adipositas/HTML_Themenblatt_Adipositas.html; abgerufen: 31.082025
[30] Kuroczik, Johanna: Mit einem Pieks zurTraumfigur? In: FAZ vom 2. September 2025, S. 1
[31] s. dazu: Meusch, Andreas: Trends in der Gesundheitspolitik. CCG Ringvorlesung vom 21. 10. 2020;
https://www.haw-hamburg.de/fileadmin/CCG/PDF/Ringvorlesung/RingV_2020_10_21_vortrag_meusch_einführung.pdf; abgerufen: 07.09.2025
[32] Rüsenberg, Robin et al.: Regulation follows (which) function? Jens Spahn als Gesundheitsminister nach zwei Jahren, Observer Gesundheit vom 6.3. 2020;
https://observer-gesundheit.de/regulation-follows-which-function/; abgerufen. 07.09.2025
[33] Herrmann, Christopher: Spahn exekutiver Dirigismus vor dem Offenbarungseid, Observer Gesundheit vom 06.01.2021;
https://observer-gesundheit.de/spahns-exekutiver-dirigismus-vor-dem-offenbarungseid/; abgerufen: 07.09.2025
[34] Lehr, Andreas, Niehaus, Ines: Kompendium der Governance des deutschen Gesundheitssystems, Observer Gesundheit vom 03.05.2025;
https://observer-gesundheit.de/kompendium-der-governance-des-deutschen-gesundheitswesens/; abgerufen: 07.09.2025
[35] Zitate dazu s. Meusch: Trends, (Anm. 31) Folie 29
Lesen Sie zur Governance-Debatte im Observer Gesundheit auch:
Prof. Dr. Johanna Hornung, Prof. Dr. Nils C. Bandelow: „Perspektiven aus Sicht der Forschung“, Observer Gesundheit, 13. August 2025,
Hartmut Reiners: „Wie funktioniert Gesundheitspolitik“, Observer Gesundheit, 20. Mai 2025,
Prof. Dr. Andreas Lehr, Dr. Ines Niehaus: „Kompendium der Governance des deutschen Gesundheitswesens“Observer Gesundheit, 3. Mai 2025.
Alle politischen Analysen ansehen
